Doxuno
Arbeit & PersonalCH

Kostenlose Vorlage: Freelance- / Honorarvertrag (Selbständigerwerbende) Schweiz

Ein vollständiger Honorarvertrag zwischen Auftraggeber und Selbständigerwerbenden (Freelancer) — bewusst Auftrag (OR 394) oder Werkvertrag (OR 363), NICHT Arbeitsvertrag (OR 319). Stand 2026 mit BSV-konformer AHV-Status-Klausel, Scheinselbständigkeits-Indemnification (5-J-Nachzahlungs-Risiko-Schutz) und MWST 8.1% (CHF 100k-Schwelle).

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich

PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert

FREELANCE- / HONORARVERTRAG
Auftrag Mit Selbständigerwerbenden — Schweiz (OR Art. 394 Ff.)
Tätigkeit: Software-Entwicklung Frontend (React/TypeScript)
Honorar: 150.00 CHF/Stunde
AUFTRAGGEBER/IN
Brunner Innovation AG
UID: CHE-345.678.901
Bahnhofstrasse 88, 8001 Zürich
Vertreten durch: Marc Steiner, CEO
FREELANCER/IN (SELBSTÄNDIGERWERBEND)
Anna Vogel
AHV-Nr.: 756.5678.9012.34
Forchstrasse 12, 8032 Zürich
Zwischen den vorgenannten Parteien wird gestützt auf OR Art. 394 ff. (Auftrag) folgender Honorarvertrag abgeschlossen — der/die Freelancer/in schuldet eine sorgfältige Tätigkeit (Tätigkeitsschuld). Der/die Freelancer/in ist als Selbständigerwerbende/r im Sinne von AHVG Art. 8 ff. tätig — eigene Infrastruktur, eigenes unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber, eigene Sozialversicherungs-Anmeldung. Es handelt sich AUSDRÜCKLICH NICHT um ein Arbeitsverhältnis im Sinne von OR Art. 319 ff.
1.
AUFTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG
Der/die Auftraggeber/in beauftragt den/die Freelancer/in mit folgender Leistung: Software-Entwicklung Frontend (React/TypeScript).

Detaillierter Leistungsumfang / Liefergegenstand:
Entwicklung von Frontend-Komponenten für die neue Kunden-Plattform der Brunner Innovation AG; Integration in bestehendes Backend; Code-Review-Beteiligung; Wöchentliche Statusupdates.

Es handelt sich um einen Auftrag nach OR Art. 394 ff. — der/die Freelancer/in schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, NICHT einen bestimmten Erfolg.
2.
BEGINN UND DAUER
Die Leistungserbringung beginnt am 1. September 2026. Der Vertrag ist befristet abgeschlossen und endet automatisch am 31. Mai 2027.
3.
HONORAR, MWST UND AUSLAGEN
Stundensatz von 150.00 CHF pro effektive Arbeitsstunde, basierend auf detaillierter Zeitnachweis-Aufstellung des/der Freelancer/in.

Der/die Freelancer/in liegt unter der MWST-Schwelle von CHF 100'000 Jahresumsatz und ist daher nicht MWST-pflichtig (Art. 10 MWSTG). Bei Überschreitung der Schwelle wird der/die Freelancer/in den/die Auftraggeber/in unverzüglich informieren und die MWST von 8.1% ab Anmeldung verrechnen.

Notwendige Auslagen (Reise, Material, externe Dienstleistungen) werden gegen Beleg separat vergütet (OR Art. 402 — Auslagenersatz Beauftragter).

Die Rechnungen sind 30 Tage netto nach Erhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der/die Auftraggeber/in einen Verzugszins von 5% p.a. (OR Art. 104 Abs. 1). Mahnspesen werden separat verrechnet.
4.
STATUS SELBSTÄNDIGERWERBEND (AHV-KOMPLIANZ)
VERSTÄRKTE STATUS-KLAUSEL — Selbständigerwerbend: Der/die Freelancer/in bestätigt ausdrücklich:
(a) Anmeldung als Selbständigerwerbender bei der Kantonal-AHV-Ausgleichskasse (SVA) erfolgt vor Vertragsbeginn — Bestätigungs-Verfügung wird dem/der Auftraggeber/in vorgelegt;
(b) Tätigkeit für mindestens 3 verschiedene Auftraggeber innerhalb der letzten 12 Monate (Hauptindiz Selbständigkeit BSV-Praxis);
(c) Eigene Geschäfts-Infrastruktur (eigener Arbeitsplatz / Homeoffice / Coworking; eigene Tools, eigene Hardware/Software);
(d) Eigene Werbung und Akquise im eigenen Namen (Website, Social Media, eigene Visitenkarte/E-Mail);
(e) Eigene Geschäftskonten und eigene Versicherungen (mindestens Privat-Unfall + Krankheit; empfohlen Berufshaftpflicht);
(f) Keine Eingliederung in die Organisation des/der Auftraggebers/in — keine Vorgabe Arbeitszeit/Arbeitsort/Arbeitsweise (Werkzeuge, Methodik, Pausenzeiten frei wählbar).

Sozialversicherungs-Pflichten Freelancer: Der/die Freelancer/in trägt allein die AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbender (5.371%-10% des Reineinkommens 2026, gestaffelt; ab CHF 60'500 voller Satz 10%). Die berufliche Vorsorge (BVG 2. Säule) ist FREIWILLIG; Säule 3a wird empfohlen. UVG-Versicherung ist NICHT obligatorisch — private Unfallversicherung empfohlen. ALV besteht NICHT (keine Arbeitslosenentschädigung möglich). Der/die Auftraggeber/in führt KEINE Sozialversicherungs-Beiträge für den/die Freelancer/in ab.
5.
KÜNDIGUNG
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beendigen. Das jederzeitige Kündigungsrecht nach OR Art. 404 bleibt zwingend vorbehalten (Schadenersatz bei "unzeitiger" Kündigung ohne wichtigen Grund nach OR 404 Abs. 2 möglich). Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform (oder qualifizierter elektronischer Signatur ZertES nach OR Art. 14 Abs. 2bis); sie wirkt mit Zugang an die andere Partei. Bereits erbrachte Leistungen sind pro rata zu vergüten.
6.
SCHEINSELBSTÄNDIGKEITS-SCHUTZ (AHV-INDEMNIFICATION)
Beurteilungs-Kriterien BSV / BGer für Selbständigkeit: Die AHV-Ausgleichskasse prüft die Selbständigkeit auf Basis folgender Indizien:
Wirtschaftliche Abhängigkeit — >50% Einkommen von einem einzigen Auftraggeber führt zu Verdacht;
Weisungsgebundenheit — fest vorgegebene Arbeitszeit/-ort/-methode;
Eingliederung in fremde Organisation — eigener Schreibtisch im Büro AG, AG-E-Mail-Adresse, AG-Kleidung;
Eigenes Unternehmer-Risiko — eigene Investitionen, eigene Akquise, eigene Werbung;
Vertretung möglich — Freelancer kann andere Person mit Auftragserfüllung beauftragen;
Eigene Mitarbeiter — Hinweis auf Selbständigkeit.

Indemnification (Freihaltungs-Klausel): Sollte die AHV-Ausgleichskasse oder eine andere Sozialversicherungs-Stelle nachträglich feststellen, dass der/die Freelancer/in tatsächlich als Arbeitnehmer/in einzuordnen ist (Scheinselbständigkeit) und Nachzahlungs-Pflichten für AHV/IV/EO/ALV/BVG/UVG-Beiträge (rückwirkend bis zu 5 Jahre, AG + AN Anteile) verfügt werden, gelten folgende Bestimmungen:
(a) Der/die Freelancer/in haftet vollumfänglich für die Arbeitnehmer-Beiträge sowie für den Differenzbetrag zwischen den von ihm/ihr selbst geleisteten Selbständigen-Beiträgen und den nachzuzahlenden Arbeitnehmer-Beiträgen;
(b) Der/die Freelancer/in indemnifiziert den/die Auftraggeber/in vollumfänglich gegen die Arbeitgeber-Beiträge (AG-Anteil), soweit der/die Freelancer/in die Selbständigkeit nicht durch (i) wirtschaftliche Abhängigkeit (>50% Einkommen vom Auftraggeber), (ii) Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, oder (iii) Weisungsgebundenheit (insbesondere bei Überschreitung der vereinbarten Maximalanteil-Grenze von 50% des Jahreseinkommens) herbeigeführt hat;
(c) Die Indemnification ist auf den vereinbarten Maximalanteil von 50% des Honorars sowie die in dieser Zeit erhaltenen Bruttohonorare begrenzt.

Jährliche Selbstauskunft-Pflicht: Der/die Freelancer/in verpflichtet sich, dem/der Auftraggeber/in jährlich (jeweils bis 31. Januar des Folgejahres) eine schriftliche Bestätigung vorzulegen über: (a) Aktuelle AHV-Selbständigen-Anerkennung (Bestätigung SVA-Ausgleichskasse); (b) Anzahl andere Auftraggeber im letzten Geschäftsjahr (≥3 erforderlich für Selbständigen-Status); (c) Anteil Einkommen vom/von der Auftraggeber/in am Gesamteinkommen (Ziel: <50% bzw. <50%); (d) Bestätigung eigener Geschäfts-Infrastruktur und MWST-Status.
7.
IP-RECHTE UND ÜBERTRAGUNG
Vollabtretung aller IP-Rechte: Sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung geschaffenen Arbeitsergebnisse (Werke, Designs, Software-Module, Konzepte, Datenmodelle, Texte) werden mit ihrer Schaffung vollumfänglich und exklusiv an den/die Auftraggeber/in übertragen (Vollabtretung Urheber-Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte — soweit übertragbar nach URG Art. 16). Der/die Freelancer/in räumt zusätzlich alle Bearbeitungs- und Lizenzierungsrechte ein. Bei urheberrechtlich schutzfähigen Werken erfolgt die Übertragung der Verwertungsrechte ohne zusätzliche Vergütung — das vereinbarte Honorar deckt die IP-Übertragung ab.

Moral Rights bleiben unverletzt: Die urheberrechtlichen Persönlichkeitsrechte des/der Freelancer/in (Namensnennung Art. 9, Werk-Integrität Art. 11 URG) bleiben gewahrt. Der/die Auftraggeber/in nennt den/die Freelancer/in bei Veröffentlichung des Werks als Urheber.

Pre-existing IP — Lizenz: Vor Vertragsbeginn beim/bei der Freelancer/in vorhandenes Know-how, Code-Bibliotheken, Tools und Templates ("Pre-existing IP") verbleiben im Eigentum des/der Freelancer/in. Der/die Auftraggeber/in erhält daran nur die für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderliche nicht-exklusive Lizenz. Eine Auflistung des Pre-existing IP wird vor Vertragsbeginn dem/der Auftraggeber/in übergeben.
8.
VERTRAULICHKEIT
Der/die Freelancer/in verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen des Auftrags erlangten vertraulichen Informationen — Geschäftsdaten, Kundeninformationen, technische Spezifikationen, strategische Entscheidungen — unbedingtes Stillschweigen zu bewahren. Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Vertragsdauer und für 3 Jahre nach Vertragsende. Strafrechtlich gestützt durch StGB Art. 162 (Geschäftsgeheimnis — Antragsdelikt) und UWG Art. 6.

Soweit Personendaten bearbeitet werden, gelten die Bestimmungen des nDSG; bei Auftragsbearbeitung nach nDSG Art. 9 wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
9.
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der/die Freelancer/in unterhält während der gesamten Vertragsdauer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1'000'000.00 CHF pro Schadensfall. Die Versicherung deckt die berufliche Haftung aus der Auftragserfüllung. Auf Anfrage weist der/die Freelancer/in den aktuellen Bestand der Versicherung mittels Bescheinigung nach.
10.
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(a) Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen über den Auftrag (OR Art. 394-406).

(b) Gerichtsstand: Da KEIN Arbeitsverhältnis vorliegt, gilt der zwingende arbeitsrechtliche Gerichtsstand (ZPO Art. 34) NICHT. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (ZPO Art. 17). Bei Streitwerten ab CHF 30'000 ist in den Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen, Aargau und Genf das Handelsgericht zuständig (ZPO Art. 6), sofern beide Parteien handelsrechtlich.

(c) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (OR Art. 11 ff.); qualifizierte elektronische Signatur ZertES gleichgestellt (OR 14 Abs. 2bis).

(d) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

(e) Ausfertigung: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
Ort und Datum: Zürich, 20. August 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
AUFTRAGGEBER/IN
Marc Steiner, CEO
Brunner Innovation AG
Datum: ____________________
FREELANCER/IN (SELBSTÄNDIGERWERBEND)
Anna Vogel
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein Freelance-/Honorarvertrag?

Der Freelance-/Honorarvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Unternehmen) und einer Selbständigerwerbenden Person (Freelancer). Er ist bewusst als Auftrag (OR 394 ff.) oder Werkvertrag (OR 363 ff.) ausgestaltet, NICHT als Arbeitsvertrag (OR 319 ff.). Folge: Der Freelancer ist KEIN Arbeitnehmer — die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen (ArG, Sperrfristen 336c, Lohnfortzahlung 324a, Probezeit 335b) sind NICHT anwendbar. Stattdessen jederzeitige Kündbarkeit nach OR 404 (Auftrag) oder Rücktrittsrecht OR 377 (Werkvertrag) gegen Schadloshaltung.

Der Freelancer ist <strong>Selbständigerwerbender</strong> im Sinne von AHVG Art. 8 ff. — eigene Geschäfts-Infrastruktur, eigenes unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber, eigene Akquise und Werbung im eigenen Namen, eigene Anmeldung bei der Kantonal-AHV-Ausgleichskasse (SVA). Sozialversicherungs-rechtlich trägt er allein: AHV/IV/EO 5.371-10% gestaffelt (BSV 2026 — voller Satz 10% ab CHF 60'500 Reineinkommen); BVG freiwillig (Säule 3a empfohlen); UVG nicht obligatorisch (private Unfallversicherung empfohlen); ALV NICHT (keine Arbeitslosenentschädigung möglich).

Das <strong>Scheinselbständigkeits-Risiko</strong> ist die zentrale rechtliche Herausforderung: Stellt die AHV-Ausgleichskasse fest, dass der Freelancer FAKTISCH wie ein Arbeitnehmer arbeitet (>50% Einkommen von einem Auftraggeber, Eingliederung in die Organisation, Weisungsgebundenheit Zeit/Ort/Methode), droht eine 5-jährige Nachzahlungs-Pflicht (AG + AN Beiträge AHV/IV/EO/ALV/BVG/UVG). Bei CHF 150k Jahreshonorar kann das Nachzahlungs-Risiko CHF 30-50k+ erreichen. Schutz: verstärkte Status-Klausel + Indemnification-Klausel (Freelancer haftet für AG-Beiträge bei eigenverursachter Scheinselbständigkeit) + jährliche SVA-Bestätigung.

Was diese Vorlage abdeckt

Vollständige Selbständigkeits-konforme Struktur mit modernen Schutz-Bausteinen für beide Parteien.

AHV-Nummer + Selbständigen-Status

Pflichtangabe — SVA-Bestätigungs-Verfügung empfohlen

Bewilligung CH/B/C/G/L

EU/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung + Migrationsamt-Anmeldung

Auftrag (OR 394) vs Werkvertrag (OR 363)

Wahl je nach Tätigkeitscharakter — Beratung vs greifbares Werk

Tätigkeit + Liefergegenstand

Präzise Beschreibung mit Acceptance-Kriterien

Honorar 3-Einheit

Stunde (120-500 CHF/h) / Tag (1'200-3'500) / Projekt-Pauschale

MWST 2026 8.1%

Schwelle CHF 100k — pflichtig / unter-Schwelle / Einzelfall

Auslagen 3-Modus

Effektiv / pauschal 5% / inkludiert

Status Selbständigerwerbend

Standard vs verstärkt — BSV-Indizien-Detail

AHV 5.371-10% Selbständige

BSV 2026 gestaffelt; BVG freiwillig + kein UVG/ALV

Kündigung OR 404 / OR 377

Jederzeit zwingend (Auftrag) oder Rücktritt-mit-Schadloshaltung (Werk)

Scheinselbständigkeits-Schutz (Expert)

BSV-Indizien + Indemnification + jährliche Selbstauskunft

IP-Übertragung 3-Modus (Expert)

Default Auftrag-Lizenz / Vollabtretung / Lizenz mit Pre-existing

Konkurrenz OHNE Karenz (Expert)

Karenz würde AHV-Eingliederungs-Vermutung auslösen

Tantieme 3-Typ + BHV

Fix / Royalty / Milestone + Berufshaftpflicht CHF 1-5M

So erstellen Sie Ihren Freelance-Vertrag

Schritt-für-Schritt durch Selbständigkeits-konforme Struktur + Schutz-Bausteine.

  1. 1

    Auftraggeber und Freelancer

    Auftraggeber (UID + Vertreter optional). Freelancer (AHV-Nr PFLICHT als Selbständigkeits-Nachweis + Bewilligung CH/B/C/G/L). SVA-Bestätigungs-Verfügung vor Vertragsbeginn empfohlen.

  2. 2

    Vertragsart und Tätigkeit

    Wahl Auftrag (OR 394 — Tätigkeit, kein Erfolg, Beratung/Coaching) vs Werkvertrag (OR 363 — greifbares Werk, Software/Design/Übersetzung). Tätigkeit + detaillierter Liefergegenstand mit Acceptance-Kriterien.

  3. 3

    Honorar und MWST

    Stundensatz (120-500 CHF) / Tagessatz (1'200-3'500) / Pauschale. MWST-Status (unter CHF 100k-Schwelle / pflichtig / Einzelfall) — 8.1% Normalsatz 2026. Auslagen effektiv vs pauschal 5%. Zahlungsfrist 30T Standard.

  4. 4

    Status-Klausel + Kündigung

    Standard vs verstärkt (BSV-Indizien-Detail: ≥3 Auftraggeber, eigene Infrastruktur, eigene Werbung, keine Eingliederung). OR 404 jederzeit zwingend (Auftrag); Kündigungsfrist 7-30 T als Soft-Standard.

  5. 5

    Expert-Klauseln aktivieren

    Scheinselbständigkeits-Indemnification (Freelancer haftet für AG-Beiträge bei selbst-verursachtem Verlust + max-Einkommens-% Grenze). IP-Vollabtretung kommerziell (URG 16). Konkurrenz 3-12 Mo OHNE Karenz. Tantieme + BHV CHF 1-5M.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

Gratis PDF

Druckfertiges PDF

Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

Word · .docx

Bearbeitbares Word (.docx)

Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.

Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

Selbständigen-Verträge sind doppelt reguliert: privatrechtlich (OR 394/363) + sozialversicherungsrechtlich (AHV-Status).

Bei EU/EFTA-Bürgern mit B-Bewilligung zusätzliche Migrationsamt-Anmeldung Pflicht; bei Drittstaatlern nur eingeschränkt Selbständigkeit möglich. Diese Vorlage ist für CH-Inland-Verträge optimiert; bei grenzüberschreitenden Aufträgen Steuer-/Sozialversicherungs-Beratung empfohlen.

Geprüft nach Schweizer Recht (OR 394-406 / 363-379 + AHVG + MWSTG)

Scheinselbständigkeits-Risiko (BSV/BGer)

AHV-Ausgleichskasse prüft Selbständigkeit auf Basis von Indizien (BSV-Wegleitung + BGer-Praxis): wirtschaftliche Abhängigkeit (>50% Einkommen von einem Auftraggeber löst Verdacht), Weisungsgebundenheit (vorgegebene Arbeitszeit/-ort/-methode), Eingliederung in fremde Organisation (eigener Büro, AG-E-Mail), eigenes Unternehmer-Risiko (eigene Investitionen, eigene Akquise), Vertretung möglich, eigene Mitarbeiter. Bei Umklassifizierung: 5-J Nachzahlungs-Pflicht AG + AN Beiträge (AHV/IV/EO/ALV/BVG/UVG) — bei CHF 150k Honorar Risiko CHF 30-50k+.

MWST 2026 (8.1% — MWSTG Art. 10)

Schwellenwert CHF 100'000 Inlandumsatz pro Kalenderjahr. Darunter nicht MWST-pflichtig (legal, keine Pflicht zur Anmeldung). Darüber zwingende Anmeldung bei ESTV. Normalsatz 8.1% ab 1.1.2024 (war 7.7%, AHV-Erhöhung); reduziert 2.6% (Lebensmittel); Beherbergung 3.8%. Saldosteuersatz-Methode für KMU vereinfacht (vereinfachte Abrechnung). Bei Schwellen-Überschreitung im Jahresverlauf: rückwirkende Anmeldung.

AHV-Selbständigen-Status (AHVG Art. 8 ff.)

Freelancer meldet sich vor Tätigkeitsaufnahme bei Kantonal-AHV-Ausgleichskasse (SVA) als Selbständigerwerbender an. Anerkennung erfolgt nach Indizien-Prüfung; SVA-Bestätigungs-Verfügung sollte dem Auftraggeber vorgelegt werden. AHV-Beitragspflicht 5.371-10% gestaffelt (BSV 2026 — voller Satz 10% ab CHF 60'500 Reineinkommen). BVG (2. Säule) freiwillig; UVG NICHT obligatorisch (private Unfall-Versicherung empfohlen); ALV NICHT (keine Arbeitslosenentschädigung).

Kündigung — OR 404 vs OR 377

Auftrag (OR 394): OR Art. 404 — beide Parteien können jederzeit ohne Frist kündigen, ZWINGEND. Vertragliche Kündigungsfrist als Soft-Standard möglich; Schadenersatz bei "unzeitiger" Kündigung ohne wichtigen Grund nach OR 404 Abs. 2. Werkvertrag (OR 363): OR Art. 377 — Auftraggeber kann jederzeit zurücktreten gegen VOLLE Schadloshaltung des Freelancer (inkl. entgangener Gewinn). Bei beiden: ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Häufige Fragen

Erstellen Sie jetzt Ihren Freelance-Vertrag

AHV-konformer Selbständigen-Status, Scheinselbständigkeits-Schutz, MWST 2026 + IP + BHV — alles in einem Vertrag.

Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich