Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Wer auf fremdem Boden bauen möchte — Wohnbau-Genossenschaft auf Stadt-Land, Einfamilienhaus auf Gemeinde-Grundstück, Gewerbebau im Industrie-Areal — benötigt ein selbständiges und dauerndes Baurecht nach ZGB Art. 779. Die Doxuno-Vorlage deckt die zwingend zu beurkundenden Elemente ab: Inhalt + Umfang, Dauer (max. 100 Jahre), Baurechtszins mit Anpassungs-Modus, Heimfall-Regelung mit Entschädigung (typisch 70-80 % Verkehrswert), Bauverpflichtungen, Vorkaufsrechte und Übertragbarkeit. Vorbereitung für den Notar-Termin.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| Gemeinde | Zürich |
| Adresse | Sonnenhaldenstrasse 24a, 8032 Zürich (Teilfläche) |
| Kanton | Zürich |
| Grundbuch-Nr. / Parzelle | Kat.-Nr. ZH-7821 |
| EGRID (eidg. Grundstück-ID) | CH987654321098 |
| Belastete Fläche | 620 m² |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Der Baurechtsvertrag ist eine Dienstbarkeit nach ZGB Art. 779, die einer berechtigten Person das Recht einräumt, auf oder unter dem Grundstück einer anderen Person ein Bauwerk zu errichten, beizubehalten und zu nutzen. Damit durchbricht das Baurecht den Akzessions-Grundsatz von ZGB Art. 667 — das Bauwerk steht im selbständigen Eigentum der baurechtsberechtigten Person, der Boden bleibt dem Grundeigentümer. Diese Trennung macht Wohnbau-Genossenschaften, Bauland-Bewirtschaftung und langfristige Gewerbe-Nutzung wirtschaftlich möglich.
Ein selbständiges und dauerndes Baurecht im Sinne von ZGB Art. 779 Abs. 3 i.V.m. ZGB Art. 655 Abs. 3 wird im Grundbuch als eigenes Grundstück eingetragen. Voraussetzungen: Mindestdauer 30 Jahre und Übertragbarkeit. Der maximale Vertragszeitraum beträgt nach ZGB Art. 779l 100 Jahre. Eine Verlängerung um weitere höchstens 100 Jahre ist möglich — aber sie kann nicht vorausvereinbart werden, weil das Gesetz die Eigentümer-Autonomie schützen will.
Der Baurechtsvertrag bedarf zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung durch eine Urkundsperson (ZGB Art. 779a). Die konstitutive Wirkung tritt mit der Eintragung im Grundbuch ein (ZGB Art. 779b Abs. 3). Ohne Beurkundung und Grundbuch-Eintrag entsteht kein Baurecht — eine privatschriftliche Vereinbarung ist nichtig. Der Baurechtszins wird zusätzlich durch ein gesetzliches Pfandrecht für drei Jahresleistungen abgesichert (ZGB Art. 779i).
Die Doxuno-Vorlage deckt alle wesentlichen Elemente eines schweizerischen Baurechtsvertrags ab und führt durch die zur notariellen Beurkundung nötigen Klauseln.
Vollständige Angaben mit Heimatort und UID
Gemeinde, Kanton, Grundbuch-Nr., EGRID, Fläche
Beschreibung des Bauwerks + Zweckbindung (Wohnen/Gewerbe)
Vereinbarte Vertragsdauer + Verlängerungs-Hinweise
Jährliche Vergütung + Anpassungs-Modus (LIK/Zinssatz/Ertrag)
3 Jahresleistungen ZGB Art. 779i
4 Modi: Pauschal % / Buchwert / individuell / -los
ZGB Art. 779f bei Pflichtverletzung + Zins-Verzug
Cap, Schwellenwert, Re-Verhandlungs-Intervall
Bau-Beginn- und Vollendungs-Fristen
Limitiert / unlimitiert + Grundbuch-Vormerkung
LTV-Grenze + Zustimmungs-Vorbehalt
Die Vorlage führt Sie durch alle Eckpunkte — von den Parteien bis zur Heimfall-Regelung.
Beide Parteien mit Name, Adresse, Heimatort (natürliche Person) oder UID (juristische Person). Bei Wohnbau-Genossenschaften die handelsregister-rechtliche Bezeichnung.
Grundbuch-Nr., Gemeinde, Kanton, EGRID, belastete Fläche in m². Bei Teilfläche eines grösseren Grundstücks: Vermessungs-Urkunde wird vor Grundbuch-Eintragung erstellt.
Konkrete Beschreibung des Bauwerks (EFH, MFH, Gewerbebau), Zweckbindung (Wohnen / Gewerbe / gemischt / gemeinnützig), Vertragsdauer in Jahren (Marktstandard 50–99, max. 100).
Jährlicher Zins in CHF (typisch 3–6 % des Landwerts) + Anpassungs-Modus: LIK (Standard, schützt Kaufkraft), Referenzzinssatz, Ertragsbasiert (Basler Modell) oder fest.
Expert-Sektion: Heimfall-Entschädigung 75 % des Verkehrswerts (Marktpraxis), Buchwert oder individuelle Schätzung. Tragen Sie den geplanten Beurkundungs-Termin ein und vereinbaren Sie das Notariat.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Das Baurecht ist im ZGB detailliert geregelt — einige Regeln sind zwingend, andere dispositiv.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung durch Notarin/Notar oder Anwalt. Bei komplexen Konstellationen (mehrere Berechtigte, Stockwerkeigentum am Baurecht, Lex-Koller-Status der Berechtigten, Land- oder Forstwirtschaftsland) ist eine spezialisierte Beratung dringend zu empfehlen.
Geprüft nach Schweizer Recht (ZGB Art. 779–779l, ZPO, GBV)
Der Vertrag zur Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts bedarf zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung durch die zuständige Urkundsperson (in den meisten Kantonen: Notarin/Notar). Eine privatschriftliche Vereinbarung ist nichtig — das Baurecht entsteht nicht. Die konstitutive Wirkung tritt erst mit der Eintragung im Grundbuch ein (ZGB Art. 779b Abs. 3, GBV).
Das Baurecht kann für höchstens 100 Jahre vereinbart werden. Eine Verlängerung um weitere höchstens 100 Jahre ist jederzeit möglich — aber NICHT vorausvereinbar. Diese Regelung ist zwingend und schützt die Eigentümer-Autonomie über die Lebenszeit hinaus. Wird im Vertrag eine längere Dauer vereinbart, gilt die Vereinbarung als auf 100 Jahre beschränkt.
Bei Erlöschen des Baurechts fallen die Bauwerke ohne weitere Übertragung ins Eigentum der Grundeigentümerschaft (ZGB Art. 779c). Diese muss eine angemessene Entschädigung leisten (ZGB Art. 779d Abs. 1). Marktpraxis 70-80 % des Verkehrswerts. Wird die Entschädigung nicht bezahlt oder sichergestellt, kann an Stelle des gelöschten Baurechts ein Grundpfandrecht im selben Rang eingetragen werden (Abs. 2) — Eintragung binnen 3 Monaten (Abs. 3). Vorzeitiger Heimfall bei grober Pflichtverletzung gemäss ZGB Art. 779f.
Die Grundeigentümerschaft hat für drei Jahresleistungen Baurechtszins ein gesetzliches Pfandrecht an dem Baurecht (ZGB Art. 779i Abs. 1). Die Eintragung kann jederzeit für die letzten drei verfallenen Jahresleistungen verlangt werden (ZGB Art. 779k). Dieses Pfandrecht ist eine wesentliche Sicherung — kein vertragliches Verzichts-Recht möglich.
Vorbereitung der notariellen Beurkundung nach ZGB Art. 779 ff. — mit Heimfall, LIK-Indexierung und Vorkaufsrecht. Als PDF in wenigen Minuten erstellt.
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