Vorsorgevollmacht Vorlage für Österreich
Treffen Sie vorausschauend rechtliche Entscheidungen für den Fall, dass Sie handlungsunfähig werden — mit einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht. Unsere Vorlage berücksichtigt alle Anforderungen des Erwachsenenschutzgesetzes (EAVG 2018), der §§ 260 ff. ABGB und des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV) — als PDF für Österreich sofort verfügbar.
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Mag. Brigitte Maier |
| GEBURTSDATUM | 12.06.1951 |
| WOHNADRESSE | Mariahilfer Straße 78/12, 1070 Wien |
| SV-NUMMER | 1234 120651 |
| TELEFON | +43 1 526 78 90 |
| brigitte.maier@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Dr. Martin Maier |
| GEBURTSDATUM | 24.03.1980 |
| WOHNADRESSE | Linzer Straße 124/8, 1140 Wien |
| VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/IN | Sohn |
| TELEFON | +43 664 123 45 67 |
| martin.maier@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Dr. Sabine Maier-Huber |
| WOHNADRESSE | Schillerplatz 7, 4020 Linz |
| VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/IN | Tochter |
Hinweis: Eine separate Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) ist gesondert zu errichten und geht der Vorsorgevollmacht im medizinischen Bereich vor. Bei verbindlicher Patientenverfügung sind Ärzte/innen unmittelbar gebunden, andohneanddass die/der Bevollmächtigte zustimmen muss.
Hinweis: Geschäfte des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs (insbesondere Verkauf einer Liegenschaft, Aufnahme von Krediten über € 10.000) bedürfen der gerichtlichen Genehmigung (§ 258 ABGB iVm § 167 AußStrG), auch wenn die Vorsorgevollmacht diese Befugnisse umfasst.
(a) meinen Tod — an die Stelle der Vorsorgevollmacht treten erbrechtliche Bestimmungen;
(b) Tod oder Geschäftsunfähigkeit der/des Bevollmächtigten (Ersatzbevollmächtigte/r tritt ein);
(c) Wiedererlangen meiner Entscheidungsfähigkeit — die Vollmacht ruht dann wieder, bis neuerlich die Entscheidungsfähigkeit verloren geht;
(d) gerichtliche Aufhebung wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen der/des Bevollmächtigten zum Schutz meiner Interessen (§ 246 ABGB sinngemäß).
| ORT | Wien |
| DATUM | 15.04.2026 |
| NOTARIATSART | Notariatsakt vor einem Notar/einer Notarin |
On this ______ day of ________________________, 20______, before me personally appeared Mag. Brigitte Maier, known to me (or satisfactorily proven) to be the person whose name is subscribed to the within instrument, and acknowledged that they executed the same for the purposes therein contained.
Was ist eine Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, mit der eine Person (Vollmachtgeber) zu einem Zeitpunkt, in dem sie noch voll handlungs- und entscheidungsfähig ist, eine Vertrauensperson (Vorsorgebevollmächtigter) bestimmt, die für sie handeln soll, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln — z. B. infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen. Das österreichische Recht regelt die Vorsorgevollmacht seit der großen Erwachsenenschutzreform 2018 in den §§ 260 ff. ABGB. Die Reform hat die frühere Sachwalterschaft weitgehend durch modernere, selbstbestimmungsfreundlichere Instrumente ersetzt.
In Österreich gibt es nach dem EAVG (Erwachsenenschutzgesetz 2018) zwei Varianten der Vorsorgevollmacht: die Vorsorgevollmacht mit beschränktem Wirkungsbereich kann für bestimmte, klar umrissene Bereiche formlos errichtet werden und bedarf nur der Schriftform. Die Vorsorgevollmacht mit erweitertem Wirkungsbereich — also wenn sie sich auf medizinische Behandlungen, Vertretung vor Gerichten, Verfügungen über Vermögen ab 100.000 € oder Änderungen des Wohnorts erstreckt — muss notariell oder durch eine anwaltliche Beurkundung errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Nur registrierte Vollmachten entfalten ihre volle Wirkung gegenüber Behörden und Gerichten.
Eine Vorsorgevollmacht in Österreich ersetzt unter Umständen die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters vollständig — was im Sinne der Selbstbestimmung des Vollmachtgebers ist. Das österreichische ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) speichert alle registrierten Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen, sodass Ärzte, Gerichte und Behörden jederzeit prüfen können, ob eine Person durch eine Vorsorgevollmacht vertreten wird. Ergänzend empfiehlt sich in Österreich die Errichtung einer Patientenverfügung nach dem PatVG (Patientenverfügungsgesetz), um auch medizinische Entscheidungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit verbindlich vorauszuplanen.
Was diese Vorlage enthält
Die Doxuno-Vorsorgevollmachtsvorlage für Österreich deckt alle wesentlichen Bereiche nach EAVG und §§ 260 ff. ABGB für eine rechtswirksame Vorsorge ab.
Vollmachtgeber und Bevollmächtigter
Vollständige Identifikation des Vollmachtgebers und der Vertrauensperson (Bevollmächtigter) — Name, Adresse, Geburtsdatum — nach österreichischem Recht.
Wirkungsbereich
Klare Bestimmung des Wirkungsbereichs: beschränkt (bestimmte Angelegenheiten) oder erweitert (medizinische, finanzielle und rechtliche Entscheidungen) nach §§ 260 ff. ABGB.
Vermögensverwaltung
Bevollmächtigung zur Verwaltung des Vermögens — Bankgeschäfte, Veranlagungen, Liegenschaften — mit optionalen Betragsgrenzen und Berichtspflichten.
Medizinische Entscheidungen
Ermächtigung zu medizinischen Entscheidungen bei Entscheidungsunfähigkeit — im Einklang mit dem Patientenrecht und der Patientenverfügung (PatVG).
Verhandlungsfähigkeit vor Gerichten und Behörden
Bevollmächtigung zur Vertretung vor österreichischen Gerichten, Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung, Grundbuchsgericht) und privaten Institutionen.
Wohnortentscheidungen
Regelung zur Entscheidungsbefugnis über einen Wechsel des Wohnorts — z. B. Einweisung in ein Pflegeheim — nach §§ 260 ff. ABGB (erweiterter Wirkungsbereich).
Ersatzbevollmächtigter
Benennung eines Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte ausfällt, stirbt oder die Vollmacht ablehnt.
ÖZVV-Registrierung
Hinweis auf die Pflicht zur Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) bei erweitertem Wirkungsbereich — Voraussetzung für die volle Wirksamkeit.
Notarielle oder anwaltliche Errichtung
Bei erweitertem Wirkungsbereich: Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung vor einem österreichischen Notar oder durch anwaltliche Beurkundung nach dem EAVG.
Patientenverfügung (PatVG)
Optionaler Verweis auf eine parallel errichtete Patientenverfügung nach österreichischem PatVG — für medizinische Behandlungsentscheidungen.
Widerruf der Vorsorgevollmacht
Regelung zum Widerruf der Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten des Vollmachtgebers, solange er handlungsfähig ist — mit ÖZVV-Abmeldung.
So erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht für Österreich
In fünf Schritten zu einer rechtssicheren österreichischen Vorsorgevollmacht nach EAVG und §§ 260 ff. ABGB.
- 1
Wirkungsbereich bestimmen
Entscheiden Sie, ob die Vorsorgevollmacht einen beschränkten (bestimmte Bereiche) oder erweiterten Wirkungsbereich (medizinische Entscheidungen, Wohnort, Vermögen über 100.000 €, Gerichtsvertretung) haben soll. Der erweiterte Wirkungsbereich erfordert notarielle Errichtung und ÖZVV-Registrierung.
- 2
Bevollmächtigte Person bestimmen
Wählen Sie eine Person Ihres absoluten Vertrauens als Vorsorgebevollmächtigte. Benennen Sie auch einen Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass die erste Person ausfällt. Geben Sie vollständige Personendaten an.
- 3
Bereiche und Grenzen festlegen
Legen Sie fest, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte handeln darf und wo Grenzen gelten — z. B. keine Immobilienverkäufe ohne Gerichtsgenehmigung, Berichtspflicht bei Vermögensverwaltung.
- 4
Formvorschriften einhalten
Bei beschränktem Wirkungsbereich: Schriftform und Unterschrift. Bei erweitertem Wirkungsbereich: Errichtung vor einem österreichischen Notar oder durch anwaltliche Beurkundung (EAVG) und Registrierung im ÖZVV.
- 5
Vorschau prüfen und PDF herunterladen
Laden Sie die Vorlage als PDF herunter und vereinbaren Sie einen Termin bei einem österreichischen Notar, wenn erweiterte Vollmachtsbereiche gewünscht sind. Bewahren Sie das Original sicher auf.
Rechtliche Hinweise für Österreich
Die österreichische Erwachsenenschutzreform 2018 (EAVG) hat das Recht der Vorsorgevollmacht grundlegend modernisiert — mit wichtigen Formvorschriften und dem ÖZVV als zentralem Register.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Erwachsenenschutzgesetz (EAVG) 2018 — Grundlagen der Vorsorgevollmacht in Österreich
Mit dem Erwachsenenschutzgesetz (EAVG), das am 1. Juli 2018 in Österreich in Kraft trat, wurde das bisherige Sachwalterrecht durch ein modernes, auf Selbstbestimmung ausgerichtetes System ersetzt. Die §§ 260 ff. ABGB regeln die Vorsorgevollmacht als zentrales Instrument des Erwachsenenschutzes. Das österreichische Recht betont: Erst wenn keine Vorsorgevollmacht oder andere Vertretungsregelungen bestehen, kann das Gericht einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellen. Die frühzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht entspricht dem Willen des österreichischen Gesetzgebers und verhindert aufwändige Gerichtsverfahren.
ÖZVV — Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis
Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist ein zentrales staatliches Register, das alle Vorsorgevollmachten mit erweitertem Wirkungsbereich, alle gerichtlichen Erwachsenenvertretungen und alle Sachwalterschaften speichert. Ärzte, Behörden und Gerichte können das ÖZVV abfragen, um die Vertretungssituation einer Person festzustellen. Eine Vorsorgevollmacht mit erweitertem Wirkungsbereich, die nicht im ÖZVV registriert ist, entfaltet gegenüber Dritten — insbesondere Krankenhäusern, Behörden und Gerichten — keine volle Wirksamkeit. Die Registrierung erfolgt durch den beurkundenden Notar oder Rechtsanwalt direkt im ÖZVV.
Patientenverfügung (PatVG) und medizinische Entscheidungen in Österreich
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich in Österreich die Errichtung einer Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungsgesetz (PatVG). Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen der Verfügende im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit ablehnt. Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach § 3 PatVG von einem Arzt beurteilt und notariell oder rechtsanwaltlich beurkundet werden; sie gilt 8 Jahre (nach Ablauf automatische Erneuerung erforderlich). Beachtliche Patientenverfügungen sind formlos, haben aber schwächere Bindungswirkung. Vorsorgebevollmächtigte in Österreich sind an eine verbindliche Patientenverfügung gebunden.
Abgrenzung zur Sachwalterschaft und gerichtliche Erwachsenenvertretung in Österreich
Das österreichische EAVG 2018 hat die Sachwalterschaft weitgehend durch vier neue Instrumente ersetzt: Vorsorgevollmacht (§§ 260 ff. ABGB), gewählte Erwachsenenvertretung (§§ 264 ff. ABGB), gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nahe Angehörige (§§ 268 ff. ABGB) und gerichtliche Erwachsenenvertretung (§§ 271 ff. ABGB). Die gerichtliche Erwachsenenvertretung wird vom österreichischen Gericht nur mehr als letztes Mittel bestellt, wenn keine anderen Vertretungsmöglichkeiten bestehen. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht nach österreichischem Recht errichtet, vermeidet in der Regel die Notwendigkeit einer gerichtlichen Bestellung.
Häufig gestellte Fragen
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