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Versicherungskündigung Vorlage für Österreich

Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag in Österreich rechtssicher und fristgerecht — mit einer formgerechten Kündigungserklärung nach österreichischem Versicherungsvertragsrecht. Unsere Vorlage deckt alle gängigen Sparten — KFZ-Haftpflicht, Kasko, Hausrat, Eigenheim, Lebens-, Unfall-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung — ab und unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung (§ 8 VersVG), Sonderkündigung nach Schadensfall (§ 24 VersVG), Halterwechsel beim KFZ (§ 5 KHVG) und Prämienanpassung (§ 41 VersVG). Sofort als professionelles PDF herunterladen — bereit zum Versand per Einschreiben in Wien, Graz, Linz oder Salzburg.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Mag. Anna Steiner
Stephansplatz 5, 1010 Wien · Kunden-Nr.: KD-78901234
+43 660 123 45 67
anna.steiner@example.at
Wien, 15.05.2026
Generali Versicherung AG
Landskrongasse 1—3, 1010 Wien · UID: ATU14655805 · Tel.: +43 1 53401 0 · E-Mail: service@generali.at
KUENDIGUNG VERSICHERUNGSVERTRAG
Polizze Nr. 12345678-AT-2024 · Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kuendige ich, Mag. Anna Steiner, geboren am 14.06.1980, wohnhaft in Stephansplatz 5, 1010 Wien, Versicherungsnehmer/in der oben bezeichneten Polizze, den nachstehend bezeichneten Versicherungsvertrag in ordentliche Kuendigung zum Ende der Versicherungsperiode (§ 8 VersVG) mit Wirkung zum nachstehend angegebenen Termin.
Vertragsdaten der gekuendigten Polizze:
Versicherungsart: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
Polizzennummer: 12345678-AT-2024
Versicherungsnehmer/in: Mag. Anna Steiner (Kunden-Nr.: KD-78901234)
Vertragsbeginn: 01.07.2024
Hauptfaelligkeit: 01.07.2026
Aktuelle Jahrespraemie: 425,80 EUR
Kuendigungserklaerung. Hiermit erklaere ich die Kuendigung des oben bezeichneten Versicherungsvertrages mit Wirkung zum 30.06.2026 (zur naechsten Hauptfaelligkeit). Die Kuendigung erfolgt aus folgendem Grund: ordentliche Kuendigung zum Ende der Versicherungsperiode (§ 8 VersVG).

Die Kuendigungsfrist betraegt 1 Monat vor Ende der Versicherungsperiode (§ 8 VersVG). Diese Frist wurde mit dem Datum dieses Schreibens ordnungsgemaess gewahrt.
Begruendung — Ordentliche Kuendigung (§ 8 VersVG). Die Kuendigung erfolgt zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Die Kuendigungsfrist betraegt 1 Monat vor der Hauptfaelligkeit; diese Frist wurde mit dem Datum dieses Schreibens gewahrt. Die Kuendigung wirkt mit Ablauf des Tages, der dem Hauptfaelligkeitstag (01.07.2026) vorangeht.
Bitte um schriftliche Bestaetigung. Ich ersuche Sie, die Kuendigung sowie das Vertragsende-Datum unverzueglich, jedenfalls binnen 14 Tagen, schriftlich zu bestaetigen. Sollten anteilige Praemienrueckzahlungen (pro rata temporis) anfallen, ersuche ich um Aufstellung der Berechnung sowie um Ueberweisung des Betrages auf folgendes Konto:

Empfaenger: Mag. Anna Steiner
IBAN: AT12 1100 0001 2345 6789
Verwendungszweck: Praemienrueckzahlung Polizze 12345678-AT-2024
Bonus-Malus-Stufenstandsbestaetigung. Ich ersuche um schriftliche Bestaetigung meiner aktuellen Bonus-Malus-Stufe (derzeit Stufe 0) sowie der Schadensfreiheitsdauer der letzten 5 Jahre. Diese Bestaetigung wird fuer den Abschluss einer Anschlussversicherung benoetigt; gemaess BTV (Bonus-Malus-Vereinbarung der oesterreichischen Versicherer) ist dies kostenlos und binnen 14 Tagen zu erstellen.
Praemienrueckzahlung pro rata temporis. Ich ersuche um Berechnung der anteiligen Praemie fuer den nicht in Anspruch genommenen Versicherungszeitraum (pro rata temporis) sowie um Rueckzahlung dieses Betrages auf das oben genannte Konto innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsende. Eine bestehende Beitragsfreiheit aufgrund eines Schadensfalls (in Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung) bleibt unberuehrt.

Etwaige Stornogebuehren sind nach geltender Rechtsprechung nur dann zulaessig, wenn sie ausdruecklich vereinbart und nicht uebermaessig sind (OGH 7 Ob 138/14m); bitte legen Sie die Berechnungsgrundlage offen.
Anschlussversicherung. Ich teile Ihnen (zur Wahrung der Pflichtversicherungs-Pflicht gem. KHVG) mit, dass ich ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieser Polizze nahtlos eine Anschlussversicherung bei folgendem Versicherer abgeschlossen habe:

Anschlussversicherer: UNIQA Versicherung AG
Polizze-Nummer: UN-87654321-2026
Beginn der Anschlussversicherung: 01.07.2026

Damit ist die nahtlose Pflichtversicherungs-Deckung der oesterreichischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gewahrt; eine Anzeige an die Wirtschaftskammer-KFZ-Kennzeichen-Servicestelle ist nicht erforderlich.
Versandart. Dieses Schreiben wird Ihnen mittels Einschreiben mit Rueckschein zur Sicherung des Zugangsnachweises uebermittelt.
Rechtsgrundlagen: § 8 VersVG (ordentliche Kuendigung); § 23 VersVG (Risikoaenderung); § 24 VersVG (Sonderkuendigung Schadensfall); § 41 VersVG (Praemienanpassung); § 59 VersVG (Doppelversicherung); §§ 5, 158c VersVG iVm KHVG (Kfz-Pflichthaftpflicht); § 14 KSchG (Konsumentengerichtsstand).
MIT FREUNDLICHEN GRUESSEN
Mag. Anna Steiner
Datum: ____________________

Was ist eine Versicherungskündigung in Österreich?

Eine Versicherungskündigung ist die einseitige Erklärung des Versicherungsnehmers (oder des Versicherers) gegenüber der Vertragsgegenseite, mit der das bestehende Versicherungsverhältnis zum nächstmöglichen Termin beendet wird. Geregelt ist das Recht zur Kündigung im österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sowie in den ergänzenden Sondergesetzen — etwa dem KHVG für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Die ordentliche Kündigung nach § 8 VersVG ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode (Hauptfälligkeit) zulässig; bei Lebensversicherungen beträgt die Frist nach § 158a VersVG drei Monate.

Das österreichische Versicherungsrecht kennt zahlreiche Sonderkündigungsrechte, die unabhängig vom regulären Hauptfälligkeitstermin greifen. Nach § 24 VersVG kann der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall innerhalb eines Monats ab Erhalt des Auszahlungs- bzw. Ablehnungsbescheides außerordentlich kündigen — auch der Versicherer hat dieses Recht. Bei einer Prämienanpassung nach § 41 VersVG entsteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung. Bei wesentlicher Risikoänderung (§ 23 VersVG) und Doppelversicherung (§ 59 VersVG) bestehen weitere Sonderkündigungsrechte. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung führt der Eigentumsübergang des Fahrzeugs nach § 5 KHVG zum Wechsel des Versicherungsschutzes auf den Erwerber, mit korrespondierenden Kündigungsrechten beider Parteien.

In Österreich ist die KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflichtversicherung nach § 1 KHVG — eine Kündigung ohne nahtlose Anschlussversicherung zieht die Beschlagnahme des Kennzeichens und Verwaltungsstrafen nach dem KFG nach sich. Der österreichische Versicherer ist nach § 174 VersVG verpflichtet, den Versicherungsnehmer rechtzeitig über die bevorstehende Hauptfälligkeit und sein Kündigungsrecht zu informieren. Bei Verbrauchergeschäften gelten ergänzend die Schutzbestimmungen der §§ 13, 14 KSchG; insbesondere bleibt der zwingende Konsumentengerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gewahrt. Vor österreichischen Bezirksgerichten und Landesgerichten — sowie dem OGH als Höchstgericht — werden Kündigungsstreitigkeiten anhand der ständigen Rechtsprechung zur Auslegung der VersVG-Bestimmungen und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geprüft.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Versicherungskündigungsvorlage für Österreich deckt alle wichtigen Sparten und Kündigungsgründe ab — vom ordentlichen Hauptfälligkeitstermin bis zur Sonderkündigung nach Schadensfall.

Versicherungsnehmer & Versicherer

Vollständige Daten — Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, IBAN — sowie Versicherer mit FMA-Sitz in Österreich und Schadenservicestelle.

Polizzendaten

Polizzennummer, Vertragsbeginn, Hauptfälligkeit und Jahresprämie — alle Pflichtangaben für eine wirksame Zuordnung der Kündigung in Österreich.

Zehn Versicherungssparten

KFZ-Haftpflicht, Kasko, Hausrat, Eigenheim, Lebens-, Unfall-, Rechtsschutz-, Betriebshaftpflicht-, Krankenzusatz-, Reiseversicherung.

Sieben Kündigungsgründe

Ordentliche Kündigung (§ 8 VersVG), Schadensfall (§ 24), KFZ-Halterwechsel (§ 5 KHVG), Prämienanpassung (§ 41), Risikoänderung (§ 23), Doppelversicherung (§ 59), Risikowegfall.

Automatische Fristberechnung

Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist je Sparte und Grund — z. B. 1 Monat Standard, 3 Monate Lebensversicherung (§ 158a VersVG).

Sonderkündigung nach Schadensfall

Detaillierte Klausel nach § 24 VersVG — Frist 1 Monat ab Auszahlungs- bzw. Ablehnungsbescheid, mit Angabe von Schadensdatum und Bescheidnummer.

KFZ-Halterwechsel § 5 KHVG

Spezialklausel für Fahrzeugverkauf in Österreich — Versicherungsschutz wandert an Erwerber, separate Anmeldung bei der Wiener Zulassungsstelle erforderlich.

Anschlussversicherung dokumentieren

Pflichtangaben zur Anschlussversicherung — bei KFZ-Haftpflicht nahtloser Anschluss zwingend (Strafe + Beschlagnahme Kennzeichen sonst).

Bonus-Malus-Übernahme

Optionale Klausel zur Übertragung der Bonus-Malus-Stufe auf den neuen Versicherer — relevant bei KFZ-Haftpflicht in Österreich (§ 30 KHVG).

Prämienrückerstattung

Anspruch auf anteilige Prämienrückerstattung pro rata temporis bei vorzeitiger Beendigung — gesetzlich oder nach AVB des österreichischen Versicherers.

Versand per Einschreiben

Empfehlung zum Versand per Einschreiben mit Rückschein — die in Österreich übliche Form für eine sichere Zugangsdokumentation.

Schriftliche Kündigungsbestätigung

Aufforderung an den Versicherer zur schriftlichen Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum, Schlussabrechnung und Polizze-Rückgabe.

So erstellen Sie Ihre Versicherungskündigung

In wenigen Schritten zu einer rechtssicheren Versicherungskündigung nach österreichischem Recht — keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.

  1. 1

    Versicherungssparte und Kündigungsgrund wählen

    Wählen Sie zunächst die Sparte aus — KFZ-Haftpflicht, Kasko, Hausrat, Eigenheim, Lebens-, Unfall-, Rechtsschutz-, Betriebshaftpflicht-, Krankenzusatz- oder Reiseversicherung. Anschließend bestimmen Sie den Kündigungsgrund: ordentlich zum Hauptfälligkeitstermin, Sonderkündigung nach Schadensfall, KFZ-Halterwechsel, Prämienanpassung, Risikoänderung, Doppelversicherung oder Risikowegfall. Diese Auswahl bestimmt automatisch die anwendbare Kündigungsfrist nach VersVG bzw. KHVG.

  2. 2

    Versicherungsnehmer- und Polizzendaten erfassen

    Tragen Sie Ihre Daten als Versicherungsnehmer ein — Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, IBAN für die Prämienrückerstattung. Geben Sie die Polizzennummer, das Datum des Vertragsbeginns und die Hauptfälligkeit ein. Bei einem österreichischen Versicherer (Wiener Städtische, Allianz Österreich, UNIQA, Generali Österreich, Helvetia, Donau, Zürich, Merkur etc.) tragen Sie die offizielle FMA-Geschäftsadresse und die Schadenservicestelle ein.

  3. 3

    Kündigungsdatum und Begründung festlegen

    Legen Sie das gewünschte Beendigungsdatum fest. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies der nächste Hauptfälligkeitstermin abzüglich der gesetzlichen Frist (1 Monat Standard, 3 Monate Lebensversicherung). Bei einer Sonderkündigung nach Schadensfall geben Sie das Datum des Schadens und das Datum des Auszahlungs-/Ablehnungsbescheides an; die Kündigungsfrist beträgt nach § 24 VersVG einen Monat ab Bescheidzugang. Bei KFZ-Halterwechsel tragen Sie das Übergabedatum ein.

  4. 4

    Anschlussversicherung dokumentieren (KFZ Pflicht)

    Bei einer KFZ-Haftpflichtkündigung ist die nahtlose Anschlussversicherung in Österreich gesetzliche Pflicht — geben Sie den neuen Versicherer, die neue Polizzennummer und das Beginndatum an. Ohne Anschlussversicherung droht nach KFG die Beschlagnahme des Kennzeichens und eine Verwaltungsstrafe. Im Expert-Modus ergänzen Sie die Bonus-Malus-Übertragungsklausel und die Aufforderung zur Datenweitergabe an den neuen Versicherer.

  5. 5

    Vorschau prüfen, PDF herunterladen, per Einschreiben versenden

    Kontrollieren Sie das fertige Schreiben in der Live-Vorschau und laden Sie es als professionelles PDF herunter. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die offizielle Geschäftsadresse Ihres österreichischen Versicherers — der Rückschein dokumentiert den fristgerechten Zugang gegenüber österreichischen Gerichten unwiderlegbar. Bewahren Sie eine Kopie samt Zustellnachweis bis zur schriftlichen Kündigungsbestätigung des Versicherers auf.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Versicherungsvertragsrecht enthält detaillierte Kündigungsfristen und Sonderrechte, deren Missachtung zur Unwirksamkeit der Kündigung oder zur Beitragspflicht für eine weitere Versicherungsperiode führen kann.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich oder eine FMA-registrierte Versicherungsmaklergesellschaft.

Geprüft für österreichisches Recht

Ordentliche Kündigung § 8 VersVG und Lebensversicherung § 158a VersVG

Nach § 8 VersVG kann der Versicherungsnehmer in Österreich seinen Versicherungsvertrag zum Ende der Versicherungsperiode (Hauptfälligkeit) mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Versicherungsperiode mit voller Beitragspflicht. Bei Lebensversicherungen beträgt die Kündigungsfrist nach § 158a VersVG drei Monate; eine vorzeitige Kündigung ist nur unter besonderen Voraussetzungen (Härteklausel) möglich. Der österreichische Versicherer ist nach § 174 VersVG verpflichtet, den Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Hauptfälligkeit über das Kündigungsrecht zu informieren — ein Versäumnis kann nach OGH-Rechtsprechung (7 Ob 197/15w) zur Verlängerung der Kündigungsfrist führen.

Sonderkündigung nach Schadensfall § 24 VersVG

Nach § 24 VersVG steht beiden Vertragsparteien — Versicherungsnehmer und Versicherer — nach einem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beträgt einen Monat ab Erhalt des Auszahlungs- bzw. Ablehnungsbescheides; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Versicherungsmonats wirksam. Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Versicherungsleistung beantragt wurde — eine bloße Schadensanzeige ohne Leistungsantrag löst das Recht in Österreich nicht aus. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die das Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers ausschließt oder einschränkt, ist nach § 25 VersVG unwirksam. Vor österreichischen Bezirksgerichten und dem OGH wird dieses Recht konsequent durchgesetzt.

KFZ-Haftpflicht § 5 KHVG — Halterwechsel und Anschlusspflicht

Bei einem Eigentumsübergang des KFZ in Österreich tritt nach § 5 KHVG der Erwerber in den bestehenden Versicherungsvertrag ein — der Versicherungsschutz wandert mit dem Fahrzeug. Sowohl der bisherige Versicherungsnehmer als auch der Erwerber haben anschließend ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Halterwechsel. Bei einer Kündigung muss der Erwerber zwingend für eine nahtlose Anschlussversicherung sorgen — die KFZ-Haftpflichtversicherung ist nach § 1 KHVG Pflichtversicherung. Ohne gültige Versicherung droht die Beschlagnahme des Kennzeichens durch die Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat (Wien) und Verwaltungsstrafen nach dem österreichischen KFG. Die Bonus-Malus-Stufe nach § 30 KHVG wird bei einem Versicherungswechsel auf Antrag des Versicherungsnehmers an den neuen Versicherer übermittelt.

Prämienanpassung § 41 VersVG und Verbraucherschutz § 13 KSchG

Erhöht der österreichische Versicherer die Prämie ohne entsprechende Erweiterung der Leistungen — etwa wegen Anpassung an die Schadensentwicklung oder Inflationsklauseln — entsteht für den Versicherungsnehmer nach § 41 VersVG ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Zugang der schriftlichen Mitteilung. Die Kündigung wird zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung wirksam; eine Beitragspflicht für die erhöhten Prämien entfällt. Bei Verbrauchern in Österreich gelten ergänzend §§ 13, 14 KSchG: Der Konsumentengerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers ist zwingend; AVB-Klauseln, die das Sonderkündigungsrecht beschränken, sind nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unwirksam. Akzeptiert der Versicherer eine fristgerechte Kündigung nicht, kann der Versicherungsnehmer die Feststellungsklage beim zuständigen österreichischen Bezirksgericht oder Landesgericht einbringen.

Häufig gestellte Fragen

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