Erstellen Sie ein professionelles Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 335 ff.). Kuendigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht und rechtssicher.
Eine Arbeitnehmer-Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden. Sie ist im Schweizer Obligationenrecht in den Artikeln 335 bis 335c geregelt.
Der Arbeitnehmer muss keinen Kündigungsgrund angeben. Es genuegt eine klare und eindeutige Willenserklärung. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig zugehen, wobei das Empfangsdatum und nicht das Absendedatum massgebend ist.
Diese Vorlage berücksichtigt die Besonderheiten des Schweizer Arbeitsrechts, einschliesslich der gesetzlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c), der Probezeit-Regelungen (OR Art. 335b) und der Ansprueche auf ein Arbeitszeugnis (OR Art. 330a).
Ein vollständiges Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers enthaelt:
In wenigen Schritten zum fertigen Kündigungsschreiben:
Wichtige rechtliche Aspekte zur Arbeitnehmer-Kündigung in der Schweiz:
Für Arbeitnehmer gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie für Arbeitgeber: 7 Tage in der Probezeit, 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2.-9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (OR Art. 335c). Kuerzere Fristen für den Arbeitnehmer sind nur durch Gesamtarbeitsvertrag möglich.
Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Bei Versand per Post ist der Empfangstag massgebend, nicht das Absendedatum. Rechnen Sie mit 1-2 Werktagen Postlaufzeit und versenden Sie die Kündigung frueh genug, damit sie vor Ablauf der Frist ankommt.
Sie haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (OR Art. 330a). Fordern Sie das Zeugnis bereits im Kündigungsschreiben an. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber keine unwahren Angaben enthalten. Sie können zwischen einem qualifizierten Zeugnis und einer einfachen Arbeitsbestätigung waehlen.
Ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot (OR Art. 340 ff.) bleibt nach der Kündigung bestehen, wenn der Arbeitnehmer kuendigt. Es entfaellt jedoch, wenn der Arbeitgeber den Anlass zur Kündigung gegeben hat. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf ein allfälliges Konkurrenzverbot.
Hinweis: Dieses Dokument dient als Vorlage und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich komplexe Situationen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.
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