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Praktikumsvertrag Österreich — Kostenlose Vorlage

Erstellen Sie einen rechtssicheren Praktikumsvertrag nach österreichischem Recht — für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Die Vorlage deckt ASVG-Pflichten, anteiligen Urlaubsanspruch, Mindestentlohnung nach KV-Richtwert und das Abschlusszeugnis ab. Für Österreich konzipiert — als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
PRAKTIKUMSVEREINBARUNG
Österreich · §§ 1151 Ff. ABGB / Angg / KJBG / KV
Zeitraum: 01.07.2026 – 31.08.2026
1 450,00 EUR/Monat
PRAKTIKUMSBETRIEB
Linzer Industrie AG
FN 789012e · Landstraße 36, 4020 Linz · vertreten durch: DI Lukas Steiner, HR-Leiter · E-Mail: praktikum@linzer-industrie.at · Tel: +43 732 123 45 67
PRAKTIKANT/IN
Lena Reiter
geb. 17.06.2003 · SV-Nr.: 1234 170603 · Mozartstraße 8, 4020 Linz · Schule/Hochschule: JKU Linz, Wirtschaftswissenschaften
Zwischen den oben genannten Parteien wird folgende Praktikumsvereinbarung abgeschlossen. Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des FH-/Universitätsstudiums.
1.
GEGENSTAND UND DAUER
Der Praktikumsbetrieb stellt dem Praktikanten/der Praktikantin einen Praktikumsplatz im Bereich Marketing and Vertrieb zur Verfügung. Das Praktikum beginnt am 01.07.2026 und endet befristet am 31.08.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf (Zeitablauf nach § 1158 ABGB).

Praktikumsort ist Linz. Eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung ist jederzeit möglich; ein wichtiger Grund (§§ 26, 27 AngG) berechtigt jeweils zur einseitigen vorzeitigen Beendigung.
2.
AUSBILDUNGSZIELE UND TÄTIGKEITEN
Das Praktikum dient dem Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen im jeweiligen Berufsfeld. Folgende Lern- und Ausbildungsziele werden vereinbart:

Einarbeitung in CRM-Systeme; Mitarbeit an Marketingkampagnen; Reporting und Analyse von Vertriebskennzahlen; Begleitung von Vertriebsterminen.

Die Anleitung und fachliche Betreuung erfolgt durch Mag. Anna Berger, Marketing-Leiterin. Die Mitarbeit erfolgt unter Anleitung; die Aufgaben sind dem Ausbildungszweck angemessen zu wählen.
3.
ARBEITSZEIT
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt nach betrieblicher Vereinbarung. Die Bestimmungen des AZG (Höchstarbeitszeit, Pausen) sind einzuhalten. Bei Praktikanten unter 18 Jahren gelten zwingend die besonderen Schutzbestimmungen des KJBG (Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz: tägliche Höchstarbeitszeit 8 h, wöchentlich 40 h, kein Nachtdienst, mindestens 12 h tägliche Ruhezeit).
4.
VERGÜTUNG UND SOZIALVERSICHERUNG
Die Vergütung richtet sich nach dem für das Unternehmen anwendbaren Kollektivvertrag (Praktikantenregelung) und beträgt voraussichtlich 1 450,00 EUR pro Monat brutto. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden aliquot nach KV ausbezahlt. Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabzüge erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen (ASVG, EStG).

Sozialversicherung: Anmeldung zur Pflichtversicherung nach ASVG bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor Arbeitsantritt; bei Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026 ca. 518,44 EUR) nur Unfallversicherung (§ 7 Abs 3 ASVG).
5.
URLAUB UND ENTGELTFORTZAHLUNG
Sofern ein Dienstverhältnis vorliegt, hat der Praktikant/die Praktikantin Anspruch auf aliquoten Erholungsurlaub nach UrlG (5 Wochen pro Jahr, anteilig zur Dauer) sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 8 AngG. Bei Beendigung gebührt eine Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG.
6.
GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Praktikums erlangten Kenntnisse über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Verfahren sowie sonstige vertrauliche Informationen während und nach dem Ende des Praktikums geheim zu halten (§ 11 UWG, § 1157 ABGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Praktikanten/der Praktikantin erfolgt nach DSG und DSGVO ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Praktikumsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b und c DSGVO). Die Verständigung der Bildungseinrichtung über Beginn, Inhalt und Beendigung des Praktikums ist von dieser Vereinbarung umfasst.
7.
PRAKTIKUMSZEUGNIS / BESTÄTIGUNG
Der Praktikumsbetrieb erstellt nach Beendigung des Praktikums ein schriftliches Praktikumszeugnis entsprechend § 39 AngG (sofern Dienstverhältnis) bzw. eine ausführliche Praktikumsbestätigung. Das Zeugnis enthält Beginn und Ende, Art der Tätigkeit, vermittelte Kenntnisse und — auf Verlangen — eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Eine Kopie geht auf Wunsch direkt an die Bildungseinrichtung.
8.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten ist das Arbeits- und Sozialgericht Linz ausschließlich zuständig (§ 4 ASGG).
9.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(a) Schriftform: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

(b) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(c) Ausfertigung: Diese Vereinbarung wird in zwei (bei Pflichtpraktika ggf. drei für die Bildungseinrichtung) gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
PRAKTIKUMSBETRIEB
Linzer Industrie AG
Datum: ____________________
PRAKTIKANT/IN
Lena Reiter
Datum: ____________________

Was ist ein Praktikumsvertrag in Österreich?

Ein Praktikumsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Praktikumsbetrieb und dem Praktikanten in Österreich. Das österreichische Recht unterscheidet zwischen zwei grundlegenden Praktikumsformen: Das Pflichtpraktikum ist Teil des Lehrplans einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule und wird im Rahmen der Ausbildungsordnung abgeleistet. Das freiwillige Praktikum wird ohne schulische oder universitäre Verpflichtung absolviert und begründet in der Regel ein reguläres Dienstverhältnis nach AngG oder ABGB, mit allen damit verbundenen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Die korrekte Einordnung ist für die Bestimmung der Rechte und Pflichten entscheidend.

Beim österreichischen Pflichtpraktikum besteht kein gesetzlicher Mindestentgeltsatz — die Entlohnung richtet sich nach freiwilligen Vereinbarungen oder Empfehlungen der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich) und des AMS. Die Sozialversicherungspflicht (ASVG) entsteht beim Pflichtpraktikum erst ab dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (2026: ca. 518,44 EUR/Monat). Unterhalb dieser Grenze gilt der Praktikant nur in der Unfallversicherung als versichert, wenn keine Lehrlingsentschädigung bezahlt wird. Für das freiwillige Praktikum gilt dagegen der anwendbare Kollektivvertrag vollumfänglich — einschließlich Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen.

Österreichische Betriebe sind auch bei Praktika zur ASVG-Anmeldung verpflichtet, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Pflichtpraktikanten erhalten am Ende des Praktikums ein Abschlusszeugnis (Praktikumszeugnis), auf das sie österreichweit Anspruch haben. Freiwillige Praktikanten haben zusätzlich Anspruch auf ein Dienstzeugnis nach § 1163 ABGB, sofern das Verhältnis als reguläres Dienstverhältnis einzustufen ist. Die Abgrenzung zwischen Praktikum und verdecktem Dienstverhältnis wird von der Arbeiterkammer Österreich (AK) und den Behörden genau geprüft — Scheinpraktika ohne ausreichende Entlohnung sind unzulässig.

Was diese Vorlage enthält

Die österreichische Praktikumsvertrag-Vorlage deckt alle wesentlichen Regelungsbereiche für ein rechtskonformes Pflicht- oder freiwilliges Praktikum ab.

Vertragsparteien

Angaben zu Betrieb und Praktikant, bei Minderjährigen zusätzlich zu den Erziehungsberechtigten.

Praktikumsart

Klar definiert als Pflichtpraktikum (mit Schulbescheinigung) oder freiwilliges Praktikum.

Praktikumsdauer

Beginn- und Enddatum des Praktikums inkl. täglicher Praktikumszeit und Pausen.

Aufgaben und Lernziele

Beschreibung der zu erlernenden Tätigkeiten und der fachlichen Zielsetzung des Praktikums.

Entlohnung

Monatliches oder stundenbezogenes Praktikumsentgelt — bei freiwilligem Praktikum mindestens KV-Richtwert.

Urlaubsanspruch

Anteiliger Urlaub nach UrlG bei freiwilligem Praktikum; Feiertagsregelung.

ASVG-Pflichten

Hinweis auf Sozialversicherungspflicht ab Geringfügigkeitsgrenze (ASVG); Unfallversicherung stets.

Ausbildungsbeauftragter

Benennung einer verantwortlichen Betreuungsperson im Betrieb für den Praktikanten.

Geheimhaltung

Verschwiegenheitspflicht des Praktikanten über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Verhalten im Betrieb

Hausordnung, Sicherheitsvorschriften und Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Kunden.

Abschlusszeugnis

Anspruch des Praktikanten auf ein Praktikumszeugnis am Ende des Praktikums.

Vorzeitige Beendigung

Regelung zur Auflösung des Praktikums durch beide Seiten vor Ablauf der vereinbarten Dauer.

So erstellen Sie einen Praktikumsvertrag in Österreich

Folgen Sie diesen Schritten, um einen rechtssicheren Praktikumsvertrag nach österreichischem Recht zu erstellen.

  1. 1

    Praktikumsart festlegen

    Bestimmen Sie, ob es sich um ein Pflichtpraktikum (mit Bestätigung der Bildungseinrichtung) oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Die Einordnung bestimmt den Umfang der Rechte und Pflichten nach österreichischem Recht.

  2. 2

    Dauer und Aufgaben definieren

    Legen Sie Beginn, Ende und tägliche Praktikumszeit fest. Beschreiben Sie die zu erlernenden Tätigkeiten und die Betreuungsperson. In Österreich muss ein Pflichtpraktikum erkennbar Ausbildungscharakter haben.

  3. 3

    Entlohnung und Sozialversicherung klären

    Legen Sie das Praktikumsentgelt fest. Beim freiwilligen Praktikum prüfen Sie den anwendbaren KV-Richtwert. Stellen Sie fest, ob die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 518,44 EUR/Monat) überschritten wird und ob ASVG-Pflichtversicherung besteht.

  4. 4

    ASVG-Anmeldung erstatten

    Melden Sie den Praktikanten vor dem ersten Tag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (ÖGK) an — zumindest in der Unfallversicherung, bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze in allen Zweigen. Die Anmeldepflicht gilt österreichweit.

  5. 5

    Unterzeichnen und archivieren

    Lassen Sie den Vertrag von Betrieb und Praktikant (bei Minderjährigen auch von den Erziehungsberechtigten) unterzeichnen. Händigen Sie je eine Ausfertigung aus und planen Sie das Abschlusszeugnis für den letzten Praktikumstag ein.

Rechtliche Hinweise

Die Abgrenzung zwischen Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und regulärem Dienstverhältnis hat in Österreich erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum in Österreich

Das österreichische Pflichtpraktikum ist Teil einer anerkannten Ausbildung und steht unter dem Schutz der Bildungseinrichtung. Es unterliegt nicht zwingend dem AngG oder ABGB, solange der Ausbildungscharakter überwiegt. Beim freiwilligen Praktikum in Österreich ist dagegen stets zu prüfen, ob ein reguläres Dienstverhältnis vorliegt — mit allen Rechten nach AngG, UrlG und ASVG. Die Arbeiterkammer Österreich (AK) und das Finanzamt (Lohnsteuerprüfung) prüfen regelmäßig, ob ein freiwilliges Praktikum als verdecktes Dienstverhältnis einzuordnen ist.

Mindestentlohnung und Kollektivvertrag

Für Pflichtpraktika in Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn — empfohlen wird jedoch das Mindestpraktikumsentgelt gemäß WKÖ-Empfehlung oder AMS-Richtwert. Für freiwillige Praktikanten, die als Dienstnehmer eingestuft werden, gilt der anwendbare Kollektivvertrag vollumfänglich. Die Unterschreitung des KV-Mindestlohns ist auch bei Praktikanten unzulässig. Österreichische Betriebe sollten sich vorab bei der zuständigen WKÖ-Fachorganisation über den anwendbaren Kollektivvertrag informieren.

ASchG und Jugendschutz

Minderjährige Praktikanten in Österreich unterliegen dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) und dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG). Es gelten besondere Arbeitszeitbeschränkungen (max. 8 Stunden/Tag), Pausenregelungen, Nacht- und Überstundenverbote sowie erhöhte Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der Betrieb ist verpflichtet, eine Betreuungsperson zu benennen und auf besondere Schutzpflichten gegenüber Minderjährigen zu achten. Die Arbeitsinspektorate in Österreich kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschriften.

Häufig gestellte Fragen

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