Arbeitsrecht · Schweiz

Kostenlose Kündigung
Arbeitnehmer Vorlage

Erstellen Sie ein professionelles Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 335 ff.). Kuendigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht und rechtssicher.

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Was ist eine Arbeitnehmer-Kündigung?

Eine Arbeitnehmer-Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden. Sie ist im Schweizer Obligationenrecht in den Artikeln 335 bis 335c geregelt.

Der Arbeitnehmer muss keinen Kündigungsgrund angeben. Es genuegt eine klare und eindeutige Willenserklärung. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig zugehen, wobei das Empfangsdatum und nicht das Absendedatum massgebend ist.

Diese Vorlage berücksichtigt die Besonderheiten des Schweizer Arbeitsrechts, einschliesslich der gesetzlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c), der Probezeit-Regelungen (OR Art. 335b) und der Ansprueche auf ein Arbeitszeugnis (OR Art. 330a).

Wichtige Klauseln in der Arbeitnehmer-Kündigung

Ein vollständiges Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers enthaelt:

Absenderdaten
Name, Adresse und Funktion
Arbeitgeberdaten
Firma, Adresse, Ansprechperson
Kündigungstermin
Letzter Arbeitstag
Kündigungsfrist
Gesetzliche oder vertragliche Frist
Kündigungserklärung
Klare Willenserklärung zur Beendigung
Ferienguthaben
Bezug oder Auszahlung von Restferien
Arbeitszeugnis
Anforderung eines Zeugnisses
Bestätigung
Kündigungsbestätigung anfordern
Übergabe
Ordnungsgemäße Arbeitsübergabe
Konkurrenzverbot
Hinweis auf allfälliges Verbot
Ort und Datum
Ausstellungsort und -datum
Unterschrift
Eigenhaendige Unterschrift

So erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben

In wenigen Schritten zum fertigen Kündigungsschreiben:

1
Ihre Daten eintragen
Geben Sie Ihre vollständigen Personalien ein: Name, Adresse, aktuelle Funktion und Eintrittsdatum beim Arbeitgeber.
2
Arbeitgeberdaten erfassen
Erfassen Sie den Firmennamen, die Firmenadresse und den Namen der zuständigen Ansprechperson (z.B. Vorgesetzte oder HR-Abteilung).
3
Kündigungstermin festlegen
Bestimmen Sie den gewünschten Kündigungstermin unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Die Kündigung muss in der Regel auf das Monatsende erfolgen.
4
Vorschau prüfen
Überprüfen Sie das vollständige Kündigungsschreiben in der Live-Vorschau auf Richtigkeit aller Angaben und Fristen.
5
PDF herunterladen
Laden Sie die fertige Kündigung als PDF herunter. Übergeben Sie das unterschriebene Schreiben persoenlich mit Empfangsbestätigung oder senden Sie es per Einschreiben.

Rechtliche Hinweise

Wichtige rechtliche Aspekte zur Arbeitnehmer-Kündigung in der Schweiz:

Gesetzliche Kündigungsfristen

Für Arbeitnehmer gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie für Arbeitgeber: 7 Tage in der Probezeit, 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2.-9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (OR Art. 335c). Kuerzere Fristen für den Arbeitnehmer sind nur durch Gesamtarbeitsvertrag möglich.

Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Bei Versand per Post ist der Empfangstag massgebend, nicht das Absendedatum. Rechnen Sie mit 1-2 Werktagen Postlaufzeit und versenden Sie die Kündigung frueh genug, damit sie vor Ablauf der Frist ankommt.

Anspruch auf Arbeitszeugnis

Sie haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (OR Art. 330a). Fordern Sie das Zeugnis bereits im Kündigungsschreiben an. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber keine unwahren Angaben enthalten. Sie können zwischen einem qualifizierten Zeugnis und einer einfachen Arbeitsbestätigung waehlen.

Konkurrenzverbot

Ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot (OR Art. 340 ff.) bleibt nach der Kündigung bestehen, wenn der Arbeitnehmer kuendigt. Es entfaellt jedoch, wenn der Arbeitgeber den Anlass zur Kündigung gegeben hat. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf ein allfälliges Konkurrenzverbot.

Hinweis: Dieses Dokument dient als Vorlage und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich komplexe Situationen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Haeufig gestellte Fragen

Die gesetzlichen Fristen betragen: 7 Tage während der Probezeit, 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2.-9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (OR Art. 335c). Die Kündigung muss auf das Monatsende erfolgen.
Nein, der Arbeitnehmer muss keinen Kündigungsgrund angeben. Die ordentliche Kündigung ist in der Schweiz ohne Begründung möglich.
Ja, während der Probezeit kann mit 7 Tagen Frist auf jeden beliebigen Tag gekündigt werden (OR Art. 335b).
Nicht bezogene Ferientage müssen grundsätzlich während der Kündigungsfrist bezogen werden. Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber das Restferienguthaben auszahlen.
Ja, der Arbeitnehmer hat jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (OR Art. 330a). Das Zeugnis muss sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten aeussern.
Grundsaetzlich ist die Kündigung formfrei. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch dringend die Schriftform per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (OR Art. 337), z.B. bei Nichtbezahlung des Lohns oder schwerer Persoenlichkeitsverletzung.
Ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot (OR Art. 340 ff.) gilt nach der Kündigung, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Anlass zur Kündigung gegeben. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.

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