Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Eine vollständige Statuten-Vorlage für die Gründung einer Schweizerischen Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620-762. Stand 2026 — Aktienrechtsrevision 2023 vollständig integriert: Kapitalband (OR 653s-v), virtuelle Generalversammlung (OR 701d), statutarische Schiedsklausel (OR 697n), Aktien-Mindestnennwert CHF 0.01. Geeignet für KMU, Start-ups, investor-ready Tech und Mid-Cap-Unternehmen.
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Die Statuten einer Aktiengesellschaft (AG) sind das interne Grundgesetz der Gesellschaft — sie regeln Organisation, Aktionärsrechte, Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle und Auflösung. Sie ergänzen die zwingenden Bestimmungen des Aktienrechts (OR Art. 620-762). Die AG ist die in der Schweiz für mittelgrosse und grosse Unternehmen sowie für investor-ready Start-ups am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie zeichnet sich aus durch eine kapitalbezogene Struktur: das Aktienkapital ist vollständig in Aktien zerlegt; die Aktionäre haften nur mit ihrer Aktieneinlage (beschränkte Haftung).
Das gesetzliche Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000 (OR Art. 621). Bei der Gründung müssen mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie, insgesamt jedoch mindestens CHF 50'000, einbezahlt sein (Liberierungs-Schwelle OR Art. 632). Der Aktien-Mindestnennwert wurde durch die Aktienrechtsrevision 2023 auf CHF 0.01 herabgesetzt (vormals praktisch CHF 0.01) — moderne Tech-/VC-Strukturen können sehr kleine Nennwerte verwenden. Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung am Sitz (OR Art. 629) und Eintragung ins Handelsregister; mit dem Eintrag erwirbt die AG ihre Rechtspersönlichkeit (Art. 643).
Die Statuten müssen die Pflichtinhalte nach OR Art. 626 enthalten — Firma + Sitz + Zweck, Aktienkapital + Aktien, Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle, Mitteilungsformen, Geschäftsjahr-Ende. Die Aktienrechtsrevision 2023 (in Kraft 1.1.2023, Übergangsfrist 1.1.2025 abgelaufen) hat mehrere moderne Instrumente eingeführt: Kapitalband ±50%/5 Jahre (ersetzt altes genehmigtes + bedingtes Kapital), virtuelle GV ohne physischen Ort, vereinfachte Zirkularbeschlüsse, statutarische Schiedsklausel für nicht-börsenkotierte AG.
Die Doxuno-Vorlage erfüllt alle Pflichtinhalte nach OR Art. 626 und integriert die modernen Optionen der Aktienrechtsrevision 2023.
Pflichtinhalt OR 626 + Rechtsformzusatz "AG"
Liberierung min. 20% / CHF 50'000 (OR 632)
Post-Aktienrechtsrevision 2023 (OR 622)
Namen-Standard (Inhaber stark eingeschränkt seit 2021)
OR 698-704 + virtuelle GV (OR 701d NEU 2023)
OR 707-718 — min. 1 Mitglied, Wohnsitz CH Pflicht
Ordentlich / eingeschränkt / Opting-out OR 727a
Kalender oder abweichend; E-Mail oder Brief
OR 685a-c — 3 Modi mit Übernahmepflicht
OR 653s-v NEU 2023 — VR-Vollmacht
OR 701d + 693 (10:1) + Partizipationsscheine 656a-g
OR 697n NEU 2023 — vertraulich, internat. vollstreckbar
OR 736-745 — qualifiziert + gerichtlich
OR 629 — Notariat am Sitz der AG
Schritt-für-Schritt durch alle Pflichtinhalte und modernen Optionen der Aktienrechtsrevision 2023.
Firmenname (zefix.ch-Prüfung empfohlen), Sitz, präziser Zweck mit Auffangklausel. Aktienkapital min. CHF 100'000 — Liberierung min. 20%/CHF 50'000.
Namenaktien (Standard) oder Inhaberaktien (stark eingeschränkt seit 2021). Nennwert frei wählbar ab CHF 0.01 (post-2023). Bareinlage, Sacheinlage oder gemischt.
1-3 Gründer mit Aktienanzahl + Einbezahlung. VR min/max Mitglieder, Amtsdauer 1-3 J (Wiederwahl unbegrenzt post-2023). Mindestens 1 zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz CH.
Ordentliche / eingeschränkte Revision / Opting-out (≤10 FTE). Wählen Sie zwischen Präsenz-GV, virtueller GV (NEU 2023) oder Zirkularbeschluss.
Aktivieren Sie nach Bedarf: Vinkulierung Namenaktien, Kapitalband ±50%/5J, Stimmrechtsaktien (10:1), Partizipationsscheine, SCAI-Schiedsklausel. Laden Sie PDF herunter, vereinbaren Sie Beurkundungstermin Notariat am Sitz (OR 629).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die AG-Statuten unterstehen dem Aktienrecht (OR 620-762) sowie den Vorschriften der Handelsregisterverordnung.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die formelle Gründung erfordert notarielle Beurkundung (OR 629) und Handelsregistereintrag. Bei börsenkotierten AG, internationalen Beteiligungen oder komplexen Investor-Strukturen empfehlen wir Notariat + spezialisierte Anwaltskanzlei.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR 620-762 + HRegV + Aktienrechtsrev. 2023)
In Kraft 1.1.2023, Übergangsfrist 1.1.2025 abgelaufen — alte Statuten müssen seither dem revidierten Recht entsprechen. Neue Optionen: Kapitalband (OR 653s-v) ermächtigt VR zu Kapitalveränderungen ±50%/5J ohne GV-Beschluss; virtuelle GV (OR 701d) ohne physischen Ort; statutarische Schiedsklausel (OR 697n) für nicht-börsenkotierte AG; Aktien-Mindestnennwert CHF 0.01 (Flexibilität für VC-Strukturen).
Die AG-Gründung erfordert zwingend die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde + Statuten durch eine kantonal zugelassene Urkundsperson am Sitz der Gesellschaft. Diese Vorlage produziert den AUSZUG DER STATUTEN; die formelle Gründung erfolgt durch Beurkundung beim Notariat. Statutenänderungen mit beurkundungspflichtigen Bestimmungen (OR 647) erfordern ebenfalls Beurkundung.
3 Modi: Wichtige Gründe (Standard — Verweigerung nur statutarisch aufgezählt); Quantitativ (Verweigerung bei ≥5% Quorum-Überschreitung); Ohne Gründe (mit Übernahmepflicht zum wirklichen Wert OR 685b Abs. 1). Wirkung gegenüber Gesellschaft erst mit Aktienbuch-Eintrag (OR 685a Abs. 3). Erbgang/eheliches Güterrecht/Zwangsvollstreckung-Übertragung kann nicht aus wichtigem Grund verweigert werden (OR 685b Abs. 4).
Ermächtigt den VR, das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite (max. ±50% Ausgangs-Kapital) für bis zu 5 Jahre zu verändern, ohne jeweils GV-Beschluss + Beurkundung. Ersetzt altes genehmigtes Kapital (OR 651) + bedingtes Kapital (OR 653). Ideal für Startups (Pre-Seed → Seed → Series A ohne notarielle Verzögerung) und KMU mit M&A-Plänen.
Aktienrechtsrevision 2023 vollständig integriert — Kapitalband, virtuelle GV, Schiedsklausel. Beurkundung beim Notariat im Anschluss.
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