Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie einen rechtssicheren Lehrvertrag nach österreichischem Berufsausbildungsgesetz (BAG, BGBl 142/1969). Die Vorlage deckt Probezeit § 13 BAG, taxative Auflösungsgründe § 15 BAG, Behaltepflicht nach Lehrabschluss § 18 BAG, Lehrlingsentschädigung nach Kollektivvertrag und Berufsschulpflicht nach § 9 BAG ab — vollständig konform mit dem österreichischen Lehrlingsrecht. In wenigen Minuten fertig, als professionelles PDF herunterladen.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Ein Lehrvertrag ist die schriftliche Grundlage des Lehrverhältnisses zwischen einem/einer Lehrberechtigten (Ausbildungsbetrieb) und einem/einer Lehrling. In Österreich ist die Schriftform des Lehrvertrags gemäß § 12 BAG (Berufsausbildungsgesetz, BGBl 142/1969) zwingend — anders als beim regulären Arbeitsvertrag. Der Vertrag muss innerhalb von drei Wochen nach Lehrbeginn der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Österreich zur Eintragung in das Lehrvertragsverzeichnis übermittelt werden. Bei minderjährigen Lehrlingen unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter/innen mit (§§ 21, 151 ABGB).
Der Lehrvertrag ist kein gewöhnlicher Arbeitsvertrag, sondern ein Ausbildungsvertrag mit eigenständigem Schutzcharakter: Der/die Lehrberechtigte verpflichtet sich nach § 9 BAG, den/die Lehrling im erlernten Beruf nach den einschlägigen Ausbildungsvorschriften der Berufsausbildungsordnung (BAO) auszubilden, die Berufsschulzeit als Arbeitszeit zu vergüten (§ 9 Abs 6 BAG) und den/die Lehrling weder mit fachfremden noch gefährlichen Tätigkeiten zu belasten. Die Lehrlingsentschädigung ist gemäß § 17 BAG verbindlich nach dem anwendbaren Kollektivvertrag zu leisten und steigt mit jedem Lehrjahr.
In Österreich genießen Lehrlinge einen besonderen Kündigungsschutz: Außerhalb der dreimonatigen Probezeit nach § 13 BAG kann das Lehrverhältnis nur aus den in § 15 BAG taxativ aufgezählten Gründen aufgelöst werden — eine ordentliche Kündigung durch den/die Lehrberechtigte/n ist österreichweit ausgeschlossen. Eine nachvertragliche Konkurrenzklausel nach §§ 36-37 AngG ist bei Lehrlingen mangels Erreichen der Entgeltschwelle stets unzulässig. Nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung greift die Behaltepflicht nach § 18 BAG: Der/die Lehrberechtigte muss den/die ausgelernte/n Lehrling drei Monate weiterbeschäftigen — eine Eigenheit des österreichischen Lehrlingsrechts, die in dieser Vorlage berücksichtigt ist.
Die Doxuno-Lehrvertrag-Vorlage für Österreich deckt alle nach § 12 BAG gesetzlich zwingenden Inhalte und alle praxisrelevanten Zusatzklauseln eines konformen Lehrvertrags ab.
Vollständige Angaben zu Lehrberechtigtem und Lehrling, inkl. Firmenbuchnummer, SVNr und Adresse. Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten mit.
Bezeichnung gemäß österreichischer Berufsausbildungsordnung (BAO), Dauer 3 oder 4 Jahre, Ausbildungsstätte und zuständige Landesberufsschule.
Drei Monate Probezeit (gesetzlich vorgesehen) — beidseitige Auflösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen, Schriftform.
Brutto-Beträge pro Lehrjahr nach § 17 BAG, kollektivvertraglich verbindlich. Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) nach KV.
Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch der zuständigen österreichischen Landesberufsschule (§ 9 BAG iVm SchPflG); Schulzeit als Arbeitszeit.
Fachgerechte Ausbildung, Bereitstellung von Werkzeug und PSA, Schutz vor fachfremder Tätigkeit, rechtzeitige Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung.
Lerneifer, Sorgfalt, Berufsschulbesuch, Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und unverzügliche Verständigung bei Verhinderung.
Taxative Auflösungstatbestände: einvernehmlich, vorzeitig durch Lehrberechtigte/n, vorzeitig durch Lehrling, erweiterte Probezeit nach § 15a BAG.
Klarstellung, dass eine Konkurrenzklausel nach §§ 36-37 AngG bei Lehrlingen in Österreich generell unzulässig ist (Entgeltschwelle nicht erreicht).
Anmeldung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der WKO, Prüfungszeit als Arbeitszeit, Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen.
Optionale 3-, 6- oder 12-monatige Weiterbeschäftigungspflicht nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung — österreichische Eigenheit.
Hinweis auf Anmeldepflicht ab erstem Lehrtag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK); Beiträge zur betrieblichen Vorsorge nach BMSVG.
Folgen Sie diesen Schritten, um einen vollständigen, eintragungsfähigen Lehrvertrag nach österreichischem Berufsausbildungsgesetz zu erstellen.
Geben Sie Firmenname und Firmenbuchnummer (FN) des Ausbildungsbetriebs sowie Vertretungsberechtigte/n und benannte/n Ausbilder/in an. Beim Lehrling: vollständiger Name, Geburtsdatum, SVNr, Adresse und — bei Minderjährigen — die Daten der Erziehungsberechtigten.
Tragen Sie den exakten Lehrberuf laut Berufsausbildungsordnung (BAO) ein, die Dauer (3 oder 4 Jahre), Ausbildungsstätte und die zuständige österreichische Landesberufsschule. Lehrbeginn und vorgesehenes Lehrende werden entsprechend der WKO-Lehrberufsliste gewählt.
Tragen Sie die Brutto-Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr ein. Diese muss mindestens den Mindestsätzen des anwendbaren österreichischen Kollektivvertrags entsprechen — die zuständige Innung oder Fachgruppe der Wirtschaftskammer Österreich gibt die aktuellen KV-Beträge bekannt. Höhere Beträge sind zulässig.
Aktivieren Sie nach Bedarf die Behaltepflicht nach § 18 BAG (3, 6 oder 12 Monate Weiterbeschäftigung), Regelungen zu interner Weiterbildung, detaillierte Bestimmungen zu Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung sowie Zusatzvereinbarungen zur Verbundausbildung.
Lassen Sie den Vertrag von Lehrberechtigtem/r und Lehrling (sowie Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen) unterzeichnen. Übermitteln Sie den Lehrvertrag innerhalb von 3 Wochen ab Lehrbeginn an die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und melden Sie den/die Lehrling vor dem ersten Lehrtag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur ASVG-Pflichtversicherung an.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das österreichische Lehrlingsrecht ist eines der strengsten in Europa und unterscheidet sich wesentlich von der deutschen Rechtslage. Einige zentrale Punkte sollten beim Abschluss eines Lehrvertrags in Österreich beachtet werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
In Österreich ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG, BGBl 142/1969 idgF) die maßgebliche Rechtsgrundlage für jedes Lehrverhältnis. Es regelt Schriftform (§ 12 BAG), Probezeit (§ 13 BAG), Lehrlingsentschädigung (§ 17 BAG), Auflösung (§ 15 BAG), Behaltepflicht (§ 18 BAG) sowie Lehrabschlussprüfung (§§ 21-23 BAG). Anders als im deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind in Österreich die Auflösungsgründe taxativ — eine ordentliche Kündigung außerhalb der Probezeit ist generell unzulässig. Die Eintragung im Lehrvertragsverzeichnis bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Österreich ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
Eine wesentliche Besonderheit des österreichischen Rechts: Eine nachvertragliche Konkurrenzklausel nach §§ 36-37 AngG ist bei Lehrlingen stets unzulässig — die in § 36 Abs 2 AngG vorgesehene Entgeltgrenze (2026: ca. 4.065 EUR brutto/Monat) wird durch die Lehrlingsentschädigung niemals erreicht. Selbst eine schriftlich vereinbarte Konkurrenzklausel im Lehrvertrag entfaltet in Österreich keinerlei Wirkung. Geheimhaltungspflichten betreffend Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nach § 11 UWG und § 122 StGB bleiben davon unberührt und können auch gegenüber Lehrlingen wirksam vereinbart werden.
Eine österreichische Eigenheit ohne Pendant in Deutschland: Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung muss der/die Lehrberechtigte den/die ausgelernte/n Lehrling gemäß § 18 BAG für mindestens drei Monate im erlernten Beruf weiterbeschäftigen — sofern nicht ein wichtiger Grund nach § 18 Abs 2 BAG entgegensteht. Während der Behaltefrist gilt das KV-Mindestentgelt für ausgelernte Fachkräfte. Diese österreichweit bindende Regelung soll den Übergang von der Lehrzeit ins reguläre Berufsleben erleichtern und ist auch dann zu beachten, wenn beide Seiten das Lehrverhältnis nicht fortsetzen wollten.
Lehrlinge in Österreich sind während der gesamten Lehrzeit zum regelmäßigen Besuch der zuständigen Landesberufsschule verpflichtet (§ 9 BAG iVm SchPflG). Die Schulzeit gilt als Arbeitszeit und wird vom Lehrberechtigten weiterhin entlohnt. Bei jugendlichen Lehrlingen (unter 18 Jahren) sind zusätzlich die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes (KJBG) zu beachten — insbesondere die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, das Nachtarbeitsverbot zwischen 20:00 und 6:00 Uhr und die Sonn- und Feiertagsruhe (mit eng begrenzten Ausnahmen). Streitigkeiten aus dem Lehrverhältnis fallen in Österreich in die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG); zusätzlich kann die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer als Schlichtungsstelle angerufen werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um in wenigen Minuten einen vollständigen, BAG-konformen Lehrvertrag für Österreich zu erstellen — eintragungsfähig bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer. Daten eingeben, Vorschau prüfen, als professionelles PDF herunterladen.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich