Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vollständige Home-Office-Reglement nach OR Art. 327a/327c (Auslagenersatz), nDSG (Datenschutz, seit 1.9.2023), ArG Art. 6 (Arbeits-Sicherheit) und EU Data Act 2023/2854 (anwendbar 12.9.2025, extraterritorial bei EU-Bezug). Mit Auslandsarbeit + DBA-Brücke + A1-Bescheinigung, VPN-Pflicht, Bildschirm-Sperre, Cloud-Speicher-Vorgaben sowie Home-Office-Pauschale nach BGer 2C_71/2022.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| UNTERNEHMEN | Brunner Innovation AG |
| SITZ | Bahnhofstrasse 88, 8001 Zürich |
| GESCHÄFTSLEITUNG | Sarah Brunner, Präsidentin des Verwaltungsrats |
| MAX HOME-OFFICE-TAGE | 2 Tage/Woche |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Ein Home-Office-Reglement (auch "Telework Policy" oder "Mobile-Working-Reglement") regelt die Tätigkeit ausserhalb der Geschäftsräume — vom regulären Home-Office bis zum projekt-/funktions-spezifischen Mobile-Working. Es ist Bestandteil des Anstellungsverhältnisses und legt fest, wer berechtigt ist, wie viele Tage, mit welcher Ausstattung und unter welchen Sicherheits-Anforderungen.
Hintergrund: Nach COVID-19 ist Hybrid-Arbeit (1-3 Tage Home-Office) zum Standard geworden. Marktstandard 2026 (HRSwiss-Erhebung): 67% der Schweizer Büro-Mitarbeitenden arbeiten regelmässig im Home-Office; durchschnittlich 1.8 Tage/Woche. Auslandsarbeit bis 30-60 Tage/Jahr ist üblich, erfordert jedoch DBA-Prüfung und A1-Bescheinigung.
Rechtliche Grundlagen: OR Art. 327a (Auslagenersatz-Pflicht — anteilige Wohnkosten); OR Art. 327 (Arbeitsmittel-Pflicht); ArGV 1 Art. 73 (Arbeitszeit-Erfassung); nDSG (Datenschutz am Home-Arbeitsplatz); EU Data Act 2023/2854 (extraterritorial bei B2B-Daten-Verarbeitung mit EU-Bezug).
Vollständige Telework Policy mit allen rechtlichen Schutzvorkehrungen.
Klare Abgrenzung — Wissensarbeit ja, Produktion/Reception/Service nein
Standard 2 Tage Hybrid; bis 5 Tage Full-Remote möglich
Unternehmen stellt / Gemischt / Mitarbeiter eigen mit OR 327a-Pauschale
Digital-Tool Pflicht; Ausnahme Art. 3 lit. d ArG
E-Mail-Antwort 2h innerhalb Kernzeit
IT-Security-Standards
Privat Dropbox/iCloud/WhatsApp verboten
EU/EFTA OK; USA/Kanada/AU ausgeschlossen
FZA + EU 883/2004 — schützt CH-Sozialversicherung
B2B-Daten-Portabilität bei EU-Bezug
SUVA-Checkliste + Notfall-Protokoll
Performance-Schutz Arbeitgeber
Strukturiertes Formular führt durch alle rechtlichen + technischen Punkte.
Firma, Sitz und GL-Verantwortliche/r mit Funktion erfassen.
Berechtigte Mitarbeiter-Kategorien (Wissensarbeit) und Max-HO-Tage/Woche (Standard 2) sowie Genehmigungs-Modus festlegen.
Modell entscheiden (Unternehmen stellt empfohlen; OR 327 Arbeitsmittel-Pflicht; Mitarbeiter-eigen erfordert OR 327a-Pauschale) und konkrete Geräte-Liste festhalten.
Tool (Personio, Mocoapp) sowie Kern-Stunden (9-16h Standard) definieren; Reaktionszeit-Standards.
Datenschutz-Anforderungen (Bildschirm-Sperre, abschliessbar) und Spesen-Modell (Pauschal mit Steueramt-Genehmigung / Effektiv BGer-Methode / Kein-Ersatz nur bei AG-Geräten) mit Verweis auf Spesenreglement.
Tage/Jahr (30 konservativ; 60 üblich), erlaubte Länder (EU/EFTA OK, USA/Kanada/AU ausgeschlossen), DBA-Brücke + A1-Bescheinigung bei >25% EU-Tätigkeit.
VPN-Pflicht, USB-Verbot, Cloud-Vorgaben (M365 CH-Hosting), Bildschirm-Sperre 5 Min sowie EU Data Act-Klausel bei B2B mit EU-Kunden.
Mittagspause min 30 Min (ArG 15), Ergonomie-Check mit CHF 800 Zuschuss, BUV/NBUV-Abgrenzung, 3 Mo Probezeit, 30 Tage Aufhebungs-Notice.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Folgende Punkte sind kritisch für Compliance und Mitarbeiter-Schutz.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, sensiblen Daten oder Branchen-Spezifika empfehlen wir die Prüfung durch eine Anwältin/einen Anwalt für Arbeitsrecht und Datenschutz.
Geprüft nach OR 327a/327c + nDSG + ArG 6 + EU Data Act 2025
Nach BGer 4A_533/2018 (bestätigt 2C_71/2022) hat der Mitarbeitende Anspruch auf anteiligen Wohnkosten-Ersatz wenn das Home-Office regelmässig genutzt wird. Berechnungs-Methode für Effektiv-Ersatz: m² Heimarbeitsplatz / m² Wohnung × Wohnkosten; Internet- und Strom-Anteil pauschal 50%. Pauschal-Modell SSK 2023: CHF 50-200/Monat. OR Art. 327a Abs. 3 erklärt Verzichts-Klauseln nichtig — "Kein-Ersatz"-Klauseln sind nur zulässig, wenn der Arbeitgeber sämtliche Geräte und IT-Infrastruktur stellt.
Bei Home-Office im EU/EFTA-Wohnsitzstaat über 25% der Gesamttätigkeit ist eine A1-Bescheinigung der AHV-Ausgleichskasse zu beantragen (Art. 13 EU 883/2004; FZA Art. 8). Ohne A1 droht doppelte Sozialversicherungs-Pflicht (CH + Empfangsstaat). Bei Auslandsaufenthalt über 183 Tage/Jahr im Empfangsland sind DBA-Folgen zu prüfen (DBA CH-DE Art. 15 Abs. 2 lit. a: 183-Tage-Regel; DBA CH-FR Art. 17a Grenzgänger). Drittstaaten ohne DBA (USA, Kanada, Australien) sowie Sanktions-Länder sind in der Regel ausgeschlossen — Visum-Pflicht für berufliche Tätigkeit.
Verarbeitung von Personendaten am Home-Arbeitsplatz unterliegt dem nDSG (seit 1.9.2023): Art. 6 Datensparsamkeit, Art. 8 Datensicherheits-Pflicht, Art. 12 Verzeichnis Bearbeitungstätigkeiten. Bei Datenpanne (verlorenes Gerät, Phishing-Klick) ist binnen 72 Stunden an den EDÖB zu melden (nDSG Art. 24). Monitoring-Schranken: nDSG Art. 26 + ArGV 3 Art. 26 verbieten systematische Mitarbeiter-Überwachung (Tastatur-Aufzeichnung, dauerhaftes Screen-Recording). Stichprobenartige Kontrollen und automatisierte Logfiles aus Sicherheitsgründen sind zulässig, soweit transparent kommuniziert.
Der EU Data Act gilt seit 12.9.2025 mit extraterritorialer Wirkung auf CH-Unternehmen, die EU-Kunden oder vernetzte Produkte im EU-Markt anbieten. Relevante Pflichten für Home-Office-Mitarbeitende mit EU-Datenbezug: B2B-Daten-Portabilität (Art. 4-5), standardisierte Formate (JSON, CSV, Parquet), faire FRAND-Konditionen, Verbot wettbewerbsbeschränkender Klauseln (Art. 13). Schweizer Unternehmen müssen ihre Daten-Verarbeitungs-Prozesse anpassen — auch im Home-Office.
Rechtskonform nach OR, nDSG, ArG, EU Data Act 2025 — mit Auslandsarbeit + DBA + A1, IT-Security + VPN, Spesen-Verzahnung. Ideal für Schweizer KMU mit Hybrid-Arbeits-Modellen und internationalen Mitarbeitenden.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich