Landesspezifische Rechtsinhalte
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Der Schenkungsvertrag regelt in der Schweiz die unentgeltliche Übertragung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen (OR Art. 239-252). Bei Liegenschaften ist die notarielle Beurkundung nach OR Art. 216 ZWINGEND. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt Schweizer Steuer-Aspekte (kantonal), Erbteils-Ausgleichung ZGB Art. 626 sowie Nutzniessungs-Vorbehalt und Rückforderungs-Rechte des Schenkers.
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Der Schenkungsvertrag ist eine unentgeltliche Zuwendung von Vermögen einer Person (Schenker) an eine andere (Beschenkter), geregelt im Schweizer Obligationenrecht OR Art. 239-252. Die Form-Vorschriften hängen vom Schenkungs-Objekt ab: Bei sofortiger Übergabe beweglicher Sachen (Hand-Schenkung OR Art. 242) ist die Übergabe formfrei. Bei Schenkungs-Versprechen für künftige Erfüllung ist die Schweizer Schriftform zwingend (OR Art. 243). Bei Liegenschaften ist immer die notarielle Beurkundung nach OR Art. 216 erforderlich.
Schenkungen sind in der Schweiz vielfältig eingesetzt: zur familiären Vermögens-Umstrukturierung, als Erbvorbezug an Nachkommen, zur Begünstigung von Konkubinatspartnern, zur Wohltätigkeit oder zur Steuer-Planung. Bei Schweizer Verwandten-Schenkungen (Ehegatte, Nachkommen) sind die Schenkungssteuern in den meisten Kantonen entfallen. Bei Konkubinatspartnern und Nicht-Verwandten gelten höhere Steuersätze.
Wichtige Schweizer Schutz-Mechanismen: Der Schenker kann die Schenkung bei Undank des Beschenkten (OR Art. 249) widerrufen — Frist 1 Jahr seit Kenntnisnahme. Pflichtteilsberechtigte können Schenkungen, die ihre Pflichtteile schmälern, anfechten (ZGB Art. 527). Bei Schweizer Liegenschafts-Schenkungen typisch: Nutzniessungs-Vorbehalt des Schenkers (ZGB Art. 745 ff.) — er behält das lebenslange Wohnrecht, der Beschenkte erhält das "nackte Eigentum".
Die Doxuno-Vorlage deckt mobile und immobile Schenkungen nach Schweizer Recht ab.
Mit Schweizer Verwandtschafts-Grad (für Steuer)
Geld / Bewegliche Sache / Liegenschaft / Anteil STWE
Schätzung, Hypothek, Grundbuch-Daten
Sofortige Übergabe (OR 242) / Versprechen (OR 243) / notariell
Ehegatte+Nachkomme steuerfrei, Konkubinat 20-50%
Schweizer Frist 1 Jahr seit Kenntnis Undank
Anfechtung bei Schmälerung Schweizer Pflichtteile
Grundbuch + Erbvorbezug + Grundstückgewinnsteuer-Aufschub
Lebenslang/befristet + Personaldienstbarkeit
Verarmung Schenker + Pflegeheim-Schwelle CHF
Pflichten Beschenkter + Sanktionen + Dauer
Anrechnung/Verzicht + Schweizer Verkehrswert Art. 630
In fünf Schritten zur Schweizer-rechtskonformen Schenkung.
Schweizer Verwandtschafts-Grad bestimmt Steuer-Behandlung: Ehegatte + Nachkommen meist steuerfrei, Konkubinatspartner 20-50% (Ausnahmen NW/OW/SZ/ZG/GR), Geschwister + Eltern + Nicht-Verwandte höhere Schweizer Sätze.
Bei Geld: einfache Hand-Schenkung formfrei OR 242. Bei beweglicher Sache: Übergabe + Beschreibung. Bei Schweizer Liegenschaft: Grundbuch-Nr., Verkehrswert-Schätzung, bestehende Hypothek — Notar-Beurkundung OR 216 ZWINGEND.
Sofortige Übergabe oder Versprechen? Bei Schenkungs-Versprechen Schweizer Schriftform zwingend OR 243. Steuerverwaltung über Schenkung informieren (typisch 90-Tage-Frist je Schweizer Kanton).
Bei Schweizer Liegenschafts-Schenkung: Nutzniessungs-Vorbehalt ZGB 745+ (Schenker behält Wohnrecht/Mietzinse). Rückforderungs-Recht bei Verarmung (Pflegeheim-Bedarf CHF X). Auflagen-Schenkung OR 245 (Veräusserungs-Verbot, Vor-Kaufs-Recht). Erbteils-Ausgleichung ZGB 626.
Bei Schweizer Liegenschaft: Notar-Termin organisieren — Beurkundung + Grundbuch-Eintrag durch Notar veranlasst. Schweizer Notariats-Tarif typisch CHF 1'500-8'000 je nach Liegenschafts-Wert. Bei mobiler Sache: einfache Schriftform reicht.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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Schenkungen in der Schweiz unterliegen OR 239-252 und kantonalem Steuer-Recht.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken. Bei wesentlichen Vermögen, Liegenschaften, Konkubinats-Begünstigung mit hoher Steuer-Last oder internationalem Bezug ist die Beratung durch Schweizer Notariat, Steuerberater oder Erbrechts-Anwalt empfohlen.
Geprüft nach Schweizer Schenkungsrecht (OR, ZGB, kantonale Steuer)
Schenkungen über Liegenschaften (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Miteigentum, Stockwerkeigentum) erfordern ZWINGEND die öffentliche Beurkundung durch eine Schweizer Urkundsperson (Notar bzw. kantonales Notariat). Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag NICHTIG (Art. 11 + 216 OR). Die Beurkundungs-Person veranlasst den Grundbuch-Eintrag — erst mit Eintrag tritt die Schweizer Eigentums-Übertragung in Kraft (Art. 656 ZGB). Kantonale Kosten CHF 1'500-8'000 je nach Liegenschafts-Wert.
Die Schweiz kennt keine Bundes-Schenkungssteuer — Schenkungssteuern werden ausschliesslich kantonal erhoben. Ehegatten und Nachkommen sind in den meisten Schweizer Kantonen steuerfrei (Ausnahmen: VD/AI/AR besteuern Nachkommen teilweise). Konkubinatspartner, Geschwister, Nicht-Verwandte: höchste Klasse (typisch 20-50%); steuerfrei nur NW, OW, SZ, ZG (vollständig) und GR (Konkubinat nach 5+ J. gemeinsamem Haushalt). Bei Schweizer Immobilien-Schenkung zusätzlich Grundstückgewinnsteuer.
Pflichtteilsberechtigte gesetzliche Schweizer Erben (Ehegatte, Nachkommen) können diese Schenkung anfechten, wenn sie ihre Pflichtteile schmälert und die Schenkung im Rahmen eines Erbvertrags erfolgt oder mit Erbeinsetzung kombiniert wurde. Anfechtungs-Frist: 1 Jahr seit Kenntnisnahme der Pflichtteilsverletzung (ZGB Art. 533) — absolute Frist 10 Jahre. Pflichtteils-Reform 2023: Nachkommen 1/2 (zuvor 3/4), Eltern abgeschafft, Ehegatte 1/2 (unverändert).
Der Schweizer Schenker kann die Schenkung in drei Fällen widerrufen: (1) schwere Pflichtverletzung Beschenkter — schwere Straftat gegen Schenker / Angehörige; (2) familienrechtliche Pflichtverletzung; (3) Verletzung vereinbarter Auflagen. Frist: 1 Jahr seit Kenntnis (OR Art. 251). Mit Widerruf muss der Beschenkte die Schweizer Schenkung zurück erstatten — bei Veräusserung Wert-Ersatz. Bei wesentlichen Schenkungen Schweizer Vorab-Rechtsberatung empfohlen.
Vorbereitet nach Schweizer Recht OR 239-252 + OR 216 Notarpflicht + Schutz-Klauseln. Laden Sie den Entwurf als PDF herunter — bei mobiler Sache direkt nutzbar, bei Schweizer Liegenschaft zum Notar mitbringen.
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