Landesspezifische Rechtsinhalte
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Ein rechtskonformes Kündigungsschreiben für den Arbeitgeber — ordentlich nach OR Art. 335 ff. oder fristlos aus wichtigem Grund nach OR Art. 337. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt die gesetzlichen Fristen, die Sperrfristen nach OR Art. 336c, die Hinweis- und Freistellungsregeln sowie die Rückgabe-, Abfindungs- und RAV-Hinweispflichten. Versandfertig als PDF in wenigen Minuten.
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Die arbeitgeberseitige Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu beenden. Rechtsgrundlage sind OR Art. 335 (Grundsatz der freien Kündigung), OR Art. 335a (gleiche Fristen für beide Parteien), OR Art. 335b (Probezeit) und OR Art. 335c (gesetzliche Fristen je nach Dienstjahren). Die Kündigung muss eindeutig, unbedingt und dem Empfänger zugegangen sein — massgebend ist der Tag des tatsächlichen Zugangs beim Arbeitnehmer, nicht der Versanddatum (BGE 118 II 42).
Die Schweiz kennt das Prinzip der "Kündigungsfreiheit" — anders als viele andere europäische Länder bedarf die ordentliche Kündigung keines sachlichen Grundes. Die Grenze bilden jedoch OR Art. 336 (missbräuchliche Kündigung bei diskriminierenden, rache-motivierten oder verfassungswidrigen Gründen) und OR Art. 336c (Sperrfristen: Militär, Krankheit/Unfall, Schwangerschaft + 16 Wochen). Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig (OR Art. 336c Abs. 2); eine nach Kündigungsausspruch eintretende Sperrfrist verlängert die Kündigungsfrist entsprechend.
Für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (OR Art. 337) gelten besonders strenge Anforderungen: Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann. Die fristlose Kündigung muss umgehend nach Kenntnis des Grundes erfolgen — sonst liegt Verwirkung vor. Bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin zuzüglich bis zu sechs Monatslöhnen Entschädigung (OR Art. 337c).
Alle für eine rechtssichere Arbeitgeber-Kündigung notwendigen Bausteine.
Firma als Absender, Arbeitnehmer mit Adresse und E-Mail
Einschreiben, persönliche Übergabe oder Bote mit Zeuge
Ordentlich (OR Art. 335) oder fristlos aus wichtigem Grund (OR Art. 337)
7 Tage Probezeit, 1/2/3 Monate nach Dienstjahren (OR Art. 335c)
Klare Angabe des Beendigungsdatums
Wirtschaftlich, Leistung, Restrukturierung oder wichtiger Grund
Prüfung und Verlängerung nach OR Art. 336c
Ab sofort oder ab einem bestimmten Datum bis Austritt
Hinweis auf Anrechnung während Freistellung (OR Art. 329d)
Zusicherung nach OR Art. 330a und Rückgabepflicht (OR Art. 339a)
Pflicht zur Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse
Hinweis auf 60-Tage-Frist bei missbräuchlicher Kündigung (OR Art. 336b)
Die Vorlage führt Sie in fünf Schritten durch alle Pflichtangaben.
Tragen Sie Firma und Adresse des Arbeitgebers sowie Name, Adresse und optional E-Mail des Arbeitnehmers ein. Erfassen Sie die Personalnummer und das Anstellungsdatum.
Wählen Sie ordentliche oder fristlose Kündigung. Bei ordentlicher Kündigung legen Sie die massgebende Frist fest (Probezeit 7 Tage, 1/2/3 Monate nach Dienstjahren oder vertragliche Vereinbarung) und den letzten Arbeitstag. Die Kündigung auf Ende eines Monats ist zwingend (OR Art. 335c).
Geben Sie optional den Kündigungsgrund an (wirtschaftlich, Leistung, Restrukturierung, wichtiger Grund). Prüfen Sie vor Versand, ob eine Sperrfrist nach OR Art. 336c läuft (Krankheit, Schwangerschaft, Militär) — in diesem Fall ist die Kündigung nichtig oder wird verlängert.
Entscheiden Sie über die Freistellung (ab Zustellung oder ab bestimmtem Datum) und die Anrechnung der Ferien. Regeln Sie die Rückgabe von Arbeitsmitteln, die Übergabe der Dossiers sowie die Fortbestand der Geheimhaltungspflicht (OR Art. 321a Abs. 4).
Sichern Sie das qualifizierte Arbeitszeugnis zu (OR Art. 330a). Weisen Sie auf die Pflicht zur RAV-Anmeldung und die 60-Tage-Einsprachefrist (OR Art. 336b) hin. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben oder lassen Sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben — das Zustelldatum ist entscheidend.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Einige zwingende Regeln des Schweizer Arbeitsrechts sind bei jeder Kündigung zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Massenentlassungen (OR Art. 335d ff.), Kaderfunktionen, internationalen Entsendungen oder Verdacht auf missbräuchliche Kündigung empfehlen wir die Prüfung durch eine Fachperson für Arbeitsrecht.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 335–337, 336c, AVIG)
Während bestimmter Sperrfristen darf der Arbeitgeber nicht kündigen: Militärdienst (während und 4 Wochen davor/danach), Krankheit/Unfall ohne Verschulden (30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2.–5. Jahr, 180 Tage ab 6. Jahr), Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft, UN-/Hilfsdienste. Eine während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig und muss wiederholt werden (OR Art. 336c Abs. 2); eine vorher ausgesprochene Kündigung wird um die Dauer der Sperrfrist verlängert (Abs. 3).
Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie aus diskriminierenden Gründen (Rasse, Geschlecht, Religion), wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte, wegen Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Militär), wegen gewerkschaftlicher Betätigung oder aus Rache für berechtigte Forderungen erfolgt. Die Sanktion beträgt bis zu sechs Monatslöhne Entschädigung (OR Art. 336a Abs. 2). Der Arbeitnehmer muss innert 60 Tagen nach Ende der Kündigungsfrist Klage erheben (OR Art. 336b Abs. 2).
Die fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund — einen Umstand, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht (Diebstahl, Arbeitsverweigerung, wiederholte schwere Pflichtverletzung). Sie muss umgehend nach Kenntnis des Grundes erfolgen; eine Wartezeit von mehr als 2–3 Arbeitstagen führt zu Verwirkung (BGE 130 III 28). Bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin plus maximal 6 Monatslöhne (OR Art. 337c).
Massgebend ist nicht der Versand-, sondern der Zustellungstag beim Arbeitnehmer (Empfangstheorie, BGE 118 II 42). Bei Einschreiben gilt die Kündigung mit der tatsächlichen Abholung bzw. nach Ablauf der 7-tägigen Abholungsfrist als zugestellt. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang zu laufen. Bei fristgerechter Kündigung auf ein Monatsende ist genau zu rechnen — ein Tag zu spät verschiebt die Beendigung um einen ganzen Monat.
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