Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Der Konsortialvertrag bündelt mehrere Unternehmen (typischerweise 2-5 Partner) zu einer einfachen Gesellschaft nach OR Art. 530 ff. zur gemeinsamen Erfüllung eines konkreten Auftrags. Die Doxuno-Vorlage deckt sowohl Arbeitsgemeinschaften (ARGE) am Bau nach SIA Norm 118 als auch Banken-Kreditkonsortien (Syndizierte Kredite mit Federführer als Loan Agent) ab — mit MWST-Konsortial-Status, Bürgschafts-Pool (BGE 144 III 481), Reserved Matters Liste, Insolvenz-Continuity und SIA-150-Schiedsklausel.
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Ein Konsortialvertrag bündelt mehrere Unternehmen zu einer einfachen Gesellschaft nach OR Art. 530 ff. zur gemeinsamen Bewerbung und Ausführung eines konkreten Auftrags. Im Aussenverhältnis tritt ein Federführer (Lead Partner / Loan Agent) als einheitliche Ansprechpartnerin auf — vermeidet Multi-Vertrags-Komplexität für die Bauherrschaft bzw. Kreditnehmerin.
Im Schweizer Markt zwei Hauptformen: (1) <strong>ARGE Bau</strong> für gemeinsame Ausführung von Bauwerken nach SIA Norm 118 — Konsorten bringen Bauleitung, Maschinen, Personal, Kapital ein; Federführer = Generalunternehmer / Bauleiterin. (2) <strong>Banken-Kreditkonsortium</strong> für syndizierte Kredite — Banken stellen anteilig Kapital bereit, Federführer = Loan Agent / Security Agent.
Doxuno-Vorlage berücksichtigt OR Art. 530-551 (einfache Gesellschaft, Solidarhaftung OR 544 Abs. 3), SIA Norm 118 (ARGE-Standard), MWSTG Art. 10 + 15 (Konsortial-MWST-Subjekt), Bürgschafts-Pool-Praxis (BGE 144 III 481), Federführer-Haftung (BGE 134 III 643), Innosuisse-Bedingungen bei F&E-Konsortien, AHV-Einzelanmeldung der Konsorten (AHVG Art. 9) und die SIA-150-Schiedsordnung als bevorzugtes Streitbeilegungs-Mittel.
Marktstandard für ARGEs und Bank-Konsortien, mit Expert-Erweiterungen für werthaltige Grossprojekte.
Mit UID, Quote, Beitrag je Partner
ARGE Bau (SIA 118) oder Banken-Kreditkonsortium
Vertretung nach aussen, spezifische Befugnisse
Aussen zwingend, intern Rückgriff nach Quote
Einstimmig / qualifiziert / einfach Mehrheit
Konsortial-MWST-Subjekt CHF 100'000 Schwelle, AHV-Einzelanmeldung
Anteilige Bürgschaft, interne Rückgriff OR 493 ff.
Bauwesen-Allgefahren + Bauherren-Haftpflicht ≥ CHF 10 Mio.
9 einstimmige Beschluss-Punkte
Pauschal / Stundensatz / Quoten-Aufschlag 1-3 %
Jährlich + ausserordentlich, Kosten bei Verfehlung Federführer
Verbleibende Konsorten übernehmen quotal, kein Auflösungs-Stop
Standard für Bau-Streitigkeiten
Die Vorlage führt Sie durch die wichtigsten Vereinbarungspunkte.
Für jeden Partner Firma, Adresse, UID, Quote (Summe = 100 %), Beitrag. Bis zu 5 Partner unterstützt.
ARGE Bau (SIA 118) für Bauprojekte oder Banken-Kreditkonsortium für syndizierte Kredite oder sonstige Konsortien.
Konsortial-Zweck präzise (Auftragssumme, Auftraggeber). Bei ARGE: Werkvertrag-Bezug; bei Bank: Kreditnehmer + Volumen.
Wer vertritt nach aussen, welche spezifischen Befugnisse (Bauleitung, Rechnungsstellung, Subunternehmer-Koordination).
Einstimmig (höchster Konsens) / qualifiziert 75 % / einfache Mehrheit Quoten oder Köpfe — abhängig vom Vertrauen zwischen Partnern.
MWST-Konsortial-Status, AHV, Bürgschafts-Pool, Reserved Matters, Federführer-Honorar, Audit-Recht, Insolvenz-Continuity, SIA-Schiedsgericht.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Konsortien sind einfache Gesellschaften (OR 530 ff.) mit kritischer Solidarhaftung gegenüber Dritten.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei werthaltigen Konsortien (Auftragssumme > CHF 10 Mio.), bei Banken-Konsortien oder bei öffentlichen Vergaben mit Subventions-Bezug empfehlen wir die Prüfung durch eine bau-/banken-spezifische Anwaltskanzlei.
Geprüft nach OR 530-551, SIA Norm 118, MWSTG, AHVG sowie SIA-150-Schiedsordnung
Im Aussenverhältnis haften alle Konsortialpartner gegenüber Dritten persönlich, solidarisch und unbeschränkt. Diese Haftung kann gegenüber Dritten NICHT vertraglich ausgeschlossen werden. Im Innenverhältnis besteht Rückgriff im Verhältnis der Quoten (OR 493 ff.). Ein Konsorte, der über seinen quotalen Anteil hinaus geleistet hat, kann den Mehrbetrag von den übrigen zurückfordern.
Der Federführer trägt eine erhöhte Sorgfaltspflicht (OR Art. 538) gegenüber den übrigen Konsorten. Bei fehlerhafter Bauleitung, falscher Auftragsverwaltung oder unzureichendem Reporting haftet der Federführer den übrigen Partnern direkt. D&O-Versicherung (≥ CHF 5 Mio.) empfohlen zur Absicherung des Federführer-Risikos.
Ab CHF 100'000 Inlandumsatz wird das Konsortium MWST-pflichtig — als selbständiges MWST-Subjekt bei der ESTV anzumelden. Konsorten haften nach MWSTG Art. 15 Abs. 1 lit. c solidarisch für MWST-Verbindlichkeiten. Ohne klare interne Buchhaltungs-Regelung (Federführer / Externer Treuhänder / Quoten-Separat) drohen Doppel-Verbuchungen und Konsorten-Streit.
Bei ARGE und Bank-Konsortien stellen die Partner der Bauherrschaft / Kreditnehmerin gemeinsam Bürgschaft, anteilig im Verhältnis ihrer Quoten. Bei Inanspruchnahme der Bürgschaft besteht Rückgriff zwischen den Konsorten gemäss OR 493 ff. — wer über die Quote hinaus geleistet hat, kann den Mehrbetrag binnen 30 Tagen + 5 % Verzugszins zurückfordern.
OHNE Insolvenz-Continuity-Klausel löst der Konkurs eines Konsorten das gesamte Konsortium auf (OR 545 Abs. 1 Ziff. 3). Bei laufendem Bauprojekt katastrophal. Die Klausel sieht vor, dass verbleibende Konsorten den freigewordenen Anteil quotal übernehmen und das Konsortium fortführen — die Konkursmasse erhält den Verkehrswert.
SIA Norm 150 ist die bevorzugte Streitbeilegung bei Bau-Verträgen — schnell, bauwirtschafts-spezifisches Know-how, vertraulich. Alternativ SCAI Rules für internationale Konsortien, Mediation (SKWM 60T) für beziehungserhaltende Lösung oder ordentliche Gerichte (ZPO 17) für einfachere Fälle.
Marktstandard für ARGE Bau (SIA 118) und Bank-Konsortium, mit Federführer-Modell, Bürgschafts-Pool, Reserved Matters und SIA-150-Schiedsklausel — als PDF (kostenlos) oder als bearbeitbares Word (.docx) mit Expert.
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