Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Ein vollständiger Darlehensvertrag zwischen Aktionär und Gesellschaft mit voller ESTV-Compliance (KS-EStV-Zinsrundschreiben 2026), Rangrücktritts-Option (OR 725b für Sanierungsfall), Wandelbarkeit (SECA-Modell für Pre-Seed/Bridge-Finanzierung) und Steuerruling-Bridge. Stand 2026: Safe-Haven-Zinssatz CHF 0.75% (Eigenkapital-finanziert).
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Das Aktionärsdarlehen ist ein Darlehensvertrag (OR Art. 312-318) zwischen einer Aktiengesellschaft (oder GmbH) und einem ihrer Aktionäre (oder Gesellschafter). Es ist in der Schweizer KMU-Praxis ausserordentlich verbreitet — als Liquiditätsbrücke (Working Capital), als Bridge-Finanzierung vor einer Finanzierungsrunde, als Sanierungsbeitrag (mit Rangrücktritt OR 725b) oder als steuerlich strukturierter Cash-Pool. Im Unterschied zur Eigenkapital-Erhöhung benötigt es keine Statutenänderung + Notariat — es ist schnell + flexibel.
Die zentrale Herausforderung beim Aktionärsdarlehen ist die <strong>Marktkonformität (at arm's length)</strong>: Zinssatz, Sicherheiten, Rückzahlungsbedingungen und Gesamtstruktur müssen einem Drittvergleich standhalten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich Safe-Haven-Zinssätze (KS-EStV-Zinsrundschreiben — Stand 2026: CHF 0.75% / EUR 2.50% / USD 4.00% für eigenkapital-finanzierte Darlehen). Bei Abweichung ohne Drittvergleichs-Nachweis: verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) — Aufrechnung Gewinnsteuer + 35% Verrechnungssteuer (VStG Art. 4).
Weitere kritische Aspekte: <strong>Verdecktes Eigenkapital (KS-ESTV 6)</strong> — übermässige Darlehenshöhe gegenüber Eigenkapital führt zur Umqualifizierung als Eigenkapital (keine steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen, Verschuldungsgrenzen je nach Branche). <strong>Rangrücktritt (OR 725b)</strong> — bei Überschuldungs-Indizien der Gesellschaft kann eine Subordinations-Erklärung die VR-Pflicht zur Konkursverzeigung abwenden; ermöglicht Going-Concern statt Konkurs. <strong>Wandelbarkeit (CLA — Convertible Loan)</strong> — Standard für Pre-Seed/Bridge-Finanzierung; SECA-Modell mit Cap + Discount + MFN-Klausel.
Vollständige ESTV-Compliance + alle modernen Sicherungs- und Wandlungs-Optionen.
Mit Beteiligungs-% (bestimmt Marktzins-Risiko)
Multi-Währung mit korrekter Marktzins-Anwendung
Überweisung / Verrechnung / Bar (GwG ab CHF 100k)
CHF 0.75% / EUR 2.50% / USD 4.00% Eigenkapital-finanziert
Monatlich / halbjährlich / jährlich / bei Rückzahlung
Endfällig / Raten / jederzeit (OR 318 6-Wo-Default)
Gesetzlich 5% / erhöht 8% / Vertragszinssatz min. 5%
Bei Kapitalverlust (OR 725) / Überschuldung (725b)
OR 725b — Sanierungs-Brücke, Konkurs-Verzeigung-Abwendung
SECA-Modell + Cap + Discount + MFN-Klausel
Bürgschaft / Faustpfand / Sicherungszession / kombiniert
vGA-Vermeidung + Verrechnungssteuer-Belastungs-Klausel
Schritt-für-Schritt durch ESTV-konforme Struktur + alle Schutz-Optionen.
Aktionär (Name + Adresse + Beteiligungs-% am Aktienkapital). Gesellschaft (AG/GmbH) mit UID + Vertreter (CEO/VR). Die Beteiligungs-% bestimmt das Marktzins-Risiko: nahe Verwandte Parteien unterstehen strenger ESTV-Prüfung.
Betrag in CHF/EUR/USD; Zweck präzise (Working Capital, Bridge, Sanierung, Akquisition). Auszahlung Banküberweisung Standard; Verrechnung mit bestehender Forderung möglich; Bar nur bis CHF 100k (GwG-Schwelle).
Mindest-Zinssatz 2026 (Eigenkapital-finanziert): CHF 0.75% / EUR 2.50% / USD 4.00%. Bei Abweichung Drittvergleichs-Nachweis erforderlich — sonst vGA + 35% VSt. Zinszahlung jährlich CH-Standard.
Endfällig (Bullet, Standard für Bridge), Raten (monatlich/quartalsweise) oder jederzeit kündbar (OR 318 6 Wo Default). Verzugszins 5% gesetzlich oder 8% erhöht. Vorzeitige Fälligstellung bei Sanierungs-Indizien.
Rangrücktritt (OR 725b — Sanierung). Wandlungsrecht (CLA mit Cap + Discount für Startup-Finanzierung). Sicherheiten (Bürgschaft mit Ehegatten-Zustimmung; Faustpfand; Sicherungszession). Steuerruling-Klausel vor Unterzeichnung empfohlen (Kosten CHF 500-3k vs vGA-Risiko CHF 50k+).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Aktionärsdarlehen sind doppelt reguliert: privatrechtlich (OR 312-318) + steuerlich (KS-EStV + KS-ESTV 6).
Bei grossen Beträgen (CHF 500k+), komplexen Sicherheiten oder internationalen Strukturen empfehlen wir Steuerruling vor Vertragsabschluss + spezialisierte Steuer-/Rechtsberatung. Bei Sanierungsfall (Rangrücktritt) ist eine kohärente Sanierungs-Strategie mit dem Verwaltungsrat und allenfalls der Revisionsstelle abzustimmen.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR 312-318 + KS-EStV 2026 + OR 725b)
ESTV publiziert jährlich Safe-Haven-Zinssätze. 2026 (Eigenkapital-finanziert): CHF 0.75% (war 1.00% in 2025, -0.25%); EUR 2.50%; USD 4.00%. Aktivdarlehen (Gesellschaft → Aktionär): ähnliche Sätze; Passivdarlehen (Aktionär → Gesellschaft): plus Risikozuschlag 0.25-0.75%. Bei Abweichung Drittvergleichs-Nachweis erforderlich. Empfehlung: Steuerruling vor Vertragsabschluss (Kosten CHF 500-3'000 vs vGA-Risiko CHF 50'000+).
Bei zu hoher Zinsen (Passivdarlehen) oder zu tiefer Zinsen (Aktivdarlehen) ohne Drittvergleichs-Nachweis: Aufrechnung bei Gewinnsteuer der Gesellschaft + 35% Verrechnungssteuer auf den Geldwerten Vorteil (VStG Art. 4 — Bruttoaufrechnung). Steueramt kann Geltendmachung gegenüber Aktionär verlangen. Bei verdecktem Eigenkapital (KS-ESTV 6): Zinsabzug verweigert; Eigenkapital-Qualifizierung führt zu Verschuldungsgrenzen-Überprüfung.
Im Konkursfall wird das subordinierte Darlehen NACH allen anderen Gläubigern befriedigt (letzter Rang). Aktienrechtliche Wirkung: bei Überschuldungs-Indizien entfällt VR-Pflicht zur Verzeigung beim Konkursrichter, soweit Rangrücktritts-Erklärungen in mindestens der Höhe der Unterdeckung vorliegen. Aktienrechtsrev 2023 verstärkte die Sanierungspflichten (Liquiditätsplanung). Erklärung wird Revisionsstelle mitgeteilt + Anhang Jahresrechnung dokumentiert.
Schweizer Standard für Pre-Seed + Bridge-Finanzierung. Wandlung zur nächsten qualifizierten Finanzierungsrunde (typisch ≥ CHF 1M Neukapital). Cap (Bewertungsobergrenze) + Discount (15-25% Aufschlag) belohnen frühes Investitions-Risiko. MFN-Klausel sichert Anti-Dilution-Rechte gleich mit Series-A-Investoren. Bei Exit vor Wandlung: Nominal + Zinsen ODER Wandlung zum Cap (Liquidations-Präferenz).
KS-EStV 2026 konform, Rangrücktritt für Sanierung, CLA für Startup-Finanzierung — alle Optionen modular.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich