Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Eine vollständige Statuten-Vorlage für die Gründung einer Schweizerischen GmbH nach OR Art. 772-827. Alle Pflichtinhalte nach OR Art. 776 sind abgedeckt — Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteile, Geschäftsführung, Mitteilungsformen. Ergänzt durch Expert-Klauseln für Vinkulierung, Konkurrenzverbot, Nachschusspflicht und qualifizierte Mehrheiten. Stand 2026 — Aktienrechtsrevision integriert.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Die Statuten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind das interne Grundgesetz der Gesellschaft. Sie regeln Organisation, Mitgliedschaftsverhältnisse, Geschäftsführung, Beschlussfassung und Auflösung — und ergänzen die zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 772-827). Bei der Gründung wird die Errichtung der GmbH zusammen mit den Statuten in einer öffentlichen Urkunde (notarielle Beurkundung — OR Art. 779) festgehalten und ins kantonale Handelsregister eingetragen; mit dem Handelsregistereintrag erwirbt die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit.
Die GmbH ist die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform für KMU und Start-ups mit überschaubarem Kapitalbedarf. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 (OR Art. 773) — vollständig zu liberieren. Die Stammanteile sind seit der Aktienrechtsrevision 2023 mit einem Mindestnennwert von nur noch CHF 0.01 ausstattbar (vormals CHF 100). Im Gegensatz zur AG ist die GmbH personalistisch geprägt — Übertragungen sind grundsätzlich vinkuliert (OR Art. 786) und die Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich publik.
Die Statuten müssen vier Pflichtinhalte aufweisen (OR Art. 776): Firma + Sitz + Zweck, Stammkapital + Stammanteile, Geschäftsführungsorganisation, sowie Mitteilungsform an die Gesellschafter. Zusätzliche statutarisch wählbare Bestimmungen (OR Art. 776a-d) umfassen Sacheinlagen, Nachschusspflicht, Konkurrenzverbot und qualifizierte Mehrheiten. Im Zuge der Aktienrechtsrevision 2023 sind virtuelle Gesellschafterversammlungen (OR 808c sinngemäss) und vereinfachte Zirkularbeschlüsse (OR 805 Abs. 5) zulässig — moderne Optionen für KMU.
Die Doxuno-Vorlage erfüllt alle zwingenden Anforderungen nach OR Art. 776 und bietet zusätzliche Expert-Klauseln für komplexere Gesellschafts-Konstellationen.
Pflichtinhalt nach OR Art. 776 + Rechtsformzusatz "GmbH"
Präzise umschriebene Tätigkeit mit Auffangklausel
Vollständige Liberierung (OR Art. 773)
Post-Aktienrechtsrevision 2023 (OR Art. 774)
Mit Sacheinlagenvertrag-Verweis (OR 634)
Gemeinsam / einzeln / kollektiv / bestimmte Person
Einzel- oder Kollektivzeichnung zu zweien (OR 814)
Präsenz / virtuell / Zirkularbeschluss (Aktienrechtsrev 2023)
OR Art. 727a Abs. 2 — ≤10 FTE Voraussetzung
OR Art. 786 — 3 Modi inkl. Vorkaufsrecht-Kaskade
OR Art. 803 + Karenzentschädigung-Klausel
OR Art. 795 — max. 2× Nennwert
11 gesetzliche + statutarisch erweiterte Tatbestände
OR Art. 697n sinngemäss (Aktienrechtsrev 2023) SCAI
OR Art. 821-822a — qualifiziert + gerichtlich
Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Doxuno führt Sie Abschnitt für Abschnitt durch die Pflichtinhalte und optionalen Expert-Klauseln.
Wählen Sie einen Firmennamen (Vorprüfung auf zefix.ch empfohlen), bestimmen Sie den Sitz (politische Gemeinde — bestimmt das zuständige Handelsregisteramt), formulieren Sie einen präzisen Zweck mit Auffangklausel.
Mindestens CHF 20'000 (vollständig liberiert), aufgeteilt in beliebig viele Stammanteile mit Nennwert ab CHF 0.01 (post-Aktienrechtsrevision 2023). Wählen Sie zwischen Bar-, Sach- oder gemischter Einlage.
Erfassen Sie 1-3 Gesellschafter mit Name, Adresse, Anzahl Stammanteile und Einlage. Bei Familien-GmbH oder mehreren Gründern empfehlen wir den Expert-Vinkulierungs-Schutz.
Wählen Sie das Geschäftsführungs-Modell (Einzel / Kollektiv / Drittperson) und die Zeichnungsberechtigung (Einzel- oder Kollektivzeichnung zu zweien). Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz CH erforderlich.
Aktivieren Sie nach Bedarf Vinkulierung, Konkurrenzverbot, Nachschusspflicht oder Schiedsklausel. Laden Sie das PDF herunter und vereinbaren Sie einen Beurkundungstermin beim Notariat am Sitz der Gesellschaft (OR 779).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Die GmbH-Statuten unterstehen den zwingenden Bestimmungen des Aktienrechts (OR 772-827) sowie den Vorschriften der Handelsregisterverordnung.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die formelle Errichtung der GmbH erfordert eine notarielle Beurkundung am Sitz der Gesellschaft (OR Art. 779) sowie die Eintragung ins Handelsregister. Bei komplexen Konstellationen (mehrere Gesellschafter, Sacheinlagen, internationale Beteiligungen) empfehlen wir die Prüfung durch Notariat oder Rechtsanwältin.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR 772-827 + HRegV + Aktienrechtsrev. 2023)
Die GmbH-Gründung erfordert zwingend die öffentliche Beurkundung durch eine kantonal zugelassene Urkundsperson am Sitz der Gesellschaft. Diese Vorlage produziert den AUSZUG DER STATUTEN; die formelle Gründung erfolgt durch Beurkundung der Gründungsurkunde + Statuten beim Notariat. Statutenänderungen, welche beurkundungspflichtige Bestimmungen betreffen, bedürfen ebenfalls der Beurkundung.
Das gesamte Stammkapital muss vor Handelsregistereintrag vollständig liberiert sein. Bareinlagen werden auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank überwiesen; Sacheinlagen erfordern einen separaten Sacheinlagenvertrag mit unabhängiger Bewertung. Die Sperrkonto-Freigabe erfolgt mit dem Handelsregistereintrag.
Default-Regelung: Übertragung erfordert GV-Zustimmung mit qualifizierter Mehrheit (⅔ Stimmen + abs. Kapital). Statuten können verschärfen (Einstimmigkeit) oder abschwächen (nur an Familie zustimmungsfrei). Vorkaufsrechte ermöglichen den übrigen Gesellschaftern, eine Übertragung an Dritte zu verhindern. Die Übertragung selbst bedarf der Schriftform (OR 785) und der Aktienbuch-Eintragung.
Geschäftsführer haften für sorgfältige Aufgabenerfüllung nach OR Art. 818 (Sorgfalts- und Treuepflicht; sinngemäss Art. 717 ff. AG). Bei Pflichtverletzung droht Verantwortlichkeitsklage durch Gesellschaft, Gesellschafter und im Konkurs durch Gläubiger (sinngemäss Art. 754-761). Empfohlen: D&O-Versicherung sowie jährliche GV-Entlastung. Bei Überschuldung (OR Art. 725b sinngemäss) ist die Verzeigung beim Konkursrichter Pflicht.
Rechtskonform nach OR 776 ff. + Aktienrechtsrev. 2023, sofort als PDF herunterladbar — die Beurkundung beim Notariat erfolgt im Anschluss.
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