Doxuno
Wohnen & ImmobilienAT

Wohnungsübergabeprotokoll Vorlage für Österreich

Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Mietwohnung in Österreich rechtssicher bei Einzug, Auszug oder Mieterwechsel. Unser Übergabeprotokoll erfüllt sämtliche Anforderungen der §§ 1109, 1096 ABGB und § 16b MRG, hält Zählerstände, Schlüssel, Mängel pro Raum sowie Reinigungs- und Inventarstatus fest und steht sofort als professionelles PDF zum Download bereit.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
WOHNUNGSÜBERGABEPROTOKOLL
Rückstellungsprotokoll Bei Auszug (§ 1109 ABGB) · §§ 1109, 1096 ABGB · § 16B MRG
MIETOBJEKT UND PARTEIEN
ADRESSE MIETOBJEKTSchottenring 8, 1010 Wien
TOP-NR. / STOCKWERK12 · 3. OG
ANZAHL ZIMMER / NUTZFLÄCHE3 Zimmer · 78 m²
KELLERABTEILKellerabteil Nr. 12
KFZ-ABSTELLPLATZ / GARAGETiefgaragenplatz Nr. 5
VERMIETER/INHausverwaltung Mariahilf GmbH
ADRESSE VERMIETER/INMariahilfer Straße 78, 1060 Wien
VERTRETUNG VERMIETER/INMag. Andrea Berger, Geschäftsführerin
TELEFON VERMIETER/IN+43 1 533 22 11
E-MAIL VERMIETER/INverwaltung@mariahilf-immo.at
MIETER/INSandra Pichler und Markus Pichler
ADRESSE MIETER/INSchottenring 8/12, 1010 Wien
TELEFON MIETER/IN+43 660 123 45 67
E-MAIL MIETER/INsandra.pichler@example.at
DATUM DER ÜBERGABE30.04.2026
ORT DER ÜBERGABEWien
ART DER ÜBERGABERückstellungsprotokoll bei Auszug (§ 1109 ABGB)
Die nachstehend bezeichneten Vertragsparteien — Hausverwaltung Mariahilf GmbH (Vermieter/in) und Sandra Pichler und Markus Pichler (Mieter/in) — halten gemeinsam den nachfolgenden Zustand des Mietobjekts an der Adresse Schottenring 8, 1010 Wien, Top 12 im Zuge der Rückstellung gemäß § 1109 ABGB (Auszug) verbindlich fest. Dieses Protokoll dient als Beweismittel zur späteren Beurteilung etwaiger Schäden, Veränderungen oder Mängel am Mietobjekt.
ZÄHLERSTÄNDE BEI ÜBERGABE
STROM — ZÄHLERNUMMERAT-1234567890
STROM — STAND (KWH)24578 kWh
GAS — ZÄHLERNUMMERG-987654
GAS — STAND (M³)2456 m³
WASSER KALT — ZÄHLERNUMMERWK-12345
WASSER KALT — STAND (M³)187 m³
WASSER WARM — ZÄHLERNUMMERWW-12345
WASSER WARM — STAND (M³)92 m³
HEIZUNG — ARTGastherme Vaillant ecoTEC plus
HEIZUNG — STANDBetriebsstunden: 14.523
WARMWASSER — SYSTEMGastherme (kombinierte Heiz- und Brauchwasserbereitung)
SCHLÜSSELÜBERGABE
WOHNUNGSSCHLÜSSEL — ANZAHL3 Stück
HAUSSCHLÜSSEL — ANZAHL2 Stück
BRIEFKASTENSCHLÜSSEL — ANZAHL1 Stück
KELLERSCHLÜSSEL — ANZAHL1 Stück
GARAGEN-/TIEFGARAGENSCHLÜSSEL1 Stück
CHIPKARTEN / TRANSPONDER2 Stück
SONSTIGE SCHLÜSSELMüllraumschlüssel (1), Fahrradabstellraumschlüssel (1)
Schlüsselübergabe-Vermerk: Mit der vollständigen Rückgabe sämtlicher Schlüssel — einschließlich allfällig nachgemachter, vom Mieter angefertigter Duplikate — ist die Räumung im Sinne von § 1109 ABGB erfüllt. Die nachträgliche Rückgabe nicht-deklarierter Schlüssel begründet keinen Erfüllungsanspruch und kann zur Verrechnung der Kosten eines Schließzylindertauschs führen.
REINIGUNGSZUSTAND UND ALLGEMEINER EINDRUCK
REINIGUNGSZUSTANDprofessionell endgereinigt (Reinigungsfirma)
GERUCHSBILDneutral, frisch gelüftet
BEMERKUNG REINIGUNGEndreinigung durch Reinigungsfirma "Wohnputz Wien" am 29.04.2026 — Quittung wurde der Vermieterin übergeben.
MÄNGEL UND ZUSTAND NACH RÄUMEN
DIELE / VORRAUMParkett: leichter Kratzer (ca. 8 cm) bei Garderobe — vermutlich Schuhe; Bohrloch in Wand neben Türstock (Spiegelhalterung), nicht verspachtelt.
WOHNZIMMERParkett vor Heizkörper hat dunkle Stelle (vermutlich verschüttete Flüssigkeit) — ca. 15 x 20 cm; Wandfarbe leicht vergilbt, jedoch über die gewöhnliche Nutzung hinaus nicht zu beanstanden.
SCHLAFZIMMERKeine wesentlichen Mängel. Schrank-Anbohrungen 4 Stück, mit Stopfen verschlossen.
KÜCHEBackofentür schließt nicht mehr ganz dicht (Dichtung verschlissen); Kühlschrank-Innenwand hat einen Riss (ca. 3 cm); Spülbecken-Silikon leicht verfärbt, jedoch funktional.
BAD / DUSCHESilikonfugen Dusche teilweise schwarz verfärbt (Schimmel) — sollte erneuert werden; Wasserhahn Waschbecken tropft minimal; Spiegelschrank-Beleuchtung defekt (vermutlich LED-Leiste).
WCWC-Brille leicht locker — Schraube nachzuziehen; Spülung verzögert nach Tastendruck (~2 Sek.).
BALKON / TERRASSE / LOGGIABodenfliesen unauffällig; Geländer-Lack an einer Stelle abgeblättert (Witterung); Pflanztrog vom Mieter belassen — Vermieterin akzeptiert Übernahme.
WEITERE RÄUME / BEREICHEKellerabteil: leichter Modergeruch, eine Holzregalleiste leicht aufgequollen (Feuchtigkeit). Wird vom Vermieter behoben.
Hinweis zur Mängeldokumentation: Mängel im Sinne dieses Protokolls sind vom gewöhnlichen Gebrauch abzugrenzen. Die gewöhnliche Abnutzung ist nach § 1109 ABGB hinzunehmen und begründet keinen Schadenersatzanspruch. Ein Schadenersatzanspruch besteht nur für Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen und vom/von der Mieter/in zu vertreten sind (§ 1295 ABGB).
INVENTAR UND AUSSTATTUNG
MÖBLIERUNGSGRADteilmöbliert
INVENTARLISTE / DETAILEinbauküche IKEA Voxtorp 2022 (vom Vorgänger übernommen, Mieterin trägt sie mit Vermieterin-Zustimmung fort); 1 Vorhangstange Wohnzimmer; Deckenleuchte Wohnzimmer; Spiegelschrank Bad; Therme Vaillant (Vermieter).
ZUSTAND DES INVENTARSEinbauküche: leicht abgenutzt aber funktional, alle Geräte in Betrieb
BRENNSTOFFRESTBESTAND UND VERGÜTUNG
BRENNSTOFF-STATUSkein Restbestand / nicht relevant (Fern-/Gas-/Stromheizung)
MENGE
VERGÜTUNGSBETRAG (EUR)
ÜBERGABE WEITERER UNTERLAGEN
HAUSORDNUNGübergeben — Mieter/in bestätigt Erhalt
LETZTE BETRIEBSKOSTEN-AKONTOZAHLUNG180 EUR/Monat
FRIST SCHLUSSABRECHNUNG (§ 21 ABS 3 MRG)spätestens 30. Juni 2027
Lichtbilder beigeschlossen. Diesem Protokoll sind 32 Lichtbilder als integraler Bestandteil beigefügt. Die Lichtbilder zeigen mit Datums- und Uhrzeitvermerk den Zustand sämtlicher Räume, allfälliger Mängel sowie der Zähler bei Übergabe und werden im Streitfall als Beweismittel im Sinne der ZPO herangezogen. Beide Parteien erkennen die Authentizität der Lichtbilder ausdrücklich an.
EXPERT — DETAILLIERTE MÄNGEL- UND SCHÄTZWERTLISTE
DIELE / VORRAUM — SCHÄTZWERT SCHADEN40 EUR
WOHNZIMMER — SCHÄTZWERT SCHADEN180 EUR
KÜCHE — SCHÄTZWERT SCHADEN220 EUR
BAD / SANITÄR — SCHÄTZWERT SCHADEN150 EUR
Schätzwerte und Beweissicherung. Die hier eingetragenen Schätzwerte beruhen auf einvernehmlicher Beurteilung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Übergabe und gelten nur als Anhaltspunkt. Die endgültige Schadensermittlung — insbesondere bei strittigen Positionen oder umfangreichen Mängeln — erfolgt durch einen vom Bezirksgericht (§ 49 JN, bis EUR 15.000) zu bestellenden gerichtlichen Sachverständigen oder durch eine außergerichtliche Begutachtung im Rahmen der Schlichtungsstelle der Gemeinde Wien (§ 39 MRG; nur bei Vollanwendungsbereich). Die hier festgehaltenen Schätzwerte unterliegen richterlicher Mäßigung; die Beweislast für die tatsächliche Schadenshöhe trägt der/die anspruchsstellende Partei.
Ausdrücklicher Vorbehalt. Die Vermieterin behält sich die Untersuchung verdeckter Schäden hinter der Einbauküche binnen 14 Tagen ausdrücklich vor. Eine erste Sichtprüfung ergab keine offensichtlichen Schäden, jedoch wurden die Geräte nicht abgerückt.

Dieser Vorbehalt wird beidseits zur Kenntnis genommen und schließt eine spätere Geltendmachung der vorbehaltenen Punkte nicht aus. Vorbehalte, die nicht in dieses Protokoll aufgenommen wurden, sind binnen einer angemessenen Frist (regelmäßig 14 Tage gemäß OGH-Judikatur) schriftlich nachzureichen; verspätet erhobene Mängelrügen sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren.
Vorläufiges Protokoll. Dieses Protokoll wird ausdrücklich als vorläufig bezeichnet. Beide Vertragsparteien behalten sich vor, binnen 14 Tagen ab heutiger Übergabe schriftlich Ergänzungen, Korrekturen oder weitere Mängelpositionen nachzutragen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Protokoll — vorbehaltlich verdeckter Mängel — als endgültig im Sinne der OGH-Judikatur (RIS-Justiz RS0020708 ua.). Versteckte Mängel können auch nach Ablauf der Frist binnen 6 Monaten (§ 933 ABGB analog) geltend gemacht werden.
Rücknahmevorbehalt. Sollten bei der Reinigungsfirma-Endabnahme weitere Schäden zutage treten, behält sich die Vermieterin die Verrechnung mit der Kaution gemäß § 16b Abs 2 MRG binnen 6 Monaten ausdrücklich vor.

Sollten sich nach detaillierter Prüfung weitere, im heutigen Termin nicht oder unzureichend dokumentierte Mängel zeigen, behält sich der/die Vermieter/in die Geltendmachung im Rahmen der Schlussabrechnung gemäß § 16b Abs 2 MRG bzw. — bei Nichtvollanwendungsbereich — auf Grundlage der allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen (§ 1295 ABGB) vor.
Rechtsfolgen dieses Protokolls. Mit der heute durchgeführten Rückstellung gemäß § 1109 ABGB endet die Verpflichtung des/der Mieters/in, das Mietobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Schlussabrechnung der Kaution gemäß § 16b Abs 2 MRG hat unverzüglich, jedenfalls binnen 6 Monaten, zu erfolgen; Forderungen, die nicht innerhalb dieser Frist durch konkrete Belege geltend gemacht werden, sind nicht aus der Kaution einbehaltbar (OGH 6 Ob 178/16y).
Bestätigung. Beide Vertragsparteien erklären übereinstimmend, das Mietobjekt gemeinsam besichtigt, sämtliche Räume begangen und die obenstehenden Feststellungen einvernehmlich überprüft zu haben. Mit ihren Unterschriften bestätigen sie, dass dieses Protokoll den Zustand des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übergabe wahrheitsgetreu wiedergibt. Beide Parteien erhalten je ein gleichlautendes Original. Eine elektronische Kopie wird auf Wunsch zusätzlich übermittelt.
VERMIETER/IN
Hausverwaltung Mariahilf GmbH
Mag. Andrea Berger, Geschäftsführerin
Datum: ____________________
MIETER/IN
Sandra Pichler und Markus Pichler
Beide Mieter/innen unterzeichnen
Datum: ____________________
Zeuge bei der Übergabe. Die Übergabe wurde im Beisein des/der nachstehend angeführten Zeugen/Zeugin durchgeführt. Der/die Zeuge/Zeugin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, bei der Übergabe persönlich anwesend gewesen zu sein und keine erkennbaren Abweichungen zwischen den Feststellungen dieses Protokolls und dem tatsächlichen Zustand des Mietobjekts gefunden zu haben.
ZEUGE/ZEUGIN
Mag. Florian Huber
Lerchenfelder Straße 22, 1070 Wien
Datum: ____________________
Zusätzliche Bemerkungen. Die Übergabe erfolgt einvernehmlich. Beide Parteien danken für das gute Mietverhältnis. Das Dokument wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet, jede Partei erhält ein Original. Eine elektronische Kopie wird zusätzlich per E-Mail übermittelt.
Rechtsgrundlagen: § 1109 ABGB (Rückstellung); § 1096 ABGB (Erhaltungspflicht); § 1097 ABGB (Anzeigepflicht und Aufwandersatz); § 1295 ABGB (Schadenersatz); § 16b MRG (Kaution, Schlussabrechnung 6 Monate); § 933 ABGB (Gewährleistungsfristen analog für verdeckte Mängel); § 8 MRG (Duldungspflichten); § 39 MRG (Schlichtungsstelle).

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist eine schriftliche, von Vermieter/in und Mieter/in gemeinsam unterzeichnete Aufzeichnung über den Zustand einer Mietwohnung zu einem definierten Zeitpunkt — typischerweise bei Einzug (Mietbeginn) oder Auszug (Rückstellung gemäß § 1109 ABGB). Das Protokoll enthält Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die Anzahl übergebener Schlüssel und Chipkarten, den Reinigungszustand sowie eine raumweise Mängelliste. In Österreich gilt das Übergabeprotokoll als das wichtigste außergerichtliche Beweismittel im Streit um Schadenersatz, Kautionsverrechnung oder vorbestehende Mängel.

Drei Anlässe sind in Österreich praxisrelevant: Erstens das Übergabeprotokoll bei Einzug — der/die Vermieter/in dokumentiert den vertragsgemäßen Zustand bei Mietbeginn und schützt sich gegen die Behauptung, Schäden hätten bereits bestanden. Zweitens das Rückstellungsprotokoll bei Auszug nach § 1109 ABGB — entscheidende Grundlage für die Schlussabrechnung der Kaution gemäß § 16b Abs 2 MRG. Drittens die Zwischenkontrolle bei Mieterwechsel oder Renovierungsmaßnahmen. Bei jeder Variante sind Lichtbilder mit Datums- und Uhrzeitvermerk dringend empfohlen, weil sie im Verfahren vor der Schlichtungsstelle (§ 39 MRG) oder dem Bezirksgericht den Zustand objektiv dokumentieren.

Nach österreichischer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH RIS-Justiz RS0020708) ist ein Übergabeprotokoll für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen praktisch unverzichtbar: Ohne Protokoll trifft den/die Vermieter/in in Österreich die Beweislast für den ordnungsgemäßen Zustand bei Mietbeginn — ein Beweis, der ohne Dokumentation regelmäßig misslingt. Umgekehrt kann der/die Mieter/in vorbestehende Mängel ohne schriftliches Protokoll kaum nachweisen. Das österreichische Mietrecht trennt dabei strikt zwischen gewöhnlicher Abnutzung (vom Mieter hinzunehmen, § 1109 ABGB) und vom Mieter zu vertretenden Schäden (Schadenersatz nach § 1295 ABGB) — eine Abgrenzung, die nur ein sorgfältig geführtes Protokoll im Einzelfall ermöglicht.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Übergabeprotokoll-Vorlage für Österreich deckt sämtliche Dokumentationsfelder ab, die nach österreichischem Mietrecht und in der OGH-Rechtsprechung als beweissichernd anerkannt sind.

Vertragsparteien & Mietobjekt

Vollständige Daten von Vermieter/in und Mieter/in, exakte Adresse, Top-Nummer, Stockwerk, Nutzfläche in m², Kellerabteil und Kfz-Abstellplatz nach österreichischem Liegenschaftsstandard.

Übergabetyp

Klare Auswahl zwischen Einzug (Mietbeginn), Rückstellung bei Auszug (§ 1109 ABGB) oder Zwischenkontrolle/Mieterwechsel — mit jeweils typgerechten Rechtsfolgenhinweisen für Österreich.

Zählerstände

Strom (kWh), Gas (m³), Wasser kalt/warm (m³), Heizung und Warmwasser-System mit Zählernummern — Grundlage für die korrekte Betriebskostenabrechnung nach § 21 MRG.

Schlüsselübergabe

Lückenlose Erfassung aller übergebenen Schlüssel, Chipkarten und Transponder — Wohnung, Haustor, Briefkasten, Keller, Garage, Müllraum, Fahrradabstellraum.

Reinigungszustand

Vier Stufen (besenrein, gereinigt, professionell endgereinigt, mit Mängeln) plus Geruchsbild und detaillierte Bemerkung — entscheidend für die Schlussabrechnung in Österreich.

Mängelliste pro Raum

Strukturierte Erfassung pro Raum (Diele, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, WC, Balkon, weitere Bereiche) mit Abgrenzung zur gewöhnlichen Abnutzung gemäß § 1109 ABGB.

Inventar & Möblierung

Möblierungsgrad (leer, teilmöbliert, vollmöbliert), detaillierte Inventarliste mit Marken- und Modellangaben, allgemeiner Inventarzustand zum Zeitpunkt der Übergabe.

Brennstoffrestbestand

Heizöl, Pellets, Hackschnitzel, Brennholz oder Flüssiggas mit Menge, Einheit und Vergütungsbetrag — typisch für Einfamilienhäuser und Altbauten in ländlichen Bundesländern Österreichs.

Hausordnung & Schlussabrechnung

Bestätigung der Hausordnungs-Übergabe, letzte Betriebskosten-Akontozahlung sowie Frist zur Schlussabrechnung gemäß § 21 Abs 3 MRG (typisch 30. Juni des Folgejahres).

Lichtbilder & Schätzwerte (Expert)

Fotodokumentation mit Datum/Uhrzeit, einvernehmliche Schadensschätzungen pro Raum (EUR) sowie ausdrückliche Vorbehalte — schützt vor richterlicher Mäßigung im Streitfall.

Inventarübernahme & Protokoll-Status (Expert)

Mieter-zu-Mieter-Übernahme gegen Vergütung oder unentgeltlich (mit Hinweis auf das Ablöseverbot nach § 27 MRG), endgültiges oder vorläufiges Protokoll mit 14-Tage-Nachreichungsfrist.

Zeuge & Zusatzbemerkungen

Optionaler Zeugenblock mit Name und Adresse, freie Zusatzbemerkungen sowie Verweis auf die Rechtsgrundlagen der österreichischen ABGB- und MRG-Bestimmungen.

So erstellen Sie Ihr Wohnungsübergabeprotokoll für Österreich

In fünf Schritten zu einem rechtssicheren Übergabeprotokoll nach österreichischem Mietrecht — geeignet für Einzug, Auszug und Mieterwechsel.

  1. 1

    Übergabetyp wählen

    Entscheiden Sie, ob es sich um eine Übergabe bei Einzug (Mietbeginn), eine Rückstellung bei Auszug (§ 1109 ABGB) oder eine Zwischenkontrolle handelt. Die Einordnung steuert in unserer Vorlage automatisch die jeweils passenden Rechtsfolgenhinweise — etwa den Verweis auf die 6-Monats-Frist der Schlussabrechnung gemäß § 16b Abs 2 MRG bei Auszug.

  2. 2

    Parteien und Mietobjekt erfassen

    Tragen Sie Vermieter/in und Mieter/in mit vollständiger Adresse ein — bei Hausverwaltungen zusätzlich die zeichnungsberechtigte Person. Geben Sie die exakte Adresse des Mietobjekts mit Top-Nummer, Stockwerk und Nutzfläche an. Dies erleichtert in Österreich die spätere Zuordnung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Gemeinde Wien (MA 50) oder dem Bezirksgericht.

  3. 3

    Zählerstände, Schlüssel und Mängel dokumentieren

    Notieren Sie sämtliche Zählerstände bei Übergabe, die Anzahl übergebener Schlüssel und den Reinigungszustand. Beschreiben Sie Mängel raumweise — möglichst präzise in Lage, Größe und Ursache. Trennen Sie dabei in Österreich klar zwischen gewöhnlicher Abnutzung (vom Mieter nicht zu vertreten) und Schäden (§ 1295 ABGB). Lichtbilder pro Raum mit Datum/Uhrzeit verstärken die Beweiskraft erheblich.

  4. 4

    Inventar, Brennstoff und Sonderfälle eintragen

    Listen Sie das übergebene Inventar samt Möblierungsgrad auf. Bei Öl-, Pellets- oder Holzheizungen — besonders in Niederösterreich, der Steiermark, Oberösterreich oder Vorarlberg verbreitet — halten Sie Brennstoffrestbestand und Vergütungsbetrag fest. Bei Mieter-zu-Mieter-Übernahmen prüfen Sie, ob das Ablöseverbot nach § 27 MRG greift.

  5. 5

    Vorschau prüfen, PDF herunterladen, beidseits unterzeichnen

    Kontrollieren Sie das fertige Dokument in der Live-Vorschau und laden Sie es als professionelles PDF herunter. Beide Vertragsparteien — bei größeren Streitwerten auch ein Zeuge — unterzeichnen das Protokoll vor Ort. Jede Partei erhält ein Original; eine elektronische Kopie wird optional per E-Mail übermittelt.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Mietrecht stellt an die Beweissicherung beim Übergang einer Mietwohnung hohe Anforderungen — das Übergabeprotokoll ist das zentrale Dokument im MRG-Vollanwendungsbereich.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Rückstellungspflicht nach § 1109 ABGB und gewöhnliche Abnutzung

Nach § 1109 ABGB ist der/die Mieter/in in Österreich verpflichtet, die Wohnung nach Mietende geräumt, gereinigt und unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung zurückzustellen. Die gewöhnliche Abnutzung — vergilbte Wandfarbe, leichte Gebrauchsspuren am Parkett, normale Patina an Sanitäranlagen — ist vom Vermieter in Österreich hinzunehmen und begründet keinen Schadenersatzanspruch. Schadenersatz nach § 1295 ABGB kommt nur für Schäden in Betracht, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen und vom/von der Mieter/in zu vertreten sind. Die OGH-Judikatur (RIS-Justiz RS0020735) verlangt für die Abgrenzung eine konkrete, im Übergabeprotokoll dokumentierte Beurteilung.

Schlussabrechnung der Kaution nach § 16b Abs 2 MRG

Im Vollanwendungsbereich des österreichischen MRG ist die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich, jedenfalls aber binnen sechs Monaten, mit einer ordnungsgemäßen Schlussabrechnung zurückzustellen (§ 16b Abs 2 MRG). Die OGH-Entscheidungen 6 Ob 178/16y und 5 Ob 67/19g halten klar fest: Forderungen, die nicht binnen dieser Frist mit konkreten Belegen gestützt werden, sind nicht aus der Kaution einbehaltbar. Das Übergabeprotokoll ist die zentrale Beleggrundlage. Ohne Protokoll trifft den/die Vermieter/in in Österreich die volle Beweislast für den ordnungsgemäßen Zustand bei Mietbeginn und damit auch für später festgestellte Schäden.

Schlichtungsstelle und Bezirksgericht in Österreich

Streitigkeiten über Schäden und Kautionsverrechnung im MRG-Vollanwendungsbereich können in Österreich zunächst kostengünstig vor der Schlichtungsstelle der Gemeinde geltend gemacht werden — in Wien etwa beim Magistrat (MA 50), in Graz, Salzburg, Innsbruck und Linz bei der jeweiligen Gemeindeschlichtungsstelle nach § 39 MRG. Erst nach gescheiterter Schlichtung ist der Weg zum Bezirksgericht eröffnet (§ 49 JN, bis EUR 15.000). Bei höherem Streitwert oder bei MRG-Nichtanwendung (Eigenheim, Neubau ab 1953) entscheidet in Österreich gleich das Bezirksgericht oder Landesgericht. Ein Übergabeprotokoll mit Lichtbildern stützt die Anspruchsdurchsetzung in jedem Fall erheblich.

Erweiterte Anforderungen bei Mieterwechsel und Inventarübernahme

Bei Mieterwechsel ergeben sich in Österreich zwei Sonderkonstellationen, die das Übergabeprotokoll mitbehandeln muss. Erstens das Ablöseverbot nach § 27 MRG: Im Vollanwendungsbereich sind Zahlungen des/der Neumieters/in für Möbel oder Einrichtung über deren objektiven Wert hinaus nichtig und rückforderbar. Zweitens das vorläufige Protokoll mit 14-Tage-Nachreichungsfrist (OGH RIS-Justiz RS0020708): Beide Parteien können binnen dieser Frist Ergänzungen schriftlich nachreichen, ohne dass das Protokoll seine Beweiskraft verliert. Verdeckte Mängel bleiben — analog zu § 933 ABGB — auch nach Fristablauf binnen sechs Monaten geltend machbar.

Häufig gestellte Fragen

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Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihr rechtssicheres Übergabeprotokoll nach §§ 1109, 1096 ABGB und § 16b MRG sofort als professionelles PDF herunter — geeignet für Einzug, Auszug und Mieterwechsel in ganz Österreich.

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