Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie eine professionelle Honorarnote nach österreichischem Recht — speziell für Angehörige freier Berufe, Freelancer und Selbständige in Österreich. Unsere Vorlage berücksichtigt die Besonderheiten der Honorarnote gegenüber der gewöhnlichen Rechnung, die Kleinunternehmerregelung (EUR 42.000 Grenze nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG) sowie die Sozialversicherungspflicht nach GSVG.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| Leistung | Menge | Einheit | Einzelpreis | Betrag | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Strategieworkshop für Führungskräfte (2 Halbtage) | 2 | Halbtag | 1 200,00 | 2 400,00 |
| 2 | Einzel-Coaching CEO (8 Sitzungen à 90 Min) | 8 | Sitzung | 320,00 | 2 560,00 |
| 3 | Strategiedokument inkl. Roadmap | 1 | Pauschal | 850,00 | 850,00 |
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| Reisekosten Wien — Linz (ÖBB Business) | 78,00 EUR |
| Tagungspauschale Schloss Wartenstein (Workshop) | 450,00 EUR |
| Nettobetrag | 5 810,00 EUR |
| zzgl. USt. 20 % auf 5 810,00 EUR | 1 162,00 EUR |
| Auslagen (durchlaufende Posten) | 528,00 EUR |
| HONORARBETRAG | 7 500,00 EUR |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Honorarnote ist die typische Abrechnungsform für Angehörige freier Berufe in Österreich — Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ziviltechniker, Journalisten, Grafiker, Übersetzer, Unternehmensberater und andere Selbständige, die ihre Leistungen nicht als Gewerbe, sondern im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbringen. Der Begriff „Honorarnote" ist in Österreich kein Rechtsbegriff mit eigener gesetzlicher Grundlage — steuerrechtlich handelt es sich um eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG, die denselben Pflichtangaben unterliegt wie jede andere unternehmerische Rechnung. Die besondere Bezeichnung als „Honorarnote" (statt „Rechnung") signalisiert jedoch den freiberuflichen, nicht-gewerblichen Charakter der Tätigkeit und ist in bestimmten Berufsgruppen standesrechtlich verankert.
In der Praxis unterscheidet sich die Honorarnote in Österreich von einer gewöhnlichen Unternehmensrechnung vor allem durch die Art der abgerechneten Leistungen: Während Handwerker und Händler Waren oder klar definierte Werkleistungen abrechnen, verrechnen Angehörige freier Berufe persönliche Beratungs-, Gestaltungs- oder Dienstleistungen. Die Honorarnote enthält daher oft eine detaillierte Auflistung der erbrachten Tätigkeiten, den Zeitaufwand in Stunden oder halben Stunden sowie den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Für bestimmte reglementierte freie Berufe in Österreich (z. B. Rechtsanwälte nach RATG, Notare nach NTG) gelten zudem gesetzliche oder standesrechtliche Honorartarife, die in der Honorarnote korrekt ausgewiesen werden müssen.
In Österreich unterliegen die meisten Angehörigen freier Berufe der Pflichtversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, § 2 Abs 1 Z 4), sofern sie in die Wirtschaftskammer eingetragen sind oder eine gewerberechtliche Berechtigung besitzen. Freiberufler ohne Gewerbeschein — z. B. Künstler, Journalisten oder Wissenschaftler — sind über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) nach dem FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz) oder GSVG versichert. Die österreichische Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) befreit Selbständige mit einem Jahresumsatz unter EUR 42.000 (netto) von der Umsatzsteuer — in diesem Fall stellen sie Honorarnoten ohne USt-Ausweis aus und müssen dies ausdrücklich vermerken. Das Überschreiten der Grenze ist dem österreichischen Finanzamt unverzüglich zu melden.
Die Doxuno-Honorarnotenvorlage für Österreich ist speziell auf die Bedürfnisse freier Berufe und Freelancer ausgerichtet und enthält alle Pflichtangaben nach § 11 UStG.
Professionelle Gestaltung mit Name, Berufsbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (ATU…) und SVS-/ÖGK-Nummer.
Vollständige Angaben zum Auftraggeber — Name, Adresse und UID-Nummer bei Rechnungen über EUR 10.000.
Fortlaufende Honorarnotennummer und Ausstellungsdatum nach § 11 Abs 1 Z 2 und 6 UStG — lückenlos und eindeutig.
Detaillierte Auflistung der erbrachten Tätigkeiten — Art der Leistung, Leistungszeitraum und — optional — aufgewendete Stunden.
Abrechnung nach vereinbartem Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschalhonorar — klar und transparent dargestellt.
Optionaler Block für Auslagenersatz (Reisekosten, Drittkosten, Materialien) — separat von der Honorarleistung ausgewiesen.
Korrekte Ausweisung des anwendbaren österreichischen USt-Satzes (20 %) oder Kleinunternehmerhinweis nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG.
Automatische Berechnung von Nettobetrag, Steuerbetrag und Rechnungsendbetrag (brutto) nach § 11 Abs 1 Z 7, 8 UStG.
Zahlungsfrist (typisch 14–30 Tage), österreichische IBAN/BIC und Verwendungszweck für einfache Zahlungszuordnung.
Optionaler Hinweis auf gesetzliche Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz) im Zahlungsverzug.
Platz für standesrechtlich vorgeschriebene Hinweise — z. B. Kammermitgliedschaft, Berufsbefugnis oder Berufsbezeichnung.
Sauberes, österreichisches Geschäftsbriefformat mit Unternehmensbranding — geeignet für E-Mail-Versand und Papierausdruck.
In vier Schritten zu einer professionellen Honorarnote nach österreichischem Recht — speziell für freie Berufe und Freelancer.
Geben Sie Ihre vollständigen Daten ein: Name, Berufsbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (ATU…) und Bankverbindung. Tragen Sie anschließend die Daten Ihres Auftraggebers ein — bei Rechnungen über EUR 10.000 auch dessen UID-Nummer.
Beschreiben Sie die erbrachten Tätigkeiten konkret und für den Auftraggeber nachvollziehbar. Geben Sie den Leistungszeitraum an und legen Sie das Honorar fest — als Pauschalhonorar, nach Stundenaufwand mit Stundensatz oder als Tagessatz. Erfassen Sie Auslagenersatz separat.
Prüfen Sie, ob Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder die Kleinunternehmerregelung (EUR 42.000 Grenze, § 6 Abs 1 Z 27 UStG) in Anspruch nehmen. Setzen Sie die Zahlungsfrist (empfohlen: 14–30 Tage) und Ihre IBAN für die Überweisung ein.
Prüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau, laden Sie die fertige Honorarnote als PDF herunter und versenden Sie sie an Ihren Auftraggeber. Archivieren Sie eine Kopie für mindestens sieben Jahre nach § 212 UGB und § 132 BAO.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Für Angehörige freier Berufe in Österreich gelten neben den allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen teils besondere berufsrechtliche Vorschriften.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
In Österreich können Selbständige und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 42.000 netto die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und Honorarnoten ohne USt-Ausweis stellen. Die Honorarnote muss in diesem Fall den Pflichthinweis enthalten: „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt." Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze innerhalb von fünf Jahren um maximal 15 % ist unschädlich; wird die Grenze dauerhaft überschritten, tritt ab dem Folgejahr automatisch Umsatzsteuerpflicht ein. Die zuständige österreichische Finanzbehörde (Finanzamt Österreich) ist unverzüglich zu informieren.
Angehörige freier Berufe in Österreich, die ein Gewerbe betreiben, unterliegen der Pflichtversicherung nach dem GSVG (§ 2 Abs 1 Z 4). Für Künstler gilt das KSVF-Gesetz (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz), das einen Zuschuss zur SVS-Versicherung gewährt. Honorarnoten sind — anders als Rechnungen von Angestellten — nicht lohnsteuerpflichtig; das Honorar wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) versteuert. Die SVS setzt die Beitragsgrundlage auf Basis der Einkommensteuerbescheide fest.
Für bestimmte reglementierte freie Berufe in Österreich gelten gesetzliche oder standesrechtliche Honorarvorschriften: Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Notare nach der Notariatsordnung (NO) und Ziviltechniker nach der Ziviltechnikergebührenordnung. Die Honorarnote muss in diesen Fällen die anzuwendende Tarifgrundlage und die berechneten Positionen korrekt ausweisen. Bei freien Berufen ohne gesetzlichen Tarif (z. B. Unternehmensberater, Journalisten, Grafiker) gilt die freie Honorarvereinbarung nach ABGB. Österreichische Kammern (z. B. Wirtschaftskammer, Rechtsanwaltskammer) bieten Orientierungshilfen für marktübliche Honorarrahmen.
Erstellen Sie Ihre professionelle Honorarnote nach österreichischem Recht in wenigen Minuten — korrekte Pflichtangaben nach § 11 UStG, Kleinunternehmer-Option und sofortiger PDF-Download.
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