Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Wer einen Architekten für ein Bauvorhaben beauftragt — Neubau Einfamilienhaus, Sanierung Mehrfamilienhaus, Gewerbebau, Innenausbau — schliesst einen Architektenvertrag nach SIA-Ordnung 102 i.V.m. OR Art. 394 ff. (Auftrag) und OR Art. 363-379 (Werkvertrag — gemischter Charakter, BGE 117 II 257). Die Doxuno-Vorlage deckt SIA-Phasen-Auswahl, alle Honorar-Modi (Pauschal / Stundenaufwand / Kostentarif — nach WEKO-Streichung 2020 vertraglich frei), Vollmacht-Klausel mit Limit, Haftungs-Cap und Urheberrecht ab.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Der Architektenvertrag ist ein gemischter Vertragstyp nach BGE 117 II 257: die Planungs- und Bauleitungs-Leistungen unterstehen primär dem Auftragsrecht (OR Art. 394 ff.), während planerische Werkstücke (Pläne, Modelle, Berechnungen) primär dem Werkvertragsrecht (OR Art. 363-379) unterstehen. Die SIA-Ordnung 102 (Leistungen und Honorare der Architekten) der Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein ist die zentrale Branchen-Norm — gilt aber nur subsidiär, soweit vertraglich vereinbart.
Die SIA 102 unterteilt den Bauprozess in 6 Hauptphasen und 12 Teilphasen: Phase 1 Strategische Planung, Phase 2 Vorstudien (Machbarkeit), Phase 3 Projektierung (Vorprojekt 9 % / Bauprojekt 21 % / Bewilligung 2.5 %), Phase 4 Ausschreibung (18 %), Phase 5 Realisierung (Ausführungs-Planung 16 % / Ausführung 29 % / Abschluss 4.5 %), Phase 6 Bewirtschaftung. Die relativen Prozent-Anteile dienen zur Honorar-Verteilung und Phasen-Abnahme.
Honorar-Modi haben sich seit dem WEKO-Verfahren 2018-2019 wesentlich geändert: Die SIA 102/2020 hat Art. 7 (Baukosten-/Kostentarif-Methode H = B × p × n × q × r) ersatzlos gestrichen, weil die WEKO die einheitlichen Honorartabellen als kartellrechtlich bedenklich qualifizierte. Heute sind 4 Modi vertraglich frei vereinbar: Pauschalhonorar (am häufigsten), Stundenaufwand, vertraglich vereinbarter Kostentarif (analog ehemalige SIA-Formel) oder Hybrid (Pauschal für Projektierung + Stundenaufwand für Ausführung).
Die Doxuno-Vorlage deckt alle wesentlichen Elemente eines Architektenvertrags nach SIA 102 ab.
Vollständige Angaben + Berufskammer-Eintrag SIA/REG/BSA
Beschreibung + Adresse + indikative Bau-Kosten
6 Hauptphasen / 8 Teilphasen mit %-Anteilen
Pauschal / Stundenaufwand / Kostentarif / Hybrid
Inkl./exkl./befreit
Marktstandard CHF 5 Mio Deckungssumme
±10 % Genauigkeit + Bauherr-Genehmigung bei Überschreitung
Bauherr-Recht auf jederzeitigen Widerruf
Kostentarif-Formel / Pauschal-Tranchen / Stunden-Stufen
Vertretung Behörden + Limit + Umfang
Versicherungsmax / individuell / gesetzlich
Bauingenieur SIA 103 + Urheberrecht-Modus
Die Vorlage führt Sie durch alle wesentlichen Elemente eines Architektenvertrags nach SIA 102.
Beide Parteien mit Name/Firma, Adresse, UID. Bei juristischen Personen die zeichnungsberechtigte Person. Berufskammern-Eintrag des Architekten (SIA, REG-A, BSA) als Qualifikations-Nachweis.
Bezeichnung, detaillierte Programm-Beschreibung (Nutzung, Bauweise, Geschossigkeit, ungefähre BGF), Standort + Parzelle, geplante Bau-Kosten BKP (indikativ, Basis SIA-eBKP-H-Kategorien).
Markieren Sie die zu vereinbarenden Phasen — typisch alle Phasen 2-5 (Vorstudien bis Abschluss). Nicht ausgewählte Phasen liegen ausserhalb des Vertragsumfangs. Die relativen %-Anteile dienen zur Honorar-Verteilung.
Pauschal (Marktstandard für Privatbauten, 15-18 % Total-Honorar/BKP), Stundenaufwand (bei unklarem Umfang), Kostentarif (Formel, transparent bei grossen Projekten) oder Hybrid. Zahlungsplan: Tranchen pro Phase (empfohlen) oder monatlich nach Aufwand.
Honorar-Detail (Pauschal-Tranchen pro Phase), Vollmacht-Klausel mit betragsmässigem Limit (CHF 30-80'000 typisch), Haftungs-Cap (Versicherungsmax = Marktstandard), Sub-Mandate (Bauingenieur SIA 103 + HLK + Bauphysik) und URG-Lizenz-Modus (Standard / erweitert / streng).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Der Architektenvertrag ist OR-gesetzlich geregelt, mit SIA-Norm 102 als subsidiärer Branchen-Norm.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung durch SIA-Architekten, Anwalt/in oder spezialisierte Baurechtsanwalt/in. Bei grossvolumigen Bauten (BKP > CHF 5 Mio), öffentlichen Beschaffungen (BöB) oder komplexen Bauherrenwechsel-Konstellationen ist spezialisierte Beratung dringend.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 394+363-379, URG, SIA 102/2020)
Architektur-Leistungen unterstehen primär dem Auftragsrecht OR Art. 394 ff., planerische Werkstücke (Pläne, Modelle, Berechnungen) primär dem Werkvertragsrecht OR Art. 363-379. Diese Mischung hat Konsequenzen für Mängelhaftung (5-Jahres-Verjährung bei Bauwerken nach OR 371 Abs. 2 in der Fassung ab 1.1.2026 ZWINGEND), für die Sorgfaltspflicht (OR 398) und für das jederzeitige Widerrufsrecht des Bauherrn (OR 404 zwingend).
Die SIA-Ordnung 102/2020 (in Kraft 1.1.2020) hat Art. 7 (Kostentarif-Formel H = B × p × n × q × r) ersatzlos gestrichen, nachdem die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) 2018-2019 die einheitlichen Honorartabellen als kartellrechtlich bedenklich qualifiziert hat. Heute ist die Baukosten-Methode nicht mehr SIA-Pflicht-Methode — sie kann jedoch vertraglich frei vereinbart werden (Vertragsfreiheit OR 19). prSIA 102:2024-11 in Vorbereitung — bringt harmonisierte Definitionen, behält aber die WEKO-Streichung bei.
Die Bauherrschaft kann den Architekten-Auftrag jederzeit widerrufen — dieses Recht ist gemäss OR 404 zwingend (nicht ausschliessbar). Bei Widerruf zur Unzeit (insbesondere mitten in einer laufenden Phase ohne Verschulden des Architekten) schuldet die Bauherrschaft Schadenersatz; die bereits erbrachten Leistungen bleiben in jedem Fall honoriert. Vertragliche Bestimmungen, die das Widerrufsrecht erschweren, sind ungültig.
Pläne und Werke der Baukunst sind urheberrechtlich geschützt (URG Art. 2 Abs. 2 lit. e). Urheber/in ist die Architektin oder der Architekt persönlich (URG Art. 6). Übertragbar sind die Verwertungs-Rechte (URG Art. 16 ff.); die Persönlichkeits-Rechte (URG Art. 9-11, insbesondere Recht auf Anerkennung der Urheberschaft) bleiben ZWINGEND beim Architekten. Marktpraxis: Lizenz für Realisierung + Betrieb + kleinere An-/Umbauten; Wiederverwendung für andere Projekte erfordert separate Vereinbarung.
Rechtskonform nach OR + SIA 102 mit allen Honorar-Modi, Vollmacht-Klausel und URG-Lizenz. Als PDF in wenigen Minuten erstellt.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich