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FinanzenAT

Honorarnote Vorlage für Österreich

Erstellen Sie eine professionelle Honorarnote nach österreichischem Recht — speziell für Angehörige freier Berufe, Freelancer und Selbständige in Österreich. Unsere Vorlage berücksichtigt die Besonderheiten der Honorarnote gegenüber der gewöhnlichen Rechnung, die Kleinunternehmerregelung (EUR 42.000 Grenze nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG) sowie die Sozialversicherungspflicht nach GSVG.

Honorarnote erstellen
Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
HONORARNOTE
2026-042
Ref.: BE-2026-0042
Dr. Martina Huber — Unternehmensberatung and Coaching
Mariahilfer Strasse 88/12
1070 Wien
DATUM
15.03.2026
FAELLIG AM
29.03.2026
ZAHLUNGSART
SEPA-Ueberweisung
WAEHRUNG
EUR
VON
Dr. Martina Huber
UID: ATU12345678 · Steuernr.: 12 345/6789 · SVS-Nr.: SVS 12345-1985
Mariahilfer Strasse 88/12
1070 Wien
office@huber-consulting.at
+43 1 234 56 78
www.huber-consulting.at
RECHNUNGSEMPFAENGER
Innovatech GmbH
UID: ATU87654321
z. Hd.: Mag. Lena Schmid (Finanzen)
Schottenring 30
1010 Wien
buchhaltung@innovatech.at
+43 1 555 67 89
Bestellnr.: BE-2026-0042
Honorar fuer: Strategieberatung und Team-Coaching im Maerz 2026
Leistungszeitraum: 01.03.2026 bis 31.03.2026 · Kostenstelle: HR-Strategie
LeistungMengeEinheitEinzelpreisBetrag
1Strategieworkshop fuer Fuehrungskraefte (2 Halbtage)2Halbtag1 200,002 400,00
2Einzel-Coaching CEO (8 Sitzungen à 90 Min)8Sitzung320,002 560,00
3Strategiedokument inkl. Roadmap1Pauschal850,00850,00
Auslagen (durchlaufende Posten — § 4 Abs 3 UStG, keine USt., kein Bestandteil der Bemessungsgrundlage)
BeschreibungBetrag
Reisekosten Wien — Linz (ÖBB Business)78,00 EUR
Tagungspauschale Schloss Wartenstein (Workshop)450,00 EUR
Nettobetrag5 810,00 EUR
zzgl. USt. 20 % auf 5 810,00 EUR1 162,00 EUR
Auslagen (durchlaufende Posten)528,00 EUR
HONORARBETRAG7 500,00 EUR
ZAHLUNGSDETAILS
Zahlungsart: SEPA-Ueberweisung · Faellig am: 29.03.2026

Bankverbindung:
Empfaenger: Dr. Martina Huber
Bank: Easybank
IBAN: AT12 1234 1234 1234 1234
BIC: EASYATW1
IBAN (alt.): AT98 1100 0000 1234 5678
Verwendungszweck: Honorarnote 2026-042

Skonto: Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto auf den Nettobetrag.

Vielen Dank fuer die hervorragende Zusammenarbeit. Die Aufzeichnung der Workshops wurde via SharePoint geteilt (Zugriff 30 Tage).
1.
BERUFSGEHEIMNIS & VERSCHWIEGENHEIT
Als beauftragte/r Berater/in unterliegt der Honorarsteller der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Saemtliche im Rahmen der Beratung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
2.
NUTZUNGSRECHTE
Mit vollstaendiger Bezahlung der Honorarnote gehen saemtliche Nutzungsrechte an erstellten Dokumenten, Praesentationen und Konzepten auf den Auftraggeber ueber. Vorbehalt: methodische Grundlagen verbleiben beim Berater.
Verzug und Verzugszinsen: Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung am Tag nach Ablauf des Zahlungsziels ein (§ 1333 ABGB, § 458 UGB). Verzugszinsen werden gemaess § 1333 Abs 2 ABGB / § 456 UGB berechnet — bei Verbrauchergeschaeften 4 % p.a., bei B2B 9,2 Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz der OeNB.
Datenschutz (DSGVO / DSG 2018): Personenbezogene Daten auf dieser Honorarnote werden von Dr. Martina Huber zur Vertragserfuellung und zur Erfuellung steuerlicher und buchhalterischer Aufbewahrungspflichten verarbeitet (Art. 6 Abs 1 lit b und c DSGVO). Aufbewahrung: 7 Jahre (§ 132 BAO, § 212 UGB). Der Betroffene hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung, Datenuebertragbarkeit und Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (www.dsb.gv.at).
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E-Rechnung / PEPPOL
Diese Honorarnote kann auch als strukturierte E-Rechnung im PEPPOL UBL 2.1- oder ebInterface-Format geliefert werden. Fuer Bundes- und Landesdienststellen ist die E-Rechnung gemaess BGBlG verpflichtend (B2G), Lieferung ueber das PEPPOL-Netzwerk oder das ER>B-Portal (Unternehmensserviceportal USP).
Honorarnote ausgestellt gemaess § 11 UStG 1994. Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre (§ 132 BAO, § 212 UGB). Auslagen als durchlaufende Posten gemaess § 4 Abs 3 UStG.

Was ist eine Honorarnote?

Eine Honorarnote ist die typische Abrechnungsform für Angehörige freier Berufe in Österreich — Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ziviltechniker, Journalisten, Grafiker, Übersetzer, Unternehmensberater und andere Selbständige, die ihre Leistungen nicht als Gewerbe, sondern im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbringen. Der Begriff „Honorarnote" ist in Österreich kein Rechtsbegriff mit eigener gesetzlicher Grundlage — steuerrechtlich handelt es sich um eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG, die denselben Pflichtangaben unterliegt wie jede andere unternehmerische Rechnung. Die besondere Bezeichnung als „Honorarnote" (statt „Rechnung") signalisiert jedoch den freiberuflichen, nicht-gewerblichen Charakter der Tätigkeit und ist in bestimmten Berufsgruppen standesrechtlich verankert.

In der Praxis unterscheidet sich die Honorarnote in Österreich von einer gewöhnlichen Unternehmensrechnung vor allem durch die Art der abgerechneten Leistungen: Während Handwerker und Händler Waren oder klar definierte Werkleistungen abrechnen, verrechnen Angehörige freier Berufe persönliche Beratungs-, Gestaltungs- oder Dienstleistungen. Die Honorarnote enthält daher oft eine detaillierte Auflistung der erbrachten Tätigkeiten, den Zeitaufwand in Stunden oder halben Stunden sowie den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Für bestimmte reglementierte freie Berufe in Österreich (z. B. Rechtsanwälte nach RATG, Notare nach NTG) gelten zudem gesetzliche oder standesrechtliche Honorartarife, die in der Honorarnote korrekt ausgewiesen werden müssen.

In Österreich unterliegen die meisten Angehörigen freier Berufe der Pflichtversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, § 2 Abs 1 Z 4), sofern sie in die Wirtschaftskammer eingetragen sind oder eine gewerberechtliche Berechtigung besitzen. Freiberufler ohne Gewerbeschein — z. B. Künstler, Journalisten oder Wissenschaftler — sind über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) nach dem FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz) oder GSVG versichert. Die österreichische Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) befreit Selbständige mit einem Jahresumsatz unter EUR 42.000 (netto) von der Umsatzsteuer — in diesem Fall stellen sie Honorarnoten ohne USt-Ausweis aus und müssen dies ausdrücklich vermerken. Das Überschreiten der Grenze ist dem österreichischen Finanzamt unverzüglich zu melden.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Honorarnotenvorlage für Österreich ist speziell auf die Bedürfnisse freier Berufe und Freelancer ausgerichtet und enthält alle Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Freiberufler-Kopfzeile

Professionelle Gestaltung mit Name, Berufsbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (ATU…) und SVS-/ÖGK-Nummer.

Empfängerdetails

Vollständige Angaben zum Auftraggeber — Name, Adresse und UID-Nummer bei Rechnungen über EUR 10.000.

Honorarnotenbezeichnung und Nummer

Fortlaufende Honorarnotennummer und Ausstellungsdatum nach § 11 Abs 1 Z 2 und 6 UStG — lückenlos und eindeutig.

Tätigkeitsbeschreibung

Detaillierte Auflistung der erbrachten Tätigkeiten — Art der Leistung, Leistungszeitraum und — optional — aufgewendete Stunden.

Stunden- und Tagessatz

Abrechnung nach vereinbartem Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschalhonorar — klar und transparent dargestellt.

Auslagenersatz

Optionaler Block für Auslagenersatz (Reisekosten, Drittkosten, Materialien) — separat von der Honorarleistung ausgewiesen.

USt-Ausweis oder Kleinunternehmerhinweis

Korrekte Ausweisung des anwendbaren österreichischen USt-Satzes (20 %) oder Kleinunternehmerhinweis nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG.

Netto- und Bruttobetrag

Automatische Berechnung von Nettobetrag, Steuerbetrag und Rechnungsendbetrag (brutto) nach § 11 Abs 1 Z 7, 8 UStG.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsfrist (typisch 14–30 Tage), österreichische IBAN/BIC und Verwendungszweck für einfache Zahlungszuordnung.

Verzugszinsen

Optionaler Hinweis auf gesetzliche Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz) im Zahlungsverzug.

Berufsrechtlicher Hinweis (optional)

Platz für standesrechtlich vorgeschriebene Hinweise — z. B. Kammermitgliedschaft, Berufsbefugnis oder Berufsbezeichnung.

Professionelles Layout

Sauberes, österreichisches Geschäftsbriefformat mit Unternehmensbranding — geeignet für E-Mail-Versand und Papierausdruck.

So erstellen Sie Ihre Honorarnote

In vier Schritten zu einer professionellen Honorarnote nach österreichischem Recht — speziell für freie Berufe und Freelancer.

  1. 1

    Ihre Daten und Auftraggeberdaten eintragen

    Geben Sie Ihre vollständigen Daten ein: Name, Berufsbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (ATU…) und Bankverbindung. Tragen Sie anschließend die Daten Ihres Auftraggebers ein — bei Rechnungen über EUR 10.000 auch dessen UID-Nummer.

  2. 2

    Tätigkeiten und Honorar spezifizieren

    Beschreiben Sie die erbrachten Tätigkeiten konkret und für den Auftraggeber nachvollziehbar. Geben Sie den Leistungszeitraum an und legen Sie das Honorar fest — als Pauschalhonorar, nach Stundenaufwand mit Stundensatz oder als Tagessatz. Erfassen Sie Auslagenersatz separat.

  3. 3

    USt-Regelung und Zahlungsbedingungen festlegen

    Prüfen Sie, ob Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder die Kleinunternehmerregelung (EUR 42.000 Grenze, § 6 Abs 1 Z 27 UStG) in Anspruch nehmen. Setzen Sie die Zahlungsfrist (empfohlen: 14–30 Tage) und Ihre IBAN für die Überweisung ein.

  4. 4

    Honorarnote prüfen und versenden

    Prüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau, laden Sie die fertige Honorarnote als PDF herunter und versenden Sie sie an Ihren Auftraggeber. Archivieren Sie eine Kopie für mindestens sieben Jahre nach § 212 UGB und § 132 BAO.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Für Angehörige freier Berufe in Österreich gelten neben den allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen teils besondere berufsrechtliche Vorschriften.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG

In Österreich können Selbständige und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 42.000 netto die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und Honorarnoten ohne USt-Ausweis stellen. Die Honorarnote muss in diesem Fall den Pflichthinweis enthalten: „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt." Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze innerhalb von fünf Jahren um maximal 15 % ist unschädlich; wird die Grenze dauerhaft überschritten, tritt ab dem Folgejahr automatisch Umsatzsteuerpflicht ein. Die zuständige österreichische Finanzbehörde (Finanzamt Österreich) ist unverzüglich zu informieren.

Sozialversicherung für Selbständige nach GSVG und SVS

Angehörige freier Berufe in Österreich, die ein Gewerbe betreiben, unterliegen der Pflichtversicherung nach dem GSVG (§ 2 Abs 1 Z 4). Für Künstler gilt das KSVF-Gesetz (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz), das einen Zuschuss zur SVS-Versicherung gewährt. Honorarnoten sind — anders als Rechnungen von Angestellten — nicht lohnsteuerpflichtig; das Honorar wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) versteuert. Die SVS setzt die Beitragsgrundlage auf Basis der Einkommensteuerbescheide fest.

Berufsrechtliche Besonderheiten und Honorartarife

Für bestimmte reglementierte freie Berufe in Österreich gelten gesetzliche oder standesrechtliche Honorarvorschriften: Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Notare nach der Notariatsordnung (NO) und Ziviltechniker nach der Ziviltechnikergebührenordnung. Die Honorarnote muss in diesen Fällen die anzuwendende Tarifgrundlage und die berechneten Positionen korrekt ausweisen. Bei freien Berufen ohne gesetzlichen Tarif (z. B. Unternehmensberater, Journalisten, Grafiker) gilt die freie Honorarvereinbarung nach ABGB. Österreichische Kammern (z. B. Wirtschaftskammer, Rechtsanwaltskammer) bieten Orientierungshilfen für marktübliche Honorarrahmen.

Häufig gestellte Fragen

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