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Kaufvertrag Fahrzeug — Vorlage für Österreich

Kaufen oder verkaufen Sie Ihr Fahrzeug rechtssicher nach österreichischem Recht. Unsere Vorlage für den Fahrzeugkaufvertrag deckt alle Anforderungen der §§ 1053 ff. ABGB, des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Normverbrauchsabgabe (NOVA) ab — inklusive Km-Stand, Unfallfreiheit, Zulassung und Gewährleistung. Als professionelles PDF für Österreich in wenigen Minuten fertig.

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KAUFVERTRAG PERSONENKRAFTWAGEN (PKW)
Nach §§ 1053 Ff. ABGB — Republik ÖSterreich (Privatverkauf)
VW Golf VII 1.6 TDI Comfortline · 2018
Kaufpreis: 12 500,00 EUR
VERKAEUFER/IN
Andreas Steindl
Kremser Strasse 42, 3430 Tulln · Geb.: 14.07.1978 · +43 664 234 56 78 · andreas.steindl@aon.at
KAEUFER/IN
Mag. Julia Wallner
Schillerstrasse 9/12, 1040 Wien · Geb.: 22.03.1985 · +43 699 876 54 32 · julia.wallner@gmx.at
Zwischen den vorstehend bezeichneten Parteien wird über das nachfolgend beschriebene Fahrzeug ein Kaufvertrag im Sinne der §§ 1053 ff. ABGB abgeschlossen. Die Parteien bekennen sich zum Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 859 ABGB) und verpflichten sich zur Vertragsabwicklung in Treu und Glauben (§ 914 ABGB) sowie unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Kraftfahrgesetz-Durchfuehrungsverordnung (KDV).
1.
VERTRAGSPARTEIEN
Zwischen Andreas Steindl, Kremser Strasse 42, 3430 Tulln (nachfolgend „Verkaeufer/in“) und Mag. Julia Wallner, Schillerstrasse 9/12, 1040 Wien (nachfolgend „Kaeufer/in“) wird folgender Kaufvertrag über das nachstehend beschriebene Fahrzeug abgeschlossen.
2.
VERTRAGSGEGENSTAND (FAHRZEUGDATEN)
Der/die Verkaeufer/in verkauft dem/der Kaeufer/in das folgende Fahrzeug zu Eigentum. Die Fahrzeugdaten gemäss Zulassungsschein (Typenschein) sind nachfolgend zusammengefasst:
FahrzeugartPersonenkraftwagen (PKW)
Marke / ModellVW Golf VII 1.6 TDI Comfortline
Baujahr / Erstzulassung2018
TreibstoffDiesel
Fahrgestellnummer (FIN/VIN)WVWZZZAUZJW123456
Kilometerstand92 500 km
Genehmigungsnummer / TypenscheineG-44-12345
Behoerdliches KennzeichenTU 234 AB
FarbeReflexsilber Metallic
Pickerl-Begutachtung gueltig bis (§ 57a KFG)03/2027
3.
KAUFPREIS UND ZAHLUNG
Der Kaufpreis betraegt 12 500,00 EUR und wird wie folgt beglichen: Barzahlung bei Uebergabe des Fahrzeugs gegen Quittung. Der/die Verkaeufer/in bestaetigt den Erhalt des Kaufpreises mit seiner/ihrer Unterschrift auf diesem Vertrag.
4.
KILOMETERSTAND UND ZUSTAND
Der/die Verkaeufer/in bestaetigt, dass der Kilometerstand von 92 500 km dem tatsaechlichen Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht und nicht manipuliert wurde. Das Fahrzeug befindet sich im bei Besichtigung und Probefahrt festgestellten Zustand.

Bekannte Maengel: Kleiner Lackschaden (ca. 3 cm) am hinteren rechten Kotfluegel; Steinschlag in der Windschutzscheibe (Beifahrerseite, kein Pickerl-relevant)

Der/die Kaeufer/in bestätigt, das Fahrzeug ausfuehrlich besichtigt und Probe gefahren zu haben.
5.
GEWAEHRLEISTUNG
Die Gewährleistung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird „gekauft wie besichtigt und Probe gefahren“ verkauft. Der Gewährleistungsausschluss gilt ausdrücklich nicht fuer arglistig verschwiegene Maengel (§ 928 ABGB — zwingendes Recht) sowie nicht fuer Eigenschaften, die der/die Verkaeufer/in ausdrücklich zugesichert hat.

Wichtiger Hinweis: Der Gewährleistungsausschluss ist nur bei Privatverkäufen (C2C) und im B2B-Geschaeft zulaessig. Im Verbrauchergeschaeft (Unternehmer verkauft an Verbraucher / B2C) ist ein Gewährleistungsausschluss nach § 9 KSchG sowie nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG, in Kraft seit 01.01.2022) unzulässig.
6.
UEBERGABE UND DOKUMENTE
Das Fahrzeug wird am 15. April 2026 in Kremser Strasse 42, 3430 Tulln übergeben. Mit der Uebergabe gehen Nutzen und Gefahr sowie Lasten auf den/die Kaeufer/in über (§ 1064 ABGB). Bei der Uebergabe haendigt der/die Verkaeufer/in dem/der Kaeufer/in insbesondere aus:
• den Zulassungsschein (Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid);
• saemtliche Schluessel, Funksender und Codes;
• das Servicebuch sowie allenfalls vorhandene Servicebelege und Inspektionsnachweise;
• den letzten Pickerl-Bericht (§ 57a KFG);
• weiteres Zubehör wie nachstehend angeführt: Servicebuch (komplett gefuehrt, alle Inspektionen bei Vertragspartner Porsche), 2 Originalschluessel, Winterreifen auf Stahlfelgen mit Profil 5 mm, Pannendreieck, Verbandskasten, Warnweste
7.
HALTERWECHSEL, ZULASSUNG, VERSICHERUNG UND STEUERN
Der/die Kaeufer/in verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich — spätestens binnen einem Monat — auf seinen/ihren Namen zuzulassen bzw. anzumelden (§ 37 KFG). Der/die Verkaeufer/in wird das Fahrzeug fristgerecht abmelden (Hinterlegung der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle). Bis zum Halterwechsel verbleibt der/die Verkaeufer/in als eingetragene/r Halter/in im Zulassungsschein.

Vor der Inbetriebnahme im Strassenverkehr hat der/die Kaeufer/in eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschliessen (§ 158c VersVG iVm KFG). Ab dem Zeitpunkt der Uebergabe traegt der/die Kaeufer/in sämtliche Steuern (motorbezogene Versicherungssteuer, NoVA falls anwendbar), Versicherungsprämien, Mautgebühren, Strafen und weitere oeffentlich-rechtliche Lasten. Eine allfällig noch nicht entrichtete motorbezogene Versicherungssteuer fuer das laufende Jahr wird pro rata temporis zwischen den Parteien abgerechnet, soweit von den Parteien nicht ausdrücklich anders geregelt.

Die letzte wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG („Pickerl“) ist gueltig bis: 03/2027.
8.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Ergänzend zu den Bestimmungen des ABGB (§§ 1053 ff.) finden das Kraftfahrgesetz (KFG) und die Kraftfahrgesetz-Durchfuehrungsverordnung (KDV) Anwendung. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Bezirksgerichts am Wohnsitz der beklagten Partei oder am Ort der Uebergabe (§ 99 JN); zwingende Gerichtsstände nach KSchG (§ 14) bleiben vorbehalten.
9.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(a) Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform; dies gilt auch fuer das Schriftformerfordernis selbst.

(b) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon nicht beruehrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten moeglichst nahekommt.

(c) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt; jede Partei erhaelt ein unterzeichnetes Exemplar.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERKAEUFER/IN
Andreas Steindl
Datum: ____________________
KAEUFER/IN
Mag. Julia Wallner
Datum: ____________________

Was ist ein Fahrzeugkaufvertrag?

Ein Fahrzeugkaufvertrag ist ein spezieller Kaufvertrag im Sinne der §§ 1053 ff. ABGB, durch den das Eigentum an einem Kraftfahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises übertragen wird. In Österreich gilt auch hier das Traditionsprinzip (§ 425 ABGB): Das Eigentum geht erst durch die körperliche Übergabe des Fahrzeugs samt Schlüsseln, Zulassungsschein (Typenschein) und Fahrzeugbrief auf den Käufer über. Der schriftliche Kaufvertrag dokumentiert diesen Vorgang und schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten über Mängel, Km-Stand oder Zahlungsbedingungen.

Besondere steuerliche Bedeutung hat in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NOVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Inland anfällt. Kauft ein Privatverkäufer ein in Österreich bereits zugelassenes Fahrzeug weiter, fällt grundsätzlich keine NOVA an. Wird ein Fahrzeug jedoch neu aus dem EU-Ausland eingeführt und erstmals in Österreich zugelassen, muss der Käufer die NOVA berechnen und an das österreichische Finanzamt abführen. Händlerverkäufe unterliegen zusätzlich dem KSchG und den Sondervorschriften des Kraftfahrzeughandels. Die Ummeldung erfolgt über die österreichischen Zulassungsstellen nach dem KFG (Kraftfahrgesetz).

Das österreichische Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff. ABGB) gilt auch beim Fahrzeugkauf: Der Käufer kann bei Mängeln, die zum Übergabezeitpunkt vorlagen, Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung verlangen. Bei Privatverkäufen zwischen natürlichen Personen ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, sofern bekannte Mängel ausdrücklich deklariert werden. Händler in Österreich können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen — die zweijährige Frist nach § 933 ABGB ist zwingend. Zusätzlich haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel (§ 874 ABGB).

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Fahrzeugkaufvertragsvorlage für Österreich deckt alle rechtlich relevanten Angaben nach ABGB, KFG und österreichischem Steuerrecht ab.

Vertragsparteien

Vollständige Daten von Käufer und Verkäufer — Name, Adresse, Geburtsdatum; bei Unternehmen Firmenbuchnummer nach österreichischem Recht.

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Typ, Fahrgestellnummer (VIN/FIN), amtliches Kennzeichen, Erstzulassungsdatum, Motorart und Farbe nach österreichischem Typenschein.

Kilometerstand

Dokumentierter Kilometerstand bei Übergabe — mit ausdrücklicher Erklärung des Verkäufers zu dessen Richtigkeit nach österreichischem Recht.

Unfallfreiheit und Vorschäden

Erklärung des Verkäufers zur Unfallfreiheit oder Offenlegung bekannter Vorschäden — entscheidend für die Haftung nach §§ 922 ff. ABGB.

Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Kaufpreis in Euro, Zahlungsart (Bar, Überweisung), Fälligkeitstermin und Regelung zu Anzahlungen oder Inzahlungnahme des Altwagens.

Übergabe und Schlüsselübergabe

Übergabeort, Übergabedatum, Anzahl der Schlüssel sowie Mitlieferung von Typenschein, Fahrzeugbrief und Serviceheft.

Zulassung und Ummeldung (KFG)

Regelung zur Abmeldung durch den Verkäufer und Ummeldung durch den Käufer bei der österreichischen Zulassungsstelle nach KFG.

NOVA-Erklärung

Hinweis zur Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei erstmaliger Zulassung in Österreich — Verantwortlichkeit des Käufers bei Import aus dem Ausland.

Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB)

Regelung zur Gewährleistung — bei Privatverkauf optional mit Ausschluss bekannter Mängel; bei Händlerverkauf 2-jährige Frist zwingend.

Probefahrt und Besichtigung

Bestätigung einer erfolgten Probefahrt und/oder Besichtigung des Fahrzeugs vor Vertragsabschluss — reduziert Gewährleistungsrisiken.

Haftungsausschluss bei Privatverkauf

Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf — wirksam nach österreichischem Recht, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt.

Schlussbestimmungen

Rechtswahl (österreichisches Recht, ABGB), Gerichtsstand (Bezirksgericht oder Landesgericht), salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis für Änderungen.

So erstellen Sie Ihren Fahrzeugkaufvertrag

In wenigen Schritten zu einem rechtssicheren Fahrzeugkaufvertrag nach österreichischem Recht — für Privat- und Händlerverkäufe.

  1. 1

    Fahrzeugdaten eintragen

    Geben Sie alle relevanten Fahrzeugdaten ein: Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Erstzulassungsdatum und den aktuellen Kilometerstand. Kontrollieren Sie die Daten anhand des österreichischen Typenscheins.

  2. 2

    Parteien und Kaufpreis festlegen

    Tragen Sie die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer ein und legen Sie den Kaufpreis in Euro sowie die Zahlungsmodalitäten fest. Bei Barzahlung empfiehlt sich eine Quittung als Beilage.

  3. 3

    Mängel und Gewährleistung regeln

    Deklarieren Sie bekannte Vorschäden und Mängel ausdrücklich im Vertrag. Legen Sie fest, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wird (nur bei Privatverkauf in Österreich möglich) oder welche Bedingungen gelten.

  4. 4

    NOVA und Zulassungsfragen klären

    Halten Sie fest, ob das Fahrzeug in Österreich bereits zugelassen ist und wer für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle zuständig ist. Bei Importen aus dem EU-Ausland ist der Käufer für die NOVA-Abführung an das österreichische Finanzamt verantwortlich.

  5. 5

    Vorschau prüfen und PDF herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie den fertigen österreichischen Fahrzeugkaufvertrag als professionelles PDF herunter. Beide Parteien unterzeichnen das Dokument bei der Fahrzeugübergabe.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Der Fahrzeugkauf in Österreich unterliegt neben dem allgemeinen Kaufrecht (ABGB) auch besonderen Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und des Steuerrechts.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Kraftfahrgesetz (KFG) — Zulassung und Ummeldung in Österreich

Das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) regelt die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Beim Fahrzeugkauf ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug bei der zuständigen österreichischen Zulassungsstelle abzumelden oder den Käufer bei der Ummeldung zu unterstützen. Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist auf seinen Namen ummelden und eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen — ohne diese ist eine Zulassung in Österreich nicht möglich. Der Typenschein (Zulassungsschein) und der Fahrzeugbrief müssen bei der Übergabe mitgegeben werden.

Normverbrauchsabgabe (NOVA) und steuerliche Aspekte

Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) fällt in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland an. Bei einem Kauf innerhalb Österreichs zwischen zwei in Österreich ansässigen Personen mit bereits zugelassenem Fahrzeug fällt keine erneute NOVA an. Wird ein Fahrzeug jedoch aus dem EU-Ausland oder Drittländern importiert und erstmals in Österreich zugelassen, ist der Käufer zur NOVA-Selbstberechnung und -Abfuhr an das zuständige österreichische Finanzamt verpflichtet. Die NOVA-Höhe richtet sich seit 2021 nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs.

Gewährleistung und Arglist beim Fahrzeugkauf in Österreich

Beim Fahrzeugkauf zwischen Privatpersonen in Österreich ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, sofern er klar vereinbart wird und keine arglistige Täuschung vorliegt. Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel (z. B. Unfallschaden, Tachostand-Manipulation), haftet er nach § 874 ABGB auf Schadenersatz — der Gewährleistungsausschluss schützt ihn in diesem Fall nicht. Händler in Österreich können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen; die 2-jährige Frist nach § 933 ABGB ist zwingend.

Finanzierungskauf und Eigentumsübergang in Österreich

Bei finanziertem Fahrzeugkauf in Österreich (z. B. über eine Bank oder Leasinggesellschaft) ist zu beachten, dass das Fahrzeug möglicherweise noch als Sicherheit verpfändet ist. Vor dem Kauf sollte der Käufer prüfen, ob das Fahrzeug im österreichischen Pfandregister oder bei der Finanzierungsbank als Sicherheit eingetragen ist. Ein Auto mit bestehendem Eigentumsvorbehalt eines Dritten kann dem Käufer wirksam übergeben werden, ohne dass dieser Eigentümer wird — erst mit Tilgung der Finanzierungsverbindlichkeit geht das Eigentum nach § 425 ABGB über.

Häufig gestellte Fragen

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