Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens — Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Verträge, IP-Rechte, Goodwill — und NICHT die Anteile am Rechtsträger (Share Deal). Häufige Anlassfälle: KMU-Nachfolge, Teilbetriebs-Verkäufe (Carve-out), Insolvenz-Erwerb, Situationen mit gewünschtem Altlasten-Ausschluss. Diese Doxuno-Vorlage strukturiert den Asset-Deal-Vertrag umfassend: detaillierte Asset-Liste (6 Kategorien), Kaufpreis-Allokation (steuerlich relevant), 4 Zahlungsmodi (Einmalzahlung / Treuhand / Raten / Festpreis+Earn-out), Closing-Bedingungen, wirtschaftlicher Übergangsstichtag. Expert-Klauseln decken Reps & Warranties mit Haftungs-Cap, 5 statutorische Haftungs-Regime (§ 38 UGB mit § 39 UGB-Ausschluss, § 3 AVRAG Mitarbeiter, § 14 BAO Steuern, § 67 ASVG SV, § 1409 ABGB), Wettbewerbsverbot (OGH 8 ObA 38/20m konform), § 6 UStG Geschäftsveräußerung im Ganzen, § 7 EStG Goodwill-AfA 15 Jahre (Step-up), GrESt bei Liegenschaft, MAC, Earn-out und VIAC-Schiedsklausel.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Ein Asset Deal ist eine M&A-Strukturierung, bei der der Käufer einzelne Vermögenswerte (Assets) eines Unternehmens erwirbt — nicht die Anteile / Aktien des Rechtsträgers. Anlagevermögen (Maschinen, Computer, Möbel), Vorräte, Forderungen, Verträge mit Vertragsübernahme nach § 1404 ABGB, IP-Rechte (Marken, Patente, Domains, Software), Kundenbeziehungen und Goodwill werden einzeln übertragen. Der Rechtsträger des Verkäufers (z. B. die KG, GmbH oder das Einzelunternehmen) bleibt beim Verkäufer und wird typisch nach Abwicklung liquidiert. Rechtsgrundlage sind §§ 1053 ff. ABGB (Kauf) ergänzt durch unternehmensrechtliche Spezialnormen.
Im Vergleich zum Share Deal (Erwerb der Geschäftsanteile / Aktien) hat der Asset Deal wesentliche Vor- und Nachteile. VORTEILE: Cherry-Picking der gewünschten Assets (Altlasten bleiben beim Verkäufer); Step-up der Buchwerte mit 15-jähriger Abschreibung des Goodwill nach § 7 EStG (großer steuerlicher Vorteil); klar abgegrenzte Haftung statt "as-is"-Übernahme aller Risiken. NACHTEILE: aufwendige Einzelübertragung jedes Vermögensgegenstands; Verträge müssen einzeln umgeschrieben werden (Zustimmung Vertragspartner nach § 1404 ABGB); Lizenzen / Genehmigungen oft nicht übertragbar; fünf statutorische Haftungs-Regime (§ 38 UGB für 10 Jahre, § 1409 ABGB bekannte Schulden, § 3 AVRAG Mitarbeiter automatisch, § 14 BAO Steuern, § 67 ASVG SV-Beiträge) müssen aktiv gemanagt werden.
Die kritische Haftungs-Norm ist § 38 UGB: bei Unternehmensübernahme haftet der Erwerber AUTOMATISCH für sämtliche unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten des Veräußerers — Lieferanten-Rechnungen, Steuern, SV-Beiträge, offene Kredite, Löhne — bis zur Höhe der übernommenen Aktiva, für 10 Jahre. Diese Haftung kann nur durch ANMELDUNG eines Ausschlusses beim Firmenbuchgericht nach § 39 UGB ausgeschlossen werden — die Anmeldung muss spätestens 3 Monate nach Übergang erfolgen, sonst tritt die Haftung automatisch ein. Ebenfalls kritisch: § 3 AVRAG — sämtliche Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten (Dienstalter, Urlaubsansprüche, KV-Eingruppierung) auf den Erwerber über; die Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht innerhalb von 4 Wochen ab schriftlicher Information.
Die Doxuno-Asset-Deal-Vorlage strukturiert den Vertrag nach M&A-Standardpraxis in Österreich — von der Asset-Liste bis zur Schiedsklausel.
3 Parteitypen: Einzelunternehmer / GmbH-AG-KG / sonstige (Verein, Stiftung). Mit UID, Firmenbuch-Nr., Branche.
Anlagevermögen / Vorräte / Forderungen / Verträge / IP-Rechte (Marken, Domains, Datenbanken) / Goodwill — alle separat aufgeschlüsselt.
Klare Liste der NICHT übernommenen Gegenstände (Firmenname, Eigenkapital, Bankkonten, Pensionsrückstellungen, Privatvermögen).
Steuerlich relevante Aufteilung — bestimmt AfA-Schemata. Goodwill 15 Jahre § 7 EStG (Step-up!), Sachanlagen nach AfA-Tabellen.
Einmalzahlung bei Closing / Treuhandverwahrung beim Notar / Ratenzahlung mit § 1063 ABGB Vorbehalt / Festpreis + Earn-out.
3 zeitliche Trennungen: Vertragsunterzeichnung / Vollzug Asset-Transfer / wirtschaftlicher Übergang. Closing-Bedingungen (Conditions Precedent).
Übertragung von Verträgen (Miete, Lieferanten, Lizenzen) erfordert Zustimmung des Vertragspartners — wichtige Verhandlung vor Closing.
Bilanzgarantie / Steuergarantie / Compliance / Verträge — mit Haftungs-Cap (typisch 30 %), De-Minimis 1 %, Basket 3 %, 24-Monats-Frist (Steuern 5 J).
10-Jahre-Automatik-Haftung bei Unternehmensübernahme. Ausschluss durch § 39 UGB Firmenbuch-Anmeldung binnen 3 Monaten — sonst Haftungs-Automatik.
Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes mit Dienstalter + Urlaub + KV auf Erwerber. 4-Wochen-Widerspruchsrecht ab schriftlicher Information.
OGH 8 ObA 38/20m konform — typisch 2-3 Jahre, lokales/sachliches Tätigkeitsfeld. Vertragsstrafe 10 % des Kaufpreises pro Verletzung.
Geschäftsveräußerung im Ganzen — Asset-Übertragung USt-frei (nicht steuerbar). Voraussetzungen: lebensfähiger Betrieb + Fortführungs-Absicht + wesentliche Betriebsgrundlagen.
Step-up der Buchwerte — Käufer schreibt Goodwill über 15 Jahre ab (steuerlich enorm wertvoll). Bei 180k Goodwill = 12.000 EUR jährliche AfA.
Bei Liegenschaft im Asset Deal: Notariatsakt § 31 GBG + GrESt 3,5 % Standard oder Familien-Stufentarif. Eintragungsgebühr Grundbuch 1,1 %.
Material Adverse Change-Klausel zwischen Signing und Closing / Earn-out bei unsicherer Bewertung (BFG 2024 Zufluss-Besteuerung) / VIAC-Schieds.
In sechs strukturierten Schritten von der Asset-Identifikation zum unterschriftsreifen Vertrag.
Erfassen Sie beide Parteien mit Typ (Einzelunternehmer / GmbH-AG / Verein-Stiftung), Adresse, UID, Firmenbuch-Nr. Beschreiben Sie das zu erwerbende Unternehmen / Teilbetrieb mit Standort, Branche, wesentlichen Charakteristika.
Strukturieren Sie die zu übertragenden Assets in 6 Kategorien: (a) Anlagevermögen (Maschinen, Computer, Möbel, Fahrzeuge — mit Buchwerten); (b) Vorräte (mit Inventur zum Stichtag); (c) Forderungen (mit Liste + Risiko-Abschlag); (d) Verträge (mit Hinweis auf § 1404 ABGB Zustimmung); (e) IP-Rechte (Marken, Domains, Datenbanken); (f) Goodwill (mit Bewertungsgutachten). Wichtig: AUSGESCHLOSSENE Assets klar listen (Firmenname, Eigenkapital, Privatvermögen).
Bestimmen Sie den Gesamtkaufpreis und allozieren Sie ihn auf die einzelnen Asset-Kategorien — STEUERLICH RELEVANT, weil die AfA-Schemata davon abhängen. Goodwill-Allokation = 15-jährige Abschreibung § 7 EStG (großer Vorteil); Anlagevermögen-Allokation = AfA-Tabelle (5-20 Jahre je Asset-Typ). Wählen Sie den Zahlungsmodus: Einmalzahlung / Treuhandverwahrung / Raten / Festpreis + Earn-out.
Bestimmen Sie Signing-Datum (Vertragsunterzeichnung), Closing-Datum (Vollzug Asset-Transfer) und wirtschaftlichen Übergangsstichtag. Definieren Sie Closing-Bedingungen (Conditions Precedent): Zustimmung wichtiger Vertragspartner § 1404 ABGB, steuerliche Unbedenklichkeit, ÖGK-Bestätigung, § 39 UGB-Firmenbuch-Anmeldung Vorbereitung, Long-Stop-Date.
Aktivieren Sie die Expert-Klauseln nach Bedarf: (a) Reps & Warranties — Bilanzgarantie / Steuergarantie / Compliance / Verträge mit Haftungs-Cap (typisch 30 % des Kaufpreises) + De-Minimis 1 % + Basket 3 % + 24-Monats-Frist. (b) § 38 UGB-Ausschluss durch § 39 UGB Firmenbuch-Anmeldung binnen 3 Monaten — sonst tritt 10-jährige Haftungs-Automatik ein. (c) § 3 AVRAG Mitarbeiter-Übernahme mit 4-Wochen-Information vor Closing.
Steuerliche Klarstellung: § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG Geschäftsveräußerung-Befreiung (Voraussetzungen prüfen!), § 7 EStG Goodwill-AfA 15 Jahre dokumentieren. Bei Liegenschafts-Anteil: Notariatsakt § 31 GBG + GrESt-Berechnung. MAC-Klausel zwischen Signing und Closing schützt Erwerber vor wesentlichen Verschlechterungen. VIAC-Schiedsklausel (Wiener Regeln) für vertrauliche Streitschlichtung.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Asset Deal in AT unterliegt 5 statutorischen Haftungs-Regimen und erfordert besondere Aufmerksamkeit auf § 38 UGB / § 3 AVRAG.
Diese Vorlage dient ausschließlich der Information und Strukturierung — sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei mittleren bis großen Asset-Deal-Transaktionen (> 500.000 EUR) wird die Beratung durch einen auf M&A spezialisierten Anwalt sowie einen Steuerberater dringend empfohlen. Bei Liegenschafts-Anteil im Asset Deal ist die notarielle Beurkundung § 31 GBG zwingend; bei strittigen Reps & Warranties oder komplexen Earn-out-Strukturen können später erhebliche Streitwerte entstehen.
Geprüft für österreichisches Recht
Nach § 38 UGB haftet der Käufer bei Übernahme eines Unternehmens AUTOMATISCH für die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten des Veräußerers — bis zur Höhe der übernommenen Aktiva. Diese Haftung umfasst: Lieferanten-Rechnungen, Steuern, SV-Beiträge, Lohnzahlungen, offene Kredite, Schadenersatzansprüche. Die Haftung gilt für 10 Jahre nach Übergang. Ein AUSSCHLUSS dieser Haftung ist möglich durch Anmeldung bei dem Firmenbuchgericht nach § 39 UGB — diese Anmeldung muss spätestens 3 Monate nach Übergang erfolgen. Wird die Frist versäumt, tritt die § 38 UGB-Haftung automatisch ein, OHNE dass eine vertragliche Vereinbarung dies verhindern könnte. Daher: § 39 UGB-Anmeldung sollte Bestandteil der Closing-Checkliste sein.
Bei Asset Deal mit Unternehmensübergang gehen nach § 3 AVRAG sämtliche Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten KRAFT GESETZES auf den Erwerber über — Dienstalter, Urlaubsansprüche, KV-Eingruppierung, Sonderzahlungen, Pensions-Anwartschaften, Lohnnebenkosten. Eine vertragliche Verlagerung der Belegschaft auf einen Subunternehmer wäre als Umgehung sittenwidrig § 879 ABGB. Die Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht nach § 3 Abs 4 AVRAG — sie können der Übernahme widersprechen, wodurch das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet (typisch 4-6 Wochen). Schriftliche Information der Arbeitnehmer durch Veräußerer mindestens 4 Wochen vor Closing nach § 3 Abs 5 AVRAG ist Pflicht — bei Versäumnis: Anfechtbarkeit der Übernahme.
Anders als beim Share Deal (wo Verträge automatisch beim Rechtsträger bleiben) müssen beim Asset Deal die einzelnen Verträge auf den Erwerber UMGESCHRIEBEN werden. Nach § 1404 ABGB erfordert dies die Zustimmung des Vertragspartners (Vermieter, Lieferant, Lizenzgeber, Bank). Bei Verweigerung der Zustimmung kann der Vertrag NICHT übertragen werden — der Vertrag bleibt beim Veräußerer, was bei wirtschaftlich essentiellen Verträgen (Mietvertrag Geschäftslokal, Hauptkundenvertrag) den gesamten Asset Deal scheitern lassen kann. Daher: Vorab-Klärung mit allen wesentlichen Vertragspartnern (Mietvertrag-Zustimmung schriftlich vor Signing!), Closing-Bedingung "Zustimmung Vermieter zur Vertragsübernahme" einplanen.
Die Umsatzsteuer-Befreiung nach § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG ist eine wesentliche steuerliche Begünstigung beim Asset Deal — die Asset-Übertragung ist USt-frei (nicht steuerbar). Voraussetzungen: (a) Übertragung eines lebensfähigen Betriebs oder Teilbetriebs (nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter); (b) Fortführungs-Absicht des Erwerbers (Geschäftsmodell wird beibehalten); (c) Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen (Anlagen + Verträge + Personal + Kundenstamm + IP). Bei Vorliegen aller Voraussetzungen: keine USt fällt an. Bei Asset-Liste OHNE wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. nur Vorräte ohne Anlagen oder Kunden) ist die Übertragung USt-pflichtig — typisch 20 % Standardtarif. Eine fehlerhafte Befreiungs-Inanspruchnahme kann zu Nachzahlungen + Strafzuschlägen führen — steuerliche Beratung empfohlen.
Der Asset Deal ermöglicht dem Erwerber die Aufstockung der Buchwerte (Step-up) und damit eine 15-jährige Abschreibung des Geschäfts- bzw. Firmenwerts (Goodwill) nach § 7 EStG. Bei einem Goodwill von 180.000 EUR ergibt das eine jährliche AfA von 12.000 EUR — das mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage über 15 Jahre erheblich. Im Vergleich zum Share Deal ist das ein WESENTLICHER STEUERLICHER VORTEIL — beim Share Deal kann der Erwerber die Buchwerte nicht aufstocken (no step-up), die Goodwill-Abschreibung ist faktisch verloren. Daneben: Anlagevermögen wird nach den AfA-Tabellen abgeschrieben (5-20 Jahre je nach Asset-Typ). Anteils-Allokation des Kaufpreises wird steuerlich bedeutsam — eine hohe Goodwill-Allokation ist für den Käufer vorteilhaft, kann aber vom Finanzamt überprüft werden.
In M&A-Transaktionen sind Reps & Warranties (Garantien) das wichtigste Käuferschutz-Instrument neben § 922-933b ABGB. Sie umfassen typisch: Bilanzgarantie (Bilanz spiegelt tatsächliche Vermögenslage), Steuergarantie (alle Steuern entrichtet), Compliance-Garantie (DSGVO, AML, Gewerbe, Arbeitsrecht), Vertrags-Garantie (Verträge wirksam, keine Change-of-Control-Sperren), Disclosure Schedule (offengelegte Streitigkeiten). Eine wirksame Haftungsbeschränkung umfasst: (a) Cap — Obergrenze (typisch 20-50 % des Kaufpreises); (b) De-Minimis — Bagatell-Grenze pro Einzelfall (1 %); (c) Basket — Mindest-Schaden ab dem Ansprüche durchsetzbar (3 %); (d) Geltungsfrist (24 Monate; Steuern 5 Jahre). Bei Vorsatz / arglistiger Täuschung gelten diese Beschränkungen NICHT — § 879 ABGB.
Erstellen Sie Ihren rechtssicheren Asset-Deal-Vertrag nach §§ 1053 ABGB + § 38 UGB + § 3 AVRAG + § 6 UStG + § 7 EStG. Mit Reps & Warranties, Wettbewerbsverbot OGH 8 ObA 38/20m, Geschäftsveräußerung-Befreiung, Goodwill-AfA 15 Jahre, MAC, Earn-out und VIAC-Schieds als Expert-Optionen.
Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich