Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Ein vollständiger Honorarvertrag zwischen Auftraggeber und Selbständigerwerbenden (Freelancer) — bewusst Auftrag (OR 394) oder Werkvertrag (OR 363), NICHT Arbeitsvertrag (OR 319). Stand 2026 mit BSV-konformer AHV-Status-Klausel, Scheinselbständigkeits-Indemnification (5-J-Nachzahlungs-Risiko-Schutz) und MWST 8.1% (CHF 100k-Schwelle).
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Der Freelance-/Honorarvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Unternehmen) und einer Selbständigerwerbenden Person (Freelancer). Er ist bewusst als Auftrag (OR 394 ff.) oder Werkvertrag (OR 363 ff.) ausgestaltet, NICHT als Arbeitsvertrag (OR 319 ff.). Folge: Der Freelancer ist KEIN Arbeitnehmer — die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen (ArG, Sperrfristen 336c, Lohnfortzahlung 324a, Probezeit 335b) sind NICHT anwendbar. Stattdessen jederzeitige Kündbarkeit nach OR 404 (Auftrag) oder Rücktrittsrecht OR 377 (Werkvertrag) gegen Schadloshaltung.
Der Freelancer ist <strong>Selbständigerwerbender</strong> im Sinne von AHVG Art. 8 ff. — eigene Geschäfts-Infrastruktur, eigenes unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber, eigene Akquise und Werbung im eigenen Namen, eigene Anmeldung bei der Kantonal-AHV-Ausgleichskasse (SVA). Sozialversicherungs-rechtlich trägt er allein: AHV/IV/EO 5.371-10% gestaffelt (BSV 2026 — voller Satz 10% ab CHF 60'500 Reineinkommen); BVG freiwillig (Säule 3a empfohlen); UVG nicht obligatorisch (private Unfallversicherung empfohlen); ALV NICHT (keine Arbeitslosenentschädigung möglich).
Das <strong>Scheinselbständigkeits-Risiko</strong> ist die zentrale rechtliche Herausforderung: Stellt die AHV-Ausgleichskasse fest, dass der Freelancer FAKTISCH wie ein Arbeitnehmer arbeitet (>50% Einkommen von einem Auftraggeber, Eingliederung in die Organisation, Weisungsgebundenheit Zeit/Ort/Methode), droht eine 5-jährige Nachzahlungs-Pflicht (AG + AN Beiträge AHV/IV/EO/ALV/BVG/UVG). Bei CHF 150k Jahreshonorar kann das Nachzahlungs-Risiko CHF 30-50k+ erreichen. Schutz: verstärkte Status-Klausel + Indemnification-Klausel (Freelancer haftet für AG-Beiträge bei eigenverursachter Scheinselbständigkeit) + jährliche SVA-Bestätigung.
Vollständige Selbständigkeits-konforme Struktur mit modernen Schutz-Bausteinen für beide Parteien.
Pflichtangabe — SVA-Bestätigungs-Verfügung empfohlen
EU/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung + Migrationsamt-Anmeldung
Wahl je nach Tätigkeitscharakter — Beratung vs greifbares Werk
Präzise Beschreibung mit Acceptance-Kriterien
Stunde (120-500 CHF/h) / Tag (1'200-3'500) / Projekt-Pauschale
Schwelle CHF 100k — pflichtig / unter-Schwelle / Einzelfall
Effektiv / pauschal 5% / inkludiert
Standard vs verstärkt — BSV-Indizien-Detail
BSV 2026 gestaffelt; BVG freiwillig + kein UVG/ALV
Jederzeit zwingend (Auftrag) oder Rücktritt-mit-Schadloshaltung (Werk)
BSV-Indizien + Indemnification + jährliche Selbstauskunft
Default Auftrag-Lizenz / Vollabtretung / Lizenz mit Pre-existing
Karenz würde AHV-Eingliederungs-Vermutung auslösen
Fix / Royalty / Milestone + Berufshaftpflicht CHF 1-5M
Schritt-für-Schritt durch Selbständigkeits-konforme Struktur + Schutz-Bausteine.
Auftraggeber (UID + Vertreter optional). Freelancer (AHV-Nr PFLICHT als Selbständigkeits-Nachweis + Bewilligung CH/B/C/G/L). SVA-Bestätigungs-Verfügung vor Vertragsbeginn empfohlen.
Wahl Auftrag (OR 394 — Tätigkeit, kein Erfolg, Beratung/Coaching) vs Werkvertrag (OR 363 — greifbares Werk, Software/Design/Übersetzung). Tätigkeit + detaillierter Liefergegenstand mit Acceptance-Kriterien.
Stundensatz (120-500 CHF) / Tagessatz (1'200-3'500) / Pauschale. MWST-Status (unter CHF 100k-Schwelle / pflichtig / Einzelfall) — 8.1% Normalsatz 2026. Auslagen effektiv vs pauschal 5%. Zahlungsfrist 30T Standard.
Standard vs verstärkt (BSV-Indizien-Detail: ≥3 Auftraggeber, eigene Infrastruktur, eigene Werbung, keine Eingliederung). OR 404 jederzeit zwingend (Auftrag); Kündigungsfrist 7-30 T als Soft-Standard.
Scheinselbständigkeits-Indemnification (Freelancer haftet für AG-Beiträge bei selbst-verursachtem Verlust + max-Einkommens-% Grenze). IP-Vollabtretung kommerziell (URG 16). Konkurrenz 3-12 Mo OHNE Karenz. Tantieme + BHV CHF 1-5M.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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Selbständigen-Verträge sind doppelt reguliert: privatrechtlich (OR 394/363) + sozialversicherungsrechtlich (AHV-Status).
Bei EU/EFTA-Bürgern mit B-Bewilligung zusätzliche Migrationsamt-Anmeldung Pflicht; bei Drittstaatlern nur eingeschränkt Selbständigkeit möglich. Diese Vorlage ist für CH-Inland-Verträge optimiert; bei grenzüberschreitenden Aufträgen Steuer-/Sozialversicherungs-Beratung empfohlen.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR 394-406 / 363-379 + AHVG + MWSTG)
AHV-Ausgleichskasse prüft Selbständigkeit auf Basis von Indizien (BSV-Wegleitung + BGer-Praxis): wirtschaftliche Abhängigkeit (>50% Einkommen von einem Auftraggeber löst Verdacht), Weisungsgebundenheit (vorgegebene Arbeitszeit/-ort/-methode), Eingliederung in fremde Organisation (eigener Büro, AG-E-Mail), eigenes Unternehmer-Risiko (eigene Investitionen, eigene Akquise), Vertretung möglich, eigene Mitarbeiter. Bei Umklassifizierung: 5-J Nachzahlungs-Pflicht AG + AN Beiträge (AHV/IV/EO/ALV/BVG/UVG) — bei CHF 150k Honorar Risiko CHF 30-50k+.
Schwellenwert CHF 100'000 Inlandumsatz pro Kalenderjahr. Darunter nicht MWST-pflichtig (legal, keine Pflicht zur Anmeldung). Darüber zwingende Anmeldung bei ESTV. Normalsatz 8.1% ab 1.1.2024 (war 7.7%, AHV-Erhöhung); reduziert 2.6% (Lebensmittel); Beherbergung 3.8%. Saldosteuersatz-Methode für KMU vereinfacht (vereinfachte Abrechnung). Bei Schwellen-Überschreitung im Jahresverlauf: rückwirkende Anmeldung.
Freelancer meldet sich vor Tätigkeitsaufnahme bei Kantonal-AHV-Ausgleichskasse (SVA) als Selbständigerwerbender an. Anerkennung erfolgt nach Indizien-Prüfung; SVA-Bestätigungs-Verfügung sollte dem Auftraggeber vorgelegt werden. AHV-Beitragspflicht 5.371-10% gestaffelt (BSV 2026 — voller Satz 10% ab CHF 60'500 Reineinkommen). BVG (2. Säule) freiwillig; UVG NICHT obligatorisch (private Unfall-Versicherung empfohlen); ALV NICHT (keine Arbeitslosenentschädigung).
Auftrag (OR 394): OR Art. 404 — beide Parteien können jederzeit ohne Frist kündigen, ZWINGEND. Vertragliche Kündigungsfrist als Soft-Standard möglich; Schadenersatz bei "unzeitiger" Kündigung ohne wichtigen Grund nach OR 404 Abs. 2. Werkvertrag (OR 363): OR Art. 377 — Auftraggeber kann jederzeit zurücktreten gegen VOLLE Schadloshaltung des Freelancer (inkl. entgangener Gewinn). Bei beiden: ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
AHV-konformer Selbständigen-Status, Scheinselbständigkeits-Schutz, MWST 2026 + IP + BHV — alles in einem Vertrag.
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