Landesspezifische Rechtsinhalte
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Erstatten Sie Anzeige bei der österreichischen Staatsanwaltschaft oder Polizei — formgerecht, vollständig und gerichtsverwertbar. Unsere Strafanzeige-Vorlage erfüllt die Anforderungen der §§ 80 ff. StPO, ermöglicht den Anschluss als Privatbeteiligte/r nach § 67 StPO und erfasst alle Sachverhaltsangaben, die die Kriminalpolizei und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Staatsanwaltschaft Wien oder eine LPD in Österreich für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens benötigen.
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Eine Strafanzeige ist nach §§ 80 ff. der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) die Mitteilung eines Anfangsverdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei. Sie kann von jeder Person erstattet werden — vom Opfer, von Zeugen, von Behörden oder anonym. § 80 StPO sieht ausdrücklich vor, dass die Anzeige schriftlich oder mündlich, persönlich, per Post, per Telefax oder elektronisch eingebracht werden kann; bei der nächstgelegenen Polizeiinspektion (LPD Wien, LPD Niederösterreich, BH Graz-Umgebung etc.) ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Strafanzeige löst die Pflicht der österreichischen Strafverfolgungsbehörden aus, den Sachverhalt zu prüfen und — bei Vorliegen eines Anfangsverdachts (§ 1 Abs 3 StPO) — ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Im österreichischen System ist zwischen Offizialdelikten, Ermächtigungsdelikten und Privatanklagedelikten zu unterscheiden. Offizialdelikte (z. B. Diebstahl § 127 StGB, Körperverletzung § 83 StGB, Betrug § 146 StGB, Veruntreuung § 133 StGB) verfolgt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, sobald eine Strafanzeige eingeht. Ermächtigungsdelikte erfordern die Ermächtigung des/der Verletzten (etwa § 107 StGB Gefährliche Drohung im Privatbereich). Privatanklagedelikte wie Üble Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 109 StGB) werden in Österreich nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern direkt vom Opfer durch eigene Privatanklage beim Landesgericht für Strafsachen verfolgt — die klassische Strafanzeige greift hier nicht.
Das österreichische Strafverfahren beginnt mit der Anzeige als Initialakt. Die Staatsanwaltschaft Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck oder Klagenfurt prüft zunächst den Anfangsverdacht und entscheidet über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens (§ 1 Abs 3 StPO). Das/die Opfer kann sich nach § 67 StPO als Privatbeteiligte/r anschließen und im Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzengeld) geltend machen — ein Verfahrensschritt, der in Österreich gesondert von einer reinen Zivilklage Zeit, Kosten und Mehrfachbeweisaufnahme spart. Vorsicht: § 297 StGB (Verleumdung) stellt die wissentlich falsche Anzeige unter Strafe — wer eine andere Person wider besseres Wissen einer strafbaren Handlung beschuldigt, riskiert in Österreich bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Strafanzeige sollte daher nur auf nachweisbaren oder zumindest plausiblen Sachverhalt gestützt werden.
Die Doxuno-Strafanzeige für Österreich erfüllt sämtliche formalen und inhaltlichen Anforderungen der StPO und ist sowohl für Polizei als auch Staatsanwaltschaft direkt verwertbar.
Korrekte Adressierung der zuständigen Staatsanwaltschaft (Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) oder der nächstgelegenen Polizeiinspektion / LPD nach § 80 StPO.
Vollständige Identifikation der anzeigenden Person — Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefon und E-Mail für die Ladung als Zeuge in Österreich.
Angaben zu der Person, gegen die sich die Anzeige richtet — vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum oder Beschreibung, falls die Identität unbekannt ist.
Konkrete Bezeichnung des Tatvorwurfs unter Verweis auf einschlägige Tatbestände des österreichischen StGB (z. B. § 127 Diebstahl, § 146 Betrug, § 83 Körperverletzung).
Chronologische Schilderung von Tatzeit, Tatort, Tathergang und Vorgeschichte — die zentrale Grundlage für die Beurteilung des Anfangsverdachts nach § 1 Abs 3 StPO.
Auflistung von Zeugen mit ladungsfähiger Adresse, Urkunden, Fotos, Videos, E-Mails, SMS, Chat-Verläufen und sonstigen Beweismitteln nach § 102 StPO.
Bezifferung des materiellen und ideellen Schadens — wichtig für die spätere Geltendmachung als Privatbeteiligte/r im Adhäsionsverfahren der österreichischen Strafgerichte.
Optionaler Anschluss als Privatbeteiligte/r — Geltendmachung zivilrechtlicher Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche im laufenden Strafverfahren.
Bitte um Mitteilung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, etwaige Verfahrenseinstellungen (§§ 190, 191 StPO) und die Hauptverhandlung.
Hinweis auf die strafrechtliche Verantwortung bei wissentlich falscher Anzeige (Verleumdung gemäß § 297 StGB — bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe in Österreich).
Formale Schlussbestimmungen mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift — bei elektronischer Einbringung über bürgerkartensignatur oder Handysignatur möglich.
Strukturiertes Anlagenverzeichnis (z. B. Tatortfotos, ärztliche Befunde, Urkundenkopien, Screenshots) — von der österreichischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft erwartet.
In fünf strukturierten Schritten zu einer vollständigen, gerichtsverwertbaren Strafanzeige nach österreichischer StPO — keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.
Wählen Sie zuerst, ob die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft (Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) oder an die nächstgelegene Polizeiinspektion / LPD gerichtet werden soll. § 80 StPO lässt beide Wege zu — bei dringendem Sachverhalt empfiehlt sich der direkte Weg zur Polizei in Österreich, bei komplexen Wirtschafts- oder Korruptionsdelikten an die WKStA. Benennen Sie sodann den Tatvorwurf konkret unter Verweis auf den einschlägigen Tatbestand des österreichischen StGB.
Tragen Sie die vollständigen Daten von Anzeigenden und (sofern bekannt) Verdächtigen ein. Schildern Sie den Sachverhalt chronologisch: Tatzeit, Tatort, Tathergang, beteiligte Personen, Vorgeschichte. Je genauer und nüchterner die Darstellung, desto schneller kann die österreichische Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht (§ 1 Abs 3 StPO) prüfen und ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Listen Sie alle verfügbaren Beweismittel auf — Zeugen mit ladungsfähigen Adressen, Urkunden, Fotos, Videos, E-Mails, Chat-Verläufe, ärztliche Befunde. Die österreichische Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft führen die Ermittlungen ohne Beweisaufwand des/der Anzeigenden, doch jede schon mitgelieferte Information beschleunigt das Verfahren erheblich.
Entscheiden Sie, ob Sie sich als Privatbeteiligte/r nach § 67 StPO anschließen möchten — das österreichische Adhäsionsverfahren ermöglicht die Geltendmachung von Schadenersatz, Schmerzengeld und sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen direkt im Strafverfahren. Beziffern Sie den Schaden möglichst konkret; eine spätere Erweiterung ist auch im Verfahren noch möglich.
Kontrollieren Sie das fertige Schriftstück in der Live-Vorschau, laden Sie es als PDF herunter, unterschreiben Sie es und bringen Sie es bei der zuständigen Stelle ein — persönlich an der Polizeiinspektion, per Post, per Fax oder elektronisch über bürgerkartensignatur.gv.at. In Österreich ist die Anzeige gebührenfrei. Bewahren Sie eine Kopie samt Empfangsbestätigung auf.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das österreichische Strafprozessrecht weist mehrere Besonderheiten auf, die bei der Erstattung einer Strafanzeige sorgfältig zu beachten sind.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich oder die Opferhilfe (Weißer Ring Österreich, Opfer-Notruf 0800 112 112).
Geprüft für österreichisches Recht
Nach § 80 der österreichischen StPO ist die Strafanzeige formfrei: Sie kann schriftlich, mündlich (Niederschrift bei der Polizei), per Telefax oder elektronisch (über bürgerkartensignatur.gv.at oder die Online-Anzeige der Bundespolizei) eingebracht werden. Adressaten sind die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei (§ 80 Abs 1 StPO). In Österreich gibt es keinen Anwaltszwang — jede Person kann selbst Anzeige erstatten. Behörden und gewisse Berufsgruppen (Ärzte bei Misshandlungsverdacht, § 54 Abs 4 ÄrzteG) sind nach § 78 StPO sogar zur Anzeige verpflichtet, sofern ein Offizialdelikt erkennbar wird. Die Anzeige selbst löst keine Kosten aus; sie ist in Österreich gebührenfrei.
Das österreichische Strafrecht trennt drei Verfolgungstypen. Offizialdelikte (z. B. § 127 StGB Diebstahl, § 146 StGB Betrug, § 83 StGB Körperverletzung, § 207 StGB sexueller Missbrauch von Unmündigen) verfolgt die Staatsanwaltschaft Wien, Graz oder Linz von Amts wegen, sobald eine Strafanzeige vorliegt. Privatanklagedelikte hingegen — vor allem § 111 StGB (Üble Nachrede), § 115 StGB (Beleidigung), § 109 StGB (Hausfriedensbruch im Bagatellfall) — werden in Österreich nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern direkt vom Opfer durch eigene Privatanklage beim Landesgericht für Strafsachen Wien (oder am jeweiligen Sitz des LG) verfolgt. Für diese Delikte ist die klassische Strafanzeige nicht der richtige Weg — hier braucht es eine schriftliche Privatanklage und in der Regel anwaltliche Vertretung. Ermächtigungsdelikte (z. B. § 107 StGB Gefährliche Drohung in Privatbereichen) erfordern die ausdrückliche Verfolgungsermächtigung des Opfers.
Eine zentrale Stärke des österreichischen Strafprozesses ist das Adhäsionsverfahren. Nach § 67 StPO kann sich das Opfer bis zum Schluss des Beweisverfahrens als Privatbeteiligte/r anschließen und zivilrechtliche Ansprüche — Schadenersatz nach § 1295 ABGB, Schmerzengeld nach § 1325 ABGB, Verdienstentgang — direkt im Strafverfahren geltend machen. Damit ersparen sich Opfer in Österreich eine separate Zivilklage vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht, was Zeit, Kosten und doppelte Beweisaufnahme spart. Spricht das Strafgericht Schadenersatz zu, entsteht ein vollstreckbarer Titel nach § 1 EO. Wird der/die Beschuldigte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, kann das Strafgericht den Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verweisen (§ 366 StPO). Opferhilfeeinrichtungen wie der Weiße Ring Österreich oder die Prozessbegleitung nach § 66 StPO unterstützen Opfer ohne eigene Kostenbelastung bei der Anzeige und im Adhäsionsverfahren.
Wer in Österreich eine andere Person wissentlich einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung falsch beschuldigt, macht sich nach § 297 StGB der Verleumdung strafbar — Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in qualifizierten Fällen bis zu zehn Jahre. Auch eine vorsätzliche Verfälschung von Beweismitteln nach § 293 StGB ist strafbar. Anders als ein bloßer Irrtum bei der Sachverhaltsdarstellung — der nicht strafbar ist — setzt § 297 StGB Wissentlichkeit voraus. Die österreichische Praxis zeigt, dass Verleumdungsanzeigen besonders im familienrechtlichen Kontext (Streitsorgerecht, Ehekrieg) und im Nachbarschaftsbereich vorkommen. Gerade deshalb sollte die Anzeige nüchtern, sachlich und nur auf nachweisbarem oder zumindest plausibel begründetem Verdacht gestützt sein. Im Zweifel ist anwaltliche Beratung — etwa über die Rechtsanwaltskammer Österreich (ÖRAK) oder Verfahrenshilfe nach § 61 StPO — sinnvoll.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihre Strafanzeige nach österreichischer StPO sofort als professionelles PDF herunter — bereit zur Einbringung bei der Staatsanwaltschaft, der Polizeiinspektion oder elektronisch über bürgerkartensignatur.
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