Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Ein detailliertes Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug von Wohnungen in der Schweiz. Die Vorlage dokumentiert Zustand aller Räume, Zählerstände, Schlüssel und allfällige Mängel beidseitig und dient als zentrales Beweismittel bei Rückgabestreitigkeiten nach OR Art. 267/267a sowie für die Freigabe der Mietkaution nach OR Art. 257e.
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| OBJEKTADRESSE | Bahnhofstrasse 42, 8001 Zürich |
| STOCKWERK / WOHNUNGSNUMMER | 3. OG, Whg. 3.2 |
| ANZAHL ZIMMER | 3.5 |
| WOHNFLÄCHE | 82 m² |
| ART DER ÜBERGABE | Einzug |
| ÜBERGABEDATUM | 1. April 2026 |
| ORT DER ÜBERGABE | Zürich |
| MIETVERTRAG VOM | 15. März 2026 |
| WOHNUNGSSCHLÜSSEL | 3 Stk. |
| HAUSTÜR-/EINGANGSSCHLÜSSEL | 2 Stk. |
| BRIEFKASTENSCHLÜSSEL | 2 Stk. |
| KELLERSCHLÜSSEL | 1 Stk. |
| GARAGENSCHLÜSSEL / FERNBEDIENUNG | 1 Stk. |
| WASCHKÜCHENSCHLÜSSEL / BADGE | 1 Stk. |
| STROM (KWH) | 12'345 (Nr. EW-2024-7890) |
| WASSER (M³) | 456 (Nr. WZ-2024-1234) |
| HEIZUNG | 789 Einheiten (Nr. HZ-2024-5678) |
| WARMWASSER | 123 (Nr. WW-2024-3456) |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Das Übergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, mit dem die Parteien den Zustand der Mietsache bei Beginn oder Ende eines Mietverhältnisses festhalten. Das Schweizer Mietrecht schreibt es nicht ausdrücklich vor, doch ergibt sich seine zentrale Bedeutung aus OR Art. 256 (gebrauchstaugliche Übergabe), OR Art. 267 (Rückgabe im ursprünglichen Zustand) und insbesondere OR Art. 267a (Prüfungs- und Rügeobliegenheit der Vermieterschaft). Es ist das wichtigste Beweismittel für beide Parteien — ohne Protokoll lassen sich Verantwortlichkeiten nachträglich kaum sauber klären.
Nach OR Art. 267a Abs. 1 muss die Vermieterschaft den Zustand der Sache bei Rückgabe prüfen und die Mieterschaft sofort auf Mängel aufmerksam machen, für die diese einzustehen hat. Versäumt sie die sofortige Prüfung und Rüge, verliert sie ihre Ansprüche für Mängel, die bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wären (OR Art. 267a Abs. 2). Versteckte Mängel, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren, muss sie unverzüglich nach Entdeckung rügen (OR Art. 267a Abs. 3). Das Übergabeprotokoll dokumentiert diese Prüfung.
Die Doxuno-Vorlage deckt sowohl Einzugs- als auch Auszugsprotokoll ab, erfasst alle Räume einzeln (Eingang, Küche, Wohnbereich, Schlafzimmer, Bad, Balkon, Keller), hält Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung, Warmwasser und Gas fest, listet sämtliche Schlüssel auf und bietet strukturierte Felder für Mängel, Reinigungszustand, Nachbesserungsvereinbarungen und die Kautionsregelung nach OR Art. 257e.
Die Doxuno-Vorlage ist umfassend strukturiert und deckt alle Punkte ab, die ein rechtssicheres Schweizer Übergabeprotokoll enthalten sollte.
Zweckbestimmung und Datum der Übergabe
Vermieter, Mieter, Adresse, Stockwerk, Zimmer, Fläche
Eingang, Küche, Wohn-, Schlafzimmer, Bad, Balkon, Keller
Freitextfelder mit Zustandseinstufung
Einwandfrei, gut (übliche Gebrauchsspuren), Mängel, nicht vorhanden
Strom, Wasser, Heizung, Warmwasser, Gas mit Zählernummer
Wohnungs-, Hauseingangs-, Brief-, Keller-, Garage-, Waschküchenschlüssel
Küchengeräte, Waschmaschine, Tumbler mit Funktionsprüfung
Besenrein, professionell, Reinigungsmängel
Vereinbarte Fristen für Mängelbehebung
Hinweis auf Sperrkonto und Freigabe
Vermieter, Mieter, allfällige Zeugen
Die Vorlage führt Sie Raum für Raum durch die Übergabe. Nehmen Sie sich bei der gemeinsamen Begehung genügend Zeit — sorgfältige Dokumentation erspart späteren Streit.
Vereinbaren Sie mit der Gegenseite einen gemeinsamen Termin für die Begehung — idealerweise am Tag der Schlüsselübergabe oder unmittelbar davor. Bringen Sie Fotoapparat oder Smartphone, Taschenlampe, Stift und den ausgefüllten Grunddatenteil des Protokolls mit. Bei Auszug sollte die Wohnung vollständig geräumt und gereinigt sein.
Tragen Sie Typ (Einzug oder Auszug), Datum, Ort, Vermieterschaft, Mieterschaft und Mietobjekt (Adresse, Stockwerk, Zimmer, Fläche) ein. Das Datum des Mietvertrags stellt den Bezug zum zugrunde liegenden Mietverhältnis her.
Gehen Sie systematisch alle Räume durch — Eingang, Küche, Wohnbereich, Schlafzimmer, Bad, Balkon, Keller. Bewerten Sie jeden Raum mit einer der vorgegebenen Einstufungen (einwandfrei, gut, Mängel vorhanden) und beschreiben Sie Mängel präzise: «Kratzer 10 cm Parkett Wohnzimmer links Fenster», «Schimmelfleck Badezimmer Decke Dusche». Ergänzen Sie jeden Mangel mit Fotos; diese legen Sie separat bei.
Notieren Sie alle Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung, Warmwasser, Gas) mit Zählernummer — diese bilden die Grundlage der Nebenkostenabrechnung. Zählen Sie sämtliche Schlüssel einzeln auf (Wohnung, Haus, Brief, Keller, Garage, Waschküche) und prüfen Sie die Funktion aller Haushaltsgeräte. Bei Mängeln halten Sie diese präzise fest.
Vereinbaren Sie allfällige Nachbesserungsfristen (z.B. «Wand Wohnzimmer weiss streichen bis 30. September 2026»). Regeln Sie die Freigabe der Mietkaution nach OR Art. 257e. Unterzeichnen Sie das Protokoll gemeinsam — beide Parteien erhalten ein Exemplar. Bei Dissens: notieren Sie die unterschiedlichen Standpunkte im Protokoll; die Parteien können ihre Rechte anschliessend bei der Schlichtungsbehörde wahren.
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Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das Übergabeprotokoll hat weitreichende rechtliche Folgen — insbesondere für die Frage, welche Mängel später noch geltend gemacht werden können.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei umstrittenen Rückgaben, hohen Schadenforderungen oder Unsicherheiten über «übliche Abnützung» empfehlen wir die Beratung durch den Hauseigentümerverband, den Mieterinnen- und Mieterverband oder eine im Mietrecht erfahrene Rechtsanwaltschaft. Die paritätische Schlichtungsbehörde ist nach OR Art. 274a zwingend zuständig und kostenlos.
Geprüft nach Schweizer Mietrecht (OR 253+)
Nach OR Art. 267a Abs. 1 ist die Vermieterschaft bei Rückgabe verpflichtet, den Zustand der Sache zu prüfen und die Mieterschaft sofort auf Mängel aufmerksam zu machen, für die diese einzustehen hat. Versäumt sie diese sofortige Prüfung und Rüge, so verliert sie ihre Ansprüche für Mängel, die bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wären (OR Art. 267a Abs. 2) — die Mieterschaft ist insoweit von ihrer Ersatzpflicht befreit. Nicht erkennbare (versteckte) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (OR Art. 267a Abs. 3). Das Übergabeprotokoll ist der zentrale Nachweis für die rechtzeitige Prüfung.
Nach OR Art. 267 Abs. 1 hat die Mieterschaft die Sache in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt — übliche Abnützung ist ausgenommen. Für die Abgrenzung haben sich in der Praxis Lebensdauertabellen (z.B. MV Schweiz, Hauseigentümerverband, paritätische Schlichtungskommission) etabliert, die für jede Baukomponente eine durchschnittliche Nutzungsdauer definieren (z.B. Innenanstrich 8 Jahre, Teppich 10 Jahre, Apparate 15 Jahre). Ersatzpflicht besteht nur für darüber hinausgehende Abnützung oder klare Beschädigungen — die Vermieterschaft muss den Wertverlust zeitanteilig berechnen.
Die Mietkaution ist zwingend auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft bei einer Bank zu hinterlegen (OR Art. 257e Abs. 1); bei Wohnräumen höchstens drei Netto-Monatsmieten (OR Art. 257e Abs. 2). Nach Ende des Mietverhältnisses gibt die Bank die Kaution nur mit Zustimmung beider Parteien oder aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder Schlichtungsentscheids frei. Macht die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen die Kaution geltend, hat die Bank die Kaution auf Verlangen der Mieterschaft freizugeben (OR Art. 257e Abs. 3). Das Übergabeprotokoll bildet die Grundlage für die Abrechnung allfälliger Schadenforderungen gegenüber der Kaution.
Können sich die Parteien über einzelne Punkte (Zustand, Mängelhöhe, Nachbesserungsbedarf) nicht einigen, sollten die unterschiedlichen Auffassungen ausdrücklich im Protokoll festgehalten werden — beide Parteien unterzeichnen trotzdem, mit dem Vermerk «Dissens». Im Streitfall ist die paritätische kantonale Schlichtungsbehörde zuständig (OR Art. 274a, ZPO Art. 197 ff.). Das Verfahren ist kostenlos; bei Scheitern wird ein Schlichtungsschein ausgestellt, mit dem innert dreier Monate Klage am Mietgericht eingereicht werden kann. Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Beweismittel in diesem Verfahren.
Beidseitig sichere Dokumentation nach OR Art. 267/267a, sofort als PDF herunterladbar — Ihr wichtigstes Beweismittel bei der Wohnungsübergabe.
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