Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Der Alleinvertriebsvertrag ist die Premium-Variante des Vertriebsvertrags mit territorialer Exklusivität — der Hersteller verzichtet im Vertragsgebiet auf weitere Vertriebspartner und (im Exklusivvertrieb) auf eigene Direkt-Endkunden-Verkäufe. Doxuno-Vorlage berücksichtigt die VBER 2022/720 Safe Harbour (max. 5 Händler pro Territorium seit 1.6.2022) und enthält Reciprocal Loyalty (Konkurrenzverbot Händler + Hersteller-Konkurrenzschutz), verbindlichen Jahres-Mindestumsatz mit Sanktions-Stufenleiter, Marketing-Cooperation-Budget und Reporting-Pflichten. Expert-Tier mit Aktiv-/Passiv-Detaildifferenzierung, Lead-Forward-Klausel, Kartellfreistellung-Brücke, Buy-Out-Right und Performance Guarantees.
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Der Alleinvertriebsvertrag (Exclusive Distribution Agreement) ist die Premium-Variante des klassischen Vertriebsvertrags. Der Hersteller gewährt dem Händler territoriale Exklusivität: im definierten Vertragsgebiet werden keine weiteren Vertriebspartner ernannt. Im "Exklusivvertrieb" (echte Exklusivität) verzichtet der Hersteller zusätzlich auf eigene aktive Direkt-Endkunden-Verkäufe im Gebiet.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Händler typischerweise zu härteren Performance-Vorgaben: verbindlicher Jahres-Mindestumsatz, Reciprocal Loyalty (kein Vertrieb konkurrierender Produkte), Lager-Pflichten, monatliches Sales-Reporting. Diese "Loyalty for Loyalty"-Logik prägt den Alleinvertrieb wirtschaftlich.
Doxuno-Vorlage berücksichtigt die VBER 2022/720 Safe Harbour (max. 5 Händler pro Territorium seit 1.6.2022 — vorher: 1), BGE 134 III 497 (Kundschaftsentschädigung analog OR 418u bei wirtschaftlicher Vergleichbarkeit), das Hardcore-Verbot des absoluten Gebietsschutzes (Passiv-Verkäufe müssen erlaubt bleiben) sowie moderne Klauseln wie Lead-Forward-Verpflichtung, Buy-Out-Right des Händlers und gestaffelte Performance Guarantees.
Die Vorlage deckt alle marktstandardisierten Elemente eines Premium-Alleinvertriebsvertrags ab.
Vertragspartner mit UID und Vertriebs-Kontakt
Sortiments-Liste mit Spezifikations-Anhang
Detail-definiert (Kantone, Postleitzahl-Bereiche)
Alleinvertrieb (keine weiteren Vertriebspartner) oder Exklusivvertrieb (+ Hersteller-Verzicht)
Konkurrenzverbot Händler während Vertragsdauer
Mit Sanktions-Stufenleiter (Mahnung → Anpassung → Kündigung)
Jährliches Budget vom Hersteller für gemeinsame Marketing-Massnahmen
Monatlich oder quartalsweise Sales-Reports
VBER Art. 4 lit. b Hardcore-Verbot der absoluten Gebietsschutz
Verzicht auf eigene Direkt-Verkäufe + Lead-Forward-Klausel
Marktanteil-Assessment, Severability, Hardcore-Verzicht
Lagerbestand-Rücknahme + Kundschaftsentschädigung analog OR 418u
Mindestumsatz Jahr 1-5 mit Bonus-/Penalty-System
Die Vorlage führt Sie durch die strategisch wichtigsten Exklusivitäts-Entscheidungen.
Geben Sie Hersteller und Alleinvertriebs-Händler an, definieren Sie das exklusive Vertragsgebiet präzise (Kantone, Postleitzahl-Bereiche, Liechtenstein-Einschluss falls relevant).
Alleinvertrieb (keine weiteren Vertriebspartner, aber Hersteller behält eigene Direkt-Verkäufe vor) oder Exklusivvertrieb (zusätzlich Hersteller-Verzicht auf aktive Direkt-Endkunden-Verkäufe — echte Exklusivität).
Der Mindestumsatz im Alleinvertrieb ist VERBINDLICH (im Unterschied zum Distribution-Soft-Target). Wählen Sie das jährliche Marketing-Cooperation-Budget des Herstellers für gemeinsame Massnahmen.
Aktivieren Sie die VBER-Detail-Differenzierung mit Aktiv-/Passivverkaufs-Definition (kartellrechtlich entscheidend) und die Lead-Forward-Klausel (Hersteller leitet im Gebiet anfallende Leads binnen 5 Werktagen weiter).
Bei Premium-Beziehungen aktivieren Sie das Buy-Out-Right (Lagerbestand-Rücknahme + Kundschaftsentschädigung) und die gestaffelten Performance Guarantees (Mindestumsatz Jahr 1-5 mit Bonus-/Penalty-Stufenleiter).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
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Alleinvertrieb ist kartellrechtlich besonders sensibel; die Grenzen zwischen erlaubter Exklusivität und Hardcore-Verstoss sind eng.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei marktstarken Parteien (Marktanteil > 30%), bei franchise-ähnlichen Konstellationen oder bei internationalen Mehrländer-Verträgen empfehlen wir die Prüfung durch eine Wettbewerbsrecht-Anwaltskanzlei.
Geprüft nach Schweizer Recht (KG Art. 5, BGE 134 III 497, BGE 145 III 28, VBER 2022/720 analog)
Ein absoluter Gebietsschutz — Verbot sowohl aktiver als auch passiver Verkäufe in das Exklusiv-Gebiet anderer Vertriebspartner — ist Hardcore-Kartellverstoss (KG Art. 5 Abs. 4 i.V.m. VBER Art. 4 lit. b). Aktiv-Verkauf kann beschränkt werden; PASSIV-Verkäufe (unaufgeforderte Bestellungen, organische Internet-Anfragen) müssen IMMER erlaubt bleiben. BGE Gaba 2016 hat absoluten Gebietsschutz als Hardcore qualifiziert; EU Pierre Fabre 2011 bestätigt dies für Online-Total-Verbote.
Seit 1.6.2022 erlaubt die VBER 2022/720 bei Exclusive Distribution bis zu 5 Händler pro Territorium (vorher: 1). Dies erweitert den strategischen Spielraum für Hersteller bei der Vertriebs-Organisation. Voraussetzung bleibt Marktanteil < 30% (Safe Harbour) und Beschränkung NUR auf Aktiv-Verkauf in fremde Exklusiv-Gebiete.
Das Bundesgericht hat in BGE 134 III 497 (2008) entschieden, dass OR 418u (Kundschaftsentschädigung für Handelsvertreter) analog auf Alleinvertriebs-Händler anwendbar ist, wenn die Stellung des Händlers wirtschaftlich mit der eines Agenten vergleichbar ist. Voraussetzungen: vom Händler wesentlich aufgebauter Stammkundenstamm; dem Auftraggeber nach Vertragsende erhebliche Vorteile bringend; Beendigung nicht durch Vertragsverletzung des Händlers. Anspruchshöhe: bis durchschnittliche Jahres-Wholesale-Marge der letzten 5 Jahre. Diese Rechtsprechung kann NICHT durch Vertrag wegbedungen werden, soweit die Vergleichbarkeit erfüllt ist.
Bei nachvertraglichem Konkurrenzverbot ist die Karenzentschädigung Voraussetzung für die Wirksamkeit — ohne Entschädigung NICHTIG. Maximale Dauer 12 Monate nach VBER Art. 5 Abs. 3. Marktstandard Karenz 50-75% der durchschnittlichen Monats-Wholesale-Marge der letzten 24 Monate, monatlich nachschüssig zahlbar.
Bei echtem Exklusivvertrieb verzichtet der Hersteller auf aktive Direkt-Verkäufe im Gebiet — passive Online-Bestellungen über den eigenen Hersteller-Shop bleiben aber zulässig (kartellrechtlich zwingend). Die Lead-Forward-Klausel adressiert dies: anfallende Leads aus dem Gebiet werden binnen 5 Werktagen an den Alleinvertriebs-Händler weitergeleitet, ohne dass der Hersteller dadurch direkt verkauft.
VBER 2022/720 Safe Harbour konform, mit Reciprocal Loyalty, Kartellfreistellung, Buy-Out und Performance Guarantees — als PDF (kostenlos) oder bearbeitbares Word (.docx) mit Expert.
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