Kostenlose Vorlage: Kündigung Versicherung (Schweiz)
Ob Autoversicherung, Hausrat, Privathaftpflicht, Krankenkasse (Grund- oder Zusatzversicherung), Lebens-, Rechtsschutz- oder Reiseversicherung — die Doxuno-Vorlage erstellt ein formales Kündigungsschreiben nach VVG bzw. KVG. Mit den richtigen Rechtsgrundlagen für ordentliche Kündigung, Kündigung bei Prämienerhöhung und Kündigung nach einem Versicherungsfall.
Hiermit kündige ich den oben bezeichneten Versicherungsvertrag ordentlich auf den Ablauf der laufenden Versicherungsperiode. Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten gemäss VVG Art. 35a Abs. 1 (Kündigungsrecht beider Vertragsparteien auf Ende der Versicherungsperiode bzw. am Ende jedes auf das dritte folgenden Versicherungsjahres).
• Versicherungsnehmer: Max Muster
• Policennummer / Vertragsnummer: VN-2024-123456
• Versicherungsart: Motorfahrzeugversicherung
Was ist eine Kündigung eines Versicherungsvertrags?
Die Kündigung eines Versicherungsvertrags ist die einseitige Willenserklärung des Versicherungsnehmers (oder des Versicherers), das Vertragsverhältnis zu beenden. Sie folgt in der Schweiz grundsätzlich dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1), das für Privatversicherungen (Auto, Haushalt, Haftpflicht, Leben, Rechtsschutz, Krankenzusatz) gilt. Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gelten die Spezialregeln des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, SR 832.10).
Das VVG wurde 2022 revidiert und stärkt seither die Position der Versicherungsnehmer. Wichtigste Neuerung: ordentliche Kündigung spätestens auf das Ende jedes auf das dritte folgenden Versicherungsjahres (VVG Art. 35a Abs. 1) — längere Mindestvertragsdauern als drei Jahre sind damit faktisch ausgeschlossen. Zusätzlich bestehen ausserordentliche Kündigungsrechte bei Prämienanpassung (VVG Art. 35b), nach einem Versicherungsfall (VVG Art. 42) oder bei Wegfall des versicherten Interesses (VVG Art. 23).
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) gelten abweichende Regeln: ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist auf das Ende des Kalenderjahres (KVG Art. 7 Abs. 1); ausserordentliche Kündigung mit einem Monat Frist bei Prämienerhöhung zum neuen Kalenderjahr (Art. 7 Abs. 2); Pflicht zur lückenlosen Anschlussversicherung nach KVG Art. 4. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt beide Regime und passt Formulierung und Rechtsgrundlage automatisch an die gewählte Versicherungsart an.
Was diese Vorlage abdeckt
Die Doxuno-Vorlage unterstützt alle gängigen Versicherungsarten und berücksichtigt die jeweils anwendbaren gesetzlichen Kündigungsregeln.
Absender und Versicherungsgesellschaft
Vollständige Angaben mit Kontakt
Policennummer
Eindeutige Zuordnung der Versicherung
Versicherungsart
Auto, Hausrat, Haftpflicht, Krankenkasse, Leben, Rechtsschutz, Reise
Ordentliche Kündigung (VVG Art. 35a)
3 Monate auf Ende Versicherungsperiode/3. Jahr
Ordentliche KVG-Kündigung (Art. 7 Abs. 1)
3 Monate auf Ende Kalenderjahr
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung
VVG Art. 35b / KVG Art. 7 Abs. 2
Kündigung nach Versicherungsfall
VVG Art. 42 — Frist 14 Tage
Kündigung bei Wohnsitzwechsel
VVG Art. 23 — Wegfall versichertes Interesse
Kündigungsdatum und Rechtsgrundlage
Automatisch passende Zitation
Anforderung Kündigungsbestätigung
Empfohlener Beweisnachweis
Rückerstattung Prämienanteil
IBAN-Angabe für Pro-rata-Erstattung
Widerruf LSV/Debit Direct
Stopp der Lastschrift-Ermächtigung
So erstellen Sie Ihre Versicherungskündigung
Sie brauchen Ihre Policennummer, die neuen Anschlussdaten (bei KVG-Grundversicherung) und ca. 5 Minuten.
- 1
Erfassen Sie Absender und Versicherer
Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, AHV-Nummer bei KVG-Grund), die Versicherungsgesellschaft mit korrekter Firmenbezeichnung und Adresse. Prüfen Sie die genaue Adresse in Ihrer Police — manche Versicherer haben eigene Kündigungsabteilungen mit abweichender Postadresse.
- 2
Wählen Sie die Versicherungsart
Motorfahrzeugversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflicht, Krankenzusatzversicherung (VVG), obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG), Lebens-, Rechtsschutz- oder Reiseversicherung. Die Vorlage wählt automatisch die richtigen Gesetzesverweise.
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Bestimmen Sie den Kündigungsgrund
Ordentliche Kündigung, Kündigung bei Prämienerhöhung, Kündigung nach einem Schadenfall, Kündigung bei Wohnsitzwechsel oder individueller Grund. Je nach Wahl wird der passende Paragraph des VVG/KVG zitiert und die passende Frist genannt.
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Geben Sie das Kündigungsdatum ein
Bei ordentlicher Kündigung: Ende der laufenden Versicherungsperiode bzw. Kalenderjahres. Bei Prämienerhöhung: Wirkdatum der neuen Prämie. Bei Versicherungsfall: innert 14 Tagen nach Kenntnis der Leistungsauszahlung. Halten Sie die gesetzlichen Fristen unbedingt ein — verspätete Kündigungen wirken erst eine Periode später.
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Versand per eingeschriebenem Brief
Senden Sie das Kündigungsschreiben per A-Post plus oder eingeschriebenem Brief an die Versicherung — der Zugangsnachweis ist bei Fristeinhaltung entscheidend. Achten Sie darauf, dass das Schreiben die Versicherung rechtzeitig vor Fristablauf erreicht (nicht: "abgeschickt", sondern "eingegangen"). Bei KVG-Wechsel: schliessen Sie rechtzeitig die neue Grundversicherung ab (Aufnahmepflicht der neuen Kasse nach KVG Art. 4).
Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht
Versicherungskündigungen sind streng fristgebunden. Diese Hinweise helfen Ihnen, die wichtigsten Regeln korrekt anzuwenden.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, bei langjährigen Verträgen aus der Zeit vor der VVG-Revision von 2022 oder bei bestrittenem Schadenfall empfehlen wir die Beratung durch den Ombudsman der Privatversicherung (om-versicherung.ch) oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
Geprüft nach Schweizer Recht (VVG, KVG, OR)
Ordentliche Kündigung (VVG Art. 35a)
Seit der VVG-Revision 2022 kann der Versicherungsnehmer den Vertrag spätestens auf das Ende jedes auf das dritte folgenden Versicherungsjahres ordentlich kündigen (VVG Art. 35a Abs. 1). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Mehrjahresverträge mit festen Laufzeiten von mehr als drei Jahren sind damit faktisch hinfällig. Das gleiche Recht steht auch dem Versicherer zu. Achtung: Einige Verträge wurden noch vor 2022 abgeschlossen und können eine abweichende Regelung vorsehen.
Kündigung bei Prämienanpassung (VVG Art. 35b)
Erhöht der Versicherer die Prämie oder führt er einen Selbstbehalt ein, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen (VVG Art. 35b). Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage seit Mitteilung der Änderung. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn die Prämienerhöhung auf einer vertraglich vereinbarten Klausel beruht (z. B. automatische Tarifanpassung) und dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angekündigt wurde.
Kündigung nach Versicherungsfall (VVG Art. 42)
Nach einem Versicherungsfall haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen (VVG Art. 42). Die Frist beträgt 14 Tage seit Kenntnis der Leistungsauszahlung bzw. des Zahlungsverweigerungsentscheids. Der Vertrag erlischt 14 Tage nach Zugang der Kündigungserklärung. In Krankenzusatzversicherungen ist das Kündigungsrecht der Versicherung ausgeschlossen, solange die versicherte Person Leistungen empfängt; der Versicherungsnehmer hat jedoch stets das Recht zu kündigen.
Spezialregeln für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG Art. 7)
Der Wechsel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist nur unter Einhaltung der Fristen von KVG Art. 7 möglich: drei Monate vor Ende des Kalenderjahres (Abs. 1); bei Prämienerhöhung innert eines Monats nach Mitteilung der neuen Prämien, wirksam per Ende des Monats, der dem Inkrafttreten vorangeht (Abs. 2). Kritisch: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die neue Krankenkasse bis zum Ausschluss aus der alten Versicherung den Aufnahmebescheid bestätigt hat (KVG Art. 7 Abs. 5). Schliessen Sie die neue Versicherung daher bereits vor der Kündigung der alten ab.
Häufige Fragen
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