Doxuno
Arbeit & PersonalCH

Kostenlose Vorlage: Kündigung durch den Arbeitgeber (Schweiz)

Ein rechtskonformes Kündigungsschreiben für den Arbeitgeber — ordentlich nach OR Art. 335 ff. oder fristlos aus wichtigem Grund nach OR Art. 337. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt die gesetzlichen Fristen, die Sperrfristen nach OR Art. 336c, die Hinweis- und Freistellungsregeln sowie die Rückgabe-, Abfindungs- und RAV-Hinweispflichten. Versandfertig als PDF in wenigen Minuten.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Schweizer Technik AG
Limmatquai 100, 8001 Zürich
Zürich, 28. Mai 2026
Per Einschreiben Michael Berger
Musterweg 7, 3012 Bern
m.berger@example.ch
KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Pers.-Nr.: P-2020-0142
Sehr geehrte/r Michael Berger,

gestützt auf den mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrag vom 1. Februar 2020 für die Funktion Sachbearbeiter Buchhaltung kündigen wir das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der Frist von zwei Monaten gestützt auf OR Art. 335 ff. auf den 31. Juli 2026.
Vertragsbezug und Kündigungsart. Ihr Anstellungsverhältnis bei der Schweizer Technik AG in der Funktion als Sachbearbeiter Buchhaltung besteht seit dem 1. Februar 2020. Die ordentliche Kündigungsfrist richtet sich nach OR Art. 335c bzw. nach der vertraglichen Vereinbarung: zwei Monaten jeweils auf Monatsende, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Kündigungstermin. Das Arbeitsverhältnis endet am 31. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen.
Kündigungsgrund. Die Kündigung erfolgt aus betriebliche Restrukturierung bzw. Stellenabbau. Aufgrund der Reorganisation der Finanzabteilung entfällt Ihre Stelle per Ende Juli 2026. Die Funktion wird in die neu geschaffene Shared-Service-Einheit integriert. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Grund anzugeben; auf Verlangen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers ist er jedoch schriftlich zu begründen (OR Art. 335 Abs. 2).
Freistellung. Sie werden ab sofort bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistungspflicht freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung Ihres Ferien- und Überstundenguthabens. Die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten — insbesondere Treuepflicht und Geheimhaltung nach OR Art. 321a — bleiben während der Freistellung vollumfänglich bestehen.
Sperrfristen (OR Art. 336c). Wir haben geprüft, dass zum Zeitpunkt dieser Kündigung keine der gesetzlichen Sperrfristen nach OR Art. 336c einschlägig ist: keine laufende Krankheits- oder Unfallabwesenheit (30/90/180 Tage je nach Dienstjahr), keine Schwangerschaft oder 16-wöchige Sperrfrist nach Niederkunft, kein Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst, keine Teilnahme an einer vom Bundesrat angeordneten Hilfsaktion im Ausland. Sollte eine Sperrfrist bei Zugang dieser Kündigung dennoch bestehen, gilt die Kündigung als nichtig bzw. die Frist verlängert sich entsprechend.
Einspracherecht (OR Art. 336b). Sollten Sie diese Kündigung als missbräuchlich im Sinne von OR Art. 336 erachten, können Sie innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Eine Klage auf Entschädigung gemäss OR Art. 336a (maximal sechs Monatslöhne) ist binnen 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Gericht einzureichen.
Arbeitszeugnis. Wir werden Ihnen gemäss OR Art. 330a ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) mit Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens ausstellen und Ihnen dieses bis spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses zukommen lassen.
Abfindung. Als Anerkennung für Ihre Tätigkeit und zur Erleichterung des Übergangs bieten wir Ihnen eine einmalige Abfindung in Höhe von 25'000.00 CHF brutto an, zahlbar mit der Schlussabrechnung. Die Abfindung ist AHV-pflichtig und wird entsprechend abgerechnet. Vorbehalten bleibt eine allfällige Abgangsentschädigung nach OR Art. 339b für Arbeitnehmende über 50 Jahre mit mindestens 20 Dienstjahren.
Ferien- und Überstundenabgeltung. Noch offene Ferienansprüche und Überstundenguthaben werden Ihnen mit der Schlussabrechnung finanziell abgegolten (OR Art. 329d bzw. OR Art. 321c). Eine detaillierte Aufstellung der Ansprüche wird Ihnen mit der letzten Lohnabrechnung zugestellt.
Schlussabrechnung und Saldoklausel. Mit der Schlussabrechnung (letzter Lohn, anteiliger 13. Monatslohn, allfälliger Bonus pro rata, Ferien- und Überstundenabgeltung) sind sämtliche beidseitigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis per Saldo aller Ansprüche erledigt. Wir bitten Sie, die Schlussabrechnung nach Erhalt zu prüfen und eine schriftliche Saldoerklärung zu unterzeichnen. Ein Austrittsgespräch wird rechtzeitig vereinbart.
Konkurrenzverbot. Da die Kündigung nicht aus einem dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zur Last fallenden Grund erfolgt, entfällt ein allfällig vereinbartes Konkurrenzverbot von Gesetzes wegen (OR Art. 340c Abs. 2).
Geheimhaltung nach Austritt. Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht nach OR Art. 321a Abs. 4 gilt bezüglich Geschäftsgeheimnissen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Wir bitten Sie, sämtliche vertraulichen Informationen entsprechend zu behandeln.
Rückgabe von Firmeneigentum (OR Art. 339a). Wir bitten Sie, bis zum letzten Arbeitstag sämtliches Firmeneigentum zurückzugeben: Schlüssel, Zugangs- und Parkkarten, Laptop, Mobiltelefon, Tablet, Arbeitskleidung, Dokumente und Datenträger. Berufliche Daten auf privaten Geräten sind ordnungsgemäss zu übergeben und anschliessend zu löschen; private Daten auf Firmengeräten sind vor der Rückgabe zu sichern und zu entfernen.
Hinweis RAV. Wir empfehlen Ihnen, sich unverzüglich — spätestens am ersten Arbeitslosentag — beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnsitzkantons anzumelden und den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach AVIG geltend zu machen. Die rechtzeitige Meldung ist Voraussetzung für lückenlose Taggelder.
Referenzauskunft. Für Ihre weitere berufliche Entwicklung stehen wir gerne als Referenz zur Verfügung. Bitte teilen Sie künftigen Arbeitgebern mit, an welche Person der Geschäftsleitung bzw. Ihrer direkten Vorgesetzten die Anfrage gerichtet werden soll.
Weitere Hinweise. Ein Austrittsgespräch findet am 15. Juli 2026 mit der Personalabteilung statt.
Empfangsbestätigung. Wir bitten Sie, uns den Empfang dieses Kündigungsschreibens schriftlich zu bestätigen. Für Fragen zur Abwicklung steht Ihnen die Personalabteilung jederzeit zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für die bisherige Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.
Rechtsgrundlagen: OR Art. 335 (ordentliche Kündigung), OR Art. 335a (Fristen beidseitig), OR Art. 335b (Probezeit), OR Art. 335c (gesetzliche Fristen: 1 M im 1. Jahr / 2 M im 2.–9. / 3 M ab 10. Jahr), OR Art. 336 (missbräuchliche Kündigung), OR Art. 336a (Entschädigung bis 6 Monatslöhne), OR Art. 336b (Einspracherecht), OR Art. 336c (Sperrfristen), OR Art. 337 (fristlose Auflösung aus wichtigem Grund), OR Art. 330a (Arbeitszeugnis), OR Art. 339 (Pflichten bei Beendigung), OR Art. 339a (Rückgabe), OR Art. 339b–c (Abgangsentschädigung), OR Art. 340c (Wegfall Konkurrenzverbot), OR Art. 329d (Ferienabgeltung), OR Art. 321c (Überstunden), OR Art. 321a Abs. 4 (Geheimhaltung).
FREUNDLICHE GRÜSSE
Dr. Martin Huber, CEO
Schweizer Technik AG
Datum: ____________________

Was ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die arbeitgeberseitige Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu beenden. Rechtsgrundlage sind OR Art. 335 (Grundsatz der freien Kündigung), OR Art. 335a (gleiche Fristen für beide Parteien), OR Art. 335b (Probezeit) und OR Art. 335c (gesetzliche Fristen je nach Dienstjahren). Die Kündigung muss eindeutig, unbedingt und dem Empfänger zugegangen sein — massgebend ist der Tag des tatsächlichen Zugangs beim Arbeitnehmer, nicht der Versanddatum (BGE 118 II 42).

Die Schweiz kennt das Prinzip der "Kündigungsfreiheit" — anders als viele andere europäische Länder bedarf die ordentliche Kündigung keines sachlichen Grundes. Die Grenze bilden jedoch OR Art. 336 (missbräuchliche Kündigung bei diskriminierenden, rache-motivierten oder verfassungswidrigen Gründen) und OR Art. 336c (Sperrfristen: Militär, Krankheit/Unfall, Schwangerschaft + 16 Wochen). Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig (OR Art. 336c Abs. 2); eine nach Kündigungsausspruch eintretende Sperrfrist verlängert die Kündigungsfrist entsprechend.

Für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (OR Art. 337) gelten besonders strenge Anforderungen: Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann. Die fristlose Kündigung muss umgehend nach Kenntnis des Grundes erfolgen — sonst liegt Verwirkung vor. Bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin zuzüglich bis zu sechs Monatslöhnen Entschädigung (OR Art. 337c).

Was diese Vorlage abdeckt

Alle für eine rechtssichere Arbeitgeber-Kündigung notwendigen Bausteine.

Briefkopf und Empfänger

Firma als Absender, Arbeitnehmer mit Adresse und E-Mail

Versandart

Einschreiben, persönliche Übergabe oder Bote mit Zeuge

Kündigungsart

Ordentlich (OR Art. 335) oder fristlos aus wichtigem Grund (OR Art. 337)

Kündigungsfrist

7 Tage Probezeit, 1/2/3 Monate nach Dienstjahren (OR Art. 335c)

Letzter Arbeitstag

Klare Angabe des Beendigungsdatums

Grund der Kündigung (optional)

Wirtschaftlich, Leistung, Restrukturierung oder wichtiger Grund

Sperrfrist-Hinweis

Prüfung und Verlängerung nach OR Art. 336c

Freistellung

Ab sofort oder ab einem bestimmten Datum bis Austritt

Ferien- und Überstundenabgeltung

Hinweis auf Anrechnung während Freistellung (OR Art. 329d)

Arbeitszeugnis und Rückgabe

Zusicherung nach OR Art. 330a und Rückgabepflicht (OR Art. 339a)

RAV-Hinweis

Pflicht zur Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse

Einspracherecht

Hinweis auf 60-Tage-Frist bei missbräuchlicher Kündigung (OR Art. 336b)

So erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben

Die Vorlage führt Sie in fünf Schritten durch alle Pflichtangaben.

  1. 1

    Absender und Empfänger

    Tragen Sie Firma und Adresse des Arbeitgebers sowie Name, Adresse und optional E-Mail des Arbeitnehmers ein. Erfassen Sie die Personalnummer und das Anstellungsdatum.

  2. 2

    Kündigungsart und Frist

    Wählen Sie ordentliche oder fristlose Kündigung. Bei ordentlicher Kündigung legen Sie die massgebende Frist fest (Probezeit 7 Tage, 1/2/3 Monate nach Dienstjahren oder vertragliche Vereinbarung) und den letzten Arbeitstag. Die Kündigung auf Ende eines Monats ist zwingend (OR Art. 335c).

  3. 3

    Grund und Sperrfrist prüfen

    Geben Sie optional den Kündigungsgrund an (wirtschaftlich, Leistung, Restrukturierung, wichtiger Grund). Prüfen Sie vor Versand, ob eine Sperrfrist nach OR Art. 336c läuft (Krankheit, Schwangerschaft, Militär) — in diesem Fall ist die Kündigung nichtig oder wird verlängert.

  4. 4

    Freistellung, Rückgabe und Pflichten

    Entscheiden Sie über die Freistellung (ab Zustellung oder ab bestimmtem Datum) und die Anrechnung der Ferien. Regeln Sie die Rückgabe von Arbeitsmitteln, die Übergabe der Dossiers sowie die Fortbestand der Geheimhaltungspflicht (OR Art. 321a Abs. 4).

  5. 5

    Zeugnis, RAV und Versand

    Sichern Sie das qualifizierte Arbeitszeugnis zu (OR Art. 330a). Weisen Sie auf die Pflicht zur RAV-Anmeldung und die 60-Tage-Einsprachefrist (OR Art. 336b) hin. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben oder lassen Sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben — das Zustelldatum ist entscheidend.

Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

Einige zwingende Regeln des Schweizer Arbeitsrechts sind bei jeder Kündigung zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Massenentlassungen (OR Art. 335d ff.), Kaderfunktionen, internationalen Entsendungen oder Verdacht auf missbräuchliche Kündigung empfehlen wir die Prüfung durch eine Fachperson für Arbeitsrecht.

Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 335–337, 336c, AVIG)

Sperrfristen (OR Art. 336c)

Während bestimmter Sperrfristen darf der Arbeitgeber nicht kündigen: Militärdienst (während und 4 Wochen davor/danach), Krankheit/Unfall ohne Verschulden (30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2.–5. Jahr, 180 Tage ab 6. Jahr), Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft, UN-/Hilfsdienste. Eine während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig und muss wiederholt werden (OR Art. 336c Abs. 2); eine vorher ausgesprochene Kündigung wird um die Dauer der Sperrfrist verlängert (Abs. 3).

Missbräuchliche Kündigung (OR Art. 336, 336a)

Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie aus diskriminierenden Gründen (Rasse, Geschlecht, Religion), wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte, wegen Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Militär), wegen gewerkschaftlicher Betätigung oder aus Rache für berechtigte Forderungen erfolgt. Die Sanktion beträgt bis zu sechs Monatslöhne Entschädigung (OR Art. 336a Abs. 2). Der Arbeitnehmer muss innert 60 Tagen nach Ende der Kündigungsfrist Klage erheben (OR Art. 336b Abs. 2).

Fristlose Kündigung (OR Art. 337)

Die fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund — einen Umstand, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht (Diebstahl, Arbeitsverweigerung, wiederholte schwere Pflichtverletzung). Sie muss umgehend nach Kenntnis des Grundes erfolgen; eine Wartezeit von mehr als 2–3 Arbeitstagen führt zu Verwirkung (BGE 130 III 28). Bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin plus maximal 6 Monatslöhne (OR Art. 337c).

Zustellung und Fristenberechnung

Massgebend ist nicht der Versand-, sondern der Zustellungstag beim Arbeitnehmer (Empfangstheorie, BGE 118 II 42). Bei Einschreiben gilt die Kündigung mit der tatsächlichen Abholung bzw. nach Ablauf der 7-tägigen Abholungsfrist als zugestellt. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang zu laufen. Bei fristgerechter Kündigung auf ein Monatsende ist genau zu rechnen — ein Tag zu spät verschiebt die Beendigung um einen ganzen Monat.

Häufige Fragen

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