Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Wer eine Liegenschaft reservieren möchte — Bauträger-Reservation einer STWE-Einheit "ab Plan", Kauf-Interesse an einem EFH, Verhandlungs-Zeit für einen Mehrfamilien-Hauskauf — schliesst eine Reservationsvereinbarung. KRITISCH: Diese Vereinbarung ist gemäss OR Art. 22 + 216 nichtig ohne öffentliche Beurkundung — beide Parteien können jederzeit zurücktreten und die Reservations-Gebühr muss vollständig zurückerstattet werden (BGE 116 II 695). Die Doxuno-Vorlage klärt diese Rechtslage und bietet eine ehrliche Reservierungs-Vereinbarung mit Notar-Treuhandkonto-Schutz und aufschiebenden Bedingungen.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| Objekt-Art | Stockwerkeigentums-Einheit im Bau (Reservation aus dem Plan) |
| Gemeinde | Zürich |
| Adresse | Sonnenparkstrasse 20, 8050 Zürich-Oerlikon (Wohnung 12 — 2. OG West) |
| Grundbuch-Nr. / Parzelle | Kat.-Nr. ZH-19872 / Stockwerk-Einheit Nr. 12 |
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Ein Reservationsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Verkäuferschaft und potenzieller Käuferschaft, in der die Verkäuferschaft sich verpflichtet, die Liegenschaft für eine bestimmte Zeit (typisch 30-90 Tage) nicht an Dritte zu verkaufen — gegen Bezahlung einer Reservations-Gebühr. In der Schweizer Praxis besonders häufig bei Neubau-Stockwerkeigentum ("Reservation aus dem Plan"), bei langwierigen Käufer-Verhandlungen oder bei aufwendigem Finanzierungs-Prozess.
KRITISCH ist die Rechtslage: Eine Reservationsvereinbarung gilt nach BGE 109 II 462 und BGE 127 III 248 als Vorvertrag zu einem Liegenschaftskaufvertrag und untersteht daher gemäss OR Art. 22 Abs. 2 i.V.m. OR Art. 216 Abs. 1 ZWINGEND der Form der öffentlichen Beurkundung. In der Praxis werden diese Vereinbarungen häufig nur schriftlich abgeschlossen (zur Vermeidung der Notar-Kosten) — sind aber dann nichtig und nicht bindend.
Folge der Nichtigkeit: Beide Parteien können jederzeit ohne Schadenersatz-Pflicht zurücktreten. Bereits bezahlte Reservations-Gebühren oder Anzahlungen MÜSSEN auf Verlangen vollständig zurückerstattet werden (BGE 116 II 695). Eine "Anzahlung-Verfalls-Klausel" zugunsten der Verkäuferschaft wäre ohne Beurkundung wirkungslos. Wer eine rechtsverbindliche Vorvertrags-Pflicht wünscht, schliesst stattdessen einen notariell beurkundeten Vorvertrag ab (separates Doxuno-Vertragsformat).
Die Doxuno-Vorlage erstellt eine ehrliche, aufgeklärte Reservationsvereinbarung mit klaren Hinweisen auf die Rechtslage und mit Schutz-Klauseln für beide Parteien.
Vollständige Angaben + Bauträger-Vertretung
Liegenschafts-Typ + detaillierte Beschreibung + Grundbuch
CHF + Charakter (Aufwand-Pauschale / Anzahlung)
Standard 60-90 Tage + Verlängerungs-Regelung
Geplanter Notar-Termin für Hauptvertrag
Klare BGE-Aufklärung über Nichtigkeit
Sperre + Auszahlungs-Trigger
Klarstellung — keine Verpflichtung
Mit Beurkundungs-Hinweis (sonst unwirksam)
Finanzierung / Lex Koller / Bauland / Baurecht
Bestellerprinzip — Käufer schuldet keine
BGE-Aufklärung über Rechts-Konsequenzen
Die Vorlage führt Sie durch alle Elemente einer ehrlichen Reservationsvereinbarung.
Beide Parteien mit Name/Firma, Adresse, Kontaktperson, E-Mail/Telefon. Beim Bauträger zusätzlich UID + Verkaufsleitungs-Kontakt; bei Käuferschaft Familie/Einzelperson mit Wohnsitz-Adresse.
Liegenschafts-Typ (EFH / STWE / Neubau-STWE / Bauland / Gewerbe), detaillierte Beschreibung (Zimmer, Wohnfläche, Wertquote bei STWE, Ausstattung, Lage), Adresse, Grundbuch-Nr. + geplanter Kaufpreis (indikativ).
Reservations-Gebühr (Marktüblich CHF 5'000-30'000; sehr teure Immobilien CHF 50'000+) + Charakter (Aufwand-Pauschale vs. Anzahlung auf Kaufpreis). Reservierungs-Dauer (30-120 Tage) + geplanter Beurkundungs-Termin.
Klare Aufklärung über die ZWINGENDE Beurkundungs-Pflicht (OR Art. 22 + 216, BGE 109 II 462, 127 III 248). Ohne Notar-Beurkundung ist die Vereinbarung NICHTIG — beide Parteien können jederzeit zurücktreten, die Gebühr muss vollständig zurückerstattet werden. Für rechtsverbindliche Wirkung: notarieller Vorvertrag.
Treuhandkonto-Notar (sichert Gebühr-Rückerstattung), Bindungs-Ausschluss-Klausel (Klarstellung), 5 aufschiebende Bedingungen (Finanzierung / Lex Koller / Bauland / Baurecht / Weitere), Maklerprovision-Klarstellung (Käufer schuldet keine Provision).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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Die Reservationsvereinbarung ist rechtlich heikel — die Form-Pflicht wird in der Praxis häufig nicht eingehalten, mit entsprechenden Konsequenzen.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung. WICHTIG: Wer eine rechtsverbindliche Vorvertrags-Pflicht wünscht, MUSS einen notariell beurkundeten Vorvertrag abschliessen (separates Doxuno-Format "Vorvertrag Liegenschaftskauf"). Diese Reservationsvereinbarung ist OHNE Beurkundung ausdrücklich nicht bindend.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 22, 216, ZGB 656-657, BGE-Praxis)
Ein Vorvertrag zum Liegenschaftskauf untersteht gemäss OR Art. 22 Abs. 2 derselben Form wie der Hauptvertrag — also der öffentlichen Beurkundung nach OR Art. 216 Abs. 1. Eine Reservationsvereinbarung, die Verkaufs-Verpflichtung und/oder Kaufpreis verbindlich festlegt, ist nach BGE-Praxis (109 II 462, 127 III 248) als Vorvertrag zu qualifizieren und damit beurkundungs-pflichtig. Eine privatschriftliche Variante ist NICHTIG — Vertragsabschluss in jedem Fall freiwillig.
Bei Nichtigkeit der Vereinbarung wegen Form-Mangel muss die Reservations-Gebühr auf Verlangen der Käuferschaft vollständig zurückerstattet werden — auch wenn die Käuferschaft das Hauptvertragsangebot ablehnt oder von der Verkäuferschaft annimmt. Eine "Anzahlung-Verfalls-Klausel" zugunsten der Verkäuferschaft hat ohne Beurkundung keine Rechtswirkung. Daher: Notar-Treuhandkonto schützt vor unkontrollierter Auszahlung; bei direkter Zahlung an Verkäufer-Konto droht Rückforderungs-Klage.
Wer eine rechtsverbindliche Vorvertrags-Pflicht wünscht (insbesondere bei aufwendiger Käufer-Finanzierungs-Vorbereitung oder bei langwieriger Bauträger-Vorvermarktung), schliesst einen notariell beurkundeten Vorvertrag ab. Dieser ist bindend, kann mit aufschiebenden Bedingungen verknüpft werden und ermöglicht Pönale-Klauseln bei Rückzug ohne berechtigten Grund. Das Doxuno-Schwester-Template "Vorvertrag Liegenschaftskauf" bietet diese Variante.
Standard-Aufschiebende Bedingungen: Finanzierungs-Zusage Bank (Frist + Mindest-Summe), Lex-Koller-Bewilligung wenn Käufer = Person im Ausland, Bauland-/Zonen-Status-Bestätigung, Baurechts-/Baubewilligungs-Rechtskraft. Bei Nicht-Eintritt einer Bedingung kann die Käuferschaft ohne Pönale zurücktreten; die Gebühr wird vollständig zurückerstattet. Treuwidrige Verhinderung des Bedingungs-Eintritts (z.B. unterlässt die Käuferschaft die Bank-Anfrage) gilt nach OR Art. 156 als Eintritt — mit entsprechenden Pönale-Folgen.
Mit klarer Aufklärung über Beurkundungs-Pflicht (BGE 109 II 462), Treuhandkonto-Schutz und aufschiebenden Bedingungen.
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