Kaufvertrag Fahrzeug — Vorlage für Österreich
Kaufen oder verkaufen Sie Ihr Fahrzeug rechtssicher nach österreichischem Recht. Unsere Vorlage für den Fahrzeugkaufvertrag deckt alle Anforderungen der §§ 1053 ff. ABGB, des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Normverbrauchsabgabe (NOVA) ab — inklusive Km-Stand, Unfallfreiheit, Zulassung und Gewährleistung. Als professionelles PDF für Österreich in wenigen Minuten fertig.
| Fahrzeugart | Personenkraftwagen (PKW) |
| Marke / Modell | VW Golf VII 1.6 TDI Comfortline |
| Baujahr / Erstzulassung | 2018 |
| Treibstoff | Diesel |
| Fahrgestellnummer (FIN/VIN) | WVWZZZAUZJW123456 |
| Kilometerstand | 92 500 km |
| Genehmigungsnummer / Typenschein | eG-44-12345 |
| Behoerdliches Kennzeichen | TU 234 AB |
| Farbe | Reflexsilber Metallic |
| Pickerl-Begutachtung gueltig bis (§ 57a KFG) | 03/2027 |
Bekannte Maengel: Kleiner Lackschaden (ca. 3 cm) am hinteren rechten Kotfluegel; Steinschlag in der Windschutzscheibe (Beifahrerseite, kein Pickerl-relevant)
Der/die Kaeufer/in bestätigt, das Fahrzeug ausfuehrlich besichtigt und Probe gefahren zu haben.
Wichtiger Hinweis: Der Gewährleistungsausschluss ist nur bei Privatverkäufen (C2C) und im B2B-Geschaeft zulaessig. Im Verbrauchergeschaeft (Unternehmer verkauft an Verbraucher / B2C) ist ein Gewährleistungsausschluss nach § 9 KSchG sowie nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG, in Kraft seit 01.01.2022) unzulässig.
• den Zulassungsschein (Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid);
• saemtliche Schluessel, Funksender und Codes;
• das Servicebuch sowie allenfalls vorhandene Servicebelege und Inspektionsnachweise;
• den letzten Pickerl-Bericht (§ 57a KFG);
• weiteres Zubehör wie nachstehend angeführt: Servicebuch (komplett gefuehrt, alle Inspektionen bei Vertragspartner Porsche), 2 Originalschluessel, Winterreifen auf Stahlfelgen mit Profil 5 mm, Pannendreieck, Verbandskasten, Warnweste
Vor der Inbetriebnahme im Strassenverkehr hat der/die Kaeufer/in eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschliessen (§ 158c VersVG iVm KFG). Ab dem Zeitpunkt der Uebergabe traegt der/die Kaeufer/in sämtliche Steuern (motorbezogene Versicherungssteuer, NoVA falls anwendbar), Versicherungsprämien, Mautgebühren, Strafen und weitere oeffentlich-rechtliche Lasten. Eine allfällig noch nicht entrichtete motorbezogene Versicherungssteuer fuer das laufende Jahr wird pro rata temporis zwischen den Parteien abgerechnet, soweit von den Parteien nicht ausdrücklich anders geregelt.
Die letzte wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG („Pickerl“) ist gueltig bis: 03/2027.
(b) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon nicht beruehrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten moeglichst nahekommt.
(c) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt; jede Partei erhaelt ein unterzeichnetes Exemplar.
Was ist ein Fahrzeugkaufvertrag?
Ein Fahrzeugkaufvertrag ist ein spezieller Kaufvertrag im Sinne der §§ 1053 ff. ABGB, durch den das Eigentum an einem Kraftfahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises übertragen wird. In Österreich gilt auch hier das Traditionsprinzip (§ 425 ABGB): Das Eigentum geht erst durch die körperliche Übergabe des Fahrzeugs samt Schlüsseln, Zulassungsschein (Typenschein) und Fahrzeugbrief auf den Käufer über. Der schriftliche Kaufvertrag dokumentiert diesen Vorgang und schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten über Mängel, Km-Stand oder Zahlungsbedingungen.
Besondere steuerliche Bedeutung hat in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NOVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Inland anfällt. Kauft ein Privatverkäufer ein in Österreich bereits zugelassenes Fahrzeug weiter, fällt grundsätzlich keine NOVA an. Wird ein Fahrzeug jedoch neu aus dem EU-Ausland eingeführt und erstmals in Österreich zugelassen, muss der Käufer die NOVA berechnen und an das österreichische Finanzamt abführen. Händlerverkäufe unterliegen zusätzlich dem KSchG und den Sondervorschriften des Kraftfahrzeughandels. Die Ummeldung erfolgt über die österreichischen Zulassungsstellen nach dem KFG (Kraftfahrgesetz).
Das österreichische Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff. ABGB) gilt auch beim Fahrzeugkauf: Der Käufer kann bei Mängeln, die zum Übergabezeitpunkt vorlagen, Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung verlangen. Bei Privatverkäufen zwischen natürlichen Personen ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, sofern bekannte Mängel ausdrücklich deklariert werden. Händler in Österreich können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen — die zweijährige Frist nach § 933 ABGB ist zwingend. Zusätzlich haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel (§ 874 ABGB).
Was diese Vorlage enthält
Die Doxuno-Fahrzeugkaufvertragsvorlage für Österreich deckt alle rechtlich relevanten Angaben nach ABGB, KFG und österreichischem Steuerrecht ab.
Vertragsparteien
Vollständige Daten von Käufer und Verkäufer — Name, Adresse, Geburtsdatum; bei Unternehmen Firmenbuchnummer nach österreichischem Recht.
Fahrzeugdaten
Marke, Modell, Typ, Fahrgestellnummer (VIN/FIN), amtliches Kennzeichen, Erstzulassungsdatum, Motorart und Farbe nach österreichischem Typenschein.
Kilometerstand
Dokumentierter Kilometerstand bei Übergabe — mit ausdrücklicher Erklärung des Verkäufers zu dessen Richtigkeit nach österreichischem Recht.
Unfallfreiheit und Vorschäden
Erklärung des Verkäufers zur Unfallfreiheit oder Offenlegung bekannter Vorschäden — entscheidend für die Haftung nach §§ 922 ff. ABGB.
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
Kaufpreis in Euro, Zahlungsart (Bar, Überweisung), Fälligkeitstermin und Regelung zu Anzahlungen oder Inzahlungnahme des Altwagens.
Übergabe und Schlüsselübergabe
Übergabeort, Übergabedatum, Anzahl der Schlüssel sowie Mitlieferung von Typenschein, Fahrzeugbrief und Serviceheft.
Zulassung und Ummeldung (KFG)
Regelung zur Abmeldung durch den Verkäufer und Ummeldung durch den Käufer bei der österreichischen Zulassungsstelle nach KFG.
NOVA-Erklärung
Hinweis zur Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei erstmaliger Zulassung in Österreich — Verantwortlichkeit des Käufers bei Import aus dem Ausland.
Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB)
Regelung zur Gewährleistung — bei Privatverkauf optional mit Ausschluss bekannter Mängel; bei Händlerverkauf 2-jährige Frist zwingend.
Probefahrt und Besichtigung
Bestätigung einer erfolgten Probefahrt und/oder Besichtigung des Fahrzeugs vor Vertragsabschluss — reduziert Gewährleistungsrisiken.
Haftungsausschluss bei Privatverkauf
Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf — wirksam nach österreichischem Recht, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt.
Schlussbestimmungen
Rechtswahl (österreichisches Recht, ABGB), Gerichtsstand (Bezirksgericht oder Landesgericht), salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis für Änderungen.
So erstellen Sie Ihren Fahrzeugkaufvertrag
In wenigen Schritten zu einem rechtssicheren Fahrzeugkaufvertrag nach österreichischem Recht — für Privat- und Händlerverkäufe.
- 1
Fahrzeugdaten eintragen
Geben Sie alle relevanten Fahrzeugdaten ein: Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Erstzulassungsdatum und den aktuellen Kilometerstand. Kontrollieren Sie die Daten anhand des österreichischen Typenscheins.
- 2
Parteien und Kaufpreis festlegen
Tragen Sie die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer ein und legen Sie den Kaufpreis in Euro sowie die Zahlungsmodalitäten fest. Bei Barzahlung empfiehlt sich eine Quittung als Beilage.
- 3
Mängel und Gewährleistung regeln
Deklarieren Sie bekannte Vorschäden und Mängel ausdrücklich im Vertrag. Legen Sie fest, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wird (nur bei Privatverkauf in Österreich möglich) oder welche Bedingungen gelten.
- 4
NOVA und Zulassungsfragen klären
Halten Sie fest, ob das Fahrzeug in Österreich bereits zugelassen ist und wer für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle zuständig ist. Bei Importen aus dem EU-Ausland ist der Käufer für die NOVA-Abführung an das österreichische Finanzamt verantwortlich.
- 5
Vorschau prüfen und PDF herunterladen
Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie den fertigen österreichischen Fahrzeugkaufvertrag als professionelles PDF herunter. Beide Parteien unterzeichnen das Dokument bei der Fahrzeugübergabe.
Rechtliche Hinweise für Österreich
Der Fahrzeugkauf in Österreich unterliegt neben dem allgemeinen Kaufrecht (ABGB) auch besonderen Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und des Steuerrechts.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Kraftfahrgesetz (KFG) — Zulassung und Ummeldung in Österreich
Das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) regelt die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Beim Fahrzeugkauf ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug bei der zuständigen österreichischen Zulassungsstelle abzumelden oder den Käufer bei der Ummeldung zu unterstützen. Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist auf seinen Namen ummelden und eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen — ohne diese ist eine Zulassung in Österreich nicht möglich. Der Typenschein (Zulassungsschein) und der Fahrzeugbrief müssen bei der Übergabe mitgegeben werden.
Normverbrauchsabgabe (NOVA) und steuerliche Aspekte
Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) fällt in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland an. Bei einem Kauf innerhalb Österreichs zwischen zwei in Österreich ansässigen Personen mit bereits zugelassenem Fahrzeug fällt keine erneute NOVA an. Wird ein Fahrzeug jedoch aus dem EU-Ausland oder Drittländern importiert und erstmals in Österreich zugelassen, ist der Käufer zur NOVA-Selbstberechnung und -Abfuhr an das zuständige österreichische Finanzamt verpflichtet. Die NOVA-Höhe richtet sich seit 2021 nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs.
Gewährleistung und Arglist beim Fahrzeugkauf in Österreich
Beim Fahrzeugkauf zwischen Privatpersonen in Österreich ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, sofern er klar vereinbart wird und keine arglistige Täuschung vorliegt. Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel (z. B. Unfallschaden, Tachostand-Manipulation), haftet er nach § 874 ABGB auf Schadenersatz — der Gewährleistungsausschluss schützt ihn in diesem Fall nicht. Händler in Österreich können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen; die 2-jährige Frist nach § 933 ABGB ist zwingend.
Finanzierungskauf und Eigentumsübergang in Österreich
Bei finanziertem Fahrzeugkauf in Österreich (z. B. über eine Bank oder Leasinggesellschaft) ist zu beachten, dass das Fahrzeug möglicherweise noch als Sicherheit verpfändet ist. Vor dem Kauf sollte der Käufer prüfen, ob das Fahrzeug im österreichischen Pfandregister oder bei der Finanzierungsbank als Sicherheit eingetragen ist. Ein Auto mit bestehendem Eigentumsvorbehalt eines Dritten kann dem Käufer wirksam übergeben werden, ohne dass dieser Eigentümer wird — erst mit Tilgung der Finanzierungsverbindlichkeit geht das Eigentum nach § 425 ABGB über.
Häufig gestellte Fragen
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