Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Das Faustpfand ist die klassische, rechtssichere Variante der Sicherung beweglicher Sachen in der Schweiz — im Unterschied zur Sicherungsübereignung (BGE 119 II 326 Faustpfandprinzip-Problem) entsteht es klar geregelt durch Vertrag + Übergabe (Art. 884 Abs. 1+3 ZGB). Die Doxuno-Vorlage deckt alle Objekt-Typen ab: körperliche Sachen (Schmuck, Uhren, Kunst), Wertpapiere (Inhaber / Order / Namen — Art. 901 ZGB), Wertrechte (BEG-Bucheffekten), Krypto-Assets (DLT-Gesetz seit 1.2.2021) und Forderungen.
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| Objekt-Typ | Wertrecht / Bucheffekte (z.B. börsenkotierte Aktien via Custodian — BEG Art. 25 + ZGB 902) |
| Beschreibung | Wertschriften-Depot bei Maerki Baumann and Co. AG (Depot-Nr. 4521-987-X): 1'500 Aktien Nestlé SA (CHE-001.169.553), 800 Aktien Roche Holding AG (CHE-100.018.681), 50'000 Eidgenössische Anleihe 1.25% 2034 (ISIN CH0440081049) |
| Identifikations-Merkmale | Depot 4521-987-X bei Maerki Baumann and Co. AG, ISIN: CH0038863350 / CH0012032048 / CH0440081049, Kurswerte per 31.05.2026 |
| Marktwert (Schätzung) | 450'000.00 CHF |
| Standort / Verwahrungsort | Wertschriften-Depot Maerki Baumann and Co. AG, Dreikönigstrasse 6, 8002 Zürich |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Das Faustpfand ist ein dingliches Sicherungs-Recht an beweglichen Sachen, Wertpapieren oder Wertrechten zur Sicherung einer Forderung. Es entsteht nach Art. 884 ZGB durch Vertrag + Übergabe an den Pfand-Nehmer (Faustpfandprinzip — Besitz-Entzug zwingend, Art. 884 Abs. 3 ZGB). Der Pfand-Geber bleibt Eigentümer; der Pfand-Nehmer erhält Besitz und Verwertungs-Recht im Verzugsfall.
Sondervorschriften gelten je Objekt-Typ: Inhaberpapiere (Art. 901 Abs. 1 ZGB) — schlichte Übergabe; Orderpapiere (Art. 901 Abs. 2) — Übergabe + Indossament; Namenpapiere (Art. 901 Abs. 3) — Übergabe + schriftliche Übertragungs-Erklärung; Wertrechte / Bucheffekten (BEG Art. 25 + ZGB 902) — Eintrag im Pfand-Konto bei Verwahrungsstelle; Forderungen (Art. 904 ZGB) — Verpfändung + Anzeige an Drittschuldner.
Krypto-Asset-Verpfändung: seit DLT-Gesetz (in Kraft 1.2.2021) ist die Verpfändung von Krypto-Assets / Token klar geregelt — entweder durch Smart-Contract-Wallet-Transfer (Multisig / Time-Lock) oder durch Custodian-Konto-Eintrag (BEG-Analog). Schweizer Krypto-Banken wie Sygnum, SEBA, AMINA bieten Custodian-Lösungen mit FINMA-Bewilligung.
Die Doxuno-Vorlage deckt alle Objekt-Typen mit Spezial-Vorschriften ab.
Privatperson + Bank / Privatkredit-Geber / Lieferant
Sache / Inhaber-/Order-/Namenpapier / Wertrecht / Krypto / Forderung
Serien-Nr / ISIN / Wallet-Adresse + Marktwert + Lagerort
Grundverhältnis + Betrag + Fälligkeit
Physisch / Dritt-Verwahrer / BEG-Eintrag / Wallet-Transfer
Faustpfandprinzip — Besitz-Entzug zwingend
Art. 894 ZGB — Verfalls-Klausel ohne Verwertung UNGÜLTIG
Verwahrung Art. 887, Erträgnisse Art. 892, Rückgabe Art. 889
Art. 891 — 30T Androhungs-Frist + Betreibungsamt / freihändig
Art. 901-903 ZGB + BEG Art. 25 + Stimmrechte + Erträgnisse
Art. 915 ZGB — Schadenleistung direkt an Pfand-Nehmer
Art. 886 ZGB — Subrogation analog Bürgschaft Art. 507 OR
In fünf Schritten zum rechtssicheren Pfandvertrag.
Pfand-Geber (oft Privatperson, Anlage-Kunde) und Pfand-Nehmer (Bank, Lombard-Kredit-Geber). Gesicherte Forderung mit Grundverhältnis + Betrag.
Körperliche Sache (Schmuck/Uhren/Kunst), Wertpapier (3 Subtypen: Inhaber/Order/Namen), Wertrecht (Bucheffekten via Custodian), Krypto-Asset (DLT-Wallet/Custodian), oder Forderung. Jeder Typ hat eigene Übergangs-Modalität.
Detaillierte Beschreibung + Serien-Nr / ISIN / Wallet-Adresse + Marktwert-Schätzung (neutral, aktuell) + Standort / Verwahrungsort.
Modus passend zum Objekt: physisch (Sache), Dritt-Verwahrer (Notar/Treuhand), BEG-Eintrag (Wertrecht — Konto-Nr bei Custodian), Wallet-Transfer (Krypto — Wallet-Adresse + Smart-Contract). Übergangs-Datum festhalten.
Wertpapier-Spezial-Klauseln + Stimmrechte; Verwertungs-Modus (Betreibungsamt vs freihändig) + Mindestpreis 70-90 %; Versicherungs-Zession Art. 915; Drittpfand bei fremder Schuld. Vertrag unterzeichnen + Besitz-Übergang vollziehen.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
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Das Faustpfand ist klar gesetzlich geregelt — im Unterschied zur Sicherungsübereignung wenig BGE-Risiko.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Wertpapier-/Wertrecht-Pfand mit grossem Volumen oder Krypto-Asset-Strukturen ist anwaltliche oder Bank-rechtliche Prüfung empfohlen.
Geprüft nach ZGB 884-915 + BEG + DLT-Gesetz
Bewegliche Sachen können NUR durch Besitz-Entzug verpfändet werden — der Pfand-Geber darf NICHT zugleich Besitzer bleiben. Dies unterscheidet das Faustpfand klar von der Sicherungsübereignung (die ebenfalls Besitz-Entzug verlangt, aber im Schweizer Recht via BGE 119 II 326 nur mit echtem Besitz-Übergang oder Dritt-Besitzer funktioniert).
Eine Klausel, wonach das Pfand bei Verfall der Forderung OHNE Verwertung in Eigentum des Pfand-Nehmers übergeht, ist UNGÜLTIG (zwingender Schuldnerschutz). Der Pfand-Nehmer MUSS verwerten (Betreibungsamt oder freihändig mit Mindestpreis) und einen allfälligen Überschuss dem Pfand-Geber zurückerstatten.
Inhaberpapiere (Inhaberaktie, Inhaberobligation): schlichte Übergabe genügt (Art. 901 Abs. 1). Orderpapiere (Namen-Wechsel): Übergabe + Indossament (Voll- oder Blanko-Indossament, Art. 901 Abs. 2). Namenpapiere (Namenaktie): Übergabe + schriftliche Übertragungs-Erklärung (Art. 901 Abs. 3). Wertrechte / Bucheffekten (börsenkotiert via Custodian): Eintrag im Pfand-Konto nach BEG Art. 25 + ZGB 902 — PRIMA-Regel (Place of Relevant InterMediary Approach).
Standard: Verwertung über Betreibungsamt nach SchKG-Pfandverwertungs-Verfahren (Art. 151 ff. SchKG — öffentliche Versteigerung). Verwertungs-Androhung mit Frist mind. 1 Monat (Art. 891 Abs. 2). Freihändige Verwertung möglich wenn vereinbart + Mindestpreis nicht unter Marktwert (Art. 891 Abs. 3). Überschuss zwingend an Pfand-Geber.
ZGB 884-915 konform, für alle Objekt-Typen (Sache / Wertpapier / Wertrecht / Krypto / Forderung), mit lex commissoria-Schutz und Verwertungs-Mindestpreis. Sofort als PDF.
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