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Kostenlose Vorlage: Konsum-Leasingvertrag (KKG, Stand 1.1.2026)

Konsum-Leasing — Auto, Möbel, Elektronik — fällt unter das Konsumkreditgesetz (KKG), wenn ein Andienungsrecht, eine Kaufoption oder ein Restwert-Risiko des Leasingnehmers besteht. Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Schriftform- und Mindestinhalt-Anforderungen nach Art. 11 KKG, beachtet den seit 1.1.2026 geltenden Höchstzinssatz von 10 %, regelt Kilometer-Inklusiv und Mehrkilometer-Tarife für Fahrzeuge, bietet GAP-Versicherungs-Klausel und unterstützt sowohl Pro-rata- als auch Marktzins-abdiskontierte Berechnung der vorzeitigen Beendigung.

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LEASINGVERTRAG
Konsum-leasing Nach KKG Art. 1 Lit. B + Art. 11 (SR 221.214.1) — Stand 1.1.2026
Objekt: Motorfahrzeug
Leasingrate: 725.50 CHF / 48 Mo
LEASINGGEBER
AMAG Leasing AG
Aarauerstrasse 20, 5116 Schinznach-Bad
KKG-Bewilligungs-Nr.: Konsumkredit-Bewilligung Kanton AG Nr. 12345
E-Mail: leasing@amag.ch
LEASINGNEHMER
Marco Bianchi
Via Cantonale 45, 6900 Lugano
Geburtsdatum: 20.04.1988
E-Mail: marco.bianchi@bluewin.ch
Die nachstehend genannten Parteien schliessen — gestützt auf das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) in Verbindung mit der Verordnung zum KKG (VKKG, SR 221.214.11), die Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 1 ff. OR) sowie unter Wahrung von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) — den folgenden Konsum-Leasingvertrag ab. Dieser Vertrag fällt unter Art. 1 lit. b KKG (Konsum-Leasing) und erfüllt die Schriftform und Mindestinhalt-Anforderungen nach Art. 11 KKG.
ZWINGENDES 14-TAGE-WIDERRUFSRECHT (Art. 16 KKG): Der Leasingnehmer hat das Recht, diesen Vertrag innert 14 Tagen seit Erhalt einer Vertragskopie ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Dieses Recht ist unentziehbar (Art. 37 KKG) — ein Verzicht im Voraus ist nichtig. Bei rechtzeitigem Widerruf hat der Leasingnehmer das Leasing-Objekt unverzüglich zurückzugeben; bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet (abzüglich Nutzungs-Entschädigung pro rata temporis).
1.
VERTRAGSPARTEIEN UND GELTUNGSBEREICH
Zwischen AMAG Leasing AG, Aarauerstrasse 20, 5116 Schinznach-Bad (Bewilligungs-Nr.: Konsumkredit-Bewilligung Kanton AG Nr. 12345) (nachfolgend „Leasinggeber") und Marco Bianchi, Via Cantonale 45, 6900 Lugano (nachfolgend „Leasingnehmer") wird der folgende Leasingvertrag geschlossen.
Geltungsbereich KKG (Art. 1 lit. b): Konsum-Leasing über bewegliche Sachen, abgeschlossen mit einer natürlichen Person für nicht berufliche/gewerbliche Zwecke. Operating Lease ohne Andienungsrecht und ohne Restwert-Risiko des Leasingnehmers fällt NICHT unter das KKG. Der vorliegende Vertrag wird von den Parteien als Konsum-Leasing im Sinne von Art. 1 lit. b KKG qualifiziert.
2.
LEASING-OBJEKT
Gegenstand des Leasingvertrags ist die folgende bewegliche Sache, die im Eigentum des Leasinggebers steht und dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird:
Objekt-TypMotorfahrzeug (Auto / Motorrad / Lieferwagen)
BeschreibungVW Tiguan 2.0 TSI 4Motion R-Line, Modelljahr 2026, Farbe Pure White Pearl Effect, Ausstattung Premium
Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN)WVGZZZ5NZNW123456
Zustand bei Übergabefabrikneu (Erstinverkehrsetzung mit diesem Leasingvertrag)
Erstzulassungsdatum1. Juli 2026
Übergabe-Datum1. Juli 2026
3.
KONDITIONEN (ART. 11 KKG — PFLICHTANGABEN)
Folgende Eckdaten gelten für die Laufzeit des Leasingvertrags:
Anschaffungswert58'500.00 CHF
Anzahlung12'000.00 CHF
Restwert (am Vertragsende)23'400.00 CHF
Leasingrate (pro Monat)725.50 CHF
Laufzeit48 Monate
Effektiver Jahreszinssatz (Art. 11 lit. e KKG)4.9% — innerhalb KKG-Höchstgrenze 10%
Gesamt-Leasingkosten5'424.00 CHF
Kaufoption am VertragsendeJa — Leasingnehmer kann zum Restwert 23'400.00 CHF kaufen
4.
EFFEKTIVER JAHRESZINSSATZ — HÖCHSTGRENZE KKG (ART. 14)
Der vereinbarte effektive Jahreszinssatz beträgt 4.9% p.a. Dieser Satz ist nach Art. 11 lit. e KKG drucktechnisch hervorgehoben.
Höchstzinssatz nach Art. 14 KKG + VKKG (Stand 1.1.2026): Bei Konsum-Leasing gilt grundsätzlich der Höchstsatz von 10% effektiver Jahreszins (analog Bargeldkredite — Senkung von 12% per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026). Überschreitet der vereinbarte Satz die Höchstgrenze, ist der Vertrag nichtig nach Art. 15 KKG; der Leasingnehmer schuldet nur die Nutzungs-Entschädigung pro rata temporis, ohne Zinsen und Kosten.
Die Berechnungs-Methodologie folgt VKKG (SR 221.214.11) auf Basis des 3-Monats-SARON-Compounds zuzüglich statutarischen Aufschlags.
5.
WIDERRUFSRECHT NACH ART. 16 KKG (ZWINGEND)
Der Leasingnehmer hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt einer Vertragskopie:
(a) Form: schriftlich (Brief, E-Mail mit Empfangsbestätigung); ohne Angabe von Gründen.
(b) Fristwahrung: Postaufgabe genügt.
(c) Folgen: Das Leasing-Objekt ist innert 30 Tagen unversehrt zurückzugeben; bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet, abzüglich einer Nutzungs-Entschädigung für die effektive Nutzungs-Dauer (pro rata temporis basierend auf der Leasingrate).
(d) Unentziehbarkeit (Art. 37 KKG): Verzicht im Voraus ist nichtig.
Adresse für Widerruf: AMAG Leasing AG, Aarauerstrasse 20, 5116 Schinznach-Bad.
6.
PFLICHTEN LEASINGNEHMER WÄHREND DER LAUFZEIT
Während der Leasingdauer ist der Leasingnehmer verpflichtet:
(a) Das Objekt sachgemäss und gemäss Hersteller-Vorgaben zu gebrauchen, die vorgeschriebenen Services und Wartungen in einer autorisierten Markenwerkstatt durchführen zu lassen (entsprechende Belege sind dem Leasinggeber auf Verlangen vorzulegen),
(b) die obligatorische Haftpflicht-Versicherung (Art. 71 SVG), eine Vollkasko-Versicherung und gegebenenfalls eine Insassenschutz-/GAP-Versicherung ununterbrochen aufrechtzuerhalten (siehe Klausel "Versicherung"),
(c) Beschädigungen oder Verlust unverzüglich dem Leasinggeber zu melden,
(d) das Objekt ohne schriftliche Zustimmung des Leasinggebers nicht zu veräussern, zu verpfänden oder zu untervermieten,
(e) bei Auslandsaufenthalten über 30 Tagen das Einverständnis des Leasinggebers einzuholen.
Halter-Status: Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeugs im Sinne des SVG (Versicherungs-Verantwortung, Bussen, Steuern, Vignette); der Leasinggeber bleibt Eigentümer und ist im Fahrzeugausweis als solcher eingetragen.
7.
VORZEITIGE BEENDIGUNG (ART. 17 KKG — ZWINGEND)
Der Leasingnehmer hat jederzeit das Recht, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden (Art. 17 KKG — unentziehbar). Bei vorzeitiger Beendigung:
(a) Rückgabe des Objekts in vertragsgemässem Zustand am Sitz des Leasinggebers oder an einer von ihm bezeichneten Annahmestelle innert 14 Tagen ab Beendigungs-Erklärung.
(b) Reduktion der Leasingkosten: Der Leasingnehmer schuldet nur die Leasingkosten für die effektive Nutzungs-Dauer plus einen allfälligen Wertverlust-Ausgleich bei abnormaler Abnutzung. Pauschal-Strafkosten oder Vorfälligkeits-Entschädigungen über das wirtschaftlich Notwendige hinaus sind im KKG-Geltungsbereich nichtig.
(c) Rückerstattung allfälliger zu viel bezahlter Beträge innert 30 Tagen.
8.
VERTRAGSENDE (ABLAUF + RESTWERT)
Bei ordentlichem Ablauf der vereinbarten Laufzeit hat der Leasingnehmer die Wahl zwischen:
(a) Kauf des Objekts zum vereinbarten Restwert von 23'400.00 CHF (zuzüglich allfälliger MWST nach MWSTG Art. 11/24); Übertragung des Eigentums erfolgt mit vollständiger Zahlung.
(b) Rückgabe des Objekts in vertragsgemässem Zustand am Sitz des Leasinggebers; bei Übernahme erfolgt eine Bewertung mit Vergleich gegen den Restwert.
Bewertung bei Rückgabe (Schäden / Mehrwert / Minderwert): Das Objekt wird durch eine sachverständige Stelle bewertet. Normaler Verschleiss (gemäss Branchen-Standards) wird nicht berechnet; abnormale Abnutzung oder Beschädigungen über das normale Mass hinaus werden gemäss Bewertung gegen den Leasingnehmer geltend gemacht. Wertsteigerungs-Beträge gehören dem Leasinggeber als Eigentümer.
9.
KILOMETER-INKLUSIVE UND MEHR-/MINDERKILOMETER-ABRECHNUNG
Im Leasingvertrag sind 15000 km pro Jahr inklusive. Bei Überschreitung oder Unterschreitung gilt:
Mehrkilometer: Pro zusätzlich gefahrenem Kilometer schuldet der Leasingnehmer 25 Rappen (Abrechnung bei Rückgabe oder jährlich nach Tachostand).
Minderkilometer: Pro nicht gefahrenem Kilometer wird dem Leasingnehmer eine Vergütung von 10 Rappen gutgeschrieben (maximal 10% der inkludierten Jahres-Kilometer).
Tacho-Stand bei Übergabe: Der Tacho-Stand bei Übergabe wird im Übergabe-Protokoll festgehalten. Manipulationen des Tachos (Stilllegung, Reduktion) sind ausdrücklich verboten und führen zu sofortiger Vertragsauflösung sowie Schadenersatzpflicht.
10.
RESTWERT-GARANTIE UND RÜCKGABE-BEWERTUNG
Restwert-Garantie: Der Leasingnehmer garantiert dem Leasinggeber bei Vertragsende den vereinbarten Restwert von 23'400.00 CHF. Liegt der bei Rückgabe ermittelte Verkehrswert unter dem Restwert (z.B. wegen Markt-Rückgang oder Mehr-Abnutzung), schuldet der Leasingnehmer die Differenz.
Rückgabe-Bewertung: Die Bewertung bei Rückgabe erfolgt durch unabhängige Schätzung durch DEKRA, TCS oder vergleichbare neutrale Sachverständige. Der Leasingnehmer wird zur Bewertung eingeladen und hat das Recht, Einwände zu erheben oder ein Gegen-Gutachten auf eigene Kosten erstellen zu lassen.
11.
VERSICHERUNGS-BÜNDEL FAHRZEUG-LEASING
Der Leasingnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer folgende Versicherungen auf eigene Kosten zu unterhalten:
(a) Obligatorische Haftpflichtversicherung nach Art. 71 SVG (Mindestdeckung gemäss VRV/VVV).
(b) Vollkasko-Versicherung für das Leasing-Fahrzeug mit Selbstbehalt von höchstens 1'000.00 CHF. Deckung: Kollision, Vandalismus, Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch, Tierkollision.
(c) Insassen-/Passagierschutz-Versicherung für Verletzungen aller Insassen.
(d) GAP-Versicherung (empfohlen + abgeschlossen): Schliesst die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert-Verpflichtung bei Totalschaden oder Diebstahl. Ohne GAP-Versicherung schuldet der Leasingnehmer im Schadensfall die Differenz selbst.
Versicherungs-Nachweis: Polizze ist dem Leasinggeber innert 14 Tagen ab Übergabe vorzulegen; Änderungen sind unverzüglich zu melden. Bei Versicherungs-Lücke ist der Leasinggeber zur sofortigen Sicherstellung (auf Kosten Leasingnehmer) berechtigt.
Anweisungs-Klausel: Im Totalschadens-Fall ist die Versicherungs-Leistung an den Leasinggeber als Eigentümer direkt auszuzahlen; nach Saldierung der Leasingvertrags-Forderung wird ein allfälliger Überschuss an den Leasingnehmer ausgerichtet.
12.
VORZEITIGE BEENDIGUNG — BERECHNUNGS-DETAIL
Bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags gilt folgender Berechnungs-Modus für die wirtschaftliche Abrechnung:
Modus: Pro-rata-temporis: Reduktion der Leasingkosten proportional zur nicht beanspruchten Restlaufzeit (KKG-konform).
Berechnungs-Aufstellung: Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer innert 14 Tagen nach Beendigungs-Erklärung eine detaillierte Abrechnung zu, enthaltend: (a) bezahlte Leasingraten bisher; (b) wirtschaftlicher Wert der bisherigen Nutzung; (c) Wertdifferenz Anschaffungs-/aktueller Verkehrswert; (d) Saldo zugunsten oder zulasten Leasingnehmer.
KKG-Schutzgrenze: Der vom Leasingnehmer zu leistende Betrag darf den wirtschaftlich gerechtfertigten Schaden des Leasinggebers nicht übersteigen (Art. 17 KKG). Pauschalentschädigungen oder Strafzahlungen sind nichtig.
13.
SUB-LEASING-VERBOT UND VERFÜGUNGSVERBOT
Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, das Leasing-Objekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Leasinggebers an Dritte zu vermieten (Sub-Leasing), zu verleihen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Verstoss berechtigt den Leasinggeber zur sofortigen Vertragsauflösung mit Schadenersatzpflicht.
Insolvenz-Klausel: Im Falle der Pfändung, Insolvenz oder Konkurseröffnung des Leasingnehmers ist der Leasinggeber als Eigentümer berechtigt, das Objekt unverzüglich herauszufordern (Aussonderungs-Recht im Konkurs nach SchKG).
14.
KREDITFÄHIGKEITSPRÜFUNG (ART. 28 KKG)
Der Leasinggeber hat vor Vertragsabschluss eine Kreditfähigkeitsprüfung gemäss Art. 28 KKG durchgeführt:
(a) Datum: 10. Juni 2026.
(b) Methodik: Pfändbarer Anteil des Einkommens nach SchKG-Existenzminimum + 1/3 Bestreitungs-Reserve (Art. 29 KKG); Tilgungsfähigkeit innert 36 Monaten für gesamte Leasing-Verpflichtung.
(c) Datenbank-Abfragen: IKO-Abfrage 10.6.2026 (positiv); ZEK-Abfrage 10.6.2026 (keine Negativmerkmale).
Folgen bei Verstoss (Art. 32 KKG): Verletzt der Leasinggeber die Prüfpflicht, verliert er den Anspruch auf Zinsen und Spesen — der Leasingnehmer schuldet nur die Nutzungs-Entschädigung pro rata.
15.
SALVATORISCHE KLAUSEL, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(a) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(b) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht (KKG, OR, SVG, MWSTG).
(c) Gerichtsstand: Es gilt zwingend der Wohnsitz des Leasingnehmers als Konsument (Art. 32 ZPO); Verzicht vor Streitentstehung ist unzulässig (Art. 35 ZPO). Vertraglich angegebener Kanton zu administrativen Zwecken: Tessin (Lugano).
(d) Schriftform + Mindestinhalt: Diese Vertragsurkunde erfüllt Art. 11 KKG (Anschaffungswert, Restwert, Anzahl + Höhe Raten, eff. Jahreszins, Gesamtkosten, Kaufoption, Vorzeitige Beendigung). Änderungen bedürfen der Schriftform.
(e) Ausfertigung: Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
KKG-Schutzbestimmungen (Leasing-Spezial): Konsum-Leasing fällt seit der KKG-Revision 2003 unter den KKG-Schutz, wenn das Geschäft Finanzierungs-Charakter hat (Andienungsrecht, Kaufoption, Restwert-Risiko Leasingnehmer). Wichtigste zwingende Schutzbestimmungen (Art. 37 KKG): 14-Tage-Widerrufsrecht (Art. 16), Höchstzinssatz 10% effektiver Jahreszins (Art. 14 + VKKG, Stand 1.1.2026), vorzeitige Beendigung jederzeit (Art. 17 — Pauschalstrafen nichtig), Kreditfähigkeitsprüfung (Art. 28-32). Operating Lease ohne diese Elemente fällt nicht unter KKG.
Ort und Datum: Lugano, 15. Juni 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
LEASINGGEBER
AMAG Leasing AG
Datum: ____________________
LEASINGNEHMER
Marco Bianchi
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein Konsum-Leasingvertrag (KKG)?

Beim Konsum-Leasing überlässt der Leasinggeber eine bewegliche Sache (Auto, Möbel, Elektronik) dem Leasingnehmer zur Nutzung gegen monatliche Leasingrate. Im Unterschied zur Miete trägt der Leasingnehmer (zumindest teilweise) das Restwert-Risiko bei Vertragsende — entweder durch Kaufoption oder durch Andienungsrecht des Leasinggebers.

Das Konsum-Leasing fällt unter KKG (Art. 1 lit. b), wenn (a) Leasingnehmer eine natürliche Person für private Zwecke ist, (b) Anschaffungswert + Gesamtkosten zwischen CHF 500 und 80'000, (c) Laufzeit > 3 Monate, (d) Kaufoption / Andienungsrecht / Restwert-Risiko besteht. Operating Lease ohne diese Elemente fällt NICHT unter KKG.

Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Konsum-Leasing ab 1.1.2026 von 12 % auf 10 % effektiven Jahreszins gesenkt (analog Bargeldkredite). Überschreitung führt zur Vertragsnichtigkeit (Art. 15 KKG).

Was diese Vorlage abdeckt

Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Pflichtangaben nach Art. 11 KKG und bietet umfangreiche Auto-spezifische Klauseln.

Bewilligte Leasingfirma

Bank, AMAG/Cembra/Cashgate, kantonale Konsumkredit-Bewilligung

Objekt-Typ-Differenzierung

Fahrzeug (Standard) / Möbel / Elektronik / andere

FIN / Seriennummer

Fahrzeug-Ident-Nr (FIN) bei Auto, Serien-Nr bei Elektronik

Art. 11 KKG Pflichtangaben

Anschaffung + Anzahlung + Restwert + Rate + Eff. Jahreszins + Gesamt

Höchstgrenze 10 %

Stand 1.1.2026 — drucktechnisch hervorgehoben

14-Tage-Widerrufsrecht

Zwingend Art. 16 KKG, unentziehbar

Kilometer-Inklusive (Auto)

Standard 10'000-20'000 km/Jahr + Mehrkilometer-Tarif Rappen/km

Restwert-Garantie

Garantiert (Leasingnehmer trägt Risiko) vs nicht-garantiert

Rückgabe-Bewertung

Fachhandel / DEKRA-TCS / intern mit Beanstandungsrecht

Versicherungs-Bündel

Vollkasko-Pflicht + Selbstbehalt + Insassen + GAP

Vorzeitige Beendigung Art. 17 KKG

Jederzeit zwingend zulässig — Pauschalstrafen nichtig

Sub-Leasing-Verbot

Insolvenz-Aussonderungs-Recht des Leasinggebers

So erstellen Sie Ihren Konsum-Leasingvertrag

In fünf Schritten zum KKG-konformen Vertrag.

  1. 1

    Leasinggeber + Bewilligung

    Vollständige Firma + KKG-/FINMA-Bewilligungs-Nr (Pflicht). Bei Auto-Importeur-Tochter typisch kantonale Bewilligung.

  2. 2

    Objekt identifizieren

    Marke/Modell/Ausstattung detailliert; FIN (Auto) oder Seriennummer; Zustand (neu/Vorführ/gebraucht); Erstzulassung; Übergabe-Datum.

  3. 3

    Konditionen festlegen

    Anschaffungswert + Anzahlung + Restwert + Leasingrate/Monat + Laufzeit + Eff. Jahreszinssatz (max 10 %) + Gesamt-Leasingkosten + Kaufoption ja/nein.

  4. 4

    Expert-Klauseln konfigurieren

    Kilometer-Inklusiv + Mehrkm-Tarif; Restwert-Garantie + Rückgabe-Bewertung (DEKRA-TCS empfohlen); Versicherungs-Bündel mit Vollkasko-Selbstbehalt + GAP; Vorzeitige Beendigung Pro-rata oder Marktzins-abdiskontiert.

  5. 5

    14-T-Widerruf + Auslieferung

    Konsument muss Vertragskopie mit Widerrufs-Hinweis erhalten; Übergabe-Protokoll bei Fahrzeug-Auslieferung (Tacho-Stand, Zustand, Vollständigkeit). Ab Tag 15 kann Leasinggeber von Bindung ausgehen.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

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Rechtliche Hinweise zu Konsum-Leasing

Konsum-Leasing unterliegt seit 2003 dem KKG mit zwingenden Schutzbestimmungen.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine Konsumkredit-Bewilligung. Bei Auto-Leasing gelten zusätzlich SVG-Halterschaft-Pflichten + obligatorische Haftpflichtversicherung.

Geprüft nach KKG + VKKG + SVG, Stand 1.1.2026

KKG-Anwendung vs Operating Lease

KKG (Art. 1 lit. b) gilt für Konsum-Leasing, wenn Andienungsrecht, Kaufoption oder Restwert-Risiko des Leasingnehmers besteht. Operating Lease ohne diese Elemente (z.B. kurzfristige Auto-Miete) fällt NICHT unter KKG. Bei Zweifel: KKG-Schutz analog anwenden ist sicherer.

Höchstzinssatz 10 % (Stand 1.1.2026)

Per Bundesratsverordnung 30.5.2025 wurde der Höchstzinssatz für Konsum-Leasing von 12 % auf 10 % gesenkt. Überschreitung → Vertragsnichtigkeit nach Art. 15 KKG — Leasingnehmer schuldet nur Nutzungs-Entschädigung pro rata temporis, ohne Zinsen + Kosten.

Halter vs Eigentümer (SVG)

Bei Auto-Leasing ist der Leasingnehmer Halter des Fahrzeugs im Sinne des SVG (Versicherungs-Verantwortung Art. 71 SVG, Verkehrsregeln, Bussen, Vignette, Motorfahrzeug-Steuer); der Leasinggeber bleibt Eigentümer und ist im Fahrzeugausweis als solcher eingetragen. Diese Trennung bestimmt Haftung und Pflichten klar.

Vorzeitige Beendigung Art. 17 KKG

Der Leasingnehmer hat zwingend das Recht, jederzeit vorzeitig zu beenden. Pauschalstrafen oder hohe Vorfälligkeitsentschädigungen sind nichtig. Berechnung: Pro-rata-temporis (Standard, schuldnerfreundlich) oder Marktzins-abdiskontiert (komplexer, präziser). Berechnungs-Aufstellung schriftlich vor Vollzug.

Häufige Fragen

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