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Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich — Kostenlose Vorlage

Erstellen Sie eine rechtssichere Eigenkündigung nach österreichischem Recht (§ 20 Abs 2 AngG). Die Vorlage berücksichtigt die einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, die AMS-Sperrfrist bei Selbstkündigung sowie Ansprüche auf Dienstzeugnis und Abfertigung. Für Österreich konzipiert — als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Markus Lechner
Praterstraße 14/8, 1020 Wien · SV-Nr.: 1234 040485
+43 660 234 56 78
markus.lechner@example.at
Wien, 25.04.2026
Alpenland Handel GmbH
z.Hd. Mag. Maria Huber, HR-Leiterin
Stephansplatz 5, 1010 Wien
KÜNDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES
Beendigung: 31.05.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Mag. Maria Huber, HR-Leiterin,

hiermit kündige ich das mit Ihnen am 01.03.2022 begründete Dienstverhältnis als Buchhalter in der Abteilung Finanzbuchhaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten gemäß § 20 Abs 2 AngG ordentlich zum 31.05.2026 auf.
Rechtsgrundlage. Die Kündigung erfolgt gemäß § 20 Abs 2 AngG bzw. den im Dienstvertrag vereinbarten Bedingungen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang dieses Schreibens beim Dienstgeber zu laufen; das Dienstverhältnis endet mit Ablauf des oben genannten Beendigungstermins.
Endabrechnung. Ich ersuche um zeitgerechte Endabrechnung sämtlicher offener Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bis zum Beendigungstermin, insbesondere:
• das anteilige Bruttomonatsentgelt bis zum Beendigungstermin,
aliquote Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nach KV),
• allfällige Überstunden- und Mehrarbeitsguthaben,
Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub gemäß § 10 UrlG,
Reise- und Spesenrückerstattungen nach Vorlage der Belege.

Den Lohn-/Gehaltszettel sowie die Lohnzettel-Übermittlung an das Finanzamt bzw. ÖGK bitte ich termingerecht durchzuführen.
Resturlaub. Ich beabsichtige, allfällig noch offenen Erholungsurlaub bis zum Beendigungstermin im Einvernehmen zu konsumieren. Den genauen Zeitraum stimme ich gerne mit Ihnen ab.
Dienstzeugnis (§ 39 AngG). Ich ersuche um Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine wohlwollende Beurteilung von Leistung und Verhalten enthält, spätestens am Beendigungstermin. Die Pflicht zur Zeugnisausstellung ergibt sich aus § 39 AngG; Verzug oder Verweigerung berechtigt zu Schadenersatzansprüchen.
Rückgabe von Firmeneigentum. Ich werde sämtliches mir zur Verfügung gestelltes Firmeneigentum (Schlüssel, Zugangskarten, Firmenausweis, IT-Geräte, Dienstwagen, Arbeitsmittel, Geschäftsunterlagen, Datenträger) am Beendigungstermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben. Ich ersuche um Vereinbarung eines Übergabetermins und um Ausstellung eines Übergabeprotokolls.
Bestätigung des Zugangs. Zur Vermeidung von Missverständnissen ersuche ich um schriftliche Bestätigung des Zugangs dieses Kündigungsschreibens sowie um Bekanntgabe des korrekten Beendigungstermins binnen 14 Tagen. Dieses Schreiben übermittle ich Ihnen per Einschreiben mit Rückschein zur Sicherung des Zugangsnachweises.
Für die im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährte Zusammenarbeit, die mir zuteil gewordene Förderung und die gemeinsam gewonnenen Erfahrungen bedanke ich mich aufrichtig. Ich wünsche dem Unternehmen für die Zukunft alles Gute.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 AngG (Kündigungsfrist Dienstnehmer); § 39 AngG (Dienstzeugnis); § 10 UrlG (Urlaubsersatzleistung); § 1295 ABGB (Schadenersatz). Empfohlene Versandart: Einschreiben mit Rückschein.
MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN
Markus Lechner
Datum: ____________________

Was ist eine Arbeitnehmerkündigung in Österreich?

Die Arbeitnehmerkündigung (Eigenkündigung) ist die einseitige Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. In Österreich regelt § 20 Abs 2 AngG die Kündigung durch Angestellte: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum letzten Tag des Kalendermonats. Kürzere Fristen können im Arbeitsvertrag vereinbart werden, nicht aber längere als die des Dienstgebers. Obwohl keine gesetzliche Schriftformverpflichtung besteht, ist die schriftliche Kündigung aus Beweisgründen dringend empfohlen — sie dokumentiert den Zugang und die Einhaltung der Frist.

Österreichische Dienstnehmer, die selbst kündigen, müssen auf die Folgen für das Arbeitslosengeld achten. Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) verhängt bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund eine Sperrfrist von in der Regel vier Wochen, in der kein Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Wer nach einer Eigenkündigung möglichst rasch AMS-Leistungen beziehen möchte, sollte sich vor Ausspruch der Kündigung beim AMS informieren, ob ein wichtiger Grund im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorliegt (z. B. gesundheitliche Gründe, nachweisbarer neuer Arbeitsplatz).

Auch bei Eigenkündigung bleiben dem österreichischen Dienstnehmer zahlreiche Ansprüche erhalten: Das Recht auf ein Dienstzeugnis nach § 1163 ABGB besteht unabhängig von der Beendigungsart. Nicht verbrauchter Urlaub ist durch eine Urlaubsersatzleistung (§ 10 UrlG) abzugelten. Bei der Abfertigung Neu (BMSVG, Eintritte ab 2003) steht dem Dienstnehmer das in der Vorsorgekasse angesammelte Kapital zu. Abfertigung Alt (§§ 23, 23a AngG) fällt bei der Eigenkündigung grundsätzlich nicht an — außer bei Eigenkündigung wegen Heirat/Geburt (§ 23a AngG) oder nachgewiesenem wichtigem Grund. Die Arbeiterkammer Österreich (AK) berät alle Aspekte der Eigenkündigung kostenlos.

Was diese Vorlage enthält

Die österreichische Vorlage für die Arbeitnehmerkündigung enthält alle wesentlichen Bestandteile einer wirksamen schriftlichen Eigenkündigung.

Personalien

Vollständige Angaben zu Dienstnehmer und Dienstgeber sowie Bezug auf den bestehenden Arbeitsvertrag.

Kündigungserklärung

Klare und eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe des Auflösungsdatums nach § 20 Abs 2 AngG.

Kündigungsfrist und -termin

Berechnung der einmonatigen Frist zum letzten Kalendermonatstag als Kündigungstermin.

Grund der Kündigung

Optionaler Abschnitt für die Angabe des Kündigungsgrundes — z. B. neuer Arbeitsplatz, persönliche Gründe.

Dienstzeugnis

Aufforderung zur Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses nach § 1163 ABGB.

Urlaubsersatzleistung

Anforderung der Abrechnung von nicht verbrauchtem Urlaub gemäß § 10 UrlG.

Offene Entgeltansprüche

Abrechnung von Überstunden, anteiligen Sonderzahlungen und sonstigen offenen Ansprüchen.

Rückgabe von Arbeitsmitteln

Ankündigung der Rückgabe von Firmeneigentum und Zugangskarten am letzten Arbeitstag.

Übergabe

Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Übergabe laufender Projekte und Aufgaben.

AMS-Hinweis

Persönlicher Hinweis auf die mögliche AMS-Sperrfrist und die frühzeitige Anmeldung beim AMS.

So erstellen Sie Ihre Eigenkündigung in Österreich

Folgen Sie diesen Schritten, um eine rechtssichere Eigenkündigung nach österreichischem Recht zu erstellen.

  1. 1

    Kündigungsdatum berechnen

    Berechnen Sie das Datum, zu dem das Dienstverhältnis endet. Die Kündigungsfrist nach § 20 Abs 2 AngG beträgt einen Monat zum letzten Kalendermonatstag. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf günstigere Regelungen.

  2. 2

    Kündigung schriftlich verfassen

    Formulieren Sie die Kündigung klar und eindeutig. Geben Sie Ihren Namen, den Dienstgeber, das Dienstverhältnis und das Enddatum an. Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann aber bei wichtigem Grund sinnvoll sein.

  3. 3

    AMS-Sperrfrist bedenken

    Erkundigen Sie sich vor Abgabe der Kündigung beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS), ob eine Sperrfrist droht. Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund gilt in der Regel eine vierwöchige Sperrfrist. Melden Sie sich möglichst früh beim AMS zur Arbeitsuche an.

  4. 4

    Kündigung übergeben

    Übergeben Sie die Kündigung persönlich mit Empfangsbestätigung oder senden Sie sie per eingeschriebenem Brief. Bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf — dieser ist entscheidend für den Fristbeginn.

  5. 5

    Offene Ansprüche einfordern und übergeben

    Fordern Sie schriftlich Dienstzeugnis, Urlaubsersatzleistung und die Abrechnung aller offenen Ansprüche an. Bereiten Sie eine ordentliche Übergabe laufender Aufgaben vor und geben Sie Firmeneigentum am letzten Arbeitstag zurück.

Rechtliche Hinweise

Die Eigenkündigung in Österreich hat arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und praktische Konsequenzen, die Sie kennen sollten.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

AMS-Sperrfrist bei Eigenkündigung

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) sieht bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund eine Sperrfrist beim AMS (Arbeitsmarktservice Österreich) von bis zu vier Wochen vor. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Als wichtiger Grund für eine sperrfristfreie Eigenkündigung gilt z. B. ein gesundheitlich unzumutbarer Arbeitsplatz (§ 12 AlVG), ein neuer Arbeitsplatz (mit Nachweis), schwere Pflichtverletzungen des Dienstgebers oder andere vom AMS anerkannte Gründe. Die Arbeiterkammer Österreich (AK) hilft, den richtigen Weg zu wählen.

Abfertigung Alt bei Eigenkündigung

Bei der Abfertigung Alt (§§ 23, 23a AngG — Eintritte vor 2003) fällt bei Eigenkündigung grundsätzlich kein Abfertigungsanspruch an. Ausnahmen bestehen nach § 23a AngG bei Kündigung aus Anlass von Ehe oder Geburt (innerhalb bestimmter Fristen). Bei der Abfertigung Neu (BMSVG) ist der Anspruch auf das Vorsorgekassenkapital unabhängig vom Auflösungsgrund — dieser Betrag wird auf Wunsch des Dienstnehmers an die nächste Vorsorgekasse übertragen oder ausbezahlt. Österreichische Dienstnehmer sollten das System ihrer Abfertigung kennen, bevor sie kündigen.

Dienstzeugnis und Urlaubsabrechnung

Das Recht auf ein Dienstzeugnis nach § 1163 ABGB besteht unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Der Dienstgeber in Österreich ist nach Ende des Dienstverhältnisses zur Ausstellung verpflichtet. Nicht verbrauchter Urlaub ist durch Urlaubsersatzleistung (§ 10 UrlG) abzugelten. Wurde mehr Urlaub verbraucht als erarbeitet, kann der österreichische Dienstgeber einen Abzug vornehmen, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht — Vorsicht bei vorausgenommenem Urlaub.

Häufig gestellte Fragen

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