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Miete & ImmobilienCH

Mietvertrag Parkplatz / Garage / Tiefgaragenplatz (Schweizer Recht)

Vollständiger Mietvertrag für Aussen-Parkplatz, Einzelgarage oder Tiefgaragenplatz nach OR Art. 253 ff. Mit Wohnraum-Kopplung (BGer 4A_115/2023 — analoge Wohnraum-Schutzbestimmungen), Elektro-Ladestation-Klausel, VKF-Brand-Schutz-Bestimmungen für Tiefgaragen und klarer Haftungs-Abgrenzung.

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MIETVERTRAG – TIEFGARAGENPLATZ
Schweizerisches Obligationenrecht (OR Art. 253 Ff.)
Mietobjekt: Tiefgaragenplatz Nr. TG-14
Mietbeginn: 1. August 2026
VERMIETER
Immobilien Steiner AG
Bahnhofstrasse 42, 8001 Zürich
Tel: 044 123 45 67
E-Mail: verwaltung@steiner-immo.ch
MIETER
Marc Brunner
Forchstrasse 145, 8032 Zürich
Tel: 079 987 65 43
E-Mail: marc.brunner@gmail.com
Zwischen den vorgenannten Parteien wird gestützt auf die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Mietvertrag (OR Art. 253 ff.) der folgende Mietvertrag über einen Tiefgaragenplatzes abgeschlossen.
1.
MIETOBJEKT
Der Vermieter überlässt dem Mieter zum ausschliesslichen Gebrauch den folgenden Tiefgaragenplatz:

Objekt-Typ: Tiefgaragenplatz;
Nummer / Bezeichnung: Nr. TG-14;
Adresse: Forchstrasse 145, Tiefgarage, 8032 Zürich;
Beschreibung: Einstellplatz Nr. 14 in der Tiefgarage, 1. UG, Standard-Grösse 2.50 m × 5.00 m;

Das Mietobjekt wird im bestehenden Zustand übergeben. Ein Übergabeprotokoll wird bei Mietbeginn von beiden Parteien gemeinsam erstellt und unterzeichnet.
2.
MIETZINS UND KAUTION
Der monatliche Mietzins beträgt 180.00 CHF MWST-frei (private Vermietung) und ist jeweils im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats auf das vom Vermieter bezeichnete Bank-/Postkonto zu überweisen (OR Art. 257c).

Es wird keine Kaution geleistet.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter mit Hinweis auf die ausserordentliche Kündigung eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen anzusetzen (OR Art. 257d analog).
3.
MIETBEGINN, MIETDAUER UND KÜNDIGUNG
Das Mietverhältnis beginnt am 1. August 2026. Das Mietverhältnis ist unbefristet abgeschlossen. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von 90 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden (vertragliche Verkürzung der allgemeinen 3-Monats-Frist nach OR Art. 266a Abs. 1 zulässig bei alleinstehender Parkplatz-/Garagen-Miete; bei Wohnraum-Kopplung gelten die längeren Wohnraum-Fristen nach OR Art. 266c — drei Monate auf den ortsüblichen Kündigungstermin).

Schlüssel/Zugangs-Code: Bei Mietbeginn werden der Garagen-Schlüssel und der Funk-Sender für das Tiefgaragen-Tor übergeben (Wert CHF 80 je Schlüssel/Sender). Bei Mietende sind sämtliche Schlüssel und Zugangs-Medien vollständig zurückzugeben; Verlust wird mit den effektiven Ersatz-Kosten in Rechnung gestellt.

Mieterstreckung-Hinweis: Bei einer alleinstehenden Parkplatz-/Garagen-Miete besteht kein Mieterstreckungs-Schutz nach OR Art. 271 ff., da die Schutzbestimmungen nur Wohn- und Geschäftsräume erfassen. Bei der vorliegend bestehenden Wohnraum-Kopplung (siehe Expert-Abschnitt) gilt die Schutzwirkung des Wohnraum-Mietvertrags analog.
4.
NUTZUNG UND HAUSORDNUNG
(a) Bestimmungsgemässe Nutzung: Der Tiefgaragenplatz darf ausschliesslich zum Abstellen eines verkehrstauglichen, ordnungsgemäss eingelösten Motorfahrzeugs (Personenwagen, Motorrad, Roller — bei Garage zusätzlich Fahrräder/E-Bikes) genutzt werden. Die Lagerung von Gegenständen (Möbel, Reifen, Brennstoff, Pflanzen) ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

(b) Brand-Schutz: Es gelten die VKF-Brand-Schutz-Vorschriften für Garagen/Tiefgaragen: keine offene Flamme, kein Lagern brennbarer Stoffe (Benzin-Kanister, Lacke, Lösungsmittel), nichtraucher. Bei Tiefgaragen sind die Fluchtwege jederzeit freizuhalten.

(c) Hausordnung: Die Hausordnung des Vermieters bzw. das Stockwerkeigentums-Reglement (bei Tiefgaragen-Einstellplätzen in einer Stockwerkeigentums-Gemeinschaft, ZGB Art. 712g ff.) ist für den Mieter verbindlich. Insbesondere gelten Ruhezeiten (22:00-07:00 sowie Sonntag) für Motoren-Start und Werkstatt-Arbeiten.
5.
WOHNRAUM-KOPPLUNG (BGER 4A_115/2023)
Konkret: Wohnungs-Mietvertrag Forchstrasse 145, 4. OG, vom 15. März 2018 zwischen den gleichen Parteien (4-Zimmer-Wohnung).

Kopplungs-Typ — einheitlicher Mietvertrag: Parkplatz und Wohnung sind im gleichen Mietvertrag geregelt; Eindeckungs-Verbot uneingeschränkt anwendbar.

Aufgrund der Kopplung an einen Wohnraum-Mietvertrag gelten die folgenden mietrechtlichen Schutzbestimmungen analog (BGer 4A_223/2018, 4A_115/2023):

Kündigungsfristen: Es gelten die Wohnraum-Fristen nach OR Art. 266c (3 Monate auf den ortsüblichen Kündigungstermin), nicht die kurzen 14-Tage-Fristen für alleinstehende Parkplatz-Mieten;
Mieterstreckungs-Schutz: OR Art. 271 ff. anwendbar — bei missbräuchlicher Kündigung kann der Mieter Erstreckung verlangen;
Mietzins-Schutz: Erhöhungen nur mit amtlich genehmigtem Formular (OR Art. 269d); Senkungs-Antrag bei Referenzzins-Rückgang möglich;
Eindeckungs-Verbot: Eine separate Kündigung des Parkplatzes unter Beibehaltung der Wohnung ist nur zulässig wenn der Parkplatz im ursprünglichen Vertrag selbständig vereinbart wurde (Trennungs-Indizien).
6.
UNTERVERMIETUNG UND ELEKTRO-LADESTATION
Elektro-Ladestation: Der Mieter ist berechtigt, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge (Wallbox 11-22 kW) auf eigene Kosten installieren zu lassen. Voraussetzungen: (i) schriftliche Bewilligung des Vermieters mit Plan und Ausführungs-Unternehmen; (ii) bei Stockwerkeigentums-Gemeinschaft zusätzlich Versammlungs-Beschluss; (iii) Installation durch einen vom EVU (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen) anerkannten Installateur; (iv) Einhaltung der NIN (Niederspannungs-Installations-Norm). Kosten-Träger: Installation, Strom-Verbrauch und Wartung gehen vollständig zulasten des Mieters; bei Mietende verbleibt die Wallbox im Mietobjekt (entschädigungslos), sofern nicht anders vereinbart.
7.
NUTZUNGS-BESCHRÄNKUNGEN UND VERSICHERUNG
Erweiterte Nutzungs-Beschränkungen:
• Höchst-Gesamtgewicht des Fahrzeugs (inkl. Beladung): 3500 kg (Garagen-Statik);
• Höchst-Höhe: 2.10 m (Standard-Garage) / 2.00 m (Tiefgaragen-Einfahrt typisch);
• Untersagt: Reparatur-Arbeiten am Motor/Getriebe; Auto-Wäsche im Garagen-Raum; gewerbliche Nutzung; dauerhaftes Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge;
• Vom Mieter zu vertretende Verschmutzungen (Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel) sind sofort fachgerecht zu beseitigen.

Versicherungs-Hinweis und Haftung: Der Vermieter haftet nicht für Schäden an dem abgestellten Fahrzeug, dem darin enthaltenen Inhalt oder den persönlichen Gegenständen des Mieters (Diebstahl, Beschädigung durch Drittpersonen oder andere Mieter, Vandalismus). Dem Mieter wird empfohlen, eine angemessene Kasko-Versicherung am Fahrzeug abzuschliessen. Schäden, die der Vermieter durch Mangel der Mietsache verursacht (z.B. herabfallende Putz-Stücke aus der Decke), bleiben gemäss OR Art. 259a ff. bestehen.
8.
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(a) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht (OR Art. 253 ff.).

(b) Gerichtsstand: Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag unterstehen dem Gericht am Kanton Zürich. Bei der Wohnraum-Kopplung ist vorgängig die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen anzurufen (ZPO Art. 200; kostenlos).

(c) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (OR Art. 11 ff.). Die qualifizierte elektronische Signatur (ZertES) ist der Eigenhandunterschrift gleichgestellt.

(d) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(e) Ausfertigung: Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
Ort und Datum: Zürich, 15. Juli 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
VERMIETER
Immobilien Steiner AG
Datum: ____________________
MIETER
Marc Brunner
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein Mietvertrag für Parkplatz/Garage?

Der Mietvertrag für einen Parkplatz, eine Garage oder einen Tiefgaragenplatz unterliegt grundsätzlich OR Art. 253 ff. (allgemeines Mietrecht). Eine entscheidende Besonderheit: Die Mieterstreckungs-Bestimmungen für Wohn- und Geschäftsräume (OR Art. 271 ff.) finden auf alleinstehende Parkplatz-/Garagen-Mieten KEINE Anwendung. Der Mieter hat keinen Erstreckungs-Schutz und der Vermieter kann mit kurzer Frist von 14 Tagen kündigen.

Wichtige Ausnahme: Wenn der Parkplatz mit einem Wohnraum-Mietvertrag gekoppelt ist (gemeinsam vermietet, einheitlicher Vertrag, baulicher Zusammenhang), gelten die Wohnraum-Schutzbestimmungen ANALOG (BGer 4A_223/2018, 4A_115/2023): 3-Monats-Kündigungsfrist nach OR Art. 266c, Mieterstreckungs-Schutz, amtliches Mietzins-Anpassungs-Formular, Eindeckungs-Verbot der separaten Parkplatz-Kündigung bei Wohnungs-Beibehaltung.

Aktuelle Themen 2026: Elektro-Ladestation-Installation (keine zwingende CH-Gesetzgebung wie in DE/AT 2025, aber Vermieter-Bewilligung üblich + Stockwerkeigentums-Versammlungs-Beschluss bei Tiefgaragen); VKF-Brand-Schutz-Vorschriften für Tiefgaragen; nDSG-konforme Video-Überwachung im Einfahrts-Bereich.

Was diese Vorlage abdeckt

Vollständiger CH-Mietvertrag mit allen Parkplatz-/Garagen-spezifischen Bestimmungen.

Parteien Vermieter + Mieter

Mit Tel + E-Mail-Kontakt

Mietobjekt-Typ

Parkplatz / Einzelgarage / Tiefgarage

Mietzins + MWST + Kaution

Private Vermietung MWST-frei (Standard)

Mietbeginn + Dauer + Kündigung

Befristet oder unbefristet; 14T-90T Fristen

Mieterstreckungs-Hinweis

Alleinstehend KEIN Schutz; Wohnraum-Kopplung analog

Nutzungs + Hausordnung

PKW abstellen; Lagerung verboten; VKF-Brand-Schutz

Expert: Wohnraum-Kopplung BGer 4A_115/2023

Schutz analog + Eindeckungs-Verbot

Expert: Untervermietung OR 262

Mit Vermieter-Zustimmung

Expert: Elektro-Ladestation

3 Kosten-Modelle (Mieter/Vermieter/gemischt)

Expert: Höchst-Gewicht + Höhe

PKW 3500 kg / SUV 4500 kg / 2.10 m

Expert: Versicherungs-Hinweis

Vermieter haftet NICHT für Diebstahl

Anwendbares Recht + Gerichtsstand

Bei Wohnraum-Kopplung Schlichtungsbehörde Pflicht

So erstellen Sie Ihren Parkplatz-/Garagen-Mietvertrag

Strukturiertes Formular durch alle Standard- und Expert-Optionen.

  1. 1

    Parteien erfassen

    Vermieter und Mieter mit Adresse + optional Tel/E-Mail.

  2. 2

    Mietobjekt definieren

    Typ wählen (Parkplatz/Garage/Tiefgarage), Nummer (z.B. TG-14), Standort und Beschreibung.

  3. 3

    Konditionen festlegen

    Mietzins CHF/Mt, MWST-Status (Standard MWST-frei), Kaution (optional), Mietbeginn, Dauer (unbefristet Standard), Kündigungsfrist (14T alleinstehend; 90T bei Wohnraum-Kopplung), Schlüssel/Code.

  4. 4

    Expert — Wohnraum-Kopplung

    Bei Kopplung: Referenz zum Wohnungs-Mietvertrag + Kopplungs-Typ (einheitlich/gemeinsame Bewerbung/baulich). Aktiviert analoge Wohnraum-Schutzbestimmungen.

  5. 5

    Expert — Untervermietung + Elektro

    Untervermietung mit Vermieter-Zustimmung erlauben/verbieten; Elektro-Ladestation-Installation und Kosten-Verteilung (Mieter trägt / Vermieter mit Aufpreis / gemischt 50/50).

  6. 6

    Expert — Nutzungs-Beschränkungen + Versicherung

    Höchst-Fahrzeug-Gewicht (PKW 3500 kg Standard), Versicherungs- und Haftungs-Klarstellung (Vermieter haftet NICHT für Diebstahl/Vandalismus).

  7. 7

    Abschluss

    Gerichtsstand-Kanton, Vertrags-Datum und -Ort.

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Rechtliche Hinweise — OR + BGer 2024+

Folgende Punkte sind kritisch für Vertragsgültigkeit und Mieter-Schutz.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Stockwerkeigentums-Komplexen oder besonderen Brand-Schutz-Anforderungen empfehlen wir die Prüfung durch eine/n Anwältin/Anwalt für Mietrecht.

Geprüft nach OR 253 ff. + BGer 4A_115/2023

Mieterstreckungs-Schutz nur bei Wohnraum-Kopplung

Bei alleinstehender Parkplatz-/Garagen-Miete besteht KEIN Mieterstreckungs-Schutz nach OR Art. 271 ff. — die Schutzbestimmungen erfassen nur Wohn- und Geschäftsräume. Kündigungsfrist OR Art. 266f: 14 Tage bei monatlicher Miete. Bei Wohnraum-Kopplung (BGer 4A_223/2018, 4A_115/2023): analoge Wohnraum-Schutzbestimmungen — 3-Monats-Frist nach OR 266c, Mieterstreckungs-Schutz, amtliches Anpassungs-Formular OR 269d, Eindeckungs-Verbot separater Kündigung. Kopplungs-Indizien: einheitlicher Mietvertrag (stärkster Schutz), gemeinsame Bewerbung "Wohnung inkl. Parkplatz", baulicher Zusammenhang gleiches Gebäude.

Elektro-Ladestation (Stand 2026)

Die Schweiz hat KEIN Mieter-Recht auf Installation einer E-Ladestation (anders als DE und AT 2025). Eine Vernehmlassung "Smart Charging Infrastructure" durch den Bundesrat ist Stand 2026 anhängig, aber kein Bundesgesetz in Kraft. Daher: Vermieter-Bewilligung zwingend; bei Stockwerkeigentum zusätzlich Versammlungs-Beschluss (ZGB Art. 712g ff.). Installation durch vom EVU (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen) anerkannten Installateur; Einhaltung NIN (Niederspannungs-Installations-Norm). Kosten-Modelle: Mieter trägt alles (Wallbox bleibt am Mietobjekt); Vermieter installiert mit Aufpreis CHF 30-60/Mt; gemischt 50/50 mit separatem Zähler.

VKF-Brand-Schutz für Tiefgaragen

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) Brand-Schutz-Vorschriften für Tiefgaragen: keine offene Flamme, kein Lagern brennbarer Stoffe (Benzin-Kanister, Lacke, Lösungsmittel) über Haushalts-Mengen, Rauchverbot, Fluchtwege freihalten. Bei Lithium-Ionen-Fahrzeugen (E-PKW): Brand-Schutz-Auflagen zur Detektion + Löschung (Versicherungs-relevant). Aufstellung von Müllbehältern, Möbeln oder grösseren Mengen Reifen in Garagen-Räumen ist regelmässig verboten.

Versicherungs-Hinweis + Haftung

Die Standard-Vermieter-Versicherung deckt das Gebäude, NICHT den Inhalt der Garage (Fahrzeug, persönliche Gegenstände). Bei Diebstahl, Beschädigung durch Drittpersonen oder Vandalismus haftet der Vermieter NICHT, ausser bei eigener grobfahrlässiger Pflichtverletzung (OR Art. 100 Abs. 1 zwingend). Dem Mieter wird eine angemessene Fahrzeug-Kasko-Versicherung dringend empfohlen. Schäden, die der Vermieter durch Gebäude-Mangel verursacht (z.B. herabfallender Putz aus der Decke), bleiben nach OR 259a ff. ersatzpflichtig.

Häufige Fragen — Parkplatz/Garage Schweiz

Erstellen Sie Ihren Parkplatz-/Garagen-Mietvertrag

Rechtskonform nach OR 253 ff., BGer 4A_115/2023 mit Wohnraum-Kopplung, Elektro-Ladestation und VKF-Brand-Schutz. Für Aussen-Parkplatz, Einzelgarage oder Tiefgaragen-Stellplatz — als Anhang oder eigenständiger Vertrag.

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