Doxuno
Forschung & InnovationCH

Vorlage: Forschungs- und Entwicklungsvertrag (F&E) Schweiz

Der F&E-Vertrag formalisiert die Zusammenarbeit zwischen einer Forschenden Stelle (Universität, ETH-Bereich, Fachhochschule, Forschungsinstitut) und einem Industrie-Partner für die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt OR-Innominat-Mix aus Werk- und Auftragsvertrag, Innosuisse-Standard-Bedingungen, klare IP Background/Foreground-Trennung, Erfinder-Anteil nach PatG/ETH-IPRR, Publikations-Rechte mit 60T Vertraulichkeits-Window, Open Access (SNF 2024 / Horizon Europe) und EU AI Act 2026.

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FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSVERTRAG
Fande-kooperationsvertrag Gemäss Schweizerischem Vertrags- Und Ip-recht
Antibiotika-Resistenz-Sensor — Schnell-Diagnostik für Spitalkeime
Beginn: 1. Oktober 2026
FORSCHENDE STELLE
ETH Zürich — Institut für Mikrobiologie
ETH-Bereich (Hochschule)
Vladimir-Prelog-Weg 4, 8093 Zürich
Kontakt: Prof. Dr. Anna Müller
a.mueller@imb.ethz.ch
+41 44 632 33 22
INDUSTRIE-PARTNER
BioPharma Solutions AG
Schaffhauserstrasse 105, 8302 Kloten
UID: CHE-318.665.224
Kontakt: Dr. Marc Steiner
marc.steiner@biopharma.ch
+41 44 814 50 00
Die unterzeichnenden Parteien (nachfolgend «Parteien») vereinbaren auf Grundlage der Vertragsfreiheit (OR Art. 19) und unter Beachtung von Treu und Glauben (ZGB Art. 2) einen Forschungs- und Entwicklungs-Vertrag über das nachstehend beschriebene FandE-Projekt. Der Vertrag ist als Innominatvertrag konzipiert; je nach Tätigkeit gelten ergänzend die Bestimmungen über Werkvertrag (OR Art. 363 ff., Erfolgs-Schuld bei klar definierten Deliverables) und Auftrag (OR Art. 394 ff., Bemühensschuld bei grundlagenforschungs-naher Tätigkeit). Die Parteien bestätigen die wissenschaftliche Integrität gemäss dem Code of Conduct for Research Integrity der SAGW/SCNAT.
1.
PROJEKT-BESCHREIBUNG, ZIEL UND METHODIK
Projekt-Titel: Antibiotika-Resistenz-Sensor — Schnell-Diagnostik für Spitalkeime

Projekt-Beschreibung:
Entwicklung eines biotechnologischen Sensors zur Schnell-Erkennung von Antibiotika-Resistenz-Profilen bei Klebsiella-, Acinetobacter- und Pseudomonas-Isolaten aus Spitalproben. Ziel: Test-Resultat in unter 60 Minuten (versus aktuell 24-48 Stunden bei klassischer Kulturmethode), klinische Validierung in 3 Schweizer Spitälern.

Projekt-Ziel und Hypothese:
Bewertung der Hypothese, dass ein CRISPR-Cas13-basierter Lateral-Flow-Sensor mit ≥ 95 % Sensitivität und ≥ 90 % Spezifität in unter 60 Minuten Antibiotika-Resistenz-Marker bei den drei genannten Pathogenen erkennen kann. Erfolgs-Kriterium: ROC-AUC ≥ 0.95 bei klinischer Validierung mit 300 Patientenproben.
Methodik:
— Phase 1 (Monate 1-6): CRISPR-Cas13-Guide-Design für ESBL- und Carbapenem-Resistenz-Gene;
— Phase 2 (Monate 7-12): Lateral-Flow-Assay-Entwicklung und Optimierung;
— Phase 3 (Monate 13-18): Klinische Validierung an Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern, CHUV Lausanne;
— Phase 4 (Monate 19-24): Regulatorische Vorbereitung (IVDR-Roadmap) und Schluss-Bericht.
2.
PROJEKTDAUER, MILESTONES UND DELIVERABLES
Das Projekt beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 30. September 2028.

Milestones:
— M1 (Monat 6): Cas13-Guide-Bibliothek validiert in vitro;
— M2 (Monat 12): Lateral-Flow-Prototyp mit Performance ≥ 90 % am Lab-Standard;
— M3 (Monat 18): Klinische Validierung mit 300 Patientenproben, ROC-AUC ≥ 0.95;
— M4 (Monat 24): IVDR-Roadmap erstellt + Schluss-Bericht eingereicht.

Deliverables:
— Cas13-Guide-Set (in silico + experimentell validiert);
— Lateral-Flow-Prototyp (Hardware + Reagenzien);
— Klinische Validierungs-Daten (anonymisiert, FAIR-konform);
— Wissenschaftliche Publikation in Peer-Review-Journal (Nature Medicine angestrebt);
— Patent-Anmeldung Cas13-Guide-Design (in Industrie-Eigentum);
— Innosuisse-Schlussbericht; IVDR-Roadmap-Dokument.
Bei Verzögerungen, die durch eine Partei nicht zu vertreten sind (z.B. Beschaffungs-Engpässe, Pandemie, Ausfall von Schlüssel-Mitarbeitenden), werden die Milestones einvernehmlich angepasst; bei Verzögerungen, die einer Partei zuzurechnen sind, kann die andere Partei eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten (OR Art. 107).
3.
FINANZIERUNG UND INDUSTRIE-BEITRAG
Das Projekt wird gemischt finanziert: Industrie-Beitrag 450'000 CHF (Cash + In-Kind-Leistungen) sowie Innosuisse-Beitrag gemäss Innovationsförderungs-Bewilligung (Details in Expert-Klausel Innosuisse).
Auszahlungen erfolgen in Tranchen gemäss Milestone-Erreichung; Schluss-Tranche (10-20 %) nach Vorlage und Abnahme des Schlussberichts. Bei vorzeitiger Beendigung wird die bis dahin geleistete Arbeit zeit-anteilig vergütet.
4.
IP-RECHTE — FOREGROUND-IP (PROJEKT-ERGEBNISSE)
Das im Projekt entstehende geistige Eigentum (Foreground-IP) wird vollständig auf die Industrie-Partnerin übertragen (Bringschuld-Übertragung). Die Forschende Stelle erhält eine nicht-ausschliessliche, royalty-freie Rückgewährungs-Lizenz zur Nutzung der Foreground-IP für eigene Forschungs- und Lehrzwecke (akademische Lizenz).
Die erfindenden Personen (Forscher, Doktoranden, Post-Docs, Industrie-Mitarbeitende) behalten in jedem Fall ihre Erfinder-Persönlichkeitsrechte (PatG Art. 11 — Recht auf Erfinder-Nennung in Patentanmeldungen). Patent-Anmeldungen erfolgen im Namen der eigentumsberechtigten Partei; die Erfinder werden in der Anmeldung ordnungsgemäss benannt.
5.
PUBLIKATIONS-RECHTE DER FORSCHENDEN STELLE
Die Forschende Stelle behält das Recht zur wissenschaftlichen Veröffentlichung der Projekt-Ergebnisse in Fachzeitschriften, Konferenzen, Dissertationen und Lehre. Vor Veröffentlichung wird der Industrie-Partnerin ein Vertraulichkeits-Window von 60 Tagen zur Vor-Prüfung gewährt; in dieser Zeit kann die Industrie-Partnerin (a) Patent-Priorität anmelden oder (b) berechtigte Streichung von Geschäftsgeheimnissen verlangen. Eine generelle Publikations-Sperre über das Vertraulichkeits-Window hinaus ist unzulässig — sie würde die akademische Karriere des Forschers gefährden und ist hochschulrechtlich problematisch.
6.
INNOSUISSE-FÖRDERUNG UND COMPLIANCE
Das Projekt erhält Innovations-Förderung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) gemäss FIFG (SR 420.1) und Innosuisse-Beitragsverordnung (SR 420.231, Stand 2026).
Innosuisse-Beitrag: 450'000 CHF (gemäss Innovationsförderungs-Bewilligung). Standard-Verteilung: 50 % Innosuisse-Beitrag, 50 % Industrie-Beitrag (mind. 10 % Cash, restliche In-Kind).
Innosuisse-Projektnummer: INNO-2026-3245.1.

Innosuisse-Standard-Bedingungen (Vertragsbestandteil): Die jeweils gültigen Innosuisse-Allgemeinen Bedingungen für Innovationsprojekte sind Vertragsbestandteil und der vorliegenden Vereinbarung als Anhang beigefügt. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Innosuisse-Bedingungen gehen die Innosuisse-Bedingungen vor, soweit zwingend; im Übrigen gilt die vorliegende Vereinbarung.

Reporting-Pflichten: Die Forschende Stelle erstellt halbjährlich einen Zwischenbericht (Form gemäss Innosuisse-Vorgabe — Projekt-Fortschritt, finanzieller Stand, Risiken). Schlussbericht innerhalb von 3 Monaten nach Projekt-Ende. Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.

Rückzahlungs-Risiko: Bei Verletzung der Innosuisse-Bedingungen — insbesondere bei nicht zweckkonformer Verwendung der Beiträge, fehlerhafter Berichterstattung oder Nicht-Umsetzung des Projekts — kann Innosuisse den geleisteten Beitrag ganz oder teilweise zurückfordern. Die Forschende Stelle und der Industrie-Partner tragen dieses Risiko quotal gemäss ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit.
7.
IP — BACKGROUND, SIDEGROUND UND ERFINDER-VERGÜTUNG
Background-IP-Anlage (je Partei aufgelistet):
ETH Zürich: Patent EP-3.456.778 «CRISPR-Cas13-Guide-Design-Algorithmus»; Patent CH-721.554 «Lateral-Flow-Optimierung»; Software-Urheberrechte am GuideDesigner-Toolset v2.0. BioPharma Solutions AG: Patent EP-4.122.331 «Microfluidics-Cartridge»; Marken «BioPharma Rapid-Diag»; Reaganzien-Formulierungen (Geschäftsgeheimnis).

Sideground-IP: Eigenständige Entwicklungen einer Partei während der Projekt-Laufzeit ausserhalb des Projekt-Scopes (Sideground-IP) verbleiben im alleinigen Eigentum dieser Partei. Streit über die Abgrenzung Foreground-vs-Sideground wird primär einvernehmlich, hilfsweise durch einen unabhängigen Sachverständigen (z.B. Patentanwalt mit Spezialisierung im Fachgebiet) geklärt.

Erfinder-Vergütung (Hochschul-Erfinder): Wird im Projekt erfundenes geistiges Eigentum kommerzialisiert (Lizenz-Royalty, Verkauf, Spin-Off-Beteiligung), erhalten die erfindenden Personen einen Anteil von 30 % der Netto-Einnahmen, vorbehältlich der jeweils gültigen Hochschul-IP-Reglemente (z.B. ETH-Bereich: ETH-Erfinder-Anteil-Reglement; kantonale Universitäten: kantonale Erfinder-Reglemente). Diese Anteil-Regelung gilt gegenüber der eigentumsberechtigten Partei und bindet keine Hochschul-internen Verteilungs-Schemas.
8.
PUBLIKATIONS-MANAGEMENT, PATENT-PRIORITY UND OPEN SCIENCE
Patent-Anmeldungs-Priority: Während des Vertraulichkeits-Windows von 60 Tagen kann die eigentumsberechtigte Partei (in der Regel die Industrie-Partnerin bei Industrie-Übertragung, ansonsten die Forschende Stelle) eine Patent-Anmeldung einreichen, um die Erfinder-Priorität nach PatG zu sichern. Die Publikations-Frist beginnt nach Einreichung der Prioritäts-Anmeldung zu laufen. Falls die Patent-Anmeldung über das Window hinaus Zeit benötigt, kann eine einvernehmliche Verlängerung um maximal 30 weitere Tage vereinbart werden.

Open Access: Wissenschaftliche Publikationen aus dem Projekt werden — soweit hochschul- oder förderungs-rechtlich verlangt — als Open Access kostenfrei zugänglich gemacht (SNF Open Access Policy 2024 — sofortige und kostenlose Zugänglichkeit; Horizon Europe Open Science Standard). Article Processing Charges (APC) werden im Projektbudget berücksichtigt; bei Nicht-Verfügbarkeit wird Green-Open-Access (Self-Archiving im Hochschul-Repository) gewählt.

FAIR-Daten-Management: Forschungs-Daten werden gemäss FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) verwaltet. Ein Daten-Management-Plan (DMP) wird zu Projekt-Beginn erstellt und beschreibt: Datenstrukturen, Metadaten-Standards, Speicherorte (institutionelles Repository / Zenodo / spezifisches Fachrepository), Zugangs-Restriktionen für sensible Daten, Aufbewahrungs-Dauer (mindestens 10 Jahre nach Publikation). Personendaten werden anonymisiert oder pseudonymisiert vor Veröffentlichung.
9.
LIZENZ-MODELL UND ROYALTY
Die Industrie-Partnerin erhält eine exklusive, weltweite Lizenz zur Nutzung der Foreground-IP.
Field of Use (sachliche Beschränkung der Lizenz): In-vitro-Diagnostik (IVD) im klinischen Spital- und Labor-Umfeld. Ausserhalb dieses Bereichs (z.B. veterinärmedizinische Anwendung, lebensmittel-mikrobiologische Anwendung) verbleibt die IP-Nutzung bei ETH Zürich.
Royalty: 5 % der Netto-Einnahmen aus der Kommerzialisierung der Foreground-IP, zu zahlen an die Forschende Stelle. Abrechnung jährlich, fällig 31. März des Folgejahres. Mindest-Royalty (Minimum Annual Royalty) ab Jahr 3 nach Markt-Einführung: CHF 25'000 jährlich, bis vollständige Patent-Laufzeit oder Lizenz-Beendigung.
Sub-Lizenz: Die Industrie-Partnerin darf die Foreground-IP unter-lizenzieren; Sub-Lizenz-Einnahmen werden bei der Royalty-Berechnung wie eigene Netto-Einnahmen behandelt. Sub-Lizenz-Vereinbarungen werden der Forschenden Stelle zur Kenntnis weitergeleitet.
Bei Nicht-Nutzung der exklusiven Lizenz durch die Industrie-Partnerin für mehr als 24 Monate kann die Forschende Stelle die Lizenz in eine nicht-exklusive umwandeln (Use-it-or-Lose-it-Klausel) und die IP auch an Dritte lizenzieren.
10.
FORSCHUNGS-ETHIK UND KI-COMPLIANCE
Forschungs-Ethik bei Mensch-Studien: Soweit das Projekt Forschung am Menschen umfasst (klinische Studie, Befragung mit sensiblen Personendaten, Genom-/Tissue-Analysen), holt die Forschende Stelle vor Projekt-Beginn die Bewilligung der zuständigen kantonalen Kantonalen Ethikkommission (KEK) gemäss Humanforschungsgesetz (HFG, SR 810.30) ein. Versuche an Tieren erfordern Bewilligung des kantonalen Veterinäramts gemäss Tierschutzgesetz. Forschungs-Daten werden pseudonymisiert oder anonymisiert; Einwilligungs-Erklärungen der Studien-Teilnehmenden werden separat dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt.
11.
VERTRAULICHKEIT, HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT
Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Projekts ausgetauschten nicht-öffentlichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, technische Spezifikationen, Source Codes, vorläufige Forschungs-Ergebnisse — vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeits-Verpflichtung gilt während der Projekt-Laufzeit und für weitere 5 Jahre nach Projekt-Ende. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen, bereits rechtmässig bekannte Informationen und durch unabhängige Entwicklung erworbene Informationen. UWG Art. 6 und StGB Art. 162 bleiben vorbehalten.

Haftung: Die Haftung der Parteien für direkte Schäden ist je Vertragsjahr auf das Doppelte des im jeweiligen Jahr geflossenen Industrie-Beitrags begrenzt, mindestens jedoch CHF 100'000. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen — vorbehältlich der zwingenden Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (OR Art. 100 Abs. 1) sowie für Personenschäden. Die Forschende Stelle übernimmt keine Erfolgs-Garantie für die wissenschaftliche Hypothese; die FandE-Tätigkeit ist eine Bemühens-Schuld (OR Art. 394).

Höhere Gewalt: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen und vergleichbare unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die betroffene Partei für die Dauer der Behinderung von der Leistungs-Pflicht; Projekt-Milestones werden angemessen angepasst.
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN — RECHT, GERICHTSSTAND, SCHRIFTFORM
(a) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts (CISG).
(b) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (ZPO Art. 17); für werthaltige Streitigkeiten ab CHF 500'000 wird einvernehmlich ein Schiedsgericht nach SCAI Rules (Sitz am Gerichtsstand, Sprache Deutsch) bevorzugt.
(c) Schriftform und Salvatorische Klausel: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (OR Art. 11 ff.); qualifizierte elektronische Signatur ZertES gleichwertig (OR Art. 14 Abs. 2bis). Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
(d) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
FORSCHENDE STELLE
ETH Zürich — Institut für Mikrobiologie
Datum: ____________________
INDUSTRIE-PARTNER
BioPharma Solutions AG
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein F&E-Vertrag?

Ein F&E-Vertrag (Forschungs- und Entwicklungs-Vertrag, Research & Development Agreement) regelt die Bedingungen, unter denen eine Forschende Stelle (Hochschule, Forschungs-Institut) und ein Industrie-Partner ein gemeinsames F&E-Projekt durchführen. Rechtlich ein Innominat-Mischvertrag mit Elementen des Werkvertrags (OR 363, Erfolgs-Schuld bei klaren Deliverables) und Auftrags (OR 394, Bemühensschuld bei grundlagenforschungs-naher Tätigkeit).

Typische Anwendungsfälle: Innosuisse-geförderte Innovationsprojekte (50/50 Industrie-/Staatlich-Mix mit max. CHF 350-500'000 Innosuisse-Beitrag), Auftrags-Forschung Industrie an Hochschule, Horizon-Europe-Konsortien (CH seit 1.1.2025 voll assoziiert), Co-Development zwischen Industrie-Partnern. Schlüssel-Themen: IP-Eigentum, Erfinder-Vergütung, Publikationsrechte vs Patent-Priorität, Lizenz-Modelle für Kommerzialisierung.

Doxuno-Vorlage berücksichtigt OR 363/394 (Mischvertrag), Innosuisse-Standardbedingungen 2026 + FIFG SR 420.1 (Förderung), PatG Art. 11 (Erfinder-Persönlichkeitsrechte zwingend), OR Art. 332 (Erfinderrecht im Arbeitsverhältnis), ETH-IPRR und kantonale Hochschul-IP-Reglemente (Erfinder-Anteil 25-40 %), SNF Open Access Policy 2024 (sofortige kostenlose Zugänglichkeit), FAIR-Daten-Prinzipien, HFG SR 810.30 (Ethikkommission bei Mensch-Studien) und EU AI Act 2024/1689 bei KI-Komponenten mit EU-Markt-Output.

Was diese Vorlage abdeckt

Marktstandard für CH-Industrie-Universität-Allianzen, mit Expert-Erweiterungen für werthaltige F&E-Projekte.

Forschende Stelle und Industrie-Partner

Mit verantwortlichem Forscher und Industrie-Ansprechperson

Projekt-Beschreibung

Titel, Ziel, Hypothese, Methodik

Milestones und Deliverables

Klare Erfolgs-Kriterien, Liefer-Etappen

Finanzierungs-Modus

Industrie-only / Innosuisse / SNF / Horizon Europe

IP — Foreground-Eigentum

Lizenz Industrie / Industrie-Übertragung / Co-Ownership

Publikations-Rechte Forscher

60T Vertraulichkeits-Window für Patent-Priorität

Innosuisse-Förderung (Expert)

Standard-Bedingungen, Reporting, Rückzahlungs-Risiko

Background-IP-Anlage (Expert)

Patente, Marken, SW je Partei aufgelistet

Sideground-IP (Expert)

Eigenständige Entwicklungen ausserhalb Projekt-Scope

Erfinder-Vergütung (Expert)

25-40 % Netto-Royalty (ETH-IPRR / kantonal)

Open Access + FAIR-Daten (Expert)

SNF 2024 + Horizon Europe Standard

Lizenz + Royalty (Expert)

Exklusiv 5-15 % / non-exklusiv 2-5 %, Field of Use, Sub-Lizenz

Ethik + KI-Compliance (Expert)

KEK Mensch-Studien HFG, EU AI Act 2026

So erstellen Sie Ihren F&E-Vertrag

Die Vorlage führt Sie durch die wichtigsten Vereinbarungspunkte.

  1. 1

    Forschende Stelle und Industrie-Partner erfassen

    Forschende Stelle mit Typ (ETH-Bereich / Universität / Fachhochschule / Institut), verantwortlichem Forscher; Industrie-Partner mit UID und Ansprechperson.

  2. 2

    Projekt präzise beschreiben

    Titel, Beschreibung (Markt, Problem), Ziel und quantitatives Erfolgs-Kriterium, Methodik in Phasen.

  3. 3

    Milestones, Deliverables und Finanzierung

    Standard 3-5 Milestones mit Liefer-Etappen. Finanzierungs-Modus: Industrie-only, Innosuisse 50/50 (CH-Standard), SNF, Horizon Europe.

  4. 4

    IP-Eigentum entscheiden

    Lizenz an Industrie (Forscher behält Eigentum), Industrie-Übertragung (mit akademischer Rückgewährungs-Lizenz, Innosuisse-Default), oder Co-Ownership.

  5. 5

    Publikations-Rechte

    Standard JA mit 60T Vertraulichkeits-Window für Patent-Priorität — schützt akademische Karriere und Industrie-Patente.

  6. 6

    Expert: Innosuisse, IP-Detail, Open Access, Lizenz

    Innosuisse-Beitrag + Projektnummer, Background-IP-Anlage je Partei, Sideground-Klausel, Erfinder-Anteil 25-40 %, Patent-Priority, Open Access, FAIR-Daten, Lizenz-Typ + Royalty + Field of Use, Ethik-Kommission HFG bei Mensch-Studien, EU AI Act bei KI-Komponenten.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

Gratis PDF

Druckfertiges PDF

Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

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Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

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Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

F&E-Verträge unterliegen Vertrags-, IP- und Forschungs-Ethik-Recht — komplexe Materie, anwaltliche Begleitung empfohlen.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei werthaltigen F&E-Projekten (Industrie-Beitrag > CHF 500'000), bei Mensch-Studien (HFG-Pflicht KEK), bei Innosuisse-Förderung oder bei Horizon-Europe-Konsortien empfehlen wir die Prüfung durch eine IP-/Forschungs-spezialisierte Anwaltskanzlei.

Geprüft nach OR 363/394, PatG, OR 332, Innosuisse-Bedingungen, HFG sowie EU AI Act

Innosuisse-Förderung — Rückzahlungs-Risiko

Bei Verletzung der Innosuisse-Bedingungen (nicht zweckkonforme Verwendung, fehlerhafte Berichterstattung, Nicht-Umsetzung) kann Innosuisse den geleisteten Beitrag zurückfordern. Das Risiko tragen Forschende Stelle UND Industrie-Partner gemeinsam (quotal). Reporting-Pflichten: halbjährliche Zwischenberichte (Standard) oder monatlich/quartalsweise bei komplexen Projekten, Schlussbericht innerhalb 3 Monaten nach Projekt-Ende. Aufbewahrungs-Pflicht 10 Jahre.

IP — Background, Foreground, Sideground

Background-IP: jede Partei behält Eigentum an vor Projekt bestehendem IP (zwingend separate Anlage je Partei mit Patenten/Marken/SW-Urheberrechten). Foreground-IP: im Projekt entstandenes IP — drei Modelle (Lizenz Industrie / Industrie-Übertragung / Co-Ownership). Sideground-IP: eigenständige Entwicklungen während Projekt ausserhalb Scope — verbleiben bei der jeweiligen Partei. Ohne Background-/Sideground-Klausel entstehen Streit "was war vorhanden vs entwickelt".

Erfinder-Persönlichkeitsrechte (PatG Art. 11) zwingend

Hochschul-Mitarbeitende behalten Erfinder-Persönlichkeitsrechte (Recht auf Nennung in Patent-Anmeldung, moralisches Recht) — diese sind nicht abdingbar. Die Verwertungs-Rechte gehen aber an die Hochschule (OR Art. 332). Erfinder-Anteil-Reglemente (ETH-IPRR, kantonale Reglemente): typischerweise 25-40 % der Netto-Royalty-Einnahmen aus Kommerzialisierung. Die Vertrags-Klausel verweist auf das anwendbare Reglement, ändert es aber nicht.

Publikations-Rechte vs Patent-Priorität

Forschende behalten das Recht zur wissenschaftlichen Veröffentlichung — eine generelle Publikations-Sperre über Vertraulichkeits-Window hinaus ist hochschulrechtlich problematisch (gefährdet akademische Karriere). 60T Vertraulichkeits-Window vor Publikation ist Marktstandard: Industrie-Partner kann Patent-Anmeldung einreichen, danach Publikation frei. Verlängerung max. 30 Tage einvernehmlich.

Open Access (SNF 2024) + FAIR-Daten (Horizon Europe)

SNF-Politik 2024: alle SNF-geförderten Publikationen müssen sofortig und kostenfrei zugänglich sein — Article Processing Charges (APC) im Projekt-Budget berücksichtigt; bei Nicht-Verfügbarkeit Green-OA via Hochschul-Repository. FAIR-Daten (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable): Daten-Management-Plan zu Projekt-Beginn, Speicher in institutionellem Repository oder Zenodo, mindestens 10 Jahre Aufbewahrung.

Forschungs-Ethik HFG (SR 810.30) bei Mensch-Studien

Bei Forschung am Menschen (klinische Studien, Befragungen mit sensiblen Personendaten, Genom-/Tissue-Analysen) zwingend Bewilligung der zuständigen kantonalen Kantonalen Ethikkommission (KEK) vor Projekt-Beginn. Versuche an Tieren: kantonales Veterinäramt-Bewilligung nach Tierschutzgesetz. Pseudonymisierung/Anonymisierung der Forschungs-Daten; Einwilligungs-Erklärungen 10 Jahre aufbewahren.

Lizenz-Modelle — Exklusiv vs Non-exklusiv

Exklusive Lizenz: Industrie hat Monopol-Recht, höherer Royalty (5-15 %), Use-it-or-Lose-it nach 24 Monaten Nicht-Nutzung. Non-exklusive Lizenz: Forschende Stelle kann an mehrere Industrie-Partner lizenzieren, geringerer Royalty (2-5 %), Standard bei Grundlagenforschung. Field-of-Use-Beschränkung empfohlen (z.B. nur IVD im klinischen Spital-Umfeld) — ausserhalb verbleibt Nutzung bei Hochschule. Mindest-Royalty ab Jahr 3 nach Markt-Einführung empfohlen.

Häufige Fragen

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Innosuisse-konform, mit IP Background/Foreground/Sideground, Erfinder-Anteil, Open Access, Lizenz-Modell und EU AI Act 2026 — als PDF (kostenlos) oder als bearbeitbares Word (.docx) mit Expert.

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