Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Fordern Sie als ehemaliger Mieter in Österreich Ihre Kaution rechtssicher zurück, wenn der Vermieter die Schlussabrechnung verzögert oder unzureichend begründet. Unsere Vorlage stützt sich auf § 16b MRG (3-Bruttomonatsmieten-Höchstgrenze, fruchtbringende Anlage, 6-Monats-Frist), § 1334 ABGB (Verzugszinsen) und die OGH-Rechtsprechung — sofort als professionelles Aufforderungsschreiben mit klarer Frist und Klagsdrohung als PDF verfügbar.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| HINTERLEGTE KAUTION (KAPITAL) | 3 090,00 EUR |
| ZINSEN AUS FRUCHTBRINGENDER ANLAGE (§ 16B ABS 1 MRG) | 92,40 EUR (bereits in Forderung enthalten) |
| ANRECHENBARER VERRECHNUNGSBETRAG (BESTRITTEN) | 850,00 EUR (bestritten) |
| ZAHLUNGSEMPFÄNGER / IBAN | AT12 1200 0000 0987 6543 |
| FRIST ZUR ZAHLUNG | 23.05.2026 (typisch 14 Tage) |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Mietkaution-Rückforderung ist ein förmliches Aufforderungsschreiben (Mahnung) des/der ehemaligen Mieters/in an den/die Vermieter/in, die bei Vertragsbeginn geleistete Kaution zurückzuzahlen. In Österreich regelt § 16b des Mietrechtsgesetzes (MRG) die Kaution detailliert: Die Höhe darf drei Bruttomonatsmieten nicht überschreiten, die Anlage muss fruchtbringend (typischerweise auf einem Sparkonto) erfolgen, die Zinsen stehen dem/der Mieter/in zu, und die Rückstellung mit Schlussabrechnung muss unverzüglich, jedenfalls binnen sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses, erfolgen.
Der/die Vermieter/in darf die Kaution in Österreich nur dann (teilweise) einbehalten, wenn konkrete, durch Belege gestützte Gegenforderungen bestehen — etwa für vom Mieter zu vertretende Schäden, ausstehende Mietzinsforderungen oder Betriebskosten-Nachzahlungen. Pauschale Abzüge oder unbegründete Einbehalte sind nach österreichischer OGH-Judikatur (6 Ob 178/16y, 5 Ob 67/19g) unzulässig. Bleibt der/die Vermieter/in trotz Ablauf der 6-Monats-Frist untätig oder verweigert die Schlussabrechnung, ist das schriftliche Rückforderungsschreiben mit Frist und Verzugszinsen nach § 1334 ABGB der erste außergerichtliche Schritt.
In Österreich kann die Kautionsrückforderung im Vollanwendungsbereich des MRG zunächst kostengünstig vor der Schlichtungsstelle der Gemeinde geltend gemacht werden — in Wien etwa beim Magistrat (MA 50), in Graz, Salzburg, Linz und Innsbruck bei den jeweiligen Schlichtungsstellen nach § 39 MRG. Erst nach gescheiterter Schlichtung führt der Weg zum Bezirksgericht (§ 49 JN, bis EUR 15.000 — typische Streitwerte einer Kautionsklage in Österreich). Bei MRG-Nichtanwendung (Eigenheim, Neubau ab 1953) ist gleich das Bezirksgericht zuständig. Die Verjährung beträgt nach § 1486 ABGB drei Jahre ab Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Doxuno-Rückforderungsvorlage für Österreich liefert ein förmliches Mahnschreiben mit allen notwendigen Rechtsgrundlagen, Fristen und Eskalationsstufen.
Vollständige Daten von Absender (Mieter/in mit IBAN für Rücküberweisung) und Empfänger (Vermieter/in oder Hausverwaltung mit zustelladressierter z.Hd.-Person).
Adresse Mietobjekt, Top-Nummer, Mietbeginn, Mietende und Übergabedatum — Grundlage für die korrekte Berechnung der 6-Monats-Frist nach § 16b Abs 2 MRG.
Klare Einordnung in Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich des österreichischen MRG — entscheidet über Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und anwendbare Schutzbestimmungen.
Genaue Bezifferung der Kaution in EUR, Bezeichnung der Bank/Sparkasse mit fruchtbringender Anlage gemäß § 16b Abs 1 MRG sowie Zinsen-Berechnung nach § 27 BWG.
Verweis auf das Übergabeprotokoll (beigeschlossen, separat geführt oder nicht erstellt) — bei fehlendem Protokoll trifft den Vermieter in Österreich die volle Beweislast.
Status der Schlussabrechnung (erhalten, unzureichend, nicht erfolgt) sowie behauptete Gegenforderungen mit Bezug auf OGH 6 Ob 178/16y zu konkreter Belegpflicht.
Forderung gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a. nach ABGB; bei B2B 9,2 % über Basiszins iVm § 456 UGB) ab Eintritt des Verzugs durch Mahnung.
Konkrete Frist (typisch 14 Tage) zur Banküberweisung auf das angegebene IBAN — danach kommt der Vermieter in Verzug und es laufen Zinsen.
Eskalationsstufen Standard, verschärft oder Inkasso-Ankündigung — mit Zuständigkeitsbenennung des Bezirksgerichts (§ 49 JN) und Hinweis auf den Verbrauchergerichtsstand (§ 14 KSchG).
Optionaler Hinweis auf die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 1486 ABGB für Forderungen aus Bestandverträgen — wichtige Drohkulisse im Mahnschreiben.
Optionale Eskalation mit Anwaltsbenennung, Kanzleiadresse, Ankündigung einstweiliger Verfügung sowie erweiterter RSa-Konsequenzen — abschreckende Wirkung in Österreich erprobt.
Abschließende Auflistung sämtlicher zitierter österreichischer Rechtsnormen — § 16b MRG, § 1334 ABGB, § 1486 ABGB, § 39 MRG (Schlichtungsstelle), § 49 JN, § 14 KSchG.
In fünf Schritten zu einem rechtssicheren Mahnschreiben nach österreichischem Mietrecht — formjuristisch korrekt, mit allen Eskalationsstufen.
Tragen Sie Adresse Mietobjekt, Top-Nummer, Mietbeginn, Mietende und Übergabedatum ein. Prüfen Sie, ob das Mietverhältnis im MRG-Vollanwendungsbereich (Altbau bis 1953 mit mehr als zwei Wohnungen), im Teilanwendungsbereich oder im ABGB-Bereich (Neubau, Eigenheim) lag. Diese Einordnung steuert in Österreich die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle.
Geben Sie den ursprünglichen Kautionsbetrag in EUR sowie die Bank oder Sparkasse an, bei der die Kaution nach § 16b Abs 1 MRG fruchtbringend angelegt wurde. Entscheiden Sie, ob Sie die Zinsen separat beziffern oder pauschal mitfordern — beide Varianten sind in Österreich zulässig und üblich.
Beschreiben Sie den Status der Schlussabrechnung (erhalten/unzureichend/nicht erfolgt) und ggf. behauptete Gegenforderungen des/der Vermieters/in. Verweisen Sie auf die OGH-Entscheidungen 6 Ob 178/16y und 5 Ob 67/19g zur konkreten Belegpflicht. Erwähnen Sie das Übergabeprotokoll als Beweismittel.
Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist (typisch 14 Tage) zur Überweisung auf Ihr IBAN. Wählen Sie die Eskalationsstufe — Standardklagsdrohung, verschärft mit Bezirksgerichtsnennung, oder Inkasso-Ankündigung. In Österreich ist der Verbrauchergerichtsstand am Wohnort des/der Mieters/in nach § 14 KSchG relevant.
Kontrollieren Sie das fertige Mahnschreiben in der Live-Vorschau und laden Sie es als professionelles PDF herunter. Versenden Sie das Schreiben in Österreich grundsätzlich eingeschrieben — am besten mit Rückschein (RSa oder RSb) — um den Zugang lückenlos beweisen zu können. Eine zusätzliche E-Mail-Übermittlung erhöht die Erfolgsquote.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die Rückforderung der Mietkaution ist in Österreich durch § 16b MRG umfassend geschützt — sowohl die Höchstgrenze als auch die fruchtbringende Anlage und die 6-Monats-Frist sind zwingendes Mieterrecht.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Im Vollanwendungsbereich des österreichischen MRG ist die Kaution nach § 16b Abs 1 MRG auf drei Bruttomonatsmieten (Hauptmietzins + Betriebskosten + Umsatzsteuer) beschränkt. Übersteigende Beträge sind nichtig und rückforderbar. Die Kaution muss vom Vermieter in Österreich fruchtbringend angelegt werden — in der Praxis auf einem Sparkonto bei einer österreichischen Bank gemäß § 27 BWG. Die Zinsen stehen dem/der Mieter/in zu. Diese Bestimmungen sind zwingendes Recht und können nicht zum Nachteil des/der Mieters/in abbedungen werden.
Nach § 16b Abs 2 MRG hat die Schlussabrechnung in Österreich unverzüglich, jedenfalls aber binnen sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu erfolgen. Die OGH-Entscheidungen 6 Ob 178/16y und 5 Ob 67/19g halten klar fest: Forderungen, die nicht binnen dieser Frist mit konkreten Belegen (Rechnungen, Sachverständigengutachten, Übergabeprotokoll mit Schadensschätzung) gestützt werden, sind nicht aus der Kaution einbehaltbar. Pauschale Abzüge — etwa "für Reinigung und Reparatur 500 EUR" — entsprechen in Österreich nicht der Belegpflicht und sind im Verfahren rückforderbar.
Zahlt der/die Vermieter/in trotz Aufforderung nicht, kommt er nach § 1334 ABGB in Verzug. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen in Österreich 4 % p.a. zwischen Verbrauchern; bei beiderseitig unternehmerischen Geschäften nach § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der OeNB. Der Anspruch auf die Kaution unterliegt nach § 1486 ABGB der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Beendigung des Mietverhältnisses. Diese Frist ist auch im Mahnschreiben strategisch zu nutzen, weil sie den/die Vermieter/in unter Druck setzt.
Bei MRG-Vollanwendung in Österreich ist die Schlichtungsstelle der Gemeinde (in Wien: MA 50; in Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck: jeweils zuständige Stadtmagistrate) nach § 39 MRG vor dem Bezirksgericht zwingend anzurufen. Erst nach Ablauf einer 3-Monats-Frist ohne Einigung kann das Bezirksgericht angerufen werden (§ 40 MRG). Bei MRG-Nichtanwendung ist das Bezirksgericht (§ 49 JN, bis EUR 15.000) gleich zuständig. Der/die Mieter/in als Verbraucher/in genießt nach § 14 KSchG den Verbrauchergerichtsstand am eigenen Wohnort — ein wichtiger Vorteil, wenn der/die Vermieter/in in einem anderen österreichischen Bundesland sitzt.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihr förmliches Aufforderungsschreiben nach § 16b MRG, § 1334 ABGB und § 1486 ABGB sofort als professionelles PDF herunter — mit klarer Frist, Verzugszinsen und Klagsdrohung.
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