Wohnungsübergabeprotokoll Vorlage für Österreich
Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Mietwohnung in Österreich rechtssicher bei Einzug, Auszug oder Mieterwechsel. Unser Übergabeprotokoll erfüllt sämtliche Anforderungen der §§ 1109, 1096 ABGB und § 16b MRG, hält Zählerstände, Schlüssel, Mängel pro Raum sowie Reinigungs- und Inventarstatus fest und steht sofort als professionelles PDF zum Download bereit.
| ADRESSE MIETOBJEKT | Schottenring 8, 1010 Wien |
| TOP-NR. / STOCKWERK | 12 · 3. OG |
| ANZAHL ZIMMER / NUTZFLÄCHE | 3 Zimmer · 78 m² |
| KELLERABTEIL | Kellerabteil Nr. 12 |
| KFZ-ABSTELLPLATZ / GARAGE | Tiefgaragenplatz Nr. 5 |
| VERMIETER/IN | Hausverwaltung Mariahilf GmbH |
| ADRESSE VERMIETER/IN | Mariahilfer Straße 78, 1060 Wien |
| VERTRETUNG VERMIETER/IN | Mag. Andrea Berger, Geschäftsführerin |
| TELEFON VERMIETER/IN | +43 1 533 22 11 |
| E-MAIL VERMIETER/IN | verwaltung@mariahilf-immo.at |
| MIETER/IN | Sandra Pichler und Markus Pichler |
| ADRESSE MIETER/IN | Schottenring 8/12, 1010 Wien |
| TELEFON MIETER/IN | +43 660 123 45 67 |
| E-MAIL MIETER/IN | sandra.pichler@example.at |
| DATUM DER ÜBERGABE | 30.04.2026 |
| ORT DER ÜBERGABE | Wien |
| ART DER ÜBERGABE | Rückstellungsprotokoll bei Auszug (§ 1109 ABGB) |
| STROM — ZÄHLERNUMMER | AT-1234567890 |
| STROM — STAND (KWH) | 24578 kWh |
| GAS — ZÄHLERNUMMER | G-987654 |
| GAS — STAND (M³) | 2456 m³ |
| WASSER KALT — ZÄHLERNUMMER | WK-12345 |
| WASSER KALT — STAND (M³) | 187 m³ |
| WASSER WARM — ZÄHLERNUMMER | WW-12345 |
| WASSER WARM — STAND (M³) | 92 m³ |
| HEIZUNG — ART | Gastherme Vaillant ecoTEC plus |
| HEIZUNG — STAND | Betriebsstunden: 14.523 |
| WARMWASSER — SYSTEM | Gastherme (kombinierte Heiz- und Brauchwasserbereitung) |
| WOHNUNGSSCHLÜSSEL — ANZAHL | 3 Stück |
| HAUSSCHLÜSSEL — ANZAHL | 2 Stück |
| BRIEFKASTENSCHLÜSSEL — ANZAHL | 1 Stück |
| KELLERSCHLÜSSEL — ANZAHL | 1 Stück |
| GARAGEN-/TIEFGARAGENSCHLÜSSEL | 1 Stück |
| CHIPKARTEN / TRANSPONDER | 2 Stück |
| SONSTIGE SCHLÜSSEL | Müllraumschlüssel (1), Fahrradabstellraumschlüssel (1) |
| REINIGUNGSZUSTAND | professionell endgereinigt (Reinigungsfirma) |
| GERUCHSBILD | neutral, frisch gelüftet |
| BEMERKUNG REINIGUNG | Endreinigung durch Reinigungsfirma "Wohnputz Wien" am 29.04.2026 — Quittung wurde der Vermieterin übergeben. |
| DIELE / VORRAUM | Parkett: leichter Kratzer (ca. 8 cm) bei Garderobe — vermutlich Schuhe; Bohrloch in Wand neben Türstock (Spiegelhalterung), nicht verspachtelt. |
| WOHNZIMMER | Parkett vor Heizkörper hat dunkle Stelle (vermutlich verschüttete Flüssigkeit) — ca. 15 x 20 cm; Wandfarbe leicht vergilbt, jedoch über die gewöhnliche Nutzung hinaus nicht zu beanstanden. |
| SCHLAFZIMMER | Keine wesentlichen Mängel. Schrank-Anbohrungen 4 Stück, mit Stopfen verschlossen. |
| KÜCHE | Backofentür schließt nicht mehr ganz dicht (Dichtung verschlissen); Kühlschrank-Innenwand hat einen Riss (ca. 3 cm); Spülbecken-Silikon leicht verfärbt, jedoch funktional. |
| BAD / DUSCHE | Silikonfugen Dusche teilweise schwarz verfärbt (Schimmel) — sollte erneuert werden; Wasserhahn Waschbecken tropft minimal; Spiegelschrank-Beleuchtung defekt (vermutlich LED-Leiste). |
| WC | WC-Brille leicht locker — Schraube nachzuziehen; Spülung verzögert nach Tastendruck (~2 Sek.). |
| BALKON / TERRASSE / LOGGIA | Bodenfliesen unauffällig; Geländer-Lack an einer Stelle abgeblättert (Witterung); Pflanztrog vom Mieter belassen — Vermieterin akzeptiert Übernahme. |
| WEITERE RÄUME / BEREICHE | Kellerabteil: leichter Modergeruch, eine Holzregalleiste leicht aufgequollen (Feuchtigkeit). Wird vom Vermieter behoben. |
| MÖBLIERUNGSGRAD | teilmöbliert |
| INVENTARLISTE / DETAIL | Einbauküche IKEA Voxtorp 2022 (vom Vorgänger übernommen, Mieterin trägt sie mit Vermieterin-Zustimmung fort); 1 Vorhangstange Wohnzimmer; Deckenleuchte Wohnzimmer; Spiegelschrank Bad; Therme Vaillant (Vermieter). |
| ZUSTAND DES INVENTARS | Einbauküche: leicht abgenutzt aber funktional, alle Geräte in Betrieb |
| BRENNSTOFF-STATUS | kein Restbestand / nicht relevant (Fern-/Gas-/Stromheizung) |
| MENGE | — |
| VERGÜTUNGSBETRAG (EUR) | — |
| HAUSORDNUNG | übergeben — Mieter/in bestätigt Erhalt |
| LETZTE BETRIEBSKOSTEN-AKONTOZAHLUNG | 180 EUR/Monat |
| FRIST SCHLUSSABRECHNUNG (§ 21 ABS 3 MRG) | spätestens 30. Juni 2027 |
| DIELE / VORRAUM — SCHÄTZWERT SCHADEN | 40 EUR |
| WOHNZIMMER — SCHÄTZWERT SCHADEN | 180 EUR |
| KÜCHE — SCHÄTZWERT SCHADEN | 220 EUR |
| BAD / SANITÄR — SCHÄTZWERT SCHADEN | 150 EUR |
Dieser Vorbehalt wird beidseits zur Kenntnis genommen und schließt eine spätere Geltendmachung der vorbehaltenen Punkte nicht aus. Vorbehalte, die nicht in dieses Protokoll aufgenommen wurden, sind binnen einer angemessenen Frist (regelmäßig 14 Tage gemäß OGH-Judikatur) schriftlich nachzureichen; verspätet erhobene Mängelrügen sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren.
Sollten sich nach detaillierter Prüfung weitere, im heutigen Termin nicht oder unzureichend dokumentierte Mängel zeigen, behält sich der/die Vermieter/in die Geltendmachung im Rahmen der Schlussabrechnung gemäß § 16b Abs 2 MRG bzw. — bei Nichtvollanwendungsbereich — auf Grundlage der allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen (§ 1295 ABGB) vor.
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist eine schriftliche, von Vermieter/in und Mieter/in gemeinsam unterzeichnete Aufzeichnung über den Zustand einer Mietwohnung zu einem definierten Zeitpunkt — typischerweise bei Einzug (Mietbeginn) oder Auszug (Rückstellung gemäß § 1109 ABGB). Das Protokoll enthält Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die Anzahl übergebener Schlüssel und Chipkarten, den Reinigungszustand sowie eine raumweise Mängelliste. In Österreich gilt das Übergabeprotokoll als das wichtigste außergerichtliche Beweismittel im Streit um Schadenersatz, Kautionsverrechnung oder vorbestehende Mängel.
Drei Anlässe sind in Österreich praxisrelevant: Erstens das Übergabeprotokoll bei Einzug — der/die Vermieter/in dokumentiert den vertragsgemäßen Zustand bei Mietbeginn und schützt sich gegen die Behauptung, Schäden hätten bereits bestanden. Zweitens das Rückstellungsprotokoll bei Auszug nach § 1109 ABGB — entscheidende Grundlage für die Schlussabrechnung der Kaution gemäß § 16b Abs 2 MRG. Drittens die Zwischenkontrolle bei Mieterwechsel oder Renovierungsmaßnahmen. Bei jeder Variante sind Lichtbilder mit Datums- und Uhrzeitvermerk dringend empfohlen, weil sie im Verfahren vor der Schlichtungsstelle (§ 39 MRG) oder dem Bezirksgericht den Zustand objektiv dokumentieren.
Nach österreichischer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH RIS-Justiz RS0020708) ist ein Übergabeprotokoll für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen praktisch unverzichtbar: Ohne Protokoll trifft den/die Vermieter/in in Österreich die Beweislast für den ordnungsgemäßen Zustand bei Mietbeginn — ein Beweis, der ohne Dokumentation regelmäßig misslingt. Umgekehrt kann der/die Mieter/in vorbestehende Mängel ohne schriftliches Protokoll kaum nachweisen. Das österreichische Mietrecht trennt dabei strikt zwischen gewöhnlicher Abnutzung (vom Mieter hinzunehmen, § 1109 ABGB) und vom Mieter zu vertretenden Schäden (Schadenersatz nach § 1295 ABGB) — eine Abgrenzung, die nur ein sorgfältig geführtes Protokoll im Einzelfall ermöglicht.
Was diese Vorlage enthält
Die Doxuno-Übergabeprotokoll-Vorlage für Österreich deckt sämtliche Dokumentationsfelder ab, die nach österreichischem Mietrecht und in der OGH-Rechtsprechung als beweissichernd anerkannt sind.
Vertragsparteien & Mietobjekt
Vollständige Daten von Vermieter/in und Mieter/in, exakte Adresse, Top-Nummer, Stockwerk, Nutzfläche in m², Kellerabteil und Kfz-Abstellplatz nach österreichischem Liegenschaftsstandard.
Übergabetyp
Klare Auswahl zwischen Einzug (Mietbeginn), Rückstellung bei Auszug (§ 1109 ABGB) oder Zwischenkontrolle/Mieterwechsel — mit jeweils typgerechten Rechtsfolgenhinweisen für Österreich.
Zählerstände
Strom (kWh), Gas (m³), Wasser kalt/warm (m³), Heizung und Warmwasser-System mit Zählernummern — Grundlage für die korrekte Betriebskostenabrechnung nach § 21 MRG.
Schlüsselübergabe
Lückenlose Erfassung aller übergebenen Schlüssel, Chipkarten und Transponder — Wohnung, Haustor, Briefkasten, Keller, Garage, Müllraum, Fahrradabstellraum.
Reinigungszustand
Vier Stufen (besenrein, gereinigt, professionell endgereinigt, mit Mängeln) plus Geruchsbild und detaillierte Bemerkung — entscheidend für die Schlussabrechnung in Österreich.
Mängelliste pro Raum
Strukturierte Erfassung pro Raum (Diele, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, WC, Balkon, weitere Bereiche) mit Abgrenzung zur gewöhnlichen Abnutzung gemäß § 1109 ABGB.
Inventar & Möblierung
Möblierungsgrad (leer, teilmöbliert, vollmöbliert), detaillierte Inventarliste mit Marken- und Modellangaben, allgemeiner Inventarzustand zum Zeitpunkt der Übergabe.
Brennstoffrestbestand
Heizöl, Pellets, Hackschnitzel, Brennholz oder Flüssiggas mit Menge, Einheit und Vergütungsbetrag — typisch für Einfamilienhäuser und Altbauten in ländlichen Bundesländern Österreichs.
Hausordnung & Schlussabrechnung
Bestätigung der Hausordnungs-Übergabe, letzte Betriebskosten-Akontozahlung sowie Frist zur Schlussabrechnung gemäß § 21 Abs 3 MRG (typisch 30. Juni des Folgejahres).
Lichtbilder & Schätzwerte (Expert)
Fotodokumentation mit Datum/Uhrzeit, einvernehmliche Schadensschätzungen pro Raum (EUR) sowie ausdrückliche Vorbehalte — schützt vor richterlicher Mäßigung im Streitfall.
Inventarübernahme & Protokoll-Status (Expert)
Mieter-zu-Mieter-Übernahme gegen Vergütung oder unentgeltlich (mit Hinweis auf das Ablöseverbot nach § 27 MRG), endgültiges oder vorläufiges Protokoll mit 14-Tage-Nachreichungsfrist.
Zeuge & Zusatzbemerkungen
Optionaler Zeugenblock mit Name und Adresse, freie Zusatzbemerkungen sowie Verweis auf die Rechtsgrundlagen der österreichischen ABGB- und MRG-Bestimmungen.
So erstellen Sie Ihr Wohnungsübergabeprotokoll für Österreich
In fünf Schritten zu einem rechtssicheren Übergabeprotokoll nach österreichischem Mietrecht — geeignet für Einzug, Auszug und Mieterwechsel.
- 1
Übergabetyp wählen
Entscheiden Sie, ob es sich um eine Übergabe bei Einzug (Mietbeginn), eine Rückstellung bei Auszug (§ 1109 ABGB) oder eine Zwischenkontrolle handelt. Die Einordnung steuert in unserer Vorlage automatisch die jeweils passenden Rechtsfolgenhinweise — etwa den Verweis auf die 6-Monats-Frist der Schlussabrechnung gemäß § 16b Abs 2 MRG bei Auszug.
- 2
Parteien und Mietobjekt erfassen
Tragen Sie Vermieter/in und Mieter/in mit vollständiger Adresse ein — bei Hausverwaltungen zusätzlich die zeichnungsberechtigte Person. Geben Sie die exakte Adresse des Mietobjekts mit Top-Nummer, Stockwerk und Nutzfläche an. Dies erleichtert in Österreich die spätere Zuordnung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Gemeinde Wien (MA 50) oder dem Bezirksgericht.
- 3
Zählerstände, Schlüssel und Mängel dokumentieren
Notieren Sie sämtliche Zählerstände bei Übergabe, die Anzahl übergebener Schlüssel und den Reinigungszustand. Beschreiben Sie Mängel raumweise — möglichst präzise in Lage, Größe und Ursache. Trennen Sie dabei in Österreich klar zwischen gewöhnlicher Abnutzung (vom Mieter nicht zu vertreten) und Schäden (§ 1295 ABGB). Lichtbilder pro Raum mit Datum/Uhrzeit verstärken die Beweiskraft erheblich.
- 4
Inventar, Brennstoff und Sonderfälle eintragen
Listen Sie das übergebene Inventar samt Möblierungsgrad auf. Bei Öl-, Pellets- oder Holzheizungen — besonders in Niederösterreich, der Steiermark, Oberösterreich oder Vorarlberg verbreitet — halten Sie Brennstoffrestbestand und Vergütungsbetrag fest. Bei Mieter-zu-Mieter-Übernahmen prüfen Sie, ob das Ablöseverbot nach § 27 MRG greift.
- 5
Vorschau prüfen, PDF herunterladen, beidseits unterzeichnen
Kontrollieren Sie das fertige Dokument in der Live-Vorschau und laden Sie es als professionelles PDF herunter. Beide Vertragsparteien — bei größeren Streitwerten auch ein Zeuge — unterzeichnen das Protokoll vor Ort. Jede Partei erhält ein Original; eine elektronische Kopie wird optional per E-Mail übermittelt.
Rechtliche Hinweise für Österreich
Das österreichische Mietrecht stellt an die Beweissicherung beim Übergang einer Mietwohnung hohe Anforderungen — das Übergabeprotokoll ist das zentrale Dokument im MRG-Vollanwendungsbereich.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Rückstellungspflicht nach § 1109 ABGB und gewöhnliche Abnutzung
Nach § 1109 ABGB ist der/die Mieter/in in Österreich verpflichtet, die Wohnung nach Mietende geräumt, gereinigt und unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung zurückzustellen. Die gewöhnliche Abnutzung — vergilbte Wandfarbe, leichte Gebrauchsspuren am Parkett, normale Patina an Sanitäranlagen — ist vom Vermieter in Österreich hinzunehmen und begründet keinen Schadenersatzanspruch. Schadenersatz nach § 1295 ABGB kommt nur für Schäden in Betracht, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen und vom/von der Mieter/in zu vertreten sind. Die OGH-Judikatur (RIS-Justiz RS0020735) verlangt für die Abgrenzung eine konkrete, im Übergabeprotokoll dokumentierte Beurteilung.
Schlussabrechnung der Kaution nach § 16b Abs 2 MRG
Im Vollanwendungsbereich des österreichischen MRG ist die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich, jedenfalls aber binnen sechs Monaten, mit einer ordnungsgemäßen Schlussabrechnung zurückzustellen (§ 16b Abs 2 MRG). Die OGH-Entscheidungen 6 Ob 178/16y und 5 Ob 67/19g halten klar fest: Forderungen, die nicht binnen dieser Frist mit konkreten Belegen gestützt werden, sind nicht aus der Kaution einbehaltbar. Das Übergabeprotokoll ist die zentrale Beleggrundlage. Ohne Protokoll trifft den/die Vermieter/in in Österreich die volle Beweislast für den ordnungsgemäßen Zustand bei Mietbeginn und damit auch für später festgestellte Schäden.
Schlichtungsstelle und Bezirksgericht in Österreich
Streitigkeiten über Schäden und Kautionsverrechnung im MRG-Vollanwendungsbereich können in Österreich zunächst kostengünstig vor der Schlichtungsstelle der Gemeinde geltend gemacht werden — in Wien etwa beim Magistrat (MA 50), in Graz, Salzburg, Innsbruck und Linz bei der jeweiligen Gemeindeschlichtungsstelle nach § 39 MRG. Erst nach gescheiterter Schlichtung ist der Weg zum Bezirksgericht eröffnet (§ 49 JN, bis EUR 15.000). Bei höherem Streitwert oder bei MRG-Nichtanwendung (Eigenheim, Neubau ab 1953) entscheidet in Österreich gleich das Bezirksgericht oder Landesgericht. Ein Übergabeprotokoll mit Lichtbildern stützt die Anspruchsdurchsetzung in jedem Fall erheblich.
Erweiterte Anforderungen bei Mieterwechsel und Inventarübernahme
Bei Mieterwechsel ergeben sich in Österreich zwei Sonderkonstellationen, die das Übergabeprotokoll mitbehandeln muss. Erstens das Ablöseverbot nach § 27 MRG: Im Vollanwendungsbereich sind Zahlungen des/der Neumieters/in für Möbel oder Einrichtung über deren objektiven Wert hinaus nichtig und rückforderbar. Zweitens das vorläufige Protokoll mit 14-Tage-Nachreichungsfrist (OGH RIS-Justiz RS0020708): Beide Parteien können binnen dieser Frist Ergänzungen schriftlich nachreichen, ohne dass das Protokoll seine Beweiskraft verliert. Verdeckte Mängel bleiben — analog zu § 933 ABGB — auch nach Fristablauf binnen sechs Monaten geltend machbar.
Häufig gestellte Fragen
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