Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie eine rechtssichere Altersteilzeitvereinbarung (ATZ) nach österreichischem Recht. Die Vorlage stützt sich auf §§ 27 und 27a AlVG und deckt das kontinuierliche und das Block-Modell, den Lohnausgleich, die volle Sozialversicherung auf das ursprüngliche Bruttoentgelt nach § 27 Abs 5 AlVG, das AMS-Altersteilzeitgeld, den Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG und die Insolvenzsicherung nach IESG vollständig ab. Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Regelpensionsalters einsetzbar — in wenigen Minuten als professionelles PDF herunterladen.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber/in und älterer/m Dienstnehmer/in, durch die die Normalarbeitszeit für die letzten Jahre vor Pensionsantritt reduziert wird, ohne dass die Pensionshöhe wesentlich darunter leidet. In Österreich ist die Altersteilzeit in §§ 27 und 27a AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) geregelt; die zugehörige Geldleistung — das Altersteilzeitgeld — wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausbezahlt, nicht vom Sozialministeriumservice. Die ATZ kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Regelpensionsalters beginnen (Männer 65 minus 5 = ab 60; Frauen entsprechend der gestaffelten Anhebung des Frauenpensionsalters bis 2033) und endet spätestens mit Pensionsantritt.
Das österreichische ATZ-Recht kennt zwei Modelle: Im kontinuierlichen Modell wird die Wochenarbeitszeit über den gesamten ATZ-Zeitraum gleichmäßig auf 40 % bis 60 % der ursprünglichen Arbeitszeit reduziert (Mindestreduktion 40 %, maximal 60 %). Im Block-Modell teilt sich die ATZ in zwei aufeinanderfolgende Phasen: In der ersten Hälfte (Arbeitsphase) erbringt der/die Dienstnehmer/in volle Arbeitsleistung, erhält aber nur das reduzierte Entgelt; die Differenz wird auf einem Wertkonto angespart. In der zweiten Hälfte (Freistellungsphase) wird vollständig freigestellt; das angesparte Entgelt wird ausbezahlt. Die volle AMS-Förderung im Block-Modell setzt eine Wiedereinstellungspflicht voraus — der freiwerdende Arbeitsplatz muss durch eine Ersatzkraft (Lehrling oder beim AMS vorgemerkter Arbeitsloser) besetzt werden.
Zentraler Vorteil der österreichischen Altersteilzeit ist der Pensionsschutz: Der/die Dienstgeber/in zahlt einen Lohnausgleich von mindestens 50 % der Differenz zwischen dem bisherigen und dem reduzierten Bruttoentgelt; vor allem aber werden die Sozialversicherungsbeiträge nach § 27 Abs 5 AlVG für die volle ursprüngliche Arbeitszeit weitergezahlt — nicht nur für die reduzierte. Damit wird die Pensionsbemessungsgrundlage in den letzten Berufsjahren nicht abgesenkt; der spätere Pensionsanspruch in Österreich bleibt weitgehend ungeschmälert. Das AMS refundiert dem/der Dienstgeber/in den Mehraufwand teilweise nach § 27 AlVG (im Block-Modell mit Ersatzeinstellung der volle Förderbetrag, im kontinuierlichen Modell etwa die Hälfte). Während der Altersteilzeit besteht in Österreich Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG; vorzeitige Auflösungen sind mit Schadenersatzpflichten verbunden.
Die Doxuno-Altersteilzeit-Vorlage für Österreich deckt alle nach §§ 27, 27a AlVG geforderten Inhalte und alle praxisrelevanten Schutzklauseln einer ATZ ab.
Vollständige Angaben zu Dienstgeber/in (Firmenbuch, Vertretung) und Dienstnehmer/in (SVNr, Eintrittsdatum, Funktion) gemäß österreichischem Firmenbuch.
Wahl zwischen kontinuierlicher Altersteilzeit und Block-Modell nach § 27 Abs 5 AlVG — mit jeweils eigenen AMS-Förderbedingungen.
Mindestreduktion 40 %, Maximum 60 % der ursprünglichen Wochenarbeitszeit — genaue Anzahl der bisherigen und neuen Wochenstunden.
Klare Dokumentation des bisherigen Brutto-Monatsgehalts und des reduzierten ATZ-Bruttos als Basis für Lohnausgleich und SV-Beiträge.
Mindestens 50 % der Differenz zwischen bisherigem und reduziertem Entgelt — vom Dienstgeber zu zahlen, AMS-refundierungsfähig nach § 27 AlVG.
Pensionsschutz nach § 27 Abs 5 AlVG: SV-Beiträge auf bisherige Bemessungsgrundlage — sichert die spätere österreichische Pensionshöhe.
Antrag des/der Dienstgebers/in beim AMS — Förderhöhe abhängig vom Modell und der Ersatzeinstellung; Auszahlung an den/die Dienstgeber/in.
Voraussetzung volle AMS-Förderung: Lehrling oder beim AMS vorgemerkter Arbeitsloser füllt die freiwerdende Stelle.
Verbindlicher Endzeitpunkt am vereinbarten Pensionsantritt; vorzeitige Beendigung mit Schadenersatzpflicht (§ 27 Abs 5 letzter Satz AlVG).
Verpönter Beendigungsgrund bei Inanspruchnahme der ATZ — Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Österreich möglich.
Lohnausgleich und Wertkonto im Block-Modell sind nach IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) abgesichert — Schutz bei DG-Insolvenz.
Aliquote Berechnung bei Urlaub, 13./14. Monatsgehalt nach KV und Beiträgen zur betrieblichen Vorsorge nach BMSVG.
Folgen Sie diesen Schritten, um eine vollständige und §§ 27, 27a AlVG-konforme Altersteilzeitvereinbarung zu erstellen, die als Grundlage für den AMS-Antrag dient.
Stellen Sie sicher, dass der/die Dienstnehmer/in das ATZ-Mindestalter erreicht hat — frühestens fünf Jahre vor Regelpensionsalter (Männer ab 60, Frauen entsprechend der gestaffelten Anhebung in Österreich bis 2033). Erforderlich sind außerdem mindestens 25 Versicherungsjahre nach AlVG/ASVG sowie ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis. Prüfen Sie das voraussichtliche Pensionsantrittsdatum bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Entscheiden Sie zwischen kontinuierlichem Modell (gleichmäßig reduzierte Arbeitszeit auf 40–60 % über den gesamten ATZ-Zeitraum) und Block-Modell (erste Hälfte volle Arbeit mit reduziertem Entgelt, zweite Hälfte vollständige Freistellung). Das Block-Modell erfordert in Österreich eine Wiedereinstellungspflicht — Lehrling oder beim AMS vorgemerkter Arbeitsloser — für die volle Förderung; im kontinuierlichen Modell ist die AMS-Förderung niedriger, aber ohne Ersatzeinstellungspflicht.
Tragen Sie die bisherigen und neuen Wochenstunden, das bisherige und das reduzierte Bruttoentgelt sowie den prozentuellen Lohnausgleich (mindestens 50 % der Differenz) ein. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in Österreich nach § 27 Abs 5 AlVG auf das ursprüngliche Vollzeit-Bruttoentgelt geleistet — der/die Dienstgeber/in trägt diesen Mehraufwand zunächst selbst und beantragt anschließend die Refundierung beim AMS.
Aktivieren Sie nach Bedarf: detaillierte Klauseln zu Urlaubsregelung in der Freistellungsphase, BV-Kasse-Beiträge nach BMSVG, vorzeitige Beendigung bei Berufsunfähigkeit oder Tod, Insolvenzsicherung nach IESG für das Wertkonto im Block-Modell, Klauseln zu Arbeitsplatzwechsel oder neuem Arbeitsort, sowie zur steuerlichen Behandlung nach § 67 EStG.
Lassen Sie die Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnen. Der/die Dienstgeber/in beantragt anschließend beim Arbeitsmarktservice (AMS) das Altersteilzeitgeld — die unterzeichnete ATZ-Vereinbarung ist Pflichtbeilage. Das AMS prüft die Voraussetzungen, das Modell und (im Block-Modell) die Ersatzeinstellung; nach Bewilligung erfolgt die monatliche Refundierung an den/die Dienstgeber/in. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wird über die geänderte Beitragsgrundlage informiert.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die österreichische Altersteilzeit ist ein arbeitsmarkt- und sozialversicherungsrechtliches Instrument mit klaren gesetzlichen Voraussetzungen — die formellen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen genau eingehalten werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Die österreichische Altersteilzeit nach §§ 27 und 27a AlVG ist an mehrere Voraussetzungen gebunden: Der/die Dienstnehmer/in muss frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter stehen — bei Männern derzeit ab dem 60. Lebensjahr, bei Frauen entsprechend der gestaffelten Anhebung des Frauenpensionsalters in Österreich bis 2033. Erforderlich sind mindestens 25 Versicherungsjahre in der Arbeitslosenversicherung; das Dienstverhältnis muss vollversicherungspflichtig sein. Die Wochenarbeitszeit wird auf 40 % bis 60 % der bisherigen reduziert — eine Reduktion von weniger als 40 % oder mehr als 60 % ist nicht förderfähig. Die ATZ endet spätestens mit dem Pensionsantritt; eine Verlängerung über den möglichen Pensionsstichtag hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen.
Das österreichische AMS-Altersteilzeitgeld nach § 27 AlVG refundiert dem/der Dienstgeber/in den Mehraufwand für Lohnausgleich und überproportional weitergezahlte SV-Beiträge teilweise. Die Förderhöhe hängt vom gewählten Modell ab: Im Block-Modell mit Ersatzeinstellung (Lehrling oder beim AMS vorgemerkter Arbeitsloser) wird der volle Förderbetrag gewährt; im kontinuierlichen Modell oder bei Block-Modell ohne Ersatzeinstellung halbiert sich die Förderhöhe. Die Antragstellung erfolgt durch den/die Dienstgeber/in beim örtlich zuständigen AMS — die unterzeichnete ATZ-Vereinbarung, der Nachweis der Ersatzeinstellung und Lohnzettel sind Pflichtbeilagen. Die Auszahlung erfolgt monatlich rückwirkend.
Der zentrale Vorteil der österreichischen Altersteilzeit ist der Pensionsschutz: Nach § 27 Abs 5 AlVG werden die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin auf die bisherige volle Bemessungsgrundlage geleistet, obwohl tatsächlich nur das reduzierte Entgelt ausbezahlt wird. Damit bleibt die Pensionsbemessungsgrundlage in den letzten Berufsjahren ungeschmälert — die spätere österreichische Pension wird nicht durch die Reduktion abgesenkt. Diese Schutznorm gilt sowohl für die Pensionsversicherung als auch für die Krankenversicherung nach ASVG. Die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge nach BMSVG (1,53 % des Bruttoentgelts) werden vom reduzierten Entgelt geleistet — eine Besonderheit, die bei der Pensionsplanung in Österreich zu beachten ist.
Während der Altersteilzeit besteht in Österreich Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG: Eine Kündigung wegen der Inanspruchnahme der ATZ ist ein verpönter Beendigungsgrund und kann beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) erfolgreich angefochten werden. Eine vorzeitige Beendigung der ATZ ist nur einvernehmlich oder bei Vorliegen wichtiger Gründe (§ 27 Abs 5 letzter Satz AlVG) möglich; in beiden Fällen sind die AMS-Refundierungen ggf. zurückzuzahlen. Im Block-Modell ist das angesparte Wertkonto in der Arbeitsphase nach IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) abgesichert: Bei Insolvenz des/der Dienstgebers/in werden die noch nicht ausbezahlten Beträge vom österreichischen Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF-Service GmbH) geleistet. Streitigkeiten aus der ATZ fallen vor das ASG nach § 4 ASGG.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um in wenigen Minuten eine vollständige Altersteilzeitvereinbarung nach §§ 27, 27a AlVG zu erstellen — als Grundlage für Ihren AMS-Antrag auf Altersteilzeitgeld. Daten eingeben, Vorschau prüfen, als professionelles PDF herunterladen.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich