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Kaufvertrag Fahrzeug — Vorlage für Österreich

Kaufen oder verkaufen Sie Ihr Fahrzeug rechtssicher nach österreichischem Recht. Unsere Vorlage für den Fahrzeugkaufvertrag deckt alle Anforderungen der §§ 1053 ff. ABGB, des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Normverbrauchsabgabe (NOVA) ab — inklusive Km-Stand, Unfallfreiheit, Zulassung und Gewährleistung. Als professionelles PDF für Österreich in wenigen Minuten fertig.

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KAUFVERTRAG PERSONENKRAFTWAGEN (PKW)
Nach §§ 1053 Ff. ABGB — Republik ÖSterreich (Privatverkauf)
VW Golf VII 1.6 TDI Comfortline · 2018
Kaufpreis: 12 500,00 EUR
VERKÄUFER/IN
Andreas Steindl
Kremser Straße 42, 3430 Tulln
Geb.: 14.07.1978
+43 664 234 56 78
andreas.steindl@aon.at
KÄUFER/IN
Mag. Julia Wallner
Schillerstraße 9/12, 1040 Wien
Geb.: 22.03.1985
+43 699 876 54 32
julia.wallner@gmx.at
Zwischen den vorstehend bezeichneten Parteien wird über das nachfolgend beschriebene Fahrzeug ein Kaufvertrag im Sinne der §§ 1053 ff. ABGB abgeschlossen. Die Parteien bekennen sich zum Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 859 ABGB) und verpflichten sich zur Vertragsabwicklung in Treu und Glauben (§ 914 ABGB) sowie unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV).
1.
VERTRAGSPARTEIEN
Zwischen Andreas Steindl, Kremser Straße 42, 3430 Tulln (nachfolgend „Verkäufer/in“) und Mag. Julia Wallner, Schillerstraße 9/12, 1040 Wien (nachfolgend „Käufer/in“) wird folgender Kaufvertrag über das nachstehend beschriebene Fahrzeug abgeschlossen.
2.
VERTRAGSGEGENSTAND (FAHRZEUGDATEN)
Der/die Verkäufer/in verkauft dem/der Käufer/in das folgende Fahrzeug zu Eigentum. Die Fahrzeugdaten gemäss Zulassungsschein (Typenschein) sind nachfolgend zusammengefasst:
FahrzeugartPersonenkraftwagen (PKW)
Marke / ModellVW Golf VII 1.6 TDI Comfortline
Baujahr / Erstzulassung2018
TreibstoffDiesel
Fahrgestellnummer (FIN/VIN)WVWZZZAUZJW123456
Kilometerstand92 500 km
Genehmigungsnummer / TypenscheineG-44-12345
Behördliches KennzeichenTU 234 AB
FarbeReflexsilber Metallic
Pickerl-Begutachtung gültig bis (§ 57a KFG)03/2027
3.
KAUFPREIS UND ZAHLUNG
Der Kaufpreis beträgt 12 500,00 EUR und wird wie folgt beglichen: Barzahlung bei Übergabe des Fahrzeugs gegen Quittung. Der/die Verkäufer/in bestätigt den Erhalt des Kaufpreises mit seiner/ihrer Unterschrift auf diesem Vertrag.
4.
KILOMETERSTAND UND ZUSTAND
Der/die Verkäufer/in bestätigt, dass der Kilometerstand von 92 500 km dem tatsächlichen Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht und nicht manipuliert wurde. Das Fahrzeug befindet sich im bei Besichtigung und Probefahrt festgestellten Zustand.

Bekannte Mängel: Kleiner Lackschaden (ca. 3 cm) am hinteren rechten Kotflügel; Steinschlag in der Windschutzscheibe (Beifahrerseite, kein Pickerl-relevant)

Der/die Käufer/in bestätigt, das Fahrzeug ausführlich besichtigt und Probe gefahren zu haben.
5.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird „gekauft wie besichtigt und Probe gefahren“ verkauft. Der Gewährleistungsausschluss gilt ausdrücklich nicht für arglistig verschwiegene Mängel (§ 928 ABGB — zwingendes Recht) sowie nicht für Eigenschaften, die der/die Verkäufer/in ausdrücklich zugesichert hat.

Wichtiger Hinweis: Der Gewährleistungsausschluss ist nur bei Privatverkäufen (C2C) und im B2B-Geschäft zulässig. Im Verbrauchergeschäft (Unternehmer verkauft an Verbraucher / B2C) ist ein Gewährleistungsausschluss nach § 9 KSchG sowie nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG, in Kraft seit 01.01.2022) unzulässig.
6.
ÜBERGABE UND DOKUMENTE
Das Fahrzeug wird am 15. April 2026 in Kremser Straße 42, 3430 Tulln übergeben. Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr sowie Lasten auf den/die Käufer/in über (§ 1064 ABGB). Bei der Übergabe händigt der/die Verkäufer/in dem/der Käufer/in insbesondere aus:
• den Zulassungsschein (Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid);
• sämtliche Schlüssel, Funksender und Codes;
• das Servicebuch sowie allenfalls vorhandene Servicebelege und Inspektionsnachweise;
• den letzten Pickerl-Bericht (§ 57a KFG);
• weiteres Zubehör wie nachstehend angeführt: Servicebuch (komplett geführt, alle Inspektionen bei Vertragspartner Porsche), 2 Originalschlüssel, Winterreifen auf Stahlfelgen mit Profil 5 mm, Pannendreieck, Verbandskasten, Warnweste
7.
HALTERWECHSEL, ZULASSUNG, VERSICHERUNG UND STEUERN
Der/die Käufer/in verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich — spätestens binnen einem Monat — auf seinen/ihren Namen zuzulassen bzw. anzumelden (§ 37 KFG). Der/die Verkäufer/in wird das Fahrzeug fristgerecht abmelden (Hinterlegung der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle). Bis zum Halterwechsel verbleibt der/die Verkäufer/in als eingetragene/r Halter/in im Zulassungsschein.

Vor der Inbetriebnahme im Straßenverkehr hat der/die Käufer/in eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschliessen (§ 158c VersVG iVm KFG). Ab dem Zeitpunkt der Übergabe trägt der/die Käufer/in sämtliche Steuern (motorbezogene Versicherungssteuer, NoVA falls anwendbar), Versicherungsprämien, Mautgebühren, Strafen und weitere öffentlich-rechtliche Lasten. Eine allfällig noch nicht entrichtete motorbezogene Versicherungssteuer für das laufende Jahr wird pro rata temporis zwischen den Parteien abgerechnet, soweit von den Parteien nicht ausdrücklich anders geregelt.

Die letzte wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG („Pickerl“) ist gültig bis: 03/2027.
8.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Ergänzend zu den Bestimmungen des ABGB (§§ 1053 ff.) finden das Kraftfahrgesetz (KFG) und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Bezirksgerichts am Wohnsitz der beklagten Partei oder am Ort der Übergabe (§ 99 JN); zwingende Gerichtsstände nach KSchG (§ 14) bleiben vorbehalten.
9.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(a) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

(b) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

(c) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
VERKÄUFER/IN
Andreas Steindl
Tulln, 02. April 2026
Datum: ____________________
KÄUFER/IN
Mag. Julia Wallner
Tulln, 02. April 2026
Datum: ____________________

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Was ist ein Fahrzeugkaufvertrag?

Ein Fahrzeugkaufvertrag ist ein spezieller Kaufvertrag im Sinne der §§ 1053 ff. ABGB, durch den das Eigentum an einem Kraftfahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises übertragen wird. In Österreich gilt auch hier das Traditionsprinzip (§ 425 ABGB): Das Eigentum geht erst durch die körperliche Übergabe des Fahrzeugs samt Schlüsseln, Zulassungsschein (Typenschein) und Fahrzeugbrief auf den Käufer über. Der schriftliche Kaufvertrag dokumentiert diesen Vorgang und schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten über Mängel, Km-Stand oder Zahlungsbedingungen.

Besondere steuerliche Bedeutung hat in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NOVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Inland anfällt. Kauft ein Privatverkäufer ein in Österreich bereits zugelassenes Fahrzeug weiter, fällt grundsätzlich keine NOVA an. Wird ein Fahrzeug jedoch neu aus dem EU-Ausland eingeführt und erstmals in Österreich zugelassen, muss der Käufer die NOVA berechnen und an das österreichische Finanzamt abführen. Händlerverkäufe unterliegen zusätzlich dem KSchG und den Sondervorschriften des Kraftfahrzeughandels. Die Ummeldung erfolgt über die österreichischen Zulassungsstellen nach dem KFG (Kraftfahrgesetz).

Das österreichische Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff. ABGB) gilt auch beim Fahrzeugkauf: Der Käufer kann bei Mängeln, die zum Übergabezeitpunkt vorlagen, Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung verlangen. Bei Privatverkäufen zwischen natürlichen Personen ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, sofern bekannte Mängel ausdrücklich deklariert werden. Händler in Österreich können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen — die zweijährige Frist nach § 933 ABGB ist zwingend. Zusätzlich haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel (§ 874 ABGB).

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Fahrzeugkaufvertragsvorlage für Österreich deckt alle rechtlich relevanten Angaben nach ABGB, KFG und österreichischem Steuerrecht ab.

Vertragsparteien

Vollständige Daten von Käufer und Verkäufer — Name, Adresse, Geburtsdatum; bei Unternehmen Firmenbuchnummer nach österreichischem Recht.

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Typ, Fahrgestellnummer (VIN/FIN), amtliches Kennzeichen, Erstzulassungsdatum, Motorart und Farbe nach österreichischem Typenschein.

Kilometerstand

Dokumentierter Kilometerstand bei Übergabe — mit ausdrücklicher Erklärung des Verkäufers zu dessen Richtigkeit nach österreichischem Recht.

Unfallfreiheit und Vorschäden

Erklärung des Verkäufers zur Unfallfreiheit oder Offenlegung bekannter Vorschäden — entscheidend für die Haftung nach §§ 922 ff. ABGB.

Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Kaufpreis in Euro, Zahlungsart (Bar, Überweisung), Fälligkeitstermin und Regelung zu Anzahlungen oder Inzahlungnahme des Altwagens.

Übergabe und Schlüsselübergabe

Übergabeort, Übergabedatum, Anzahl der Schlüssel sowie Mitlieferung von Typenschein, Fahrzeugbrief und Serviceheft.

Zulassung und Ummeldung (KFG)

Regelung zur Abmeldung durch den Verkäufer und Ummeldung durch den Käufer bei der österreichischen Zulassungsstelle nach KFG.

NOVA-Erklärung

Hinweis zur Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei erstmaliger Zulassung in Österreich — Verantwortlichkeit des Käufers bei Import aus dem Ausland.

Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB)

Regelung zur Gewährleistung — bei Privatverkauf optional mit Ausschluss bekannter Mängel; bei Händlerverkauf 2-jährige Frist zwingend.

Probefahrt und Besichtigung

Bestätigung einer erfolgten Probefahrt und/oder Besichtigung des Fahrzeugs vor Vertragsabschluss — reduziert Gewährleistungsrisiken.

Haftungsausschluss bei Privatverkauf

Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf — wirksam nach österreichischem Recht, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt.

Schlussbestimmungen

Rechtswahl (österreichisches Recht, ABGB), Gerichtsstand (Bezirksgericht oder Landesgericht), salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis für Änderungen.

So erstellen Sie Ihren Fahrzeugkaufvertrag

In wenigen Schritten zu einem rechtssicheren Fahrzeugkaufvertrag nach österreichischem Recht — für Privat- und Händlerverkäufe.

  1. 1

    Fahrzeugdaten eintragen

    Geben Sie alle relevanten Fahrzeugdaten ein: Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Erstzulassungsdatum und den aktuellen Kilometerstand. Kontrollieren Sie die Daten anhand des österreichischen Typenscheins.

  2. 2

    Parteien und Kaufpreis festlegen

    Tragen Sie die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer ein und legen Sie den Kaufpreis in Euro sowie die Zahlungsmodalitäten fest. Bei Barzahlung empfiehlt sich eine Quittung als Beilage.

  3. 3

    Mängel und Gewährleistung regeln

    Deklarieren Sie bekannte Vorschäden und Mängel ausdrücklich im Vertrag. Legen Sie fest, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wird (nur bei Privatverkauf in Österreich möglich) oder welche Bedingungen gelten.

  4. 4

    NOVA und Zulassungsfragen klären

    Halten Sie fest, ob das Fahrzeug in Österreich bereits zugelassen ist und wer für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle zuständig ist. Bei Importen aus dem EU-Ausland ist der Käufer für die NOVA-Abführung an das österreichische Finanzamt verantwortlich.

  5. 5

    Vorschau prüfen und PDF herunterladen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie den fertigen österreichischen Fahrzeugkaufvertrag als professionelles PDF herunter. Beide Parteien unterzeichnen das Dokument bei der Fahrzeugübergabe.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

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Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

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Dokumente, auf die Sie sich verlassen können

Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Österreich

Rechtliche Hinweise für Österreich

Der Fahrzeugkauf in Österreich unterliegt neben dem allgemeinen Kaufrecht (ABGB) auch besonderen Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und des Steuerrechts.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Kraftfahrgesetz (KFG) — Zulassung und Ummeldung in Österreich

Das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) regelt die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Beim Fahrzeugkauf ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug bei der zuständigen österreichischen Zulassungsstelle abzumelden oder den Käufer bei der Ummeldung zu unterstützen. Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist auf seinen Namen ummelden und eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen — ohne diese ist eine Zulassung in Österreich nicht möglich. Der Typenschein (Zulassungsschein) und der Fahrzeugbrief müssen bei der Übergabe mitgegeben werden.

Normverbrauchsabgabe (NOVA) und steuerliche Aspekte

Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) fällt in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland an. Bei einem Kauf innerhalb Österreichs zwischen zwei in Österreich ansässigen Personen mit bereits zugelassenem Fahrzeug fällt keine erneute NOVA an. Wird ein Fahrzeug jedoch aus dem EU-Ausland oder Drittländern importiert und erstmals in Österreich zugelassen, ist der Käufer zur NOVA-Selbstberechnung und -Abfuhr an das zuständige österreichische Finanzamt verpflichtet. Die NOVA-Höhe richtet sich seit 2021 nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs.

Gewährleistung und Arglist beim Fahrzeugkauf in Österreich

Beim Fahrzeugkauf zwischen Privatpersonen in Österreich ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, sofern er klar vereinbart wird und keine arglistige Täuschung vorliegt. Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel (z. B. Unfallschaden, Tachostand-Manipulation), haftet er nach § 874 ABGB auf Schadenersatz — der Gewährleistungsausschluss schützt ihn in diesem Fall nicht. Händler in Österreich können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen; die 2-jährige Frist nach § 933 ABGB ist zwingend.

Finanzierungskauf und Eigentumsübergang in Österreich

Bei finanziertem Fahrzeugkauf in Österreich (z. B. über eine Bank oder Leasinggesellschaft) ist zu beachten, dass das Fahrzeug möglicherweise noch als Sicherheit verpfändet ist. Vor dem Kauf sollte der Käufer prüfen, ob das Fahrzeug im österreichischen Pfandregister oder bei der Finanzierungsbank als Sicherheit eingetragen ist. Ein Auto mit bestehendem Eigentumsvorbehalt eines Dritten kann dem Käufer wirksam übergeben werden, ohne dass dieser Eigentümer wird — erst mit Tilgung der Finanzierungsverbindlichkeit geht das Eigentum nach § 425 ABGB über.

Häufig gestellte Fragen

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