Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Treffen Sie vorausschauend rechtliche Entscheidungen für den Fall, dass Sie handlungsunfähig werden — mit einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht. Unsere Vorlage berücksichtigt alle Anforderungen des Erwachsenenschutzgesetzes (EAVG 2018), der §§ 260 ff. ABGB und des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV) — als PDF für Österreich sofort verfügbar.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Mag. Brigitte Maier |
| GEBURTSDATUM | 12.06.1951 |
| WOHNADRESSE | Mariahilfer Straße 78/12, 1070 Wien |
| SV-NUMMER | 1234 120651 |
| TELEFON | +43 1 526 78 90 |
| brigitte.maier@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Dr. Martin Maier |
| GEBURTSDATUM | 24.03.1980 |
| WOHNADRESSE | Linzer Straße 124/8, 1140 Wien |
| VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/IN | Sohn |
| TELEFON | +43 664 123 45 67 |
| martin.maier@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Dr. Sabine Maier-Huber |
| WOHNADRESSE | Schillerplatz 7, 4020 Linz |
| VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/IN | Tochter |
| ORT | Wien |
| DATUM | 15.04.2026 |
| NOTARIATSART | Notariatsakt vor einem Notar/einer Notarin |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, mit der eine Person (Vollmachtgeber) zu einem Zeitpunkt, in dem sie noch voll handlungs- und entscheidungsfähig ist, eine Vertrauensperson (Vorsorgebevollmächtigter) bestimmt, die für sie handeln soll, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln — z. B. infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen. Das österreichische Recht regelt die Vorsorgevollmacht seit der großen Erwachsenenschutzreform 2018 in den §§ 260 ff. ABGB. Die Reform hat die frühere Sachwalterschaft weitgehend durch modernere, selbstbestimmungsfreundlichere Instrumente ersetzt.
In Österreich gibt es nach dem EAVG (Erwachsenenschutzgesetz 2018) zwei Varianten der Vorsorgevollmacht: die Vorsorgevollmacht mit beschränktem Wirkungsbereich kann für bestimmte, klar umrissene Bereiche formlos errichtet werden und bedarf nur der Schriftform. Die Vorsorgevollmacht mit erweitertem Wirkungsbereich — also wenn sie sich auf medizinische Behandlungen, Vertretung vor Gerichten, Verfügungen über Vermögen ab 100.000 € oder Änderungen des Wohnorts erstreckt — muss notariell oder durch eine anwaltliche Beurkundung errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Nur registrierte Vollmachten entfalten ihre volle Wirkung gegenüber Behörden und Gerichten.
Eine Vorsorgevollmacht in Österreich ersetzt unter Umständen die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters vollständig — was im Sinne der Selbstbestimmung des Vollmachtgebers ist. Das österreichische ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) speichert alle registrierten Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen, sodass Ärzte, Gerichte und Behörden jederzeit prüfen können, ob eine Person durch eine Vorsorgevollmacht vertreten wird. Ergänzend empfiehlt sich in Österreich die Errichtung einer Patientenverfügung nach dem PatVG (Patientenverfügungsgesetz), um auch medizinische Entscheidungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit verbindlich vorauszuplanen.
Die Doxuno-Vorsorgevollmachtsvorlage für Österreich deckt alle wesentlichen Bereiche nach EAVG und §§ 260 ff. ABGB für eine rechtswirksame Vorsorge ab.
Vollständige Identifikation des Vollmachtgebers und der Vertrauensperson (Bevollmächtigter) — Name, Adresse, Geburtsdatum — nach österreichischem Recht.
Klare Bestimmung des Wirkungsbereichs: beschränkt (bestimmte Angelegenheiten) oder erweitert (medizinische, finanzielle und rechtliche Entscheidungen) nach §§ 260 ff. ABGB.
Bevollmächtigung zur Verwaltung des Vermögens — Bankgeschäfte, Veranlagungen, Liegenschaften — mit optionalen Betragsgrenzen und Berichtspflichten.
Ermächtigung zu medizinischen Entscheidungen bei Entscheidungsunfähigkeit — im Einklang mit dem Patientenrecht und der Patientenverfügung (PatVG).
Bevollmächtigung zur Vertretung vor österreichischen Gerichten, Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung, Grundbuchsgericht) und privaten Institutionen.
Regelung zur Entscheidungsbefugnis über einen Wechsel des Wohnorts — z. B. Einweisung in ein Pflegeheim — nach §§ 260 ff. ABGB (erweiterter Wirkungsbereich).
Benennung eines Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte ausfällt, stirbt oder die Vollmacht ablehnt.
Hinweis auf die Pflicht zur Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) bei erweitertem Wirkungsbereich — Voraussetzung für die volle Wirksamkeit.
Bei erweitertem Wirkungsbereich: Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung vor einem österreichischen Notar oder durch anwaltliche Beurkundung nach dem EAVG.
Optionaler Verweis auf eine parallel errichtete Patientenverfügung nach österreichischem PatVG — für medizinische Behandlungsentscheidungen.
Regelung zum Widerruf der Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten des Vollmachtgebers, solange er handlungsfähig ist — mit ÖZVV-Abmeldung.
In fünf Schritten zu einer rechtssicheren österreichischen Vorsorgevollmacht nach EAVG und §§ 260 ff. ABGB.
Entscheiden Sie, ob die Vorsorgevollmacht einen beschränkten (bestimmte Bereiche) oder erweiterten Wirkungsbereich (medizinische Entscheidungen, Wohnort, Vermögen über 100.000 €, Gerichtsvertretung) haben soll. Der erweiterte Wirkungsbereich erfordert notarielle Errichtung und ÖZVV-Registrierung.
Wählen Sie eine Person Ihres absoluten Vertrauens als Vorsorgebevollmächtigte. Benennen Sie auch einen Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass die erste Person ausfällt. Geben Sie vollständige Personendaten an.
Legen Sie fest, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte handeln darf und wo Grenzen gelten — z. B. keine Immobilienverkäufe ohne Gerichtsgenehmigung, Berichtspflicht bei Vermögensverwaltung.
Bei beschränktem Wirkungsbereich: Schriftform und Unterschrift. Bei erweitertem Wirkungsbereich: Errichtung vor einem österreichischen Notar oder durch anwaltliche Beurkundung (EAVG) und Registrierung im ÖZVV.
Laden Sie die Vorlage als PDF herunter und vereinbaren Sie einen Termin bei einem österreichischen Notar, wenn erweiterte Vollmachtsbereiche gewünscht sind. Bewahren Sie das Original sicher auf.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die österreichische Erwachsenenschutzreform 2018 (EAVG) hat das Recht der Vorsorgevollmacht grundlegend modernisiert — mit wichtigen Formvorschriften und dem ÖZVV als zentralem Register.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Mit dem Erwachsenenschutzgesetz (EAVG), das am 1. Juli 2018 in Österreich in Kraft trat, wurde das bisherige Sachwalterrecht durch ein modernes, auf Selbstbestimmung ausgerichtetes System ersetzt. Die §§ 260 ff. ABGB regeln die Vorsorgevollmacht als zentrales Instrument des Erwachsenenschutzes. Das österreichische Recht betont: Erst wenn keine Vorsorgevollmacht oder andere Vertretungsregelungen bestehen, kann das Gericht einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellen. Die frühzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht entspricht dem Willen des österreichischen Gesetzgebers und verhindert aufwändige Gerichtsverfahren.
Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist ein zentrales staatliches Register, das alle Vorsorgevollmachten mit erweitertem Wirkungsbereich, alle gerichtlichen Erwachsenenvertretungen und alle Sachwalterschaften speichert. Ärzte, Behörden und Gerichte können das ÖZVV abfragen, um die Vertretungssituation einer Person festzustellen. Eine Vorsorgevollmacht mit erweitertem Wirkungsbereich, die nicht im ÖZVV registriert ist, entfaltet gegenüber Dritten — insbesondere Krankenhäusern, Behörden und Gerichten — keine volle Wirksamkeit. Die Registrierung erfolgt durch den beurkundenden Notar oder Rechtsanwalt direkt im ÖZVV.
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich in Österreich die Errichtung einer Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungsgesetz (PatVG). Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen der Verfügende im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit ablehnt. Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach § 3 PatVG von einem Arzt beurteilt und notariell oder rechtsanwaltlich beurkundet werden; sie gilt 8 Jahre (nach Ablauf automatische Erneuerung erforderlich). Beachtliche Patientenverfügungen sind formlos, haben aber schwächere Bindungswirkung. Vorsorgebevollmächtigte in Österreich sind an eine verbindliche Patientenverfügung gebunden.
Das österreichische EAVG 2018 hat die Sachwalterschaft weitgehend durch vier neue Instrumente ersetzt: Vorsorgevollmacht (§§ 260 ff. ABGB), gewählte Erwachsenenvertretung (§§ 264 ff. ABGB), gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nahe Angehörige (§§ 268 ff. ABGB) und gerichtliche Erwachsenenvertretung (§§ 271 ff. ABGB). Die gerichtliche Erwachsenenvertretung wird vom österreichischen Gericht nur mehr als letztes Mittel bestellt, wenn keine anderen Vertretungsmöglichkeiten bestehen. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht errichtet, vermeidet in der Regel die Notwendigkeit einer gerichtlichen Bestellung.
Laden Sie die Vorsorgevollmacht-Vorlage für Österreich nach §§ 260 ff. ABGB (EAVG 2018) als PDF herunter und sichern Sie Ihre Selbstbestimmung für den Ernstfall.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich