Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen in Österreich — angepasst an das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2018) und die Anforderungen der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB). Unsere Vorlage deckt alle Pflichtangaben nach Art. 13 und 14 DSGVO ab und ermöglicht Ihnen, Ihre Datenschutzerklärung in wenigen Minuten als professionelles PDF herunterzuladen.
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| Verantwortlicher | AlpenTech Handels GmbH |
| Anschrift | Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien |
| datenschutz@alpentech.at | |
| Telefon | +43 1 522 33 44 |
| Webseite | https://www.alpentech.at |
| Firmenbuch | FN 234567 m, HG Wien |
| UID | ATU45678901 |
AlpenTech Handels GmbH · Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien · Stand: 15. April 2026
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Datenschutzerklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument, mit dem Unternehmen und Organisationen ihre Kunden, Nutzer und sonstige betroffene Personen umfassend darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie erheben, zu welchen Zwecken sie diese verarbeiten, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen. Die Pflicht zur Bereitstellung dieser Informationen ergibt sich aus Art. 13 DSGVO (bei direkter Datenerhebung) und Art. 14 DSGVO (bei indirekter Erhebung, z. B. von Dritten). Die Datenschutzerklärung muss in klarer, verständlicher Sprache verfasst sein — juristische Fachsprache ohne Erläuterung genügt nicht.
In der Praxis ist die Datenschutzerklärung für nahezu jedes Unternehmen unverzichtbar: Onlineshops, Dienstleistungsunternehmen, Vereine, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien und alle anderen Einrichtungen, die personenbezogene Daten erheben — sei es durch Kontaktformulare, Newsletter, Cookies oder die bloße Verwaltung von Kundendaten. Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung ist in Österreich eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) sowie zu Abmahnungen durch Mitbewerber führen.
In Österreich gilt die DSGVO unmittelbar als EU-Recht; das nationale Datenschutzgesetz (DSG 2018) ergänzt und präzisiert die DSGVO in Bereichen wie Videoüberwachung, Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext und Strafbestimmungen. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich ist die Datenschutzbehörde (DSB) mit Sitz in Wien; bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen gilt das One-Stop-Shop-Prinzip der DSGVO. Österreichische Unternehmen, die Daten in Drittstaaten übermitteln, müssen geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln, SCC) vorweisen. Die österreichische Datenschutzbehörde hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, dass eine transparente und vollständige Datenschutzerklärung ein zentrales Element der datenschutzrechtlichen Compliance ist.
Die Doxuno-Datenschutzerklärungsvorlage für Österreich deckt alle Pflichtangaben nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie die Besonderheiten des österreichischen DSG 2018 ab.
Vollständige Angaben zum Verantwortlichen nach Art. 13 Abs 1 lit a DSGVO — Name, Adresse, UID-Nummer und Kontaktdaten für Datenschutzanfragen.
Angabe der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB), sofern eine Bestellungspflicht nach Art. 37 DSGVO oder DSG besteht.
Transparente Darstellung aller Verarbeitungszwecke — von der Vertragserfüllung über Marketing bis hin zu Cookies und Webanalyse.
Klare Zuordnung jedes Verarbeitungszwecks zu einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse).
Offenlegung aller Datenempfänger und allfälliger Übermittlungen in Drittstaaten mit Angabe der Garantien nach Art. 46 DSGVO.
Spezifische Angaben zur Speicherdauer für jede Datenkategorie — oder die Kriterien zur Festlegung der Dauer nach Art. 13 Abs 2 lit a DSGVO.
Vollständige Auflistung aller Rechte nach Art. 15–22 DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch.
Hinweis auf das Recht, bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien Beschwerde einzulegen.
Informationen zu Cookies, Web-Tracking und eingesetzten Analysetools (z. B. Google Analytics) nach der ePrivacy-Richtlinie.
Datenschutzhinweise für Newsletter-Abonnements einschließlich Double-Opt-in-Verfahren und Widerrufsmöglichkeit.
Hinweise zur Datenverarbeitung durch Social-Media-Plugins und eingebettete Drittanbieter-Inhalte.
Datum der letzten Aktualisierung und Hinweis auf mögliche Änderungen der Datenschutzerklärung.
In vier Schritten zu einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen in Österreich.
Geben Sie die vollständigen Unternehmensdaten ein und listen Sie alle Kategorien personenbezogener Daten auf, die Sie verarbeiten: Kontaktformulardaten, Bestelldaten, Browserdaten durch Cookies, E-Mail-Adressen für Newsletter usw.
Ordnen Sie jede Datenverarbeitung einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO zu. Häufige Grundlagen in Österreich: Vertragserfüllung (lit b), rechtliche Verpflichtung (lit c) und berechtigtes Interesse (lit f). Einwilligung (lit a) ist nur dort erforderlich, wo keine andere Grundlage greift.
Listen Sie alle Auftragsverarbeiter und sonstigen Datenempfänger auf — z. B. Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Marketingtools und Analysetools. Bei US-Anbietern prüfen Sie, ob ein Data Privacy Framework (DPF) oder EU-Standardvertragsklauseln (SCC) vorliegen.
Passen Sie die Vorlage an Ihre spezifische Situation an, laden Sie die fertige Datenschutzerklärung als PDF herunter und veröffentlichen Sie sie dauerhaft und leicht auffindbar auf Ihrer Website — in Österreich typischerweise im Footer verlinkt.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Datenschutzrechtliche Compliance in Österreich erfordert die Beachtung sowohl der DSGVO als auch des nationalen DSG 2018 und der Praxis der österreichischen Datenschutzbehörde.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2018) ergänzt die DSGVO in Bereichen, in denen der EU-Gesetzgeber den Mitgliedstaaten Spielraum gelassen hat. In Österreich sind dies insbesondere: Videoüberwachung (§§ 12 f. DSG), Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (§ 11 DSG), Strafbestimmungen (§ 62 DSG) und die Regelungen zur österreichischen Datenschutzbehörde (DSB). Die DSB kann Geldbußen bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen (Art. 83 DSGVO). Die österreichische Datenschutzbehörde hat in ihrer Spruchpraxis mehrfach betont, dass auch Klein- und Mittelbetriebe in Österreich vollständige Datenschutzerklärungen benötigen.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat in mehreren Entscheidungen (u. a. zur Verwendung von Google Analytics und Facebook-Pixel) klargestellt, dass der Einsatz von US-amerikanischen Tracking-Tools ohne geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO unzulässig ist, solange kein ausreichendes Datenschutzniveau in den USA garantiert ist. Seit Inkrafttreten des EU-US-Data-Privacy-Framework (DPF) im Jahr 2023 ist die Übermittlung an DPF-zertifizierte US-Unternehmen wieder zulässig. Österreichische Websitebetreiber sollten ihren Cookie-Banner und ihre Datenschutzerklärung entsprechend aktualisieren und die Einwilligung für nicht notwendige Cookies vorab einholen.
Betroffene Personen haben in Österreich das Recht, bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at) Beschwerde einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Datenschutzrechte verletzt wurden. Österreichische Unternehmen müssen Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO innerhalb eines Monats beantworten. Anträge auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sind unverzüglich zu prüfen und zu bearbeiten. Die Datenschutzerklärung muss diese Rechte und den Beschwerdeweg klar und verständlich beschreiben.
Erstellen Sie Ihre DSGVO- und DSG-konforme Datenschutzerklärung in Minuten — vollständig angepasst an die Anforderungen der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB).
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