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Konkurseröffnungsbegehren — Antrag des Gläubigers

Beantragen Sie als Gläubiger die Eröffnung des Konkursverfahrens über einen zahlungsunfähigen Schuldner. Die Doxuno-Vorlage deckt beide Konkurs-Modi ab: Konkursandrohungs-Konkurs (SchKG Art. 166 — nach erfolgloser Betreibung) und Insolvenz-Konkurs (SchKG Art. 190 — ohne vorgängige Betreibung bei Insolvenz-Anzeige, Zahlungs-Einstellung oder missbräuchlichem Verhalten). Strukturiert nach den Anforderungen des summarischen Verfahrens (ZPO Art. 251 lit. a) — direkt einreichbar beim Konkursgericht am Sitz des Schuldners.

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KONKURSERÖFFNUNGSBEGEHREN
Gemäss Art. 166 Schkg (Konkursandrohungs-konkurs Nach Art. 159 Schkg)
Schuldner: Müller Handels GmbH
Forderung: 24'500.00 CHF
An Bezirksgericht Zürich, Konkursrichter
Badenerstrasse 90, 8004 Zürich

Zürich, 15. August 2026
GESUCHSTELLERIN (GLÄUBIGER)
Brunner Innovation AG
Bahnhofstrasse 88, 8001 Zürich
vertreten durch: Sarah Brunner, CEO
Anwalt/Anwältin: Dr. iur. Hans Müller, Rechtsanwalt, Bleicherweg 12, 8002 Zürich
GESUCHSGEGNERIN (SCHULDNER)
Müller Handels GmbH
Industriestrasse 12, 8302 Kloten
HR-Nr.: CHE-123.456.789
Sitz: Kloten (Zürich)
Verfahren: Summarisches Verfahren gemäss ZPO Art. 248-258 i.V.m. Art. 251 lit. a ZPO (Konkurs-Sachen ausdrücklich summarisch). Beweismittel grundsätzlich nur durch Urkunden (ZPO Art. 254).

Konkursfähigkeit: Die Gesuchsgegnerin / der Gesuchsgegner ist im Handelsregister eingetragen (HR-Nr. CHE-123.456.789) und damit der Konkursbetreibung unterworfen (SchKG Art. 39 Abs. 1).
1.
RECHTSBEGEHREN
Es sei in Gutheissung dieses Gesuchs der Konkurs über die Gesuchsgegnerin / den Gesuchsgegner zu eröffnen gemäss Art. 166 SchKG (Konkursandrohungs-Konkurs).

Weiter sei die Gesuchsgegnerin / der Gesuchsgegner zu verpflichten:
(a) zur Bezahlung der Gerichts- und Konkurs-Verfahrens-Kosten;
(b) zur Bezahlung einer angemessenen Parteientschädigung zugunsten der Gesuchstellerin / des Gesuchstellers;
(c) zur Erstattung sämtlicher Betreibungs- und Vollstreckungs-Kosten gemäss SchKG Art. 68.

Eventuell sei die Konkurseröffnung mit Wirkung ab Datum des Konkursdekrets anzuordnen (SchKG Art. 175 Abs. 1 — Wirkung Konkurseröffnung).
2.
SACHVERHALT
Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller fordert von der Gesuchsgegnerin / vom Gesuchsgegner den Betrag von 24'500.00 CHF aus folgendem Rechtsgrund:

Forderung aus Vertrag SaaS-Pilot Q1 2026 — Lieferung von Softwarelizenzen + Schulungsleistungen, Rechnung Nr. 2026-0145 vom 15. März 2026. Schuldnerin hat trotz Mahnung, Betreibung und zugestellter Konkursandrohung nicht bezahlt.

Konkurs-Tatbestand — Konkursandrohungs-Konkurs (SchKG Art. 159 ff.): Nach erfolgloser Betreibung (Betreibungs-Nr. 2026-12345) wurde der Gesuchsgegnerin / dem Gesuchsgegner die Konkursandrohung Form. 35 am 22. Juli 2026 zugestellt. Die 20-Tages-Frist gemäss SchKG Art. 166 ist abgelaufen, ohne dass die Forderung vollständig getilgt worden ist. Damit sind die Voraussetzungen für die Konkurseröffnung erfüllt.
3.
KONKURSANDROHUNG FORM. 35 — DETAIL
Die Konkursandrohung Form. 35 wurde vom Betreibungsamt am 20. Juli 2026 ausgestellt und der Gesuchsgegnerin / dem Gesuchsgegner am 22. Juli 2026 zugestellt (Beilage 2). Die 20-Tages-Frist nach Zustellung gemäss SchKG Art. 166 Abs. 1 ist abgelaufen, ohne dass die geschuldete Forderung von 24'500.00 CHF vollständig getilgt wurde.

Frist-Wahrung: Das Konkurs-Begehren wird gestützt auf SchKG Art. 166 frühestens 20 Tage und spätestens 15 Monate nach Zustellung der Konkursandrohung gestellt — die vorliegende Einreichung liegt innerhalb dieser Frist.

Anmerkung Aufschub-Möglichkeit (SchKG Art. 175): Die Gesuchsgegnerin / der Gesuchsgegner hat die Möglichkeit, die Konkurseröffnung noch im Verfahren durch vollständige Bezahlung der Forderung samt Zinsen und Kosten sowie des Konkurs-Kostenvorschusses abzuwenden. Dies ist im Konkurs-Eröffnungs-Termin nach SchKG Art. 173 zu beachten.
4.
FORDERUNGS-GLAUBHAFTMACHUNG (BEILAGEN-VERZEICHNIS)
Die Forderung wird durch nachstehende Urkunden glaubhaft gemacht (ZPO Art. 254 — summarisches Verfahren erlaubt nur Urkundenbeweis):

Rechnungen: Rechnung Nr. 2026-0145 vom 15. März 2026 über CHF 24'500 (Beilage 1a)

Verträge: Vertrag SaaS-Pilot Q1 2026 vom 1. Januar 2026 (Beilage 1b)

Korrespondenz / Mahnungen: Mahnschreiben Stufe 1-3 vom 1./15./30. April und 20. Mai 2026 (Beilage 1c)
5.
KONKURS-KOSTENVORSCHUSS (SCHKG ART. 169)
Der Konkurs-Kostenvorschuss wird gemäss SchKG Art. 169 in Höhe von 5'000.00 CHF einbezahlt.

Standard-Höhe nach Kanton (Stand 2026):
• ZH: CHF 4'000-5'000 (Standardfall);
• BE: CHF 3'000-4'000;
• BS/BL: CHF 2'500-4'000;
• Komplex-Fälle (multinationale Konzern-Vermögen): CHF 10'000-50'000;
• Bei mutmasslich masseunzulänglichen Schuldnern höhere Vorschüsse zur Sicherstellung Verfahrens-Kosten.

Folgen bei Nicht-Leistung: Wird der Kostenvorschuss nicht innert Frist geleistet oder ist die Konkursmasse mutmasslich nicht hinreichend zur Deckung der Verfahrens-Kosten, wird das Konkurs-Begehren nach SchKG Art. 230 mangels Aktiven eingestellt. Der Gläubiger trägt diesfalls die Verfahrens-Kosten ohne Aussicht auf Rückerstattung.
6.
KOSTENFOLGEN UND PARTEIENTSCHÄDIGUNG
Die Gerichts- und Parteientschädigungs-Kosten sind von der Gesuchsgegnerin / vom Gesuchsgegner als unterliegender Partei zu tragen (ZPO Art. 106). Die Parteientschädigung wird im Rahmen der gerichtlichen Kostenverlegung beziffert (kantonaler Anwaltstarif). Der Kostenvorschuss nach ZPO Art. 98 (Reform 2025: max. halber erwarteter Gerichtskosten-Vorschuss) wird gemäss Aufforderung einbezahlt.
7.
BEILAGEN-VERZEICHNIS
Beilage 1: Forderungs-Beleg (Rechnung / Vertrag / Schuldanerkennung) datiert 15. August 2026
Beilage 2: Konkursandrohung Form. 35, ausgestellt 20. Juli 2026 und zugestellt 22. Juli 2026
Beilage 3: Betreibungs-Auszug Nr. 2026-12345 des Betreibungsamtes Kloten (Zürich)
Beilage 4: Handelsregister-Auszug HR-Nr. CHE-123.456.789
Beilage 5: Vollmacht (falls Vertretung durch Anwalt — Dr. iur. Hans Müller, Rechtsanwalt, Bleicherweg 12, 8002 Zürich)
8.
SCHLUSSANTRAG
Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller ersucht das angerufene Konkursgericht, das vorstehende Begehren in summarischem Verfahren gutzuheissen und den Konkurs über die Gesuchsgegnerin / den Gesuchsgegner gemäss Art. 166 SchKG zu eröffnen.

In vorzüglicher Hochachtung,
RECHTSVERTRETUNG
Dr. iur. Hans Müller, Rechtsanwalt, Bleicherweg 12, 8002 Zürich
Rechtsanwalt/Anwältin (Bevollmächtigter Vertreter)
Brunner Innovation AG
Datum: ____________________

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Was ist ein Konkurseröffnungsbegehren?

Das Konkurseröffnungsbegehren ist der Antrag eines Gläubigers an das Konkursgericht auf Eröffnung des Konkursverfahrens über einen zahlungsunfähigen Schuldner. Voraussetzung: der Schuldner muss <strong>konkursfähig</strong> sein — gemäss SchKG Art. 39 sind dies alle im Handelsregister eingetragenen Personen (Kapital-Gesellschaften AG/GmbH, Genossenschaften, im HR eingetragene Einzelfirmen + Personen-Gesellschaften). Gegen nicht-eingetragene Privatpersonen ist nur die Pfändungs-Betreibung möglich.

Es gibt zwei Modi: <strong>Modus 1 — Konkursandrohungs-Konkurs (SchKG Art. 159-176):</strong> nach erfolgloser Betreibung + zugestellter Konkursandrohung Form. 35 + Ablauf 20-Tages-Frist. Der häufigste Weg (>95% der Fälle), aber zeitlich aufwendig (4-8 Monate ab Mahnung). <strong>Modus 2 — Insolvenz-Konkurs (SchKG Art. 190):</strong> direkter Antrag ohne vorgängige Betreibung bei (a) Insolvenz-Anzeige des Schuldners selber, (b) dauerhafter Zahlungs-Einstellung, (c) missbräuchlichem Verhalten zur Vereitelung Vollstreckung. Schneller (4-6 Wochen), aber höhere Beweis-Anforderungen.

Mit Konkurseröffnung gehen sämtliche Vermögens-Werte des Schuldners in die Konkursmasse über (SchKG Art. 197); ein Konkurs-Verwalter wird bestellt; sämtliche Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden (Kollokations-Plan). Die Doxuno-Vorlage strukturiert Sachverhalt, Konkurs-Tatbestand (Modus-abhängig), Forderungs-Glaubhaftmachung, Kostenvorschuss-Berechnung und optional vorsorgliche Sicherungs-Massnahmen.

Was diese Vorlage abdeckt

Vollständiges Konkurseröffnungs-Begehren mit beiden Modi (Andro vs Insolvenz) und allen SchKG-Anforderungen.

Konkursgericht

Bezirksgericht/Konkursrichter am Sitz Schuldner

Gesuchstellerin (Gläubiger)

Firma + Adresse + Vertretende Person/Anwalt

Schuldner-Konkursfähigkeit

HR-Eintragung-Prüfung (SchKG Art. 39)

Konkurs-Modus-Auswahl

Andro (SchKG 166) oder Insolvenz (SchKG 190)

Forderung + Sachverhalt

Präzise Darstellung + Glaubhaftmachung

Konkursandrohung-Detail (Expert)

Form. 35 Ausstellungs- + Zustellungs-Datum

Forderungs-Beilagen-Verzeichnis (Expert)

Rechnungen + Verträge + Korrespondenz + Buchhaltung

Insolvenz-Indizien (Expert)

SchKG 190 — Zahlungs-Einstellung / Missbrauch

Kostenvorschuss-Berechnung (Expert)

CHF 2-5k Standard (ZH 4-5k)

Vorsorgliche Massnahmen (Expert)

Vermögens-Sperre + Aufzeichnungs-Anordnung ZPO 269

Schlussantrag + Beilagen

Beilagen-Verzeichnis vollständig

Kostenfolgen

ZPO 106 — unterliegende Partei trägt

So erstellen Sie Ihr Konkurseröffnungsbegehren

Fünf Schritte zum einreichungs-fähigen Antrag.

  1. 1

    Konkursgericht + Schuldner-Konkursfähigkeit prüfen

    Zuständig: Bezirksgericht / Kantonsgericht am Sitz des Schuldners. Konkursfähigkeit zwingend (SchKG Art. 39) — HR-Eintragung via zefix.ch prüfen. Bei nicht-eingetragenen Privatpersonen: Pfändungs-Pfad statt Konkurs.

  2. 2

    Konkurs-Modus wählen

    Modus 1 (Konkursandrohungs-Konkurs SchKG 166): nach erfolgloser Betreibung + Konkursandrohung Form. 35 + 20T-Frist. Modus 2 (Insolvenz-Konkurs SchKG 190): ohne vorgängige Betreibung bei eigener Insolvenz-Anzeige, Zahlungs-Einstellung oder missbräuchlichem Verhalten. Modus 1 üblich (>95%); Modus 2 schneller, aber höhere Beweis-Last.

  3. 3

    Forderung präzise dokumentieren + glaubhaft machen

    Forderungs-Betrag + Rechtsgrund + Sachverhalt + bisheriger Vollstreckungs-Versuche. Im Expert-Modus: vollständiges Beilagen-Verzeichnis (Rechnungen, Verträge, Mahnungen, Korrespondenz, Buchhaltungs-Auszüge). Im summarischen Verfahren (ZPO 254) zählen nur Urkundenbeweise.

  4. 4

    Kostenvorschuss kalkulieren + bereithalten

    Kostenvorschuss zwingend (SchKG 169) — ohne wird Verfahren mangels Aktiven nach SchKG 230 eingestellt. Standard kantonal variierend: ZH CHF 4-5k, BE/BS CHF 2-4k, Komplex-Fälle bis CHF 50k. Vorschuss wird bei Konkurseröffnung aus der Masse zurückerstattet, soweit Masse ausreicht.

  5. 5

    Bei Vermögens-Schwund-Gefahr: Vorsorgliche Massnahmen (Expert)

    ZPO Art. 269 erlaubt vorsorgliche Sicherungs-Massnahmen vor Konkurseröffnung — Vermögens-Sperre (Bank-Konto-Sperre), Aufzeichnungs-Anordnung (Buchhaltungs-Sicherung an Treuhänder), Reise-Verbot. Superprovisorisch ohne Anhörung möglich (ZPO 265). Kritisch bei Verdacht auf Vermögens-Verschiebung.

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Rechtliche Hinweise nach SchKG

Das Konkurs-Verfahren ist in SchKG Art. 159-270 geregelt. Beachten Sie folgende Besonderheiten.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Konkurs-Verfahren empfehlen wir dringend Anwaltsvertretung — die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten sind erheblich.

Geprüft nach Schweizer SchKG + ZPO (Stand 2026)

Konkursfähigkeit SchKG Art. 39

Konkursbetreibung steht nur gegen im Handelsregister eingetragene Personen offen — alle Kapital-Gesellschaften (AG, GmbH, Kommandit-Aktiengesellschaft), Genossenschaften, eingetragene Einzelfirmen, eingetragene Personen-Gesellschaften (Kollektiv-, Kommandit-Gesellschaften). Nicht-eingetragene Privatpersonen unterliegen ausschliesslich der Pfändungs-Betreibung (SchKG 89-150). Konkursfähigkeit vor Antrag via zefix.ch prüfen.

Modus 1 — Konkursandrohungs-Konkurs (SchKG 166)

Antrag frühestens 20 Tage nach Zustellung der Konkursandrohung Form. 35, spätestens 15 Monate (SchKG 166). Vorausgehender Pfad: Betreibungsbegehren → Zahlungsbefehl → Fortsetzungsbegehren (nach 20T ohne Rechtsvorschlag bzw. nach rechtskräftiger Rechtsöffnung) → Konkursandrohung Form. 35 → Konkurseröffnungsbegehren. Gesamt-Zeit Mahnung bis Konkurs-Antrag: 4-8 Monate.

Modus 2 — Insolvenz-Konkurs (SchKG 190)

Drei Tatbestände (SchKG 190 Abs. 1): (1) Insolvenz-Anzeige des Schuldners selber; (2) dauerhafte Zahlungs-Einstellung; (3) missbräuchliches Verhalten zur Vereitelung Vollstreckung (Vermögens-Verschiebung, Buchhaltungs-Manipulation). Höhere Beweis-Last — Glaubhaftmachung genügt aber (ZPO 254 + 256). Risiko: bei Misserfolg Schadenersatz-Pflicht Gläubiger gegenüber Schuldner.

Kostenvorschuss SchKG 169 + Einstellung mangels Aktiven (SchKG 230)

Zwingender Vorschuss (kantonal CHF 2'000-50'000; ZH-Standard CHF 4-5k). Bei Nicht-Leistung oder mutmasslich masseunzulänglichem Vermögen: Einstellung nach SchKG 230. Gläubiger kann dann (a) Verfahren mit höherem Vorschuss erzwingen oder (b) Auflösungs-Verfahren mangels Aktiven hinnehmen — Forderung bleibt offen, aber ohne weitere Verfahrens-Kosten.

Vorsorgliche Massnahmen ZPO 269

Zur Vermögens-Sicherung zwischen Antrag und Konkursdekret möglich: Vermögens-Sperre, Aufzeichnungs-Anordnung, Reise-Verbot. Superprovisorisch (ohne Anhörung Schuldner) bei dringender Gefahr (ZPO 265). Voraussetzung: Glaubhaftmachung Konkurs-Anspruch + drohender Schaden. Kritisch bei Verdacht auf Vermögens-Verschiebung in EU-Ausland.

Häufige Fragen

Erstellen Sie jetzt Ihr Konkurseröffnungsbegehren

Strukturierter Antrag nach SchKG Art. 166 (Andro) oder Art. 190 (Insolvenz) mit Forderungs-Glaubhaftmachung, Kostenvorschuss-Kalkulation und optional vorsorglichen Sicherungs-Massnahmen. Direkt einreichbar beim Konkursgericht am Sitz Schuldner.

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