Landesspezifische Rechtsinhalte
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Der Erbvertrag ist ein bindender erbrechtlicher Vertrag zwischen Erblasser und einer oder mehreren Vertragsparteien (anders als das Testament: bindet auch den Erblasser). In der Schweiz schreibt ZGB Art. 512 die öffentliche Beurkundung durch einen Notar mit zwei Zeugen ZWINGEND vor — ohne diese Form ist der Erbvertrag nichtig. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt die Schweizer Erbrechtsrevision Phase 1 (1.1.2023) mit reduzierten Pflichtteilen und erheblich grösserer frei verfügbarer Quote.
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Der Erbvertrag nach ZGB Art. 494-504 ist ein bindender Schweizer erbrechtlicher Vertrag, mit dem der Erblasser zu Lebzeiten verbindliche Anordnungen über seinen Nachlass trifft. Anders als das Testament (einseitig widerrufbar) bindet der Erbvertrag auch den Erblasser — eine einseitige Aufhebung ist grundsätzlich ausgeschlossen (Art. 513 ZGB). Erbverträge werden typischerweise in Schweizer Familien-Konstellationen mit komplexer Vermögenslage, Patchwork-Familien oder gezielter Konkubinats-Begünstigung eingesetzt.
Es gibt drei Erbvertrags-Typen: (1) Positiver Erbvertrag (Erbeinsetzungs- / Vermächtnis-Vertrag) — Erblasser setzt Vertragspartei bindend als Erbe oder Vermächtnisnehmer ein; (2) Erbverzichtsvertrag nach ZGB Art. 495 — Vertragspartei (typisch Nachkomme) verzichtet auf ihre Pflichtteils-Rechte, entgeltlich (gegen Abfindung) oder unentgeltlich; (3) Gemischter Erbvertrag — Kombination aus Einsetzung und Verzicht. Die Schweizer Pflichtteils-Reform 2023 hat gemischte Verträge besonders attraktiv gemacht.
Die Pflichtteils-Reform Phase 1 (in Kraft 1.1.2023) hat die Schweizer Pflichtteile erheblich reduziert: Nachkommen 1/2 des gesetzlichen Erbteils (zuvor 3/4 — Reduktion!), Ehegatte 1/2 (unverändert), Eltern KEIN Pflichtteil mehr (zuvor 1/2 — vollständig abgeschafft). Resultat: die frei verfügbare Quote ist erheblich grösser geworden — bei Ehegatte + 2 Kindern steigt sie von 3/8 auf 1/2. Dies erhöht den Spielraum für Schweizer Erbverträge und gezielte Begünstigung von Ehegatten oder Konkubinatspartnern.
Die Doxuno-Vorlage deckt alle drei Vertragstypen + Pflichtteils-Reform 2023 + internationale Brücke ab.
Name, Geburtsdatum, Heimatort, Adresse, Zivilstand, Nationalität
Positiver Erbvertrag / Erbverzicht / Gemischter Vertrag
Pflichtteilsverzicht / Eingesetzte / Bedachte
Nachkommen 1/2, Ehegatte 1/2, Eltern abgeschafft
Auflösung nur durch neuen Vertrag mit allen Parteien
Schweizer Fristen 1 Jahr relativ / 10 Jahre absolut
Schweizer Notar + 2 Zeugen ZWINGEND Art. 512
Entgeltlich/unentgeltlich + Gegenleistung + Wirkung Art. 495 Abs. 3
Verpflichtungen Bedachte + Sanktionen Art. 482
Vermögensteile-Zuweisung + Surrogat-Klausel
Anrechnung / Verzicht / modifiziert + Art. 630 Verkehrswert
Internationale Anerkennung + Rechtswahl Heimatrecht
In fünf Schritten zum notarfähigen Schweizer Entwurf.
Vollständige Schweizer Personalien — Heimatort als kantonale Besonderheit ist entscheidend für Eröffnungsgericht (Art. 556 ZGB letzter Wohnsitz).
Positiver Erbvertrag bei gezielter Einsetzung Konkubinatspartner / Wohltätigkeits-Organisation; Erbverzicht bei Vorab-Abfindung Nachkomme; gemischter Vertrag besonders nach Pflichtteils-Reform 2023 attraktiv.
Nachkommen-Pflichtteil 1/2 (zuvor 3/4), Ehegatte 1/2 (unverändert), Eltern KEIN Pflichtteil mehr. Mehr-Verfügungsfreiheit nutzen — bei Ehegatte + 2 Kindern steigt die freie Quote von 3/8 auf 1/2.
Bei Erbverzicht: Detail-Modalitäten Abfindung (einmalig/Raten/Rente, IBAN). Bei Einsetzung: Auflagen-Schenkung mit Sanktionen Art. 482. Bei wesentlichem Vermögen: Nachlassverteilung-Vorvertrag + Surrogat-Klausel.
Schweizer Notar + 2 nicht-beteiligte Zeugen ZWINGEND Art. 512 — ohne Beurkundung NICHTIG. Schweizer Notariats-Tarif typisch CHF 1'000-5'000 je nach Vermögens-Komplexität und Parteien-Anzahl. Beide Parteien persönlich anwesend — Stellvertretung ausgeschlossen.
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Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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Der Schweizer Erbvertrag unterliegt strikten Form-Vorschriften und der Pflichtteils-Reform 2023.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken. Bei komplexer Vermögensstruktur, Patchwork-Familie, Konkubinats-Begünstigung, Unternehmens-Beteiligung oder internationalem Bezug ist die Beratung durch eine Schweizer Erbrechts-Anwältin oder Notariat unerlässlich.
Geprüft nach Schweizer Erbrecht (ZGB Phase 1 Reform 2023)
Der Erbvertrag muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden — durch eine Urkundsperson (Notar bzw. in einigen Kantonen Bezirksgerichts-Notariat) in Anwesenheit von zwei Zeugen (selbst nicht beteiligt). Ohne diese Form ist der Erbvertrag NICHTIG (Art. 11 + 512 ZGB). Beide Parteien müssen persönlich erscheinen — Stellvertretung ausgeschlossen. Schweizer Notariats-Tarife kantonal verschieden: typisch CHF 1'000-5'000.
Seit 1.1.2023 sind die Schweizer Pflichtteile reduziert: Nachkommen 1/2 (zuvor 3/4), Ehegatte 1/2 (unverändert), Eltern KEIN Pflichtteil mehr. Resultat: erheblich grössere frei verfügbare Quote — bei Ehegatte + 2 Kindern steigt sie von 3/8 auf 1/2. Schweizer Erbverträge sind dadurch attraktiver geworden für gezielte Begünstigung (Ehegatte, Konkubinatspartner, Wohltätigkeit). Phase 2 (KMU-Integralzuweisung) wurde im März 2024 vom Ständerat abgelehnt.
Anders als das Testament KANN der Schweizer Erblasser den Erbvertrag NICHT einseitig widerrufen. Auflösung nur durch: (a) neuen, gleich beurkundeten Vertrag mit allen Vertragsparteien; (b) Tod der Vertragspartei vor Erblasser (für deren Position); (c) wichtige Gründe Art. 514 (schwere Pflichtverletzung Vertragspartei). Bevorratungs-Recht: der Erblasser darf Vermögen verbrauchen und veräussern — aber unentgeltliche Schenkungen sind durch andere Vertragsparteien anfechtbar.
Die Schweiz kennt KEINE Bundes-Erbschaftssteuer (JUSO-Initiative am 30.11.2025 mit 78.3% abgelehnt). Erbschaftssteuern werden ausschliesslich kantonal erhoben. Ehegatten + Nachkommen sind in den meisten Schweizer Kantonen steuerfrei (Ausnahme: VD/AI/AR teilweise besteuern Nachkommen). Konkubinatspartner / Geschwister / Nicht-Verwandte: höchste Steuerklasse (typisch 20-50%); steuerfrei nur NW, OW, SZ, ZG (vollständig) sowie GR (Konkubinat nach 5+ J. gemeinsamem Haushalt).
Vorbereitet nach Schweizer Recht ZGB 494-504 + Pflichtteils-Reform 2023 + notarieller Beurkundung Art. 512. Laden Sie den Entwurf als PDF herunter und bringen Sie ihn zum Schweizer Notar-Termin.
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