Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Der Konsumkredit unterliegt seit 2003 dem Konsumkreditgesetz (KKG) mit zwingenden Schutzbestimmungen für die Konsumentin / den Konsumenten. Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Bargeldkredite ab 1. Januar 2026 von 12 % auf 10 % effektiven Jahreszins gesenkt; für Kreditkarten und Kontoüberzug bleibt der Satz bei 12 %. Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Schriftform- und Mindestinhalt-Anforderungen nach Art. 9 KKG, enthält das zwingende 14-Tage-Widerrufsrecht und dokumentiert die Pflicht-Kreditfähigkeitsprüfung.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| Kredittyp | Bargeldkredit / Privatkredit (KKG-Höchstzins 10% effektiver Jahreszins, Stand 1.1.2026) |
| Nettobetrag (Art. 9 lit. a) | 25'000.00 CHF |
| Effektiver Jahreszinssatz (Art. 9 lit. e) | 7.9% — innerhalb KKG-Höchstgrenze 10% |
| Laufzeit | 48 Monate |
| Anzahl Teilzahlungen (Art. 9 lit. d) | 48 × monatlich |
| Höhe Teilzahlung | 608.50 CHF |
| Gesamt-Kreditkosten (Art. 9 lit. c+e) | 4'208.00 CHF |
| Erste Rate fällig am | 15. Juli 2026 |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Der Konsumkreditvertrag ist ein Bargeldkredit, Kreditkartenkredit oder Kontoüberzug, der einer natürlichen Person für private (nicht berufliche/gewerbliche) Zwecke gewährt wird — Betragsspanne CHF 500 bis CHF 80'000, Laufzeit über 3 Monate (Art. 1 KKG). Ausgenommen sind Hypothekarkredite, Mietkauf und Versicherungs-Prämienkredite.
Das Konsumkreditgesetz (KKG, SR 221.214.1) ist ein zwingender Konsumentenschutz-Erlass — die wichtigsten Schutzbestimmungen können vom Konsumenten nicht im Voraus aufgehoben werden (Art. 37 KKG). Kreditgeber benötigen eine FINMA-Banklizenz oder eine kantonale Konsumkredit-Bewilligung.
Die Stand-1.1.2026-Reform: Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Bargeldkredite von 12 % auf 10 % effektiven Jahreszins gesenkt. Für Kreditkarten und Kontoüberzug bleibt der Höchstsatz bei 12 % unverändert. Die Berechnung folgt der VKKG-Methodologie (3-Monats-SARON-Compound + statutarischer Aufschlag).
Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Schriftform und alle nach Art. 9 KKG vorgeschriebenen Pflichtangaben.
FINMA-Bewilligungs-Nr oder kantonale Konsumkredit-Bewilligung
Natürliche Person mit Wohnsitz CH, Geburtsdatum, Kontakt
Bargeld 10 % vs Kreditkarte/Überzug 12 % (Stand 1.1.2026)
Nettobetrag + Eff. Jahreszinssatz + Laufzeit + Raten + Gesamtkosten
Art. 14 KKG + VKKG — drucktechnisch hervorgehoben
Zwingend Art. 16 KKG, unentziehbar Art. 37 KKG
Jederzeit zulässig OHNE Vorfälligkeitsentschädigung
Gesamtfälligstellung erst nach 2 Raten + Mahnung + 30T Nachfrist
Art. 28-32 KKG mit IKO/ZEK-Abfrage und Sanktion Verlust Zinsen+Spesen
Art. 13 KKG Koppelungsverbot — separate Prämien
KKG-konformes 2-stufiges Mahnverfahren mit Fristen
ZPO 32 zwingend Wohnsitz + ZPO 35 Verzichtsverbot
In fünf Schritten zum bewilligungskonformen Dokument.
Vollständige Firma + KKG-/FINMA-Bewilligungs-Nr (Pflicht-Angabe). Konsumkredit-Vergabe ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 39 KKG).
Natürliche Person mit Wohnsitz CH, Geburtsdatum (für Bonität + Volljährigkeits-Check), Kontakt. KKG gilt nur für nicht-berufliche/gewerbliche Zwecke.
Kredittyp (Bargeld 10 % vs Karte/Überzug 12 % Max), Nettobetrag (CHF 500-80'000), eff. Jahreszinssatz (drucktechnisch hervorgehoben), Laufzeit (> 3 Mo), Anzahl + Höhe Raten, Gesamtkosten.
Datum der Prüfung + Brutto-/pfändbares Einkommen + IKO/ZEK-Abfrage + geprüfte Dokumente (Lohnausweis, Mietvertrag, Krankenkassenprämien). Verstoss → Verlust Zinsen+Spesen (Art. 32 KKG).
Konsument muss die Vertragskopie mit explizitem 14-Tage-Widerrufsrecht-Hinweis erhalten — Frist beginnt ab Erhalt. PDF herunterladen, Konsument unterzeichnen lassen, Auszahlung ab Tag 15.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
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Das KKG ist ein zwingender Konsumentenschutz-Erlass — Verstöße führen zu drastischen Sanktionen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine Konsumkredit-Bewilligung. Konsumkredit-Vergabe ohne FINMA- oder kantonale Bewilligung ist strafbar (Art. 39 KKG mit Busse bis CHF 500'000).
Geprüft nach KKG (SR 221.214.1) + VKKG, Stand 1.1.2026
Per Bundesratsverordnung vom 30. Mai 2025 wurde der Höchstzinssatz für Bargeldkredite ab 1.1.2026 von 12 % auf 10 % effektiver Jahreszins gesenkt. Für Kreditkarten und Kontoüberzug bleibt der Satz bei 12 % unverändert. Berechnung: 3-Monats-SARON-Compound + statutarischer Aufschlag. Überschreitung führt zur Nichtigkeit des Vertrags nach Art. 15 KKG — Konsument schuldet nur den Nettobetrag ohne Zinsen + Kosten.
Der Konsument hat das zwingende Recht, den Vertrag innert 14 Tagen seit Erhalt einer Vertragskopie ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Postaufgabe genügt für Fristwahrung. Das Recht ist unentziehbar (Art. 37 KKG) — Verzichts-Klauseln sind nichtig. Bei Widerruf: Nettobetrag innert 30 Tagen zurück, Vertragszinsen nur für effektive Nutzungs-Dauer.
Vor Vertragsabschluss muss der Kreditgeber die Kreditfähigkeit prüfen: pfändbares Einkommen nach SchKG-Existenzminimum + Berufsauslagen + 1/3 Bestreitungs-Reserve; Tilgungsfähigkeit innert maximal 36 Monaten. Sanktion bei Verstoss (Art. 32 KKG): Verlust Anspruch auf Zinsen + Spesen — Konsument schuldet nur Nettobetrag. Vereinfachte Prüfung bei Kleinkrediten < CHF 3'000 + Laufzeit < 12 Mo (Art. 31 KKG).
Für sämtliche Streitigkeiten aus Konsumkrediten gilt zwingend der Wohnsitz des Konsumenten als Gerichtsstand (Art. 32 ZPO). Auf diesen Schutz kann der Konsument vor Streitentstehung NICHT verzichten (Art. 35 ZPO). Vertragliche Klauseln „ausschliesslich Gerichtsstand X" zugunsten des Kreditgebers sind unwirksam.
Schriftform + Pflichtangaben + 14-T-Widerruf + Kreditfähigkeitsprüfung — alle KKG-Anforderungen Stand 1.1.2026 erfüllt. Sofort als PDF herunterladbar.
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