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Reisevollmacht für Minderjährige — Vorlage für Österreich (§ 167 ABGB)

Bei Auslandsreisen minderjähriger Kinder ohne beide erziehungsberechtigte Eltern verlangen viele Staaten eine schriftliche Reisevollmacht (Einverständniserklärung). In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens 1961 (USA, UK, Schweiz, alle EU-Staaten, 120+ Staaten) reicht die mit Apostille versehene notarielle Vollmacht; in einigen Drittstaaten (Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien, Slowenien, Iran, China u. a.) wird zusätzlich eine konsularische Überbeglaubigung verlangt. Diese Doxuno-Vorlage strukturiert die Reisevollmacht für drei Konstellationen (Kind alleine, mit einem Elternteil, mit Begleitperson) und unterstützt sowohl Schengen-Reisen als auch Drittstaat-Reisen mit allen erforderlichen Beglaubigungen. Expert-Klauseln liefern medizinische Notfallvollmacht für Untersuchung/Behandlung/Operation, mehrsprachige Übersetzungen und konsularische Vorab-Information.

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REISEVOLLMACHT FÜR MINDERJÄHRIGE
§ 167 ABGB · Auslandsreise Mit Einverständniserklärung Der Erziehungsberechtigten · Österreich
ELTERNTEIL 1 (VOLLMACHTGEBER)
VOLLSTÄNDIGER NAMEMag. Anna Hofer
WOHNADRESSEMariahilfer Straße 12, Top 5, 1060 Wien
AUSWEISNUMMERU1234567 (Reisepass, gültig bis 15.03.2028)
TELEFON+43 664 1234567
E-MAILanna.hofer@example.at
ELTERNTEIL 2 (VOLLMACHTGEBER)
VOLLSTÄNDIGER NAMEIng. Lukas Steiner
WOHNADRESSEMariahilfer Straße 12, Top 5, 1060 Wien
AUSWEISNUMMERU2345678 (Reisepass, gültig bis 22.05.2029)
TELEFON+43 676 2345678
Wir, die oben bezeichneten Eltern (Vollmachtgeber), erklären hiermit ausdrücklich unser Einverständnis und erteilen die folgende Reisevollmacht für das/die nachstehend genannte/n minderjährige/n Kind/Kinder, die in einem Verhältnis zu uns als erziehungsberechtigte Eltern nach § 167 ABGB stehen und für deren Aufenthaltsbestimmung wir die Obsorge ausüben.
1. Reisendes Kind / reisende Kinder. Diese Vollmacht gilt für folgende minderjährige Personen:

Lena Hofer-Steiner · geb. 22.05.2019 (6 J) · österreichische Staatsbürgerin · Reisepass U7654321 (gültig bis 14.05.2030)
Felix Hofer-Steiner · geb. 14.08.2021 (4 J) · österreichischer Staatsbürger · Reisepass P9876543 (gültig bis 13.08.2028)

Reisedokumente: Beide Kinder reisen mit gültigen österreichischen Reisepässen. EU-Krankenversicherungskarte (EKVK) für beide anbei. Kein Visum erforderlich für Reise nach Kroatien (Schengen seit 2023).

Geburtsurkunde: Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / jedes Kindes ist dieser Vollmacht angeschlossen — damit ist die Eltern-Kind-Beziehung gegenüber den Grenzbehörden eindeutig nachgewiesen.
2. Reise-Details. Wir/Ich erlauben dem/den genannten Kind/Kindern, im Zeitraum vom 12.07.2026 bis voraussichtlich 26.07.2026 zu in Begleitung der nachstehend genannten Großeltern bzw. Verwandten reisen.

Zielland / Reiseroute:
Kroatien (Schengen-Mitglied seit 2023, aber kontrollierte Drittstaats-Grenzregion im Süden)

Konkrete Reiseroute:
Wien — Zagreb (Bahn EC 145, Abfahrt 08:35) — Split (Inlandsflug Croatia Airlines) — Hvar Island (Fähre) — Aufenthalt 12 Tage — Rückreise umgekehrte Route. Transit nur durch Slowenien (Schengen, keine Grenzkontrolle).

Unterkunft:
Hotel Villa Verde, Riva 23, 21450 Hvar, Kroatien. Reservierung 12.-26.07.2026 (14 Nächte). Booking-Bestätigung anbei.

Da das Reiseziel im Schengen-/EU-/EWR-Raum liegt, gelten die liberalisierten Grenzkontrollen — eine notarielle Beglaubigung dieser Vollmacht ist regelmäßig nicht erforderlich, wird aber bei Stichprobenkontrollen empfohlen.
BEGLEITENDE GROSSELTERN / VERWANDTE
VOLLSTÄNDIGER NAMEFrau Karin Hofer (Großmutter mütterlicherseits)
WOHNADRESSESchönbrunner Straße 144, 1120 Wien
AUSWEISNUMMERU3456789 (Reisepass, gültig bis 18.11.2027)
TELEFON+43 664 998877
VERHÄLTNIS ZUM KINDGroßmutter mütterlicherseits (Mutter der Mutter Anna Hofer)
3. Vollmacht an die Begleitperson. Wir/Ich bevollmächtigen die oben bezeichnete Person, das/die genannte/n Kind/Kinder während der oben angegebenen Reise zu betreuen, zu beaufsichtigen und an allen reisebezogenen Handlungen mitzuwirken — insbesondere Vorlage von Reisedokumenten bei Grenzkontrollen, Einbuchung in Unterkünfte, Beförderung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Buchung von Aktivitäten, Beaufsichtigung bei Mahlzeiten und Freizeit. Die Begleitperson handelt im Rahmen dieser Vollmacht im Sinne der elterlichen Sorgfalt und meldet uns/mir alle wesentlichen Vorkommnisse unverzüglich.
4. Notfallkontakte und Versicherung. Bei Bedarf sind folgende Notfallkontakte zu informieren:

Eltern 24/7 erreichbar:
— Mag. Anna Hofer (Mutter): +43 664 1234567 (WhatsApp + Anruf)
— Ing. Lukas Steiner (Vater): +43 676 2345678 (WhatsApp + Anruf)
Hausarzt: Dr. Müller, Mariahilfer Straße 50, 1060 Wien, Tel. 01-555-1234 (Mo-Fr 08:00-18:00)
Kinderarzt-Notfallnummer: Spital AKH Kindernotfallambulanz +43 1 40400-0
BMEIA Notfall-Service Auslandsbüro (24/7): +43 1 90115-4411
Österreichische Botschaft Zagreb: +385 1 488 1050
Reiseversicherung Allianz Notfall-Hotline: +43 1 525-03-0 (24/7, deutsche Sprache)

Reiseversicherung:
Reiseversicherung Allianz Familie Plus, Polizze 9876543, gültig 12.07.-26.07.2026, inkl. Rücktransport-Versicherung bis 500.000 EUR. Notfall-Hotline +43 1 525-03-0 (24/7). Kreditkarten-Versicherung (Diners Club Premium): zusätzlicher Schutz für Notfall-Bargeld.

Im Notfall (Unfall, ernsthafte Erkrankung, Sicherheitsproblem) ist die österreichische Vertretung (Botschaft / Konsulat) im Zielland sowie das Notfall-Service des BMEIA (Tel. +43 1 90115-4411, 24/7) zu kontaktieren.
4. Medizinische Notfallvollmacht. Wir/Ich erteilen der Begleitperson eine eingeschränkte medizinische Vollmacht: Die Begleitperson ist berechtigt, Standard-Untersuchungen und Standard-Behandlungen (Erkältungen, Verletzungen, Schmerzbehandlung) sowie ambulante Notaufnahme-Behandlungen ohne Rücksprache zu veranlassen. Operationen, längere stationäre Aufenthalte (über 3 Tage) und nicht-akute Eingriffe bedürfen — soweit zeitlich möglich — der Rücksprache mit uns/mir.

Konkretisierung:
Allergien:
— Lena: Penicillin-Allergie (anaphylaktische Reaktion möglich); Notfall-EpiPen + Notfall-Medikation in Begleitpersons Tasche. Bei Verdacht auf allergische Reaktion: SOFORT EpiPen + Krankenhaus.
— Felix: keine bekannten Allergien

Dauermedikation: keine
Vorerkrankungen: Lena leichtes Asthma (Inhalator Salbutamol bei Bedarf, mitgegeben)
Impfungen: Standardimpfungen nach österr. Plan vollständig (inkl. Hepatitis A/B, FSME, MMR)

Bei Krankenhaus-Aufnahme: zuerst Kontakt Mutter (+43 664 1234567) versuchen, dann Vater (+43 676 2345678), dann Hausarzt Dr. Müller. Bei Lebensgefahr: SOFORT handeln, Information danach.

Bekannte medizinische Besonderheiten:
Allergien:
— Lena: Penicillin-Allergie (anaphylaktische Reaktion möglich); Notfall-EpiPen + Notfall-Medikation in Begleitpersons Tasche. Bei Verdacht auf allergische Reaktion: SOFORT EpiPen + Krankenhaus.
— Felix: keine bekannten Allergien

Dauermedikation: keine
Vorerkrankungen: Lena leichtes Asthma (Inhalator Salbutamol bei Bedarf, mitgegeben)
Impfungen: Standardimpfungen nach österr. Plan vollständig (inkl. Hepatitis A/B, FSME, MMR)

Bei Krankenhaus-Aufnahme: zuerst Kontakt Mutter (+43 664 1234567) versuchen, dann Vater (+43 676 2345678), dann Hausarzt Dr. Müller. Bei Lebensgefahr: SOFORT handeln, Information danach.
5. Beglaubigung und Übersetzung. Mehrsprachige Vollmacht. Diese Vollmacht wird in Deutsch, Englisch sowie in der/den Sprache/n des/der Ziellandes/Zielländer ausgestellt (Englisch + Kroatisch (Standard EU-Reise)) — damit ist die Vorlage bei Grenzbehörden, Hotels, Verkehrsbetrieben und Notfallstellen direkt verständlich.

7. Schlussbestimmungen. Diese Vollmacht ist für die Dauer der oben angegebenen Reise gültig. Sie erlischt automatisch am Tag nach dem geplanten Rückkehrdatum bzw. mit der tatsächlichen Rückkehr des Kindes / der Kinder, je nachdem, was zuerst eintritt. Vorzeitige Widerrufung der Vollmacht durch einen Elternteil ist jederzeit möglich — die Widerrufung ist der Begleitperson und der zuständigen österreichischen Vertretung im Zielland mitzuteilen.

Etwaige Streitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem Recht; Gerichtsstand ist Wien.

Ort und Datum. Wien, am 05.06.2026.
ELTERNTEIL 1
Mag. Anna Hofer
Datum: ____________________
ELTERNTEIL 2
Ing. Lukas Steiner
Datum: ____________________

Was ist eine Reisevollmacht für Minderjährige nach österreichischem Recht?

Eine Reisevollmacht für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern, mit der sie das Reisen ihres minderjährigen Kindes ohne beide Eltern erlauben. Rechtlich basiert sie auf § 167 ABGB (Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern als Teil der Obsorge nach § 177 ABGB). Da Minderjährige nicht eigenverantwortlich über ihren Aufenthaltsort entscheiden, ist die explizite Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Vollmacht ist außerdem das wichtigste Dokument gegen einen falschen Verdacht der internationalen Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen 1980 (HKÜ) — sie weist nach, dass die Reise mit Wissen und Einverständnis aller erziehungsberechtigten Eltern erfolgt.

Im österreichischen Recht wird zwischen drei Reisekonstellationen unterschieden: (1) Kind reist ALLEINE — beide Eltern müssen bevollmächtigen (Flugreise zu Verwandten, Schulausflug ohne Eltern, Reise mit unbegleiteten Minderjährigen-Service einer Fluggesellschaft); (2) Kind reist MIT NUR EINEM ELTERNTEIL — der andere Elternteil bevollmächtigt (typisch bei getrennten oder beruflich verhinderten Eltern); (3) Kind reist MIT BEGLEITPERSON (Großeltern, Patentante/-onkel, Lehrer, Trainer, Freunde der Familie) — beide Eltern bevollmächtigen die Begleitperson. Bei Alleinobsorge eines Elternteils (verstorbener anderer Elternteil, Vater unbekannt, gerichtliche Übertragung) genügt die Vollmacht des alleinobsorgeberechtigten Elternteils.

Die Anforderungen an die Form der Vollmacht hängen vom Reiseziel ab: Innerhalb des Schengen-Raums und EU/EWR ist die formlose Vollmacht in der Regel ausreichend; für viele Drittstaaten und bestimmte Balkanstaaten wird hingegen eine notariell oder bezirksgerichtlich beglaubigte Vollmacht verlangt. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (über 120 Staaten weltweit) ist die mit Apostille versehene Notariatsbeglaubigung ausreichend; für Nicht-Haager-Vertragsstaaten ist eine konsularische Überbeglaubigung durch die Vertretung des Ziellandes in Österreich erforderlich. Eine mehrsprachige Vollmacht (Deutsch + Englisch + Sprache des Ziellandes) reduziert Verzögerungen an Grenzkontrollen.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Reisevollmacht-Vorlage strukturiert die Einverständniserklärung anlassfall-spezifisch und liefert alle für Grenzkontrollen, Hotels, Verkehrsbetriebe und Notfallstellen erforderlichen Informationen.

Eltern (Vollmachtgeber)

Wahl: beide Eltern bevollmächtigen (Regelfall) ODER nur ein Elternteil (Alleinobsorge / verwitwet / Vater unbekannt). Vollständige Personendaten mit Reisepass-Nummer und 24/7-Telefon.

Reisende Kinder

Liste aller minderjährigen Reisenden mit Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-/Personalausweis-Nummer + Gültigkeit. Geburtsurkunde-Kopie als Anhang.

Reisekonstellation

4 Optionen: Kind reist alleine / mit nur einem Elternteil / mit Großeltern bzw. Verwandten / mit anderer Begleitperson (Lehrer, Trainer, Patentante).

Reise-Details

Zeitraum (Reisebeginn + Rückkehr), Zielland und konkrete Reiseroute, Schengen-/Drittstaat-Klassifikation, Unterkunft am Zielort.

Begleitperson

Personendaten der Begleitperson (außer "Kind alleine"): Name, Adresse, Reisepass-Nummer, Telefon, Verhältnis zum Kind (Großmutter, Lehrer, Patenkind etc.).

Notfallkontakte

Eltern 24/7-Erreichbarkeit, Hausarzt/Kinderarzt, BMEIA Notfall-Service +43 1 90115-4411, Reiseversicherung Notfall-Hotline.

Medizinische Notfallvollmacht (Expert)

3 Stufen: umfassend (inkl. Operation), eingeschränkt (Standard-Behandlung), keine. Mit Allergien-/Vorerkrankungs-Hinweis.

Beglaubigung § 90 NotO (Expert)

Notariatsbeglaubigung (50-120 EUR) ODER Bezirksgericht-Beglaubigung (15-25 EUR) ODER formlos. Online-Notariat seit 2025 verfügbar.

Apostille Haager 1961 (Expert)

Für 120+ Vertragsstaaten — BMEIA / Bezirkshauptmannschaft, 15-30 EUR, 1-3 Werktage.

Mehrsprachige Übersetzung (Expert)

Standardisiert Deutsch + Englisch + Zielland-Sprache; ODER beeidete Übersetzung durch Gerichtsdolmetscher (BMJ-Liste) — typisch 50-150 EUR/Seite.

Drittstaat-spezifische Hinweise (Expert)

Länder mit strengen Kontrollen (Albanien, Bosnien, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien, Slowenien) — explizite Erwähnung der Notariatspflicht.

Konsularische Vorab-Information (Expert)

Telefonische / Online-Anfrage bei Konsulat des Ziellandes vor Reiseantritt — verhindert Überraschungen an der Grenze.

Haager 1980 — Kindesentführungs-Schutz

Explizite Klausel, dass die Reise mit Wissen und Einverständnis BEIDER erziehungsberechtigter Eltern erfolgt — schützt vor falscher Anschuldigung nach HKÜ 1980.

Schlussbestimmungen

Reisedauer-Begrenzung der Vollmacht-Gültigkeit, Widerrufsmöglichkeit, Gerichtsstand Wien, Anwendbares Recht österreichisch.

So erstellen Sie Ihre Reisevollmacht

In fünf strukturierten Schritten zu einer rechtssicheren Reisevollmacht — von der Schengen-Tagesausflug bis zur Drittstaat-Langzeitreise.

  1. 1

    Bevollmächtigungsmodus + Personendaten

    Bestimmen Sie, ob beide Eltern oder nur ein Elternteil bevollmächtigen — bei gemeinsamer Obsorge: beide Eltern unterschreiben; bei Alleinobsorge / verwitwet / Vater unbekannt: nur der alleinobsorgeberechtigte Elternteil. Erfassen Sie für jeden Elternteil: vollständiger Name, Wohnadresse, Reisepass-/Personalausweis-Nummer, 24/7-Telefon.

  2. 2

    Kinder + Reisedokumente

    Listen Sie alle reisenden minderjährigen Kinder mit Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-/Personalausweis-Nummer und Gültigkeit. Fügen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde bei (zwingend bei verschiedenen Familiennamen Eltern/Kind, empfohlen bei allen Drittstaat-Reisen). EU-Krankenversicherungskarte (EKVK) ergänzt das Set.

  3. 3

    Reise + Konstellation

    Wählen Sie die Reisekonstellation: Kind alleine / mit einem Elternteil / mit Großeltern bzw. Verwandten / mit anderer Begleitperson. Geben Sie Reisebeginn und geplante Rückkehr an, Zielland und konkrete Reiseroute (auch Transit-Staaten — bei Bahnreisen wichtig). Klassifizieren Sie das Ziel: Schengen/EU/EWR vs. Drittstaat (Haager-Vertragsstaat oder nicht).

  4. 4

    Begleitperson + Notfallkontakte

    Bei Reisekonstellation außer "Kind alleine": vollständige Personendaten der Begleitperson + Verhältnis zum Kind. Notfallkontakte: Eltern 24/7-Telefon (zwingend), Hausarzt, Verwandte vor Ort, BMEIA Notfall-Service +43 1 90115-4411, Reiseversicherung Notfall-Hotline. Reiseversicherung-Polizze und Rücktransport-Versicherung beifügen.

  5. 5

    Expert: medizinische Vollmacht + Beglaubigung

    Bei längeren Reisen oder Begleitperson außer Familie: medizinische Notfallvollmacht erteilen (umfassend / eingeschränkt / keine) mit Hinweis auf Allergien, Vorerkrankungen, Dauermedikation. Bei Drittstaat-Reisen: Notariats- oder BG-Beglaubigung + ggf. Apostille (Haager-Vertragsstaaten) oder konsularische Überbeglaubigung (Nicht-Haager-Staaten). Mehrsprachige Vollmacht oder beeidete Übersetzung für reibungslose Grenzkontrolle.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Die Reisevollmacht ist ein essentielles Schutzdokument — sowohl für die Sicherheit des Kindes als auch zum Schutz der Eltern vor falschen Verdächtigungen.

Diese Vorlage dient ausschließlich der Information und Strukturierung — sie ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die konkreten Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern; verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Vertretungen des Ziellandes (Konsulat / Botschaft). Aktuelle Reisewarnungen und länder-spezifische Bestimmungen unter bmeia.gv.at/reise-services.

Geprüft für österreichisches Recht

§ 167 ABGB — Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern

Nach § 167 ABGB als Teil der Obsorge nach § 177 ABGB bestimmen die erziehungsberechtigten Eltern den Aufenthaltsort des Kindes — insoweit es das Wohl des Kindes erfordert. Da minderjährige Kinder nicht eigenverantwortlich über ihren Aufenthaltsort entscheiden können, ist für jede Auslandsreise ohne beide Eltern die explizite Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei verheirateten Eltern besteht ab Geburt automatisch gemeinsame Obsorge (§ 177 Abs 1 ABGB) — beide Eltern müssen also bevollmächtigen. Bei unverheirateten Eltern liegt die Obsorge zunächst bei der Mutter (§ 177 Abs 2 ABGB) — sofern beide Eltern eine Standesamtserklärung über die gemeinsame Obsorge nach § 177 Abs 6 ABGB abgegeben haben, müssen wieder beide bevollmächtigen.

Haager Übereinkommen 1980 — Internationale Kindesentführung

Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ) bestimmt, dass jede ohne Zustimmung BEIDER erziehungsberechtigter Eltern erfolgte Verbringung eines Minderjährigen ins Ausland als internationale Kindesentführung gilt — mit der Folge einer Rückführungsanordnung des Aufnahmestaates innerhalb von 6 Wochen. Eine schriftliche Reisevollmacht mit Unterschriften beider Eltern ist daher das wichtigste Beweisdokument, dass die Reise mit beidseitigem Einverständnis erfolgt. Bei Strittigen Reisen — insbesondere nach Trennung oder Scheidung — kann das Pflegschaftsgericht eine Reisegenehmigung erteilen, wenn ein Elternteil die Zustimmung unberechtigt verweigert.

Reisedokumente für Minderjährige (§ 25 PassG)

Minderjährige benötigen für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass (§ 25 Passgesetz) — der Eintrag in den Pass eines Elternteils ist seit 2012 nicht mehr möglich. Für Reisen innerhalb der EU/EWR genügt für unter 12-jährige zusätzlich der Personalausweis. Der Reisepass für Kinder hat in Österreich eine Gültigkeit von 2 Jahren (für unter 2-Jährige) bzw. 5 Jahren (2-12 Jahre) bzw. 10 Jahren (ab 12 Jahre). Beantragung bei der Bezirkshauptmannschaft / dem Magistrat — Wartezeit aktuell 3-6 Wochen (vor Sommerreisezeit häufig länger). Die Reisevollmacht sollte zusätzlich zu den Reisedokumenten in der Begleitperson Handgepäck mitgeführt werden.

Schengen vs. Drittstaaten — unterschiedliche Anforderungen

Innerhalb des Schengen-Raums (alle EU-Staaten außer Irland, plus Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) gibt es keine systematischen Grenzkontrollen — die Reisevollmacht ist häufig nicht erforderlich, aber bei Stichprobenkontrollen sinnvoll. Bei Reisen in EU/EWR-Staaten außerhalb Schengen (Irland, Bulgarien, Rumänien — Stand 2026) und in Drittstaaten gelten strengere Kontrollen. Erfahrungsgemäß besonders strenge Kontrollen für Minderjährige: Albanien, Bosnien & Herzegowina, Griechenland (für slowenischen Auslandsverkehr), Kroatien (Süd-Region), Nordmazedonien, Serbien, Slowenien — hier ist die notariell beglaubigte Reisevollmacht häufig zwingend. In USA und UK gelten strenge Eltern-Identifikations-Anforderungen — ESTA-Programm USA / ETA-Programm UK verlangen elterliche Einreisevollmacht bei minderjährigen ESTA-Antragstellern.

Apostille Haager 1961 und konsularische Überbeglaubigung

Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Reisevollmacht im Ausland kann je nach Zielland eine Zusatzbeglaubigung erforderlich sein. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (über 120 Staaten — u. a. USA, UK, alle EU-Staaten, Schweiz, Japan, Australien) genügt eine Apostille — in Österreich durch das BMEIA bzw. die Bezirkshauptmannschaft ausgestellt (15-30 EUR, 1-3 Werktage). Für Nicht-Haager-Vertragsstaaten (z. B. Iran, China, einige afrikanische Staaten) ist eine konsularische Überbeglaubigung erforderlich: Notariatsbeglaubigung → Überbeglaubigung durch BMEIA → Bestätigung durch die Auslandsvertretung des Ziellandes in Wien. Kosten ca. 30-120 EUR je nach Staat, Bearbeitung 1-3 Wochen.

Medizinische Notfallvollmacht — separate Ermächtigung

Bei längeren Auslandsreisen mit Begleitpersonen außerhalb der unmittelbaren Familie ist die Erteilung einer expliziten medizinischen Notfallvollmacht zu empfehlen. Krankenhäuser im Ausland verlangen bei minderjährigen Patienten häufig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu Untersuchungen, Behandlungen und Operationen — fehlende Vollmacht kann zu kritischen Behandlungsverzögerungen führen. Die medizinische Vollmacht kann gestuft werden: umfassend (inkl. Operation) für längere Reisen mit Risikoaktivitäten; eingeschränkt (Standardbehandlung, Operation einvernehmlich) für kürzere Standardreisen; keine (Kontakt mit Eltern zwingend) für Reisen mit nahen Verwandten. Hinweise auf Allergien, Dauermedikation und Vorerkrankungen sind essentiell.

Häufig gestellte Fragen

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