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Vorsorgevollmacht Vorlage für Österreich

Treffen Sie vorausschauend rechtliche Entscheidungen für den Fall, dass Sie handlungsunfähig werden — mit einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht. Unsere Vorlage berücksichtigt alle Anforderungen des Erwachsenenschutzgesetzes (EAVG 2018), der §§ 260 ff. ABGB und des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV) — als PDF für Österreich sofort verfügbar.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
VORSORGEVOLLMACHT
Gemäß §§ 284F — 284H ABGB · ÖSterreich
VOLLMACHTGEBER/IN
VOLLSTÄNDIGER NAMEMag. Brigitte Maier
GEBURTSDATUM12.06.1951
WOHNADRESSEMariahilfer Straße 78/12, 1070 Wien
SV-NUMMER1234 120651
TELEFON+43 1 526 78 90
E-MAILbrigitte.maier@example.at
BEVOLLMÄCHTIGTE/R
VOLLSTÄNDIGER NAMEDr. Martin Maier
GEBURTSDATUM24.03.1980
WOHNADRESSELinzer Straße 124/8, 1140 Wien
VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/INSohn
TELEFON+43 664 123 45 67
E-MAILmartin.maier@example.at
ERSATZ-BEVOLLMÄCHTIGTE/R
VOLLSTÄNDIGER NAMEDr. Sabine Maier-Huber
WOHNADRESSESchillerplatz 7, 4020 Linz
VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/INTochter
Ich, der/die oben bezeichnete Vollmachtgeber/in, errichte hiermit bei voller Entscheidungsfähigkeit (§ 24 ABGB iVm § 865 ABGB) und aus freiem Willen eine Vorsorgevollmacht nach §§ 284f — 284h ABGB. Mit dieser Vollmacht bestimme ich für den Fall, dass ich die zur Besorgung der nachstehend bezeichneten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verlieren sollte, die oben genannte Person als meine/n Bevollmächtigte/n.
Wirksamkeit dieser Vollmacht. Diese Vollmacht wird erst mit dem Verlust meiner Entscheidungsfähigkeit wirksam (§ 284f Abs 1 ABGB). Bis zu diesem Zeitpunkt entfaltet sie keinerlei Rechtswirkung. Der Verlust der Entscheidungsfähigkeit ist im konkreten Geschäftsbereich durch ein fachärztliches Zeugnis (Allgemeinmediziner/in mit fachärztlicher Stellungnahme oder Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie/Neurologie) nachzuweisen, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Die Vollmacht bleibt sodann bis zum Wiedererlangen meiner Entscheidungsfähigkeit, bis zu meinem Widerruf oder bis zu meinem Tod wirksam.
WIRKUNGSBEREICHE DER VORSORGEVOLLMACHT
Personensorge: Sorge für meine persönlichen Belange im Alltag, Auswahl von Pflege- und Betreuungspersonal, Organisation häuslicher Pflege bzw. Heimbetreuung, Sicherstellung der Grundversorgung, Förderung sozialer Kontakte (§ 284h Abs 2 ABGB).
Vermögensverwaltung: Verwaltung meines gesamten Vermögens — Bankkonten (Eröffnung, Führung, Schließung), Bargeld, Wertpapiere, Versicherungen, laufende Zahlungen, Steuererklärungen (ESt, USt), Erfüllung von Vertragspflichten, Geltendmachung von Forderungen, einschließlich Liegenschaftsverwaltung im Rahmen ordentlicher Verwaltung.
Medizinische Behandlung: Zustimmung zu medizinischen Heilbehandlungen, Untersuchungen, Operationen und Therapien sowie Einsicht in die Krankenakte (§ 284h Abs 3 ABGB iVm § 252 ABGB). Bei besonders gefährlichen oder mit dauernden Folgen verbundenen Behandlungen sind die zusätzlichen Anforderungen nach §§ 250 ff. ABGB zu beachten.
Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über meinen ständigen Aufenthalt einschließlich der Auswahl eines geeigneten Pflegeheims, einer Senioreneinrichtung oder einer betreuten Wohnform; eine Unterbringung gegen meinen Willen (UbG) bedarf einer gesonderten gerichtlichen Anordnung.
Vertretung gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern (PVA, GKK / ÖGK, AUVA, AMS), Gerichten und Privaten — § 10 AVG, § 83 BAO. Beantragung von Sozialleistungen (Pflegegeld nach BPGG, Pflegeurlaub, Rehabilitationsleistungen).
Postvollmacht: Empfang sämtlicher Postsendungen einschließlich RSa-, RSb-Briefen und behördlicher Zustellungen.
Vertretung gegenüber meinem Hausarzt Dr. Krause, Praxis 1070 Wien
Auswahl eines Pflegeheims bevorzugt im 7. Bezirk Wien
Besondere medizinische Anweisungen. Bei aussichtsloser Prognose und unwiderruflichem Bewusstseinsverlust verzichte ich auf lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Reanimation und künstliche Ernährung. Palliative Schmerzlinderung ist erwünscht. Behandlung bevorzugt im AKH Wien.

Hinweis: Eine separate Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) ist gesondert zu errichten und geht der Vorsorgevollmacht im medizinischen Bereich vor. Bei verbindlicher Patientenverfügung sind Ärzte/innen unmittelbar gebunden, andohneanddass die/der Bevollmächtigte zustimmen muss.
Wünsche zur Wohnortwahl und Pflege. So lange wie möglich Verbleib in meiner Wohnung Mariahilfer Straße 78 mit mobiler Pflege durch Caritas. Bei zwingender Heimunterbringung bevorzugt Pensionistenheim Mariahilf oder Senecura 1070 Wien.
Detailweisungen zur Vermögensverwaltung. Eigentumswohnung Mariahilfer Straße 78 darf nicht veräußert werden, solange ich lebe. Wertpapierdepot bei Erste Bank konservativ verwalten (max. 30% Aktienquote). Pflegekosten sind primär aus laufenden Rentenleistungen zu bestreiten.

Hinweis: Geschäfte des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs (insbesondere Verkauf einer Liegenschaft, Aufnahme von Krediten über € 10.000) bedürfen der gerichtlichen Genehmigung (§ 258 ABGB iVm § 167 AußStrG), auch wenn die Vorsorgevollmacht diese Befugnisse umfasst.
Rechenschaftspflicht. Der/die Bevollmächtigte hat mir bzw. einer von mir benannten Vertrauensperson jährlich schriftlich Rechenschaft über die Vermögensverwaltung zu legen (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, aktueller Vermögensstand, Belege auf Verlangen). Die Rechenschaftspflicht besteht zusätzlich gegenüber dem zuständigen Pflegschaftsgericht auf dessen Verlangen (§ 259 ABGB sinngemäß).
Notariatsakt-Pflicht (§ 284f Abs 3 ABGB). Damit diese Vorsorgevollmacht ab Verlust meiner Entscheidungsfähigkeit ihre volle Wirksamkeit entfaltet, muss sie vor einem Notar bzw. einer Notarin, einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin oder einem hierzu besonders befugten Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Eine bloß privat unterzeichnete Vorsorgevollmacht ist für jenen Zeitpunkt, in dem die Entscheidungsfähigkeit verloren geht, nicht ausreichend — das vorliegende Dokument dient daher als inhaltliche Vorlage für die anschließende qualifizierte Errichtung.
Eintragung im ÖZVV (§ 284g ABGB). Diese Vorsorgevollmacht ist im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) einzutragen. Die Eintragung wird durch die errichtende Notarin bzw. den errichtenden Notar oder Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin veranlasst und ist Voraussetzung für die spätere Wirksamkeit der Vollmacht. Behörden, Gerichte und medizinische Einrichtungen können das ÖZVV elektronisch abfragen und sich so von der bestehenden Vorsorgevollmacht überzeugen.
Verweis auf Patientenverfügung. Ich habe zusätzlich zu dieser Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) errichtet. Diese geht im medizinischen Bereich der vorliegenden Vorsorgevollmacht vor. Behandelnde Ärzte/innen sind an die verbindliche Patientenverfügung unmittelbar gebunden; die/der Bevollmächtigte hat in diesem Bereich nur ergänzend in jenen Fragen zu entscheiden, die in der Patientenverfügung nicht geregelt sind.
Widerruf und Erlöschen. Solange ich entscheidungsfähig bin, kann ich diese Vorsorgevollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf bedarf derselben Form wie die Errichtung (Notariatsakt) und ist im ÖZVV zu vermerken. Die Vollmacht erlischt ferner durch:

(a) meinen Tod — an die Stelle der Vorsorgevollmacht treten erbrechtliche Bestimmungen;
(b) Tod oder Geschäftsunfähigkeit der/des Bevollmächtigten (Ersatzbevollmächtigte/r tritt ein);
(c) Wiedererlangen meiner Entscheidungsfähigkeit — die Vollmacht ruht dann wieder, bis neuerlich die Entscheidungsfähigkeit verloren geht;
(d) gerichtliche Aufhebung wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen der/des Bevollmächtigten zum Schutz meiner Interessen (§ 246 ABGB sinngemäß).
Zusätzliche Bestimmungen. Berichtspflicht zusätzlich an meine Tochter Dr. Sabine Maier-Huber. Spenden an Caritas Wien bis EUR 1.000 jährlich gestattet.
Erklärung. Ich, der/die Vollmachtgeber/in, bestätige, dass ich diese Vorsorgevollmacht freiwillig, ohne Zwang und in voller Entscheidungsfähigkeit errichte. Mir ist die Tragweite dieser Vollmacht bekannt; insbesondere weiß ich, dass die/der Bevollmächtigte ab Verlust meiner Entscheidungsfähigkeit umfassend in meinem Namen handeln darf, soweit diese Vollmacht reicht.
AUSSTELLUNG
ORTWien
DATUM15.04.2026
NOTARIATSARTNotariatsakt vor einem Notar/einer Notarin
VOLLMACHTGEBER/IN
Mag. Brigitte Maier
Datum: ____________________
BEVOLLMÄCHTIGTE/R (ANNAHME DER VOLLMACHT)
Dr. Martin Maier
Datum: ____________________
NOTARY ACKNOWLEDGMENT
State of ________________________, County of ________________________

On this ______ day of ________________________, 20______, before me personally appeared Mag. Brigitte Maier, known to me (or satisfactorily proven) to be the person whose name is subscribed to the within instrument, and acknowledged that they executed the same for the purposes therein contained.
Notary Public Signature
My commission expires: ___________________________

Was ist eine Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, mit der eine Person (Vollmachtgeber) zu einem Zeitpunkt, in dem sie noch voll handlungs- und entscheidungsfähig ist, eine Vertrauensperson (Vorsorgebevollmächtigter) bestimmt, die für sie handeln soll, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln — z. B. infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen. Das österreichische Recht regelt die Vorsorgevollmacht seit der großen Erwachsenenschutzreform 2018 in den §§ 260 ff. ABGB. Die Reform hat die frühere Sachwalterschaft weitgehend durch modernere, selbstbestimmungsfreundlichere Instrumente ersetzt.

In Österreich gibt es nach dem EAVG (Erwachsenenschutzgesetz 2018) zwei Varianten der Vorsorgevollmacht: die Vorsorgevollmacht mit beschränktem Wirkungsbereich kann für bestimmte, klar umrissene Bereiche formlos errichtet werden und bedarf nur der Schriftform. Die Vorsorgevollmacht mit erweitertem Wirkungsbereich — also wenn sie sich auf medizinische Behandlungen, Vertretung vor Gerichten, Verfügungen über Vermögen ab 100.000 € oder Änderungen des Wohnorts erstreckt — muss notariell oder durch eine anwaltliche Beurkundung errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Nur registrierte Vollmachten entfalten ihre volle Wirkung gegenüber Behörden und Gerichten.

Eine Vorsorgevollmacht in Österreich ersetzt unter Umständen die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters vollständig — was im Sinne der Selbstbestimmung des Vollmachtgebers ist. Das österreichische ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) speichert alle registrierten Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen, sodass Ärzte, Gerichte und Behörden jederzeit prüfen können, ob eine Person durch eine Vorsorgevollmacht vertreten wird. Ergänzend empfiehlt sich in Österreich die Errichtung einer Patientenverfügung nach dem PatVG (Patientenverfügungsgesetz), um auch medizinische Entscheidungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit verbindlich vorauszuplanen.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Vorsorgevollmachtsvorlage für Österreich deckt alle wesentlichen Bereiche nach EAVG und §§ 260 ff. ABGB für eine rechtswirksame Vorsorge ab.

Vollmachtgeber und Bevollmächtigter

Vollständige Identifikation des Vollmachtgebers und der Vertrauensperson (Bevollmächtigter) — Name, Adresse, Geburtsdatum — nach österreichischem Recht.

Wirkungsbereich

Klare Bestimmung des Wirkungsbereichs: beschränkt (bestimmte Angelegenheiten) oder erweitert (medizinische, finanzielle und rechtliche Entscheidungen) nach §§ 260 ff. ABGB.

Vermögensverwaltung

Bevollmächtigung zur Verwaltung des Vermögens — Bankgeschäfte, Veranlagungen, Liegenschaften — mit optionalen Betragsgrenzen und Berichtspflichten.

Medizinische Entscheidungen

Ermächtigung zu medizinischen Entscheidungen bei Entscheidungsunfähigkeit — im Einklang mit dem Patientenrecht und der Patientenverfügung (PatVG).

Verhandlungsfähigkeit vor Gerichten und Behörden

Bevollmächtigung zur Vertretung vor österreichischen Gerichten, Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung, Grundbuchsgericht) und privaten Institutionen.

Wohnortentscheidungen

Regelung zur Entscheidungsbefugnis über einen Wechsel des Wohnorts — z. B. Einweisung in ein Pflegeheim — nach §§ 260 ff. ABGB (erweiterter Wirkungsbereich).

Ersatzbevollmächtigter

Benennung eines Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte ausfällt, stirbt oder die Vollmacht ablehnt.

ÖZVV-Registrierung

Hinweis auf die Pflicht zur Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) bei erweitertem Wirkungsbereich — Voraussetzung für die volle Wirksamkeit.

Notarielle oder anwaltliche Errichtung

Bei erweitertem Wirkungsbereich: Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung vor einem österreichischen Notar oder durch anwaltliche Beurkundung nach dem EAVG.

Patientenverfügung (PatVG)

Optionaler Verweis auf eine parallel errichtete Patientenverfügung nach österreichischem PatVG — für medizinische Behandlungsentscheidungen.

Widerruf der Vorsorgevollmacht

Regelung zum Widerruf der Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten des Vollmachtgebers, solange er handlungsfähig ist — mit ÖZVV-Abmeldung.

So erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht für Österreich

In fünf Schritten zu einer rechtssicheren österreichischen Vorsorgevollmacht nach EAVG und §§ 260 ff. ABGB.

  1. 1

    Wirkungsbereich bestimmen

    Entscheiden Sie, ob die Vorsorgevollmacht einen beschränkten (bestimmte Bereiche) oder erweiterten Wirkungsbereich (medizinische Entscheidungen, Wohnort, Vermögen über 100.000 €, Gerichtsvertretung) haben soll. Der erweiterte Wirkungsbereich erfordert notarielle Errichtung und ÖZVV-Registrierung.

  2. 2

    Bevollmächtigte Person bestimmen

    Wählen Sie eine Person Ihres absoluten Vertrauens als Vorsorgebevollmächtigte. Benennen Sie auch einen Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass die erste Person ausfällt. Geben Sie vollständige Personendaten an.

  3. 3

    Bereiche und Grenzen festlegen

    Legen Sie fest, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte handeln darf und wo Grenzen gelten — z. B. keine Immobilienverkäufe ohne Gerichtsgenehmigung, Berichtspflicht bei Vermögensverwaltung.

  4. 4

    Formvorschriften einhalten

    Bei beschränktem Wirkungsbereich: Schriftform und Unterschrift. Bei erweitertem Wirkungsbereich: Errichtung vor einem österreichischen Notar oder durch anwaltliche Beurkundung (EAVG) und Registrierung im ÖZVV.

  5. 5

    Vorschau prüfen und PDF herunterladen

    Laden Sie die Vorlage als PDF herunter und vereinbaren Sie einen Termin bei einem österreichischen Notar, wenn erweiterte Vollmachtsbereiche gewünscht sind. Bewahren Sie das Original sicher auf.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Die österreichische Erwachsenenschutzreform 2018 (EAVG) hat das Recht der Vorsorgevollmacht grundlegend modernisiert — mit wichtigen Formvorschriften und dem ÖZVV als zentralem Register.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Erwachsenenschutzgesetz (EAVG) 2018 — Grundlagen der Vorsorgevollmacht in Österreich

Mit dem Erwachsenenschutzgesetz (EAVG), das am 1. Juli 2018 in Österreich in Kraft trat, wurde das bisherige Sachwalterrecht durch ein modernes, auf Selbstbestimmung ausgerichtetes System ersetzt. Die §§ 260 ff. ABGB regeln die Vorsorgevollmacht als zentrales Instrument des Erwachsenenschutzes. Das österreichische Recht betont: Erst wenn keine Vorsorgevollmacht oder andere Vertretungsregelungen bestehen, kann das Gericht einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellen. Die frühzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht entspricht dem Willen des österreichischen Gesetzgebers und verhindert aufwändige Gerichtsverfahren.

ÖZVV — Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis

Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist ein zentrales staatliches Register, das alle Vorsorgevollmachten mit erweitertem Wirkungsbereich, alle gerichtlichen Erwachsenenvertretungen und alle Sachwalterschaften speichert. Ärzte, Behörden und Gerichte können das ÖZVV abfragen, um die Vertretungssituation einer Person festzustellen. Eine Vorsorgevollmacht mit erweitertem Wirkungsbereich, die nicht im ÖZVV registriert ist, entfaltet gegenüber Dritten — insbesondere Krankenhäusern, Behörden und Gerichten — keine volle Wirksamkeit. Die Registrierung erfolgt durch den beurkundenden Notar oder Rechtsanwalt direkt im ÖZVV.

Patientenverfügung (PatVG) und medizinische Entscheidungen in Österreich

Ergänzend zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich in Österreich die Errichtung einer Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungsgesetz (PatVG). Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen der Verfügende im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit ablehnt. Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach § 3 PatVG von einem Arzt beurteilt und notariell oder rechtsanwaltlich beurkundet werden; sie gilt 8 Jahre (nach Ablauf automatische Erneuerung erforderlich). Beachtliche Patientenverfügungen sind formlos, haben aber schwächere Bindungswirkung. Vorsorgebevollmächtigte in Österreich sind an eine verbindliche Patientenverfügung gebunden.

Abgrenzung zur Sachwalterschaft und gerichtliche Erwachsenenvertretung in Österreich

Das österreichische EAVG 2018 hat die Sachwalterschaft weitgehend durch vier neue Instrumente ersetzt: Vorsorgevollmacht (§§ 260 ff. ABGB), gewählte Erwachsenenvertretung (§§ 264 ff. ABGB), gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nahe Angehörige (§§ 268 ff. ABGB) und gerichtliche Erwachsenenvertretung (§§ 271 ff. ABGB). Die gerichtliche Erwachsenenvertretung wird vom österreichischen Gericht nur mehr als letztes Mittel bestellt, wenn keine anderen Vertretungsmöglichkeiten bestehen. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht errichtet, vermeidet in der Regel die Notwendigkeit einer gerichtlichen Bestellung.

Häufig gestellte Fragen

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