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Kostenlose Vorlage: KKG-konformer Konsumkreditvertrag (Stand 1.1.2026)

Der Konsumkredit unterliegt seit 2003 dem Konsumkreditgesetz (KKG) mit zwingenden Schutzbestimmungen für die Konsumentin / den Konsumenten. Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Bargeldkredite ab 1. Januar 2026 von 12 % auf 10 % effektiven Jahreszins gesenkt; für Kreditkarten und Kontoüberzug bleibt der Satz bei 12 %. Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Schriftform- und Mindestinhalt-Anforderungen nach Art. 9 KKG, enthält das zwingende 14-Tage-Widerrufsrecht und dokumentiert die Pflicht-Kreditfähigkeitsprüfung.

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KONSUMKREDITVERTRAG
Gemäss Bundesgesetz Über Den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) — Stand 1.1.2026
Nettobetrag: 25'000.00 CHF
Eff. Jahreszins: 7.9% (max 10%)
KREDITGEBER
Cembra Money Bank AG
Bändliweg 20, 8048 Zürich
KKG-Bewilligungs-Nr.: FINMA-Bewilligung Nr. CHE-105.831.495
E-Mail: kreditservice@cembra.ch
KONSUMENT
Anna Schneider
Speerstrasse 14, 8200 Schaffhausen
Geburtsdatum: 12.07.1990
E-Mail: anna.schneider@bluewin.ch
Die nachstehend genannten Parteien schliessen — gestützt auf das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) in Verbindung mit der Verordnung zum KKG (VKKG, SR 221.214.11), den Bestimmungen des Obligationenrechts über das Darlehen (Art. 312 ff. OR) sowie unter Wahrung von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) — den folgenden Konsumkreditvertrag ab. Dieser Vertrag erfüllt die Schriftform und enthält die nach Art. 9 KKG vorgeschriebenen Pflichtangaben.
⚠️ ZWINGENDES 14-TAGE-WIDERRUFSRECHT (Art. 16 KKG): Der Konsument hat das Recht, diesen Vertrag innert 14 Tagen seit Erhalt einer Vertragskopie ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf ist wirksam, wenn er innerhalb der Frist zur Post gegeben wurde. Dieses Recht ist unentziehbar (Art. 37 KKG) — ein Verzicht im Voraus ist nichtig. Bei rechtzeitigem Widerruf hat der Konsument den ausbezahlten Nettobetrag innert 30 Tagen zurückzuerstatten; Vertragszinsen werden nur für die effektive Mittel-Nutzungsdauer geschuldet.
1.
VERTRAGSPARTEIEN UND GELTUNGSBEREICH
Zwischen Cembra Money Bank AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich (FINMA/Kantonal-Bewilligungs-Nr.: FINMA-Bewilligung Nr. CHE-105.831.495) (nachfolgend „Kreditgeber") und Anna Schneider, Speerstrasse 14, 8200 Schaffhausen (nachfolgend „Konsument") wird der folgende Konsumkreditvertrag geschlossen.
Geltungsbereich KKG (Art. 1 KKG): Konsumkredite an natürliche Personen für private (nicht berufliche/gewerbliche) Zwecke, Betrag zwischen CHF 500 und CHF 80'000, Laufzeit mehr als 3 Monate. Der vorliegende Vertrag fällt unter das KKG.
2.
KREDITBEDINGUNGEN (ART. 9 KKG — PFLICHT-ANGABEN)
Der Kreditgeber gewährt dem Konsumenten einen Bargeldkredit / Privatkredit mit folgenden Eckdaten:
KredittypBargeldkredit / Privatkredit (KKG-Höchstzins 10% effektiver Jahreszins, Stand 1.1.2026)
Nettobetrag (Art. 9 lit. a)25'000.00 CHF
Effektiver Jahreszinssatz (Art. 9 lit. e)7.9% — innerhalb KKG-Höchstgrenze 10%
Laufzeit48 Monate
Anzahl Teilzahlungen (Art. 9 lit. d)48 × monatlich
Höhe Teilzahlung608.50 CHF
Gesamt-Kreditkosten (Art. 9 lit. c+e)4'208.00 CHF
Erste Rate fällig am15. Juli 2026
3.
AUSZAHLUNG UND VERWENDUNG
Die Auszahlung des Nettobetrags erfolgt durch Banküberweisung auf Konto des Konsumenten auf das Konto CH82 0070 0114 1234 5678 9. Mit Auszahlung erwirbt der Konsument das Eigentum am Nettobetrag und verpflichtet sich zur Rückzahlung gemäss den nachstehenden Bestimmungen (Art. 312 OR).
Die Verwendung des Kreditbetrags steht im freien Ermessen des Konsumenten, soweit nicht ein Eigentumsvorbehalt oder Verwendungs-Auflage vereinbart wurde.
4.
EFFEKTIVER JAHRESZINSSATZ — HÖCHSTGRENZE KKG (ART. 14)
Der vereinbarte effektive Jahreszinssatz beträgt 7.9% p.a. Dieser Satz ist nach Art. 9 lit. e KKG drucktechnisch hervorgehoben.
Höchstzinssatz nach Art. 14 KKG (Verordnung des Bundesrats — Stand 1.1.2026):
Bargeldkredite: 10% effektiver Jahreszins (Senkung von 12% per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026)
Kreditkarten und Kontoüberzug: 12% effektiver Jahreszins (unverändert)
Die Höchstzinssatz-Berechnung erfolgt nach der in VKKG (SR 221.214.11) festgelegten Methodologie auf Basis des 3-Monats-SARON-Compounds zuzüglich statutarischen Aufschlags. Überschreitet der vereinbarte effektive Jahreszins die jeweilige Höchstgrenze, ist der Vertrag nichtig nach Art. 15 KKG — der Konsument schuldet nur den Nettobetrag zurück (ohne Zinsen und Kosten).
5.
WIDERRUFSRECHT NACH ART. 16 KKG (ZWINGEND)
Der Konsument hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt einer Vertragskopie:
(a) Form: schriftlich (Brief, E-Mail mit Empfangsbestätigung); ohne Angabe von Gründen.
(b) Fristwahrung: Postaufgabe genügt (Postaufgabe-Datum massgeblich).
(c) Folge: Bei rechtzeitigem Widerruf zerfällt der Vertrag rückwirkend; der ausbezahlte Nettobetrag ist innert 30 Tagen zurückzuerstatten. Vertragszinsen werden für die effektive Mittel-Nutzungsdauer geschuldet (pro rata temporis).
(d) Unentziehbarkeit (Art. 37 KKG): Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht im Voraus ist nichtig. Auch die Klausel „Der Konsument verzichtet auf sein Widerrufsrecht" ist unwirksam.
Adresse für Widerruf: Cembra Money Bank AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich.
6.
VORZEITIGE ERFÜLLUNG (ART. 17 KKG — ZWINGEND)
Der Konsument hat jederzeit das Recht, den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen (Art. 17 KKG — unentziehbar). Bei vorzeitiger Rückzahlung reduzieren sich die Kreditkosten entsprechend der nicht beanspruchten Restlaufzeit. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist im Geltungsbereich des KKG nicht zulässig; vertragliche Klauseln, die das Recht auf vorzeitige Erfüllung beschränken oder mit Strafkosten belasten, sind nichtig.
7.
VERZUG (ART. 18 KKG)
Bei Zahlungsverzug gilt die KKG-Spezialregelung von Art. 18 KKG (anstelle der allgemeinen Verzugs-Bestimmungen von OR Art. 102 ff.):
(a) Voraussetzung Gesamtfälligstellung: Versäumnis von mindestens 2 Teilzahlungen + erfolglose schriftliche Mahnung mit 30-tägiger Nachfrist.
(b) Verzugszins-Höchstgrenze: Vertragszinssatz + 5 Prozentpunkte — höchstens jedoch der jeweils geltende KKG-Höchstzinssatz (10% für Bargeldkredite, Stand 1.1.2026).
(c) Mahnkosten: Angemessen, aber maximal kostendeckend (üblicherweise CHF 10-30 pro Mahnung).
(d) Bei Vollstreckung gelten die Bestimmungen des SchKG; der zwingende Konsumentengerichtsstand am Wohnsitz des Konsumenten (Art. 32 ZPO) bleibt vorbehalten.
8.
KREDITFÄHIGKEITSPRÜFUNG (ART. 28-32 KKG)
Der Kreditgeber hat vor Vertragsabschluss eine Kreditfähigkeitsprüfung gemäss Art. 28 KKG durchgeführt:
(a) Datum der Prüfung: 10. Juni 2026.
(b) Berechnungsbasis: Pfändbarer Anteil des Einkommens (Art. 29 KKG nach SchKG-Existenzminimum + Berufsauslagen + Krankenversicherung + 1/3 Bestreitungs-Reserve) — Bruttoeinkommen Konsument: 7'500.00 CHF pro Monat; davon pfändbar: 2'800.00 CHF pro Monat.
(c) Tilgungsfähigkeit: Pfändbarer Anteil muss innert höchstens 36 Monaten zur vollständigen Tilgung des Kreditbetrags ausreichen (Tragbarkeits-Schwelle).
(e) Geprüfte Dokumente: Lohnausweis 2025, Lohnabrechnung Mai 2026, Mietvertrag, Krankenkassenprämienpolice.
Konsument-Verpflichtung (Art. 30 KKG): Der Konsument bestätigt mit Unterzeichnung, dass die im Kreditantrag gemachten Angaben zu Einkommen, Vermögen und Verpflichtungen vollständig und wahrheitsgetreu sind. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben.
Folgen bei Verstoss gegen die Prüfpflicht (Art. 32 KKG): Verletzt der Kreditgeber die Kreditfähigkeitsprüfungs-Pflicht, verliert er den Anspruch auf Zinsen und Kosten — der Konsument schuldet nur die Rückzahlung des Nettobetrags.
9.
IKO- UND ZEK-ABFRAGE
Der Kreditgeber hat im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung folgende Datenbank-Abfragen vorgenommen und das positive Ergebnis dokumentiert: IKO-Abfrage 10.6.2026 (positiv, keine offenen Konsumkredite); ZEK-Abfrage 10.6.2026 (keine Negativmerkmale).
IKO (Informationsstelle für Konsumkredite): Von der Vereinigung Schweizer Kreditbanken (VSKF) betriebene Datenbank, an die alle bewilligten Kreditgeber Konsumkreditdaten melden. ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation): Bonitätsdatenbank des Verbands Schweizerischer Kreditinstitute. Beide Datenbanken erfassen offene Kredite, Bonitätsmerkmale und Negativmerkmale.
Konsument-Rechte (DSG/nDSG Art. 25): Der Konsument hat das Recht auf Selbstauskunft zu seinen bei IKO/ZEK gespeicherten Daten (Self-Service-Portal); bei unrichtigen Daten besteht ein Berichtigungs-Anspruch (Art. 32 nDSG).
10.
RESTSCHULDVERSICHERUNG (OPTIONAL — KKG ART. 13)
Der Konsument hat eine optionale Restschuldversicherung abgeschlossen mit folgenden Eckdaten:
Versicherer: Helvetia Versicherungen AG
Monatliche Prämie: 24.50 CHF
Deckungsumfang: Tod + Invalidität + unfreiwillige Arbeitslosigkeit (erweitertes Paket)
Wichtige Hinweise (KKG Art. 13 — Koppelungsverbot): Die Restschuldversicherung ist optional — der Kreditgeber darf den Kreditabschluss nicht von ihr abhängig machen. Der Konsument kann die Versicherung jederzeit separat widerrufen / kündigen; dies hat keinen Einfluss auf den Kreditvertrag.
Die Versicherungs-Prämien sind in den Gesamt-Kreditkosten (Klausel 2) nicht enthalten und werden separat ausgewiesen, damit der effektive Jahreszinssatz nicht verfälscht wird.
11.
MAHNVERFAHREN KKG-KONFORM
Bei Versäumnis einer fälligen Rate gilt folgendes Mahnverfahren:
(a) 1. Mahnung: Schriftliche Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen ab Eingang beim Konsumenten; angemessene Mahnkosten dürfen verrechnet werden.
(b) 2. Mahnung: Bei weiterhin ausstehender Zahlung schriftliche zweite Mahnung mit weiteren 14 Tagen Nachfrist + ausdrücklichem Hinweis auf drohende Gesamtfälligstellung.
(c) Gesamtfälligstellung (Art. 18 KKG): Erst nach erfolgloser zweiter Mahnung und Versäumnis von mindestens 2 Raten ist der Kreditgeber berechtigt, das gesamte ausstehende Kapital einschliesslich aufgelaufener Zinsen und Mahnkosten zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.
(d) Inkassoweg: Anschliessend kann der Kreditgeber die SchKG-Betreibung am zwingenden Konsumentengerichtsstand (Art. 32 ZPO — Wohnsitz Konsument) einleiten.
12.
ZEK-MELDUNG UND BONITÄTSDATEN
Der Konsument anerkennt, dass der Kreditgeber zur Meldung folgender Daten an die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) und IKO (Informationsstelle für Konsumkredite) berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist:
(a) Vertragsabschluss + Kreditbetrag + Laufzeit (Standard-Meldung)
(b) Negativmerkmale: nicht eingehaltene Mahnungen, Betreibungen, Verlustscheine, gerichtliche Vergleiche, Konkurs
(c) Vorzeitige Vertragsauflösung / Saldierung
Daten-Aufbewahrungsdauer: Positive Daten 5 Jahre nach Saldierung; Negativmerkmale 5 Jahre seit Erledigung der Schuld (ZEK-Reglement). Selbstauskunft + Berichtigung: Der Konsument hat jederzeit das Recht auf kostenlose Selbstauskunft via ZEK-/IKO-Online-Portal sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten (DSG/nDSG Art. 25/32).
13.
SALVATORISCHE KLAUSEL, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(a) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(b) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht (KKG, OR, ZGB, ZPO, SchKG).
(c) Gerichtsstand: Es gilt zwingend der Wohnsitz des Konsumenten als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag (Art. 32 ZPO — Konsumenten-Gerichtsstand). Der Konsument kann auf diesen Schutz vor Streitentstehung nicht verzichten (Art. 35 ZPO). Vertraglich angegeben für administrative Zwecke: Kanton Schaffhausen.
(d) Schriftform + Mindestinhalt: Diese Vertragsurkunde erfüllt die Schriftform und enthält die nach Art. 9 KKG vorgeschriebenen Pflichtangaben (Nettobetrag, eff. Jahreszins, Höchstkreditkosten, Anzahl + Höhe + Fälligkeit Teilzahlungen, Gesamt-Kreditkosten, Sicherheiten, Widerrufs-Hinweis). Änderungen bedürfen der Schriftform.
(e) Ausfertigung: Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar (Art. 9 KKG).
KKG-Schutzbestimmungen (Übersicht): Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) ist ein zwingender Konsumentenschutz-Erlass. Wichtigste Schutzbestimmungen, auf die der Konsument nicht im Voraus verzichten kann (Art. 37 KKG): 14-Tage-Widerrufsrecht (Art. 16), Höchstzinssatz 10% bare Kredite / 12% Karte+Überzug (Art. 14 + VKKG, Stand 1.1.2026), Kreditfähigkeitsprüfung (Art. 28-32 — Verstoss führt zum Verlust Zinsen+Kosten), vorzeitige Erfüllung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Art. 17), Verzug-Spezialregelung (Art. 18 — Gesamtfälligstellung erst nach 2 Raten + Mahnung + Nachfrist).
Ort und Datum: Zürich, 15. Juni 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
KREDITGEBER
Cembra Money Bank AG
Datum: ____________________
KONSUMENT
Anna Schneider
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein Konsumkreditvertrag (KKG)?

Der Konsumkreditvertrag ist ein Bargeldkredit, Kreditkartenkredit oder Kontoüberzug, der einer natürlichen Person für private (nicht berufliche/gewerbliche) Zwecke gewährt wird — Betragsspanne CHF 500 bis CHF 80'000, Laufzeit über 3 Monate (Art. 1 KKG). Ausgenommen sind Hypothekarkredite, Mietkauf und Versicherungs-Prämienkredite.

Das Konsumkreditgesetz (KKG, SR 221.214.1) ist ein zwingender Konsumentenschutz-Erlass — die wichtigsten Schutzbestimmungen können vom Konsumenten nicht im Voraus aufgehoben werden (Art. 37 KKG). Kreditgeber benötigen eine FINMA-Banklizenz oder eine kantonale Konsumkredit-Bewilligung.

Die Stand-1.1.2026-Reform: Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Bargeldkredite von 12 % auf 10 % effektiven Jahreszins gesenkt. Für Kreditkarten und Kontoüberzug bleibt der Höchstsatz bei 12 % unverändert. Die Berechnung folgt der VKKG-Methodologie (3-Monats-SARON-Compound + statutarischer Aufschlag).

Was diese Vorlage abdeckt

Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Schriftform und alle nach Art. 9 KKG vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Bewilligte Kreditinstitution

FINMA-Bewilligungs-Nr oder kantonale Konsumkredit-Bewilligung

Konsument-Identifikation

Natürliche Person mit Wohnsitz CH, Geburtsdatum, Kontakt

Kredittyp-Differenzierung

Bargeld 10 % vs Kreditkarte/Überzug 12 % (Stand 1.1.2026)

Art. 9 KKG Pflichtangaben

Nettobetrag + Eff. Jahreszinssatz + Laufzeit + Raten + Gesamtkosten

Eff. Jahreszinssatz Höchstgrenze

Art. 14 KKG + VKKG — drucktechnisch hervorgehoben

14-Tage-Widerrufsrecht

Zwingend Art. 16 KKG, unentziehbar Art. 37 KKG

Vorzeitige Erfüllung Art. 17 KKG

Jederzeit zulässig OHNE Vorfälligkeitsentschädigung

Verzug Art. 18 KKG

Gesamtfälligstellung erst nach 2 Raten + Mahnung + 30T Nachfrist

Kreditfähigkeitsprüfung

Art. 28-32 KKG mit IKO/ZEK-Abfrage und Sanktion Verlust Zinsen+Spesen

Restschuldversicherung

Art. 13 KKG Koppelungsverbot — separate Prämien

Mahnverfahren

KKG-konformes 2-stufiges Mahnverfahren mit Fristen

Konsumenten-Gerichtsstand

ZPO 32 zwingend Wohnsitz + ZPO 35 Verzichtsverbot

So erstellen Sie Ihren KKG-konformen Konsumkreditvertrag

In fünf Schritten zum bewilligungskonformen Dokument.

  1. 1

    Kreditgeber-Daten erfassen

    Vollständige Firma + KKG-/FINMA-Bewilligungs-Nr (Pflicht-Angabe). Konsumkredit-Vergabe ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 39 KKG).

  2. 2

    Konsument identifizieren

    Natürliche Person mit Wohnsitz CH, Geburtsdatum (für Bonität + Volljährigkeits-Check), Kontakt. KKG gilt nur für nicht-berufliche/gewerbliche Zwecke.

  3. 3

    Kreditbedingungen festlegen

    Kredittyp (Bargeld 10 % vs Karte/Überzug 12 % Max), Nettobetrag (CHF 500-80'000), eff. Jahreszinssatz (drucktechnisch hervorgehoben), Laufzeit (> 3 Mo), Anzahl + Höhe Raten, Gesamtkosten.

  4. 4

    Kreditfähigkeitsprüfung dokumentieren

    Datum der Prüfung + Brutto-/pfändbares Einkommen + IKO/ZEK-Abfrage + geprüfte Dokumente (Lohnausweis, Mietvertrag, Krankenkassenprämien). Verstoss → Verlust Zinsen+Spesen (Art. 32 KKG).

  5. 5

    Widerrufsfrist + Auslieferung

    Konsument muss die Vertragskopie mit explizitem 14-Tage-Widerrufsrecht-Hinweis erhalten — Frist beginnt ab Erhalt. PDF herunterladen, Konsument unterzeichnen lassen, Auszahlung ab Tag 15.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

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Rechtliche Hinweise nach Konsumkreditgesetz

Das KKG ist ein zwingender Konsumentenschutz-Erlass — Verstöße führen zu drastischen Sanktionen.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine Konsumkredit-Bewilligung. Konsumkredit-Vergabe ohne FINMA- oder kantonale Bewilligung ist strafbar (Art. 39 KKG mit Busse bis CHF 500'000).

Geprüft nach KKG (SR 221.214.1) + VKKG, Stand 1.1.2026

Höchstzinssatz-Reform 1.1.2026

Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Bargeldkredite ab 1.1.2026 von 12 % auf 10 % effektiver Jahreszins gesenkt. Für Kreditkarten und Kontoüberzug bleibt der Satz bei 12 % unverändert. Berechnung: 3-Monats-SARON-Compound + statutarischer Aufschlag. Überschreitung führt zur Nichtigkeit des Vertrags nach Art. 15 KKG — Konsument schuldet nur den Nettobetrag ohne Zinsen + Kosten.

14-Tage-Widerrufsrecht (Art. 16 KKG)

Der Konsument hat das zwingende Recht, den Vertrag innert 14 Tagen seit Erhalt einer Vertragskopie ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Postaufgabe genügt für Fristwahrung. Das Recht ist unentziehbar (Art. 37 KKG) — Verzichts-Klauseln sind nichtig. Bei Widerruf: Nettobetrag innert 30 Tagen zurück, Vertragszinsen nur für effektive Nutzungs-Dauer.

Kreditfähigkeitsprüfung Art. 28-32 KKG

Vor Vertragsabschluss muss der Kreditgeber die Kreditfähigkeit prüfen: pfändbares Einkommen nach SchKG-Existenzminimum + Berufsauslagen + 1/3 Bestreitungs-Reserve; Tilgungsfähigkeit innert maximal 36 Monaten. Sanktion bei Verstoss (Art. 32 KKG): Verlust Anspruch auf Zinsen + Spesen — Konsument schuldet nur Nettobetrag. Vereinfachte Prüfung bei Kleinkrediten < CHF 3'000 + Laufzeit < 12 Mo (Art. 31 KKG).

Konsumenten-Gerichtsstand ZPO 32/35

Für sämtliche Streitigkeiten aus Konsumkrediten gilt zwingend der Wohnsitz des Konsumenten als Gerichtsstand (Art. 32 ZPO). Auf diesen Schutz kann der Konsument vor Streitentstehung NICHT verzichten (Art. 35 ZPO). Vertragliche Klauseln „ausschliesslich Gerichtsstand X" zugunsten des Kreditgebers sind unwirksam.

Häufige Fragen

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