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Kündigung Mietvertrag durch Mieter — Vorlage für Österreich

Kündigen Sie Ihren Mietvertrag in Österreich fristgerecht und rechtssicher. Unsere Vorlage für die Mieter-Kündigung nach österreichischem Recht berücksichtigt die Kündigungsfristen des MRG (§ 29 Abs 2), des ABGB (§ 1116), die Form des eingeschriebenen Briefs sowie die korrekte Wohnungsübergabe und Kautionsrückforderung — als professionelles PDF sofort verfügbar.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Sandra Pichler und Markus Pichler
Lerchenfelder Gürtel 22/15, 1080 Wien
+43 660 123 45 67
sandra.pichler@example.at
Wien, 25.04.2026
Hausverwaltung Wien GmbH
Schottenring 8, 1010 Wien
AUFKÜNDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
Wohnung: Lerchenfelder Gürtel 22/15, 1080 Wien
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Hausverwaltung Wien GmbH,

hiermit kündige ich / kündigen wir den mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrag vom 15.05.2022 über das oben bezeichnete Mietobjekt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten ordentlich zum 31.07.2026 auf.
Rechtsgrundlage. Diese Aufkündigung erfolgt schriftlich gemäß § 29 Abs 2 MRG (Mietrechtsgesetz) iVm § 1116 ABGB. Das Mietverhältnis fällt in den Vollanwendungsbereich des MRG; die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt für den/die Mieter/in einen Monat zum Monatsletzten (§ 560 ZPO sieht für die gerichtliche Aufkündigung dieselbe Frist vor). Die Zustellung dieses Schreibens erfolgt per RSa-Brief mit Rückschein bzw. per Einschreiben zur Sicherung des Zugangsnachweises.
Wohnungsübergabe. Ich ersuche / wir ersuchen um zeitnahe Vereinbarung eines Termins für die gemeinsame Wohnungsübergabe vor dem Kündigungstermin. Das Mietobjekt wird im vertraglich vereinbarten Zustand — geräumt, gereinigt und unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung — gemäß § 1109 ABGB zurückgestellt. Über die Rückstellung wird ein gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll erstellt; allfällige Mängel sind im Protokoll festzuhalten und mit Lichtbildern zu dokumentieren. Bei Geltendmachung von Schäden hat der/die Vermieter/in den ordnungsgemäßen Zustand bei Mietbeginn nachzuweisen.
Schlüsselrückgabe. Sämtliche im Zuge des Mietverhältnisses übergebenen Schlüssel (Wohnungs-, Haus-, Briefkasten-, Keller-, Garage-, Garten- und allfällige Nebenschlüssel) werden bei der Wohnungsübergabe vollständig zurückgegeben. Eigenmächtig nachgemachte Schlüssel werden ebenfalls übergeben oder vernichtet. Verlorene Schlüssel oder durch Mieterverschulden notwendige Schloss- bzw. Schließzylinder­wechsel werden nach den Bestimmungen des Mietvertrags und § 1296 ABGB abgerechnet.
Kaution. Ich ersuche / wir ersuchen um Rückerstattung der bei Vertragsabschluss erlegten Kaution samt Zinsen nach erfolgter Wohnungsübergabe und Endabrechnung. Nach § 16b MRG ist die Kaution auf einem nicht-mündelsicheren Sparkonto fruchtbringend anzulegen und bei Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich, spätestens jedoch mit der Schlussabrechnung, an den/die Mieter/in herauszugeben. Eine Einbehaltung ist nur bei nachweislich fälligen Forderungen des/der Vermieters/in (offene Mieten, behobene Schäden, ungeleistete Betriebskosten) zulässig.

Bitte überweisen Sie ein allfälliges Guthaben auf folgendes Konto: AT12 1200 0123 4567 8900.
Betriebskostenabrechnung. Ich ersuche / wir ersuchen um Zustellung der Betriebskostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr bis zum Auszugsdatum innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 21 Abs 3 MRG bzw. § 20 MRG: Abrechnung bis 30. Juni des Folgejahres). Die Abrechnung hat detailliert nach Kostenarten zu erfolgen; Einsicht in die Belege ist nach § 22 MRG zu gewähren. Ein allfälliges Guthaben bitte ich auf das oben angegebene Konto zu überweisen; Nachforderungen werden nach Prüfung der Abrechnung beglichen.
Investitionen und Verbesserungen. Soweit ich / wir während des Mietverhältnisses werterhöhende Investitionen am Mietobjekt vorgenommen habe(n) (z.B. Bad-, Küchen- oder Heizungssanierung), behalte ich mir / behalten wir uns die Geltendmachung des Investitionsersatzes nach § 10 MRG bzw. § 1097 ABGB vor. Eine entsprechende Aufstellung mit Belegen wird gesondert übermittelt; die Geltendmachung hat innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung schriftlich zu erfolgen (§ 10 Abs 4 MRG).
Schlussformel. Ich ersuche / wir ersuchen um schriftliche Bestätigung dieser Aufkündigung sowie um Bekanntgabe eines Termins für die Wohnungsübergabe binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen / stehen wir Ihnen unter den oben angeführten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 MRG (Aufkündigung durch Mieter); § 1116 ABGB (Auflösung Bestandverträge); § 1109 ABGB (Rückstellungspflicht); § 16b MRG (Kaution); § 10 MRG bzw. § 1097 ABGB (Investitionsersatz); §§ 21, 22 MRG (Betriebskostenabrechnung); § 560 ZPO (gerichtliche Aufkündigung). Empfohlene Versandart: RSa-Brief / Einschreiben mit Rückschein.
MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN
Sandra Pichler und Markus Pichler
Beide Mieter unterzeichnen
Datum: ____________________

Was ist die Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter in Österreich?

Die Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter ist die einseitige Willenserklärung, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. In Österreich unterscheidet sich die Kündigung je nachdem, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde und ob das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB — §§ 1090 ff.) anwendbar ist. Ein Mieter in Österreich, der seinen Mietvertrag kündigen will, muss stets die gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Fristen und die korrekte Form der Kündigungserklärung einhalten — andernfalls ist die Kündigung unwirksam oder es entsteht eine Mietzinspflicht über die gewünschte Kündigungszeit hinaus.

Bei befristeten Mietverträgen im österreichischen MRG-Vollanwendungsbereich gilt § 29 Abs 2 MRG: Der Mieter kann einen befristeten Hauptmietvertrag erstmals nach einem Jahr und danach jeweils zum letzten des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Diese Regelung kann nicht zum Nachteil des Mieters abbedungen werden und stellt eine wichtige Schutzbestimmung des österreichischen Mietrechts dar. Bei unbefristeten Mietverhältnissen nach ABGB (§ 1116 ABGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Monatsletzten, sofern nicht vertraglich eine längere Frist vereinbart wurde.

Die Kündigung muss in Österreich schriftlich und nachweisbar erfolgen — der eingeschriebene Brief (RSa oder RSb) ist das Standardmittel. Nur mit einem eingeschriebenen Brief kann der Mieter im Streitfall nachweisen, dass die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist. Ergänzend empfehlen sich ein Übergabeprotokoll bei der Schlüsselrückgabe und eine schriftliche Vereinbarung über die Rückgabe der Kaution. Nach Beendigung des österreichischen Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf Rückgabe der vollständig gezahlten Kaution zuzüglich Zinsen, sofern keine berechtigten Schadenersatzansprüche des Vermieters bestehen.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Kündigungsvorlage für Mieter in Österreich enthält alle formellen Anforderungen nach MRG und ABGB für eine rechtswirksame Mietvertragskündigung.

Absender und Empfänger

Vollständige Daten des kündigenden Mieters und des Vermieters — Name, Adresse — für die rechtssichere Zustellung per eingeschriebenem Brief in Österreich.

Mietobjekt

Genaue Bezeichnung des gekündigten Mietobjekts — Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer — sowie Datum des Mietvertragsabschlusses.

Kündigungsart

Wahlweise: Kündigung eines befristeten Vertrags nach § 29 Abs 2 MRG (nach 1 Jahr, 1 Monat Frist zum Letzten) oder eines unbefristeten Vertrags nach § 1116 ABGB (gesetzliche Frist).

Kündigungsdatum und -termin

Klare Angabe des Zeitpunkts, zu dem das Mietverhältnis enden soll — in Österreich stets zum Monatsletzten, unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist.

Wohnungsübergabe

Vorschlag für ein Übergabeprotokoll und Datum der Schlüsselrückgabe — wichtigstes Beweismittel für den Zustand der Wohnung bei Auszug in Österreich.

Kautionsrückforderung

Schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Kaution nach Vertragsende — mit Hinweis auf die Verzinsungspflicht nach § 16b MRG.

Adressangabe für Rückgabe

Angabe der neuen Anschrift des Mieters für die Zusendung der Kautionsrückzahlung und der Schlussabrechnung.

Einschreiben-Hinweis

Empfehlung zur Übermittlung der Kündigung per eingeschriebenem Brief (RSa/RSb) — zur Sicherstellung des Nachweises des Zugangs nach österreichischem Recht.

Betriebskosten-Schlussabrechnung

Hinweis auf die Pflicht des Vermieters zur Betriebskostenschlussabrechnung nach §§ 21 ff. MRG nach Beendigung des österreichischen Mietverhältnisses.

Datum und Unterschrift

Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Mieters — formelle Anforderungen für eine wirksame Kündigung in Österreich.

So erstellen Sie Ihre Mieter-Kündigung für Österreich

In vier einfachen Schritten zu einer rechtswirksamen Mietvertragskündigung nach österreichischem Recht.

  1. 1

    Kündigungsfristen berechnen

    Prüfen Sie, ob Ihr Mietvertrag befristet oder unbefristet ist und ob MRG (§ 29 Abs 2 — mindestens 1 Monat Frist zum Letzten bei Befristung) oder ABGB (§ 1116 — gesetzliche oder vertragliche Frist) gilt. Berechnen Sie das frühestmögliche Kündigungsdatum.

  2. 2

    Kündigungsschreiben ausfüllen

    Tragen Sie Ihre Daten, die Daten des Vermieters und das genaue Mietobjekt ein. Formulieren Sie klar, zu welchem Datum das Mietverhältnis enden soll und fordern Sie die Rückgabe der Kaution an.

  3. 3

    PDF herunterladen und versenden

    Laden Sie das Kündigungsschreiben als PDF herunter und senden Sie es per eingeschriebenem Brief (RSa oder RSb) an den Vermieter — damit ist der Zugang bei Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten nachweisbar.

  4. 4

    Wohnung übergeben

    Vereinbaren Sie einen Termin zur Schlüsselrückgabe und Erstellung eines Übergabeprotokolls. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung über die Rückgabe sowie auf der fristgerechten Rückgabe der Kaution mit Zinsen nach § 16b MRG.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Mietrecht schützt Mieter bei der Kündigung weitreichend — Fristen und Form sind genau einzuhalten.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Kündigung befristeter Mietverträge nach § 29 Abs 2 MRG

Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) schützt Mieter befristeter Hauptmietverträge besonders: Nach § 29 Abs 2 MRG kann der Mieter einen befristeten Mietvertrag frühestens nach Ablauf von einem Jahr seit Vertragsbeginn kündigen — und danach jeweils zum Letzten des übernächsten Monats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Schutzregel ist zwingend und kann vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters abbedungen werden. Österreichische Mieter befristeter Verträge haben damit ein wichtiges Sonderrecht auf vorzeitige Kündigung.

Unbefristete Mietverträge nach § 1116 ABGB

Bei unbefristeten Mietverhältnissen, die nicht unter das MRG fallen oder für die vertraglich keine längere Frist vereinbart wurde, gilt in Österreich § 1116 ABGB: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei Wohnungen in der Regel einen Monat zum Monatsletzten. Viele österreichische Mietverträge sehen jedoch längere Kündigungsfristen (z. B. drei Monate) vor — diese vertraglichen Fristen sind einzuhalten. Österreichische Gerichte prüfen im Streitfall genau, welche Frist vereinbart wurde und ob der Kündigungstermin korrekt berechnet wurde.

Kautionsrückgabe nach § 16b MRG

Der österreichische Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf vollständige Rückgabe der Kaution zuzüglich Zinsen, sofern keine berechtigten Schadenersatzansprüche des Vermieters bestehen (§ 16b MRG). Der Vermieter darf die Kaution nur für tatsächliche, nachgewiesene Schäden einbehalten — normale Abnutzung begründet keinen Einbehalt. Österreichische Mieter können bei unrechtmäßigem Einbehalt der Kaution die Schlichtungsstelle der Gemeinde oder das Bezirksgericht anrufen.

Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll in Österreich

Ein Übergabeprotokoll bei Auszug ist in Österreich zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen: Es dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Rückgabe und verhindert spätere Streitigkeiten über angebliche Schäden. Vermieter und Mieter sollten das Protokoll gemeinsam unterzeichnen. Werden Mängel festgestellt, sind diese mit Foto zu dokumentieren. Österreichische Gerichte stützen sich im Kautions-Streit regelmäßig auf das Übergabeprotokoll als zentrales Beweismittel.

Häufig gestellte Fragen

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