Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Mit einer Einzelvollmacht beauftragen Sie eine Vertrauensperson, ein konkret bezeichnetes Rechtsgeschäft in Ihrem Namen auszuführen — einen Behördengang, einen Bankauftrag, die Abholung eines Pakets. Die Doxuno-Vorlage erfüllt die Anforderungen an die Spezialvollmacht nach OR Art. 32 ff., benennt das Rechtsgeschäft präzise und verhindert Missbrauch durch klare Begrenzung des Umfangs.
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Eine Einzelvollmacht (auch Spezialvollmacht genannt) ermächtigt die bevollmächtigte Person, ein einzelnes, genau bezeichnetes Rechtsgeschäft im Namen der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers vorzunehmen. Sie unterscheidet sich dadurch von der Generalvollmacht, die umfassende Vertretung in allen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten erlaubt. Typische Anwendungsfälle: Abholung einer Sendung bei der Post, Einreichung eines Baugesuchs, Unterzeichnung eines Vertrags bei Abwesenheit, Vertretung bei einem Behördentermin, Vornahme einer Banktransaktion.
Die rechtliche Grundlage bildet OR Art. 32–40 (direkte Stellvertretung). Nach OR Art. 32 Abs. 1 wirkt die Erklärung des Vertreters unmittelbar für und gegen den Vertretenen, sofern der Vertreter im fremden Namen und mit Vertretungsmacht handelt. OR Art. 33 regelt, dass die Vollmacht ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden kann; für die Einzelvollmacht empfiehlt sich die ausdrückliche schriftliche Form zur Vorlage bei Dritten (Behörden, Banken, Post, Gerichte).
Die Einzelvollmacht ist jederzeit widerruflich (OR Art. 34) — ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist unwirksam. Sie erlischt grundsätzlich mit dem Tod oder der Urteilsunfähigkeit der Vollmachtgeberin (OR Art. 35), es sei denn, die Parteien haben ein Gegenteiliges vereinbart. Für Vertretung im Falle zukünftiger Urteilsunfähigkeit sieht das Schweizer Recht das eigenständige Instrument des Vorsorgeauftrags nach ZGB Art. 360 ff. vor.
Die Doxuno-Vorlage strukturiert die Einzelvollmacht so, dass sie von Behörden, Banken und Dritten zweifelsfrei akzeptiert wird.
Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität, Ausweisnummer
Name, Geburtsdatum, Adresse, Verhältnis zur Vollmachtgeberin
Behördengang, Bankgeschäft, Gerichtsverfahren, Postsendung, Vertragsabschluss
Konkrete Bezeichnung des einzelnen Vorgangs
Name und Adresse der angesprochenen Stelle
Bezug zu laufendem Verfahren oder Dossier
Befristet bis zu bestimmtem Datum oder bis zur Erledigung
Optionaler Hinweis auf zeitnahe Erledigung
Optionaler Hinweis auf Ausweiskopie zur Identifikation
Jederzeitige Widerruflichkeit nach OR Art. 34
Teilungültigkeit beeinträchtigt die Vollmacht nicht
Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
Fünf Schritte zur unterschriftsreifen Spezialvollmacht — von den meisten Schweizer Stellen ohne zusätzliche Beglaubigung akzeptiert.
Tragen Sie die Personalien der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person vollständig ein. Die Ausweisnummer (Pass, ID) ermöglicht der Gegenpartei eine klare Identifikation.
Wählen Sie die Art des Rechtsgeschäfts (Behördengang, Bank, Gericht, Post, Vertrag oder Sonstiges) und beschreiben Sie den konkreten Vorgang. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Spielraum für Missbrauch oder Missverständnisse.
Benennen Sie die Behörde, Bank oder Gegenpartei, bei der die Vollmacht vorgelegt wird. Geben Sie das Aktenzeichen oder die Referenznummer an, sofern vorhanden — das erleichtert der Gegenseite die Zuordnung.
Bestimmen Sie, ob die Vollmacht bis zu einem bestimmten Datum oder bis zur Erledigung des konkreten Vorgangs gilt. Eine Befristung schützt vor ungewollter Fortgeltung. Bei dringenden Angelegenheiten können Sie den Dringlichkeitsvermerk aktivieren.
Laden Sie das PDF herunter und unterzeichnen Sie es eigenhändig mit Ort und Datum. Für Schweizer Banken und einige Behörden empfiehlt es sich, eine Ausweiskopie beizulegen. Übergeben Sie das Original der bevollmächtigten Person — sie legt es bei der Gegenpartei vor.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die Einzelvollmacht ist ein flexibles Instrument, unterliegt aber wichtigen gesetzlichen Grenzen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Grundstücksgeschäfte, Erbausschlagungen, Eheverträge oder andere formbedürftige Rechtsgeschäfte reicht die einfache schriftliche Vollmacht nicht aus — diese erfordern öffentliche Beurkundung.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR, ZGB)
Die bevollmächtigte Person darf nur innerhalb des ausdrücklich bezeichneten Rechtsgeschäfts tätig werden. Überschreitet sie diesen Rahmen, wirkt ihr Handeln nicht gegen die Vollmachtgeberin, sondern begründet eine Haftung der Vertreterin ohne Vollmacht nach OR Art. 38, 39. Der Dritte darf sich auf den Wortlaut der Vollmacht verlassen und ist bei gutgläubiger Anerkennung geschützt (OR Art. 33 Abs. 3). Formbedürftige Rechtsgeschäfte (Grundstückkauf, Ehevertrag, Bürgschaft über CHF 2'000) erfordern auch eine formgebundene Vollmacht.
Die Vollmachtgeberin kann die Vollmacht nach OR Art. 34 Abs. 1 jederzeit einschränken oder widerrufen — ein im Voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist unwirksam (OR Art. 34 Abs. 2). Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und der bevollmächtigten Person sowie gegebenenfalls dem Dritten, bei dem die Vollmacht vorgelegt wurde, mitgeteilt werden. Solange ein Dritter den Widerruf gutgläubig nicht kannte, bleibt das zwischenzeitliche Handeln des Vertreters wirksam (OR Art. 34 Abs. 3).
Die Einzelvollmacht erlischt nach OR Art. 35 grundsätzlich mit dem Tod, der Verschollenerklärung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder dem Konkurs einer der Parteien — sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Geschäfts ergibt. Für Vertretung im Falle zukünftiger Urteilsunfähigkeit muss ein Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. in öffentlicher oder eigenhändiger Form errichtet werden — die Einzelvollmacht reicht dafür nicht.
Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt nicht für: Grundstückkauf und -verkauf (öffentliche Beurkundung nach OR Art. 216, Vollmacht ebenso), Ehevertrag (ZGB Art. 184), Erbvertrag (ZGB Art. 512), Bürgschaft über CHF 2'000 für natürliche Personen (OR Art. 493 Abs. 2). Für diese Geschäfte benötigen Sie eine öffentlich beurkundete Spezialvollmacht. Für Bankgeschäfte akzeptieren die meisten Schweizer Banken die Einzelvollmacht nur mit Ausweiskopie und teils mit hausinterner Unterschriftenkarte.
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