Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Die AGB für B2C E-Commerce regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihrem Online-Shop und Konsumenten. Die Doxuno-Vorlage berücksichtigt die OR-Revision 2026 (2 Jahre Gewährleistung B2C zwingend + 60T Mängelrüge), das Schweizer Widerrufsrecht (anders als EU — KEIN gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht, nur OR 40a-g bei Haustür), den zwingenden Konsumenten-Gerichtsstand (ZPO 35), Dark-Pattern-Verbot nach UWG, nDSG Cookie-Banner mit echter Ablehnungs-Option (EDÖB-Praxis 2024+) und EU AI Act 2026 bei KI-Recommendation-Engines.
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AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für B2C E-Commerce sind die vertraglichen Standardbedingungen, die Sie als Online-Shop-Betreiber Ihren Endkonsumenten stellen. Sie regeln Vertragsschluss, Preise, Versand, Gewährleistung, Datenschutz und Streitbeilegung. Im B2C-Verhältnis (Konsumenten = natürliche Personen ausserhalb gewerblicher Tätigkeit) gelten zahlreiche zwingende Schutz-Bestimmungen — abweichende AGB-Klauseln sind insoweit nichtig.
Wesentlicher Unterschied CH vs EU: Schweizer Recht sieht <strong>kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz</strong> vor — gesetzlich nur bei Haustürgeschäften und telefonisch initiierten Verträgen (OR 40a-40g, 7T). Im Online-Shop ist Widerrufsrecht eine <strong>freiwillige Geste</strong> des Anbieters — sehr wichtiger Conversion-Booster (14-30T marktüblich). Andererseits ist Gewährleistung B2C seit 1.1.2026 zwingend 2 Jahre (OR 210 reform) mit 60T Mängelrügefrist.
Doxuno-Vorlage berücksichtigt OR Art. 1, 19, 102, 197-210 (Vertragsschluss, Vergütung, Verzug, Gewährleistung), OR 40a-40g (B2C Widerrufsrecht — nur Haustür, nicht Fernabsatz), PBV Preisbekanntgabeverordnung (B2C Bruttopreise zwingend), UWG Art. 3 lit. s + Art. 8 (Anbieter-Identifikation + AGB-Inhaltskontrolle + Dark-Pattern-Verbot), nDSG Art. 6-24 + Art. 30 (Cookie-Banner-Praxis EDÖB 2024+), ZPO Art. 32 + 35 (zwingender Konsumenten-Gerichtsstand) und EU AI Act 2024/1689 bei KI-Recommendation mit EU-Markt.
Konsumenten-rechtlich vollständige AGB mit Expert-Erweiterungen für werthaltige Online-Shops.
UWG 3 lit. s zwingend — Name, Adresse, UID, E-Mail
Bestellprozess, "Zahlungspflichtig bestellen"
Bruttopreise zwingend B2C, MWST 8.1 %
Pauschal / Gratis-ab / Tabellarisch
3-5T Standard, OR 107 Rücktritt
OR 210 Reform 1.1.2026 + 60T Rüge
OR 40a-g nur Haustür, NICHT Fernabsatz
14-30T, Rückversand-Modus
12-36 Monate Material/Verarbeitung
SKS + kantonal, EU ODR abgeschaltet 20.7.2025
UWG 3 lit. h, keine pre-selected Boxen
EDÖB-Praxis 2024+ + BGE 145 III 220
nDSG 21 + 22, AI Act Recommendation-Tools
Die Vorlage führt Sie durch die wichtigsten Vereinbarungspunkte.
Shop-Name, Shop-URL, Firma (juristische Person), Adresse, UID, Kontakt-E-Mail (UWG 3 lit. s zwingend), Telefon.
Sortiment-Beschreibung, MWST-Satz (8.1 % Normal / 2.6 % reduziert), akzeptierte Zahlungsmittel (TWINT, Kreditkarte, PostFinance, Rechnung).
Versandkosten-Modus (Pauschal CHF 7.90 / Gratis ab CHF 100 / Tabellarisch); Lieferfrist 3-5 Arbeitstage Standard.
Stand (Monat/Jahr) für Versionierung; Gerichtsstand-Kanton (gilt nur für CH-Klagen gegen Auslands-Konsumenten — CH-Konsumenten haben zwingend ZPO 32/35 Wohnsitz-Gerichtsstand).
Freiwilliges Widerrufsrecht 14-30T (KEIN gesetzliches im CH-Fernabsatz — JA = Conversion-Booster); Rückversand-Modus (Kunde / Anbieter / Anbieter ab CHF 100); Garantie zusätzlich 12-36 Monate auf Material/Verarbeitung.
CH-Schlichtungs-Hinweis (SKS + kantonal, EU ODR seit 20.7.2025 abgeschaltet); Dark-Pattern-Verbot (UWG 3 lit. h — Pflicht); Newsletter separates Opt-In (nDSG 6 Verhältnismässigkeit).
Cookie-Banner mit echter Ablehnungs-Option (EDÖB 2024+); Profiling-Disclosure bei automatisierten Entscheidungen (nDSG 21/22); EU AI Act bei KI-Recommendation; AGB-Änderungs-Modus (Opt-In juristisch sicherer / Opt-Out praktischer).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
B2C E-Commerce-AGB unterliegen zwingenden Konsumentenschutz-Bestimmungen — abweichende Klauseln sind nichtig.
Diese Vorlage dient zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei werthaltigen E-Commerce-Geschäften (Umsatz > CHF 5 Mio.), bei branchen-spezifischen Compliance-Anforderungen (z.B. Heilmittel, Tabak/Alkohol, Finanzprodukte) oder bei grenzüberschreitenden Verkäufen mit EU-/US-Kunden empfehlen wir die Prüfung durch eine konsumenten- und datenschutz-spezialisierte Anwaltskanzlei.
Geprüft nach OR (197-210, 40a-g), UWG, PBV, nDSG, ZPO sowie EU AI Act
Wichtigster Unterschied CH vs EU: Schweizer Recht sieht im Online-Fernabsatz <strong>kein gesetzliches Widerrufsrecht</strong> vor — anders als EU (14T Verbraucherrechte-Richtlinie). Gesetzliches Widerrufsrecht NUR bei Haustürgeschäften (Vertrag am Wohnort/Arbeitsplatz initiiert) und telefonisch geschlossenen Verträgen (Wert ≥ CHF 100) — 7T (OR 40a-40g). Bei Online-Bestellungen ist Widerrufsrecht eine freiwillige Geste. Klar im AGB kommuniziert: vermeidet Missverständnisse und schützt vor irreführenden Aussagen (UWG 3 lit. b).
Seit 1.1.2026: Gewährleistungsfrist B2C 2 Jahre zwingend, Mängelrügefrist 60 Tage zwingend (OR Art. 210 Abs. 4 revidiert + Art. 201). Abweichende AGB-Klauseln zulasten des Konsumenten sind nichtig. Versteckte Mängel: ab Entdeckung 60 Tage rügen. Rechtsfolgen (OR 205): Wahlrecht des Kunden zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Wandelung. Versand-Kosten der Mängel-Rücksendung trägt der Anbieter.
Bei B2C-Streitigkeiten kann der Konsument nach ZPO Art. 32 nach seiner Wahl am eigenen Wohnsitz oder am Sitz des Anbieters klagen. Auf diesen Wahl-Gerichtsstand kann er nach ZPO Art. 35 VOR Streitentstehung NICHT verzichten. AGB-Klauseln, die alle Streitigkeiten am Sitz des Anbieters konzentrieren, sind insoweit nichtig. Der eingetragene Gerichtsstand-Kanton gilt nur für Klagen des Anbieters gegen Auslands-Konsumenten und für nachträgliche Vereinbarungen.
Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verlangt im B2C-Onlineshop die Angabe von Bruttopreisen — inkl. MWST und sämtlicher nicht-diskretionärer Zuschläge. Eine reine Nettopreisangabe ist gegenüber Konsumenten unzulässig (Bussgeld bis CHF 5'000 — UWG Art. 24). Aktuelle MWST-Sätze seit 1.1.2024: 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduziert (Lebensmittel/Bücher/Medikamente), 3.8 % Beherbergung.
UWG Art. 3 Abs. 1 lit. h (aggressive Geschäftspraktiken) verbietet: pre-selected Boxen für kostenpflichtige Add-Ons/Versicherungen/Newsletter, irreführende oder versteckte Bestell-Buttons (Pflicht "Zahlungspflichtig bestellen"), schwer kündbare Abos (Kündigung muss mindestens so einfach sein wie Abschluss). Verstösse: Bussen bis CHF 100'000 nach UWG Art. 23, zusätzlich Reputations-Schäden + SECO-Sanktionen.
EDÖB-Praxis seit 2024 (bestätigt durch BGE 145 III 220): Cookie-Banner muss bei erstem Besuch (a) klare Information über Cookie-Kategorien geben, (b) eine <strong>echte Ablehnungs-Option auf der ersten Banner-Ebene</strong> bieten ("Ablehnen"-Button gleichrangig mit "Akzeptieren"-Button), (c) granulare Auswahl je Cookie-Kategorie ermöglichen. Cookies werden nur nach Einwilligung geladen — technisch notwendige ausgenommen. "Nur Akzeptieren mit Cookie-Einstellungen verstecken" entspricht nicht den Anforderungen.
Die EU Online Dispute Resolution-Plattform (ODR) wurde am 20.7.2025 abgeschaltet. Schweizer B2C-Online-Shops müssen daher keinen ODR-Link mehr im AGB führen (anders als DE/AT/EU-Shops, wo dies bis 2025 Pflicht war). Stattdessen Verweis auf Schweizer Schlichtungs-Stellen: Schweizerische Konsumentenschutz-Stiftung (SKS, www.konsumentenschutz.ch), kantonale Schlichtungs-Behörden (ZPO 197 ff.), Mediation SKWM.
Bei KI-gestützten Recommendation-Engines, Generative-AI-Content oder personalisierter Werbung im Online-Shop UND EU-Markt-Bezug (EU-Kunden bedient) gilt EU AI Act 2024/1689 extraterritorial. Prohibited Practices ab 2.2.2025 (keine Manipulation kognitiver Schwächen), GPAI-Modelle ab 2.8.2025 (Transparenz), High-Risk ab 2.8.2026. Bei nDSG-Anwendung: automatisierte Einzelentscheidungen (z.B. Bonitäts-Check bei Rechnung) Recht auf menschliche Überprüfung (nDSG 21).
Konsumenten-rechtlich vollständig mit OR 210 Reform 2026, freiwilligem Widerrufsrecht, Dark-Pattern-Verbot, nDSG Cookie-Banner und EU AI Act 2026 — als PDF (kostenlos) oder als bearbeitbares Word (.docx) mit Expert.
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