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Mahnung-Paket B2B: 3-stufige Mahnung + Betreibungsbegehren

Das vollständige B2B-Mahnungs- und Betreibungs-Paket nach Schweizer Recht: drei abgestimmte Mahnstufen (Zahlungserinnerung → Letzte Mahnung → Betreibungs-Androhung) mit korrekt berechneten Verzugszinsen nach OR Art. 104, Mahngebühren und der vorbereiteten SchKG-Formular-Brücke (Form. 1 Betreibungsbegehren, Form. 4 Fortsetzungsbegehren, Form. 35 Konkursandrohung). Erstellt direkt eskalations-fähige Schreiben — von der ersten Erinnerung bis zur Konkurseröffnung.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich

PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert

Brunner Innovation AG
Bahnhofstrasse 88, 8001 Zürich
+41 44 123 45 67
inkasso@brunner-innovation.ch
Zürich, 20. Mai 2026
Müller Handels GmbH
Industriestrasse 12, 8302 Kloten
DRITTE MAHNUNG (Betreibungs-Androhung)
Rechnung Nr. 2026-0145 · 24'500.00 CHF
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind unserer ersten und zweiten Mahnung nicht nachgekommen. Wir sehen uns daher gezwungen, Ihnen hiermit die Einleitung des Betreibungsverfahrens nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) förmlich anzudrohen. Sollte der nachstehende Betrag nicht innert der genannten Frist auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir unverzüglich beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren nach SchKG Art. 67 stellen. Sämtliche damit verbundenen Mehrkosten (Betreibungs-, Rechtsöffnungs- und allenfalls Konkurskosten sowie Anwaltshonorare) werden Ihnen zur Last gelegt.
Offene Forderung.
• Rechtsgrund: Lieferung von Softwarelizenzen + Schulungsleistungen gemäss Rechnung Nr. 2026-0145 vom 15. März 2026 (Vertrag SaaS-Pilot Q1 2026)
• Rechnungs-Nummer: 2026-0145
• Rechnungs-Datum: 15. März 2026
• Fälligkeitsdatum: 14. April 2026
• Forderungs-Betrag: 24'500.00 CHF
Neue Zahlungsfrist. Wir bitten Sie, den vorstehenden Betrag innert 5 Tagen ab Datum dieses Schreibens zu begleichen. Die Zahlung erfolgt auf unser Konto IBAN CH93 0076 2011 6238 5295 7 unter Angabe der Rechnungsnummer. Als Zahlungsdatum gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.
Verzugszinsen. Da Sie sich gemäss OR Art. 102 seit dem Fälligkeitstag der ursprünglichen Rechnung in Verzug befinden, schulden Sie uns gemäss OR Art. 104 Abs. 1 einen Verzugszins von 5 % p.a. auf den ausstehenden Betrag ab Fälligkeit bis zum Zahlungseingang. Bei vollständiger Bezahlung innert der oben genannten Frist verzichten wir kulanzhalber auf die Geltendmachung der bisher aufgelaufenen Verzugszinsen; bei weiterem Verzug behalten wir uns deren Nachforderung ausdrücklich vor.
Mahngebühr. Für die Bearbeitung dieser dritten Mahnung erheben wir gestützt auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Verwaltungsaufwand eine Mahngebühr von 30.00 CHF. Diese Gebühr ist zusätzlich zum Forderungsbetrag geschuldet (zulässig nach OR Art. 106 bei Schaden + UWG Art. 8 — Verbot übermässig erschwerender AGB-Klauseln; Standard-Praxis BGE 2018+: max. CHF 20-40 pro Mahnung).
Konsequenzen bei weiterer Nichtzahlung. Sollte die vollständige Zahlung nicht innert der oben genannten 5-Tages-Frist auf unserem Konto eingehen, werden wir ohne weitere Vorwarnung beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnsitz / Sitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren gemäss SchKG Art. 67 einreichen. Dabei werden Ihnen folgende Mehrkosten zur Last gelegt:
• Betreibungskosten (Zahlungsbefehl ca. CHF 73-103 je nach Forderungshöhe);
• Fortsetzungskosten (Pfändung / Konkursandrohung);
• Rechtsöffnungskosten bei Rechtsvorschlag (Gerichtsgebühr CHF 200-2'000 + ggf. Parteientschädigung);
• Konkurskosten bei juristischen Personen / im Handelsregister eingetragenen Schuldnern;
• Anwaltshonorare gemäss kantonalem Anwaltstarif;
• Negativer Eintrag im Betreibungsregister (Betreibungsregisterauszug — bonitäts- und reputationsrelevant für Zürich).
Anhang A — Betreibungsbegehren (SchKG Art. 67, Form. 1).
Für den Fall der weiteren Nichtzahlung haben wir das Betreibungsbegehren wie folgt vorbereitet:

Zuständiges Betreibungsamt: Betreibungsamt Kloten (Zürich) (Betreibungsort i.d.R. Wohnsitz / Sitz des Schuldners — SchKG Art. 46);
Gläubiger: Brunner Innovation AG, Bahnhofstrasse 88, 8001 Zürich Bevollmächtigter Vertreter: Sarah Brunner (Einzelzeichnungsberechtigt) (Vollmachten-Hinterlegung beim Betreibungsamt empfohlen).;
Schuldner: Müller Handels GmbH, Industriestrasse 12, 8302 Kloten. Hinweis: Für natürliche Personen ist das Geburtsdatum für die SchKG-Identifikation zwingend zu erfassen — bitte vor Einreichung des Betreibungsbegehrens beim Einwohnerregister erfragen.
Forderung: 24'500.00 CHF zuzüglich Verzugszinsen 5% p.a. seit 14. April 2026 sowie Mahngebühren CHF 30;
Forderungsgrund: Lieferung von Softwarelizenzen + Schulungsleistungen gemäss Rechnung Nr. 2026-0145 vom 15. März 2026 (Vertrag SaaS-Pilot Q1 2026);
Betreibungsart: ordentliche Forderungsbetreibung (SchKG Art. 38 i.V.m. 67).

Die Einreichung erfolgt entweder physisch am Betreibungsamt-Schalter oder elektronisch über www.betreibungsschalter.ch (e-SchKG, seit 2016 für Gläubiger optional). Das offizielle Form. 1 (Betreibungsbegehren) wird vom Bundesamt für Justiz BJ gemäss VFRR (SR 281.31) zur Verfügung gestellt und ist seit Juli 2016 in Kraft (Use für Gläubiger nicht obligatorisch — die genannten Pflichtangaben sind aber materiell zwingend).
Anhang B — Konkursandrohung (SchKG Art. 159, Form. 35).
Der Schuldner ist im Handelsregister eingetragen — die Konkursbetreibung steht offen.

Bei erfolgloser Pfändung bzw. nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens (frühestens 20 Tage nach Zahlungsbefehl) wird das Betreibungsamt dem Schuldner die Konkursandrohung Form. 35 zustellen. Das Form. 35 (Konkursandrohung) wird vom Betreibungsamt nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens automatisch ausgestellt und dem Schuldner zugestellt — eine 20-Tage-Konkurseröffnungs-Frist beginnt mit Zustellung zu laufen. Nach Ablauf der 20-Tages-Frist ohne vollständige Tilgung kann der Gläubiger beim Konkursrichter ein Konkurseröffnungsbegehren einreichen (SchKG Art. 166 ff.). Der Konkurs wird mit Konkursdekret eröffnet; sämtliche Vermögenswerte des Schuldners gehen in die Konkursmasse über (SchKG Art. 197).

Wir haben für die Konkurseröffnung einen Kostenvorschuss von 5'000.00 CHF einkalkuliert (kantonal variierend; ZH Standard CHF 4'000-5'000).
Anhang C — Fortsetzungsbegehren (SchKG Art. 88, Form. 4).
Hat der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag erhoben oder ist dieser durch rechtskräftiges Rechtsöffnungs-Urteil beseitigt worden, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren Form. 4 stellen. Das Datum der Zahlungsbefehl-Zustellung ist in den Akten festzuhalten (Empfangsbestätigung Betreibungsamt) — die Fortsetzungsfrist beginnt mit dem Zustellungstag zu laufen.

Die Betreibungs-Nummer wird vom Betreibungsamt mit dem Zahlungsbefehl mitgeteilt und muss beim Fortsetzungsbegehren angegeben werden.

Fristen (SchKG Art. 88):
Frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls bzw. nach Rechtskraft der Rechtsöffnung;
Spätestens 1 Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Verwirkungsfrist — danach muss neu betrieben werden).

Nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens erfolgt entweder:
Pfändung (bei nicht im Handelsregister eingetragenen Schuldnern — SchKG Art. 89);
Konkursandrohung Form. 35 (bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern — SchKG Art. 159).

Die Einreichung erfolgt schriftlich am Betreibungsamt oder elektronisch über e-SchKG; ein neuer Kostenvorschuss ist nicht erforderlich.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Forderung wird als Gerichtsstand Zürich vereinbart (ZPO Art. 17 — vertraglicher Gerichtsstand). Für Betreibungen und SchKG-Verfahren gilt der Betreibungsort am Wohnsitz / Sitz des Schuldners gemäss SchKG Art. 46 ff.
Versand. Dieses Schreiben wird per eingeschriebenem Brief versandt; den Sendungs- bzw. Einlieferungsbeleg bewahren wir als Nachweis des fristgerechten Zugangs auf (Empfangstheorie OR Art. 1 i.V.m. Art. 3). Für die Betreibungs-Androhung empfehlen wir dringend den Versand per eingeschriebenem Brief — der Zugangsnachweis ist im Rahmen des SchKG-Verfahrens und einer allfälligen Rechtsöffnungs-Verhandlung beweisrelevant.
Rechtsgrundlagen. OR Art. 102 (Verzug); OR Art. 104 (Verzugszins 5% p.a. gesetzlich, vereinbart höher); OR Art. 106 (Schadenersatz); OR Art. 107-109 (Rücktritt bei Synallagma); SchKG Art. 38 (Betreibungsarten); SchKG Art. 46 ff. (Betreibungsort); SchKG Art. 67 (Betreibungsbegehren); SchKG Art. 88 (Fortsetzungsbegehren); SchKG Art. 159 (Konkursandrohung); VFRR SR 281.31 (Musterformulare BJ); UWG Art. 8 (zulässige Mahngebühren); ZPO Art. 17 (vertraglicher Gerichtsstand); ZGB Art. 2 (Treu und Glauben).
FREUNDLICHE GRÜSSE
Sarah Brunner, CEO
für Brunner Innovation AG
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist das Mahnung-Paket B2B?

Im B2B-Bereich ist der dreistufige Mahn-Prozess Marktstandard: Stufe 1 ist eine höfliche Zahlungserinnerung mit 14 Tagen Frist (CHF 0-30 Mahngebühr), Stufe 2 die letzte Mahnung mit 10 Tagen Frist und Ankündigung der Verzugszinsen, Stufe 3 die formelle Betreibungs-Androhung mit 5 Tagen Frist vor der SchKG-Einleitung. Diese Eskalation schützt die Geschäfts-Beziehung in den ersten Phasen und maximiert den Druck in der letzten — vor der reputations-relevanten Betreibungs-Register-Eintragung.

Rechtsgrundlage ist OR Art. 102: Bei bestimmtem Verfalltag (z.B. Rechnungs-Fälligkeit) tritt der Verzug automatisch ein (Abs. 2) — eine Mahnung ist nicht zwingend nötig. In der B2B-Praxis wird dennoch zur Eskalation gemahnt: die Verzugszinsen nach OR Art. 104 (5% p.a. gesetzlich; bei vereinbart höher) und die Mahngebühren (max. CHF 20-40 marktüblich) werden ausgewiesen, der Zahlungs-Eingang erleichtert.

Die Doxuno-Vorlage erstellt automatisch das passende Mahn-Schreiben je nach gewählter Stufe (Wortwahl, Frist-Druck, Folgen-Hinweis). Im Expert-Modus werden zusätzlich die SchKG-Formulare strukturiert vorbereitet — Form. 1 Betreibungsbegehren (BJ-Standard seit 2016), Form. 35 Konkursandrohung (bei HR-eingetragenen Schuldnern), Form. 4 Fortsetzungsbegehren — sowie ein Inkasso-Auftrag externer Dienstleister als alternative Vorstufe.

Was diese Vorlage abdeckt

Vollständiges Mahn- und Betreibungs-Paket B2B mit allen rechtlich relevanten Stufen und SchKG-Brücke.

Gläubiger-Daten

Firma, Adresse, IBAN, Vertretende Person

Schuldner-Identifikation

Firma + Adresse; Geburtsdatum für SchKG bei Privatpersonen

3-Stufen-Mahn-Modus

Stufe 1 / 2 / 3 mit angepasstem Ton + Frist

Verzugszinsen OR 104

5% p.a. gesetzlich oder vereinbart höher

Mahngebühren

Max. CHF 20-40 marktüblich (UWG Art. 8)

Forderungs-Aufstellung

Rechnung Nr, Datum, Betrag, Fälligkeit

Form. 1 Betreibungsbegehren

Expert: vollständig vorbereitet für betreibungsschalter.ch

Form. 35 Konkursandrohung

Expert: für HR-eingetragene Schuldner (Konkurspfad)

Form. 4 Fortsetzungsbegehren

Expert: nach 20T Zahlungsbefehl-Ablauf

Inkasso-Anbieter-Vorstufe

Expert: Intrum/Creditreform alternativ zur SchKG

Versand-Empfehlung

Einschreiben für Stufe 3, A-Post für 1-2

Gerichtsstand ZPO 17

Vertraglicher Gerichtsstand-Hinweis

So erstellen Sie Ihr Mahn-Paket

Fünf Schritte zur eskalations-fähigen B2B-Mahnung.

  1. 1

    Gläubiger + Schuldner erfassen

    Vollständige Firma + Adresse beider Parteien. Bei Schuldner: Handelsregister-Status prüfen (zefix.ch) — bestimmt späteren Pfad (Pfändungs- vs. Konkurs-Betreibung). Bei Privat-Schuldnern: Geburtsdatum erfragen (zwingend für SchKG-Identifikation).

  2. 2

    Forderung präzise dokumentieren

    Rechnungs-Nr., Rechnungs-Datum, Forderungs-Betrag, Fälligkeits-Datum, Rechtsgrund (Lieferung/Leistung). Präzise Angaben erleichtern später die Glaubhaftmachung im Rechtsöffnungs-Verfahren (SchKG Art. 82-84).

  3. 3

    Mahn-Stufe wählen + Frist setzen

    Stufe 1 für die erste höfliche Erinnerung (14T), Stufe 2 für die letzte Mahnung vor Eskalation (10T mit Verzugszinsen-Ankündigung), Stufe 3 für die formelle Betreibungs-Androhung (5T). Die Vorlage passt Ton und Folgen-Hinweis automatisch an.

  4. 4

    Verzugszinsen + Mahngebühr setzen

    Standard: 5% Verzugszins (OR 104 Abs. 1) und CHF 30 Mahngebühr. Bei vertraglicher Vereinbarung höher zulässig. Mahngebühr nur bei AGB-Verankerung oder als Schaden nachweisbar (UWG Art. 8 - Verbot übermässig erschwerender Klauseln).

  5. 5

    Bei Stufe 3: SchKG-Formulare vorbereiten (Expert)

    Im Expert-Modus werden Form. 1 Betreibungsbegehren, Form. 35 Konkursandrohung und Form. 4 Fortsetzungsbegehren strukturiert vorbereitet. Einreichung physisch am Betreibungsamt oder elektronisch über betreibungsschalter.ch. Kostenvorschuss CHF 73-103 je nach Forderungs-Höhe.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

Gratis PDF

Druckfertiges PDF

Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

Word · .docx

Bearbeitbares Word (.docx)

Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.

Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

Das Mahn- und Betreibungs-Verfahren ist in OR Art. 102-109 + SchKG geregelt. Beachten Sie folgende Besonderheiten.

Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen, internationalen Schuldnern oder bestrittenen Forderungen empfehlen wir die Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Geprüft nach Schweizer Recht (OR, SchKG, VFRR, UWG)

Verzug nach OR Art. 102

Bei bestimmtem Verfalltag (Rechnungs-Fälligkeit) tritt der Verzug automatisch ein — eine Mahnung ist nicht erforderlich (Abs. 2). Ohne bestimmten Verfalltag braucht es eine Mahnung des Gläubigers (Abs. 1). In der B2B-Praxis wird trotzdem gemahnt — die Eskalation strukturiert die Geschäfts-Beziehung und maximiert Zahlungs-Druck.

Verzugszinsen OR Art. 104

Gesetzlicher Verzugszins: 5% p.a. ab Verzug-Eintritt (Abs. 1). Bei vertraglich vereinbartem höheren Zinssatz gilt dieser auch als Verzugszins (Abs. 2). Bei kaufmännischem Geschäftsverkehr Diskontsatz + 2% Minimum (Abs. 3 — selten praxisrelevant, da 5% Standard meist höher).

SchKG-Formulare und VFRR

Die Musterformulare SchKG sind in der Verordnung über Formulare und Register (VFRR SR 281.31) geregelt. Form. 1 Betreibungsbegehren (Stand 2016) ist für Gläubiger optional — die Pflicht-Angaben sind aber materiell zwingend. Elektronische Einreichung via betreibungsschalter.ch (e-SchKG) seit 2016 möglich. Form. 35 Konkursandrohung wird vom Betreibungsamt nach Fortsetzungs-Begehren automatisch ausgestellt.

Mahngebühr und UWG Art. 8

Mahngebühren sind nur dann durchsetzbar, wenn (a) in AGB vereinbart oder (b) als Verzugs-Schaden nach OR Art. 106 nachgewiesen. UWG Art. 8 verbietet übermässig erschwerende AGB — Standard CHF 20-40 marktüblich (BGE 2018+). Überzogene Mahngebühren (>CHF 50 pro Mahnung) sind regelmässig nicht durchsetzbar.

Reputations-Folgen Betreibungsregister-Eintrag

Ein Betreibungsregister-Eintrag (auch ohne Konkurseröffnung) ist für 5 Jahre öffentlich sichtbar und beeinträchtigt erheblich Bonitäts-Prüfungen, Mietverträge, Kredit-Anträge. Bei Privat-Schuldnern besonders empfindlich. Stufe 3 sollte daher als ernste Vorwarnung verwendet werden — keine Routine-Mahnung.

Häufige Fragen

Erstellen Sie jetzt Ihr Mahn-Paket

Vollständige B2B-Mahnung nach Schweizer Recht — 3-stufig mit korrektem Eskalations-Ton, Verzugszinsen OR 104 und vorbereiteten SchKG-Formularen. Maximaler Zahlungs-Druck bei minimalem rechtlichen Risiko.

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