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Widerrufsschreiben (KSchG / FAGG) Vorlage für Österreich

Widerrufen Sie Fernabsatz- und Außer-Geschäftsraum-Verträge fristgerecht und beweissicher nach österreichischem Verbraucherrecht. Unsere Widerrufs-Vorlage erfüllt die Anforderungen der §§ 11 ff. FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) — 14 Tage Bedenkzeit ab Erhalt der Ware oder Vertragsschluss bei Dienstleistungen — und integriert die ergänzenden Schutzvorschriften des KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Sofort als PDF herunterladen, per Einschreiben versenden, Rückerstattung nach § 13 FAGG einfordern.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Mag. Anna Steiner
Stephansplatz 5/12, 1010 Wien
+43 660 123 45 67
anna.steiner@example.at
Wien, 06.05.2026
AlpenShop Online GmbH
UID: ATU45678901 · Mariahilfer Straße 78, 1060 Wien
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WIDERRUF DES VERTRAGS — VERBRAUCHER-WIDERRUFSRECHT
Bestellung Nr. AS-2026-12345
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug: Fernabsatzvertrag (Internetkauf)
Bestell- / Vertragsnummer: AS-2026-12345
Datum des Vertragsabschlusses: 20.04.2026
Datum des Warenerhalts / Beginns der Dienstleistung: 24.04.2026
Kundennummer: KD-2026-AS-04567
Vertragsgegenstand: Wanderschuhe Lowa Renegade GTX Mid Ws, Größe EU 42 (Farbe „Schiefer/Aubergine"), 1 Paar — Modell 2026; sowie 2 Paar Funktionssocken Falke TK2 (Größe 41-42, Farbe schwarz)
Kaufpreis: 249,80 EUR
Hiermit widerrufe ich innerhalb offener Frist gemäß § 11 FAGG (Bundesgesetz BGBl I 33/2014, in Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU) den oben bezeichneten Vertrag vollständig.
Fristwahrung. Bei Warenlieferungen läuft die 14-Tage-Frist ab dem Tag, an dem der/die Verbraucher/in oder eine vom Verbraucher benannte dritte Person die Ware in Besitz genommen hat (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG); bei mehreren Teillieferungen ab Erhalt der letzten Teillieferung. Mit dem heutigen Datum bzw. dem Datum der Absendung dieses Schreibens wird die 14-Tage-Widerrufsfrist eindeutig gewahrt.
Folgen des Widerrufs. Mit Wirksamwerden des Widerrufs sind folgende beidseitigen Pflichten zu erfüllen:

(a) Pflichten des Unternehmers (§ 13 FAGG):
— Rückerstattung sämtlicher vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der Hin-Versandkosten (Ausnahme: zusätzliche Kosten einer vom Verbraucher gewählten Sonder-Versandart)
— Frist: binnen 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufserklärung
— Erstattungsmodus: gleicher Zahlungsweg wie bei der Hingabe (§ 13 Abs 1 FAGG), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
— Bei Warenkäufen darf der Unternehmer die Rückerstattung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Versand der Rücksendung nachgewiesen hat (§ 13 Abs 3 FAGG).

(b) Pflichten des Verbrauchers (§ 14 FAGG):
— Rücksendung der Ware binnen 14 Tagen ab Mitteilung des Widerrufs
— Versandkosten der Rücksendung trägt grundsätzlich der/die Verbraucher/in, sofern der Unternehmer nicht zuvor mitgeteilt hat, dass er die Kosten übernimmt (§ 14 Abs 2 FAGG)
— Bei Sperrgut, das aufgrund seiner Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann, sind die Rücksendekosten in der Belehrung anzugeben.
Rückerstattungsweg. Die Rückerstattung wolle gemäß § 13 Abs 1 FAGG auf demselben Zahlungsweg erfolgen, der bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde. Die ursprüngliche Zahlungsweise war: Kreditkarte Visa endend 1234.
Hilfsweise (z.B. bei Barzahlung im Haustürgeschäft): IBAN AT12 1100 0001 2345 6789, Kontoinhaber/in Mag. Anna Steiner.
Verwendungszweck: Widerruf Bestellung AS-2026-12345.
Rücksendung in Vorbereitung. Die Ware wird innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist nach § 14 FAGG zurückgesandt. Der Versandnachweis wird unverzüglich übermittelt.
Versandkosten der Rücksendung. Der Unternehmer hat in der Vor-Vertrags-Belehrung gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG mitgeteilt, dass er die Kosten der Rücksendung übernimmt. Diese Erklärung ist gemäß § 14 Abs 2 FAGG bindend; eine entsprechende Versandkostenabrechnung wird daher zu Lasten des Unternehmers verbucht.
Wertersatz nach § 16 FAGG. Soweit der Unternehmer Wertersatz gemäß § 16 FAGG für eine Wertminderung der Ware geltend zu machen versucht, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wertersatz nur dann geschuldet wird, wenn die Wertminderung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war (§ 16 Abs 1 FAGG). Die übliche Inaugenscheinnahme und Funktionsprüfung führt nach ständiger Rsp nicht zu einem Wertersatzanspruch (vgl. EuGH C-489/07, Rs Messner; OGH 6 Ob 110/12d).

Konkret: Die Wanderschuhe wurden lediglich kurz auf weichem Teppichboden im Schlafzimmer angezogen, um Sitz und Größe zu prüfen. Die Sohle weist keinerlei Verschmutzung oder Abnutzung auf. Eine darüber hinausgehende Nutzung hat nicht stattgefunden. Die Originalverpackung sowie sämtliches Verpackungsmaterial einschließlich Originaletiketten sind vollständig vorhanden und werden mit der Rücksendung übermittelt. Eine Wertminderung im Sinne des § 16 FAGG liegt damit nicht vor — vgl. EuGH C-489/07 (Messner), wonach die übliche Inaugenscheinnahme und Funktionsprüfung keinen Wertersatzanspruch begründet.
Bestätigung des Widerrufseingangs. Es wird gemäß § 12 Abs 4 FAGG die unverzügliche schriftliche bzw. elektronische Bestätigung des Eingangs der Widerrufserklärung erbeten — ggf. per E-Mail an die oben angeführte Adresse. Die Bestätigung ist Grundlage für die fristgerechte Rückerstattung gemäß § 13 FAGG.
Vorbehalt weiterer Ansprüche. Sollte der Unternehmer die Rückerstattung nicht binnen 14 Tagen leisten oder sonstige Pflichtverletzungen gemäß FAGG / KSchG begehen, behält sich die/der Verbraucher/in Schadenersatzansprüche nach §§ 1295, 1333 ABGB sowie Verzugszinsen 4 % p.a. ausdrücklich vor. Der Verbraucher behält sich ferner vor, kostenlose Beratung und Schlichtung über die Schlichtungsstelle Verbraucher der Wirtschaftskammer Österreich (verbraucherschlichtung.at) bzw. die Online Streitbeilegungsplattform der EU (ec.europa.eu/odr) in Anspruch zu nehmen.

Bei nicht fristgerechter Rückerstattung binnen 14 Tagen ab Eingang dieses Widerrufs (spätestens 20.05.2026) werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. gemäß § 1333 ABGB sowie Mahnspesen und ggf. Inkasso-/Anwaltskosten als Verzögerungsschaden gemäß § 1295 ABGB geltend gemacht. Es behalte mir ferner ausdrücklich die Inanspruchnahme der Verbraucher-Schlichtungsstelle (verbraucherschlichtung.at) sowie der EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ec.europa.eu/odr) vor.
Gewährleistungsrechte. Unabhängig von diesem Widerruf bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 922–933b ABGB sowie etwaige Garantieansprüche unberührt. Das Widerrufsrecht ist ein zusätzliches Schutzrecht und schließt andere Verbraucherrechte nicht aus.
Weitere Bemerkungen.

Die Rücksendung der Ware erfolgt binnen 7 Tagen ab heutigem Datum mit der Österreichischen Post AG (versichertes Paket); der Aufgabeschein wird Ihnen unverzüglich nach Versendung per E-Mail übermittelt. Bitte teilen Sie mir die Eingangsbestätigung der Ware sowie das Datum der Rückerstattung schriftlich mit.
Versandart: Dieser Widerruf wird mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein übermittelt — zur Sicherung des Zugangsnachweises und zur Beweisführung der fristgerechten Erhebung.
Rechtsgrundlagen: §§ 1, 7, 11, 12, 13, 14, 16, 18 FAGG (BGBl I 33/2014, in Umsetzung der EU-RL 2011/83/EU); § 3 KSchG (Haustürgeschäft); §§ 922–933b ABGB (Gewährleistung); §§ 1295, 1333 ABGB (Schadenersatz, Verzug); § 14 KSchG (Verbrauchergerichtsstand); EuGH C-489/07 Messner; OGH 6 Ob 110/12d; Online-Streitbeilegungs-VO (EU) 524/2013.
MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN
Mag. Anna Steiner
Datum: ____________________

Was ist das Widerrufsrecht nach FAGG / KSchG in Österreich?

Das Widerrufsrecht ist das wichtigste Verbraucherschutzinstrument im österreichischen Konsumentenrecht. Es ermöglicht Verbrauchern (Konsumenten i. S. d. § 1 KSchG), bestimmte Verträge ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe innerhalb einer gesetzlichen Bedenkzeit zu widerrufen. Rechtsgrundlage ist seit dem 13. Juni 2014 das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU umsetzt. Das frühere Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Haustürgeschäft) wurde dabei aufgegangen — im FAGG sind heute die zentralen Regelungen für Fernabsatz (Online, Telefon, Katalog) und Auswärtsgeschäfte (außerhalb von Geschäftsräumen, etwa Vertreterbesuche, Messen, Vereinsausflüge) zusammengeführt. Daneben gilt das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) weiterhin für allgemeine Verbraucherschutzfragen — Bürgschaften, Mahnspesen, AGB-Kontrolle.

Die Bedenkfrist beträgt nach § 11 Abs 1 FAGG einheitlich 14 Tage. Sie beginnt bei Warenkäufen ab dem Tag, an dem der/die Verbraucher/in die Ware körperlich in Besitz genommen hat (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG); bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 Abs 2 Z 2 FAGG); bei Lieferung in Teilsendungen ab Erhalt der letzten Sendung. Wichtig: Hat der/die Unternehmer/in den/die Verbraucher/in nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt — was nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG zwingend ist —, verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf maximal zwölf Monate und 14 Tage. Diese Verlängerung ist eine zentrale Sanktion gegen Belehrungsmängel österreichischer Online-Händler. Der Widerruf selbst muss eine eindeutige Erklärung enthalten — schriftlich, per E-Mail, mit dem Muster-Widerrufsformular nach Anhang II FAGG oder mündlich; aus Beweisgründen empfiehlt sich in Österreich Einschreiben oder dokumentierter E-Mail-Versand.

Mit dem Widerruf treten die Rückabwicklungspflichten nach §§ 13–15 FAGG ein. Der/die Unternehmer/in muss alle empfangenen Zahlungen — einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten — binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs erstatten (§ 13 FAGG). Die Erstattung erfolgt in der Regel mit dem ursprünglich verwendeten Zahlungsmittel; eine Rückerstattung über andere Wege ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Verbraucher/in zulässig. Der/die Verbraucher/in muss die Ware binnen 14 Tagen ab Widerruf zurücksenden (§ 14 FAGG); die Rücksendekosten trägt der/die Verbraucher/in nur dann, wenn der/die Unternehmer/in im Vorfeld klar darüber informiert hat (§ 14 Abs 2 FAGG). Eine Wertminderung wegen sachgerechter Prüfung der Ware ist nicht zu ersetzen; nur ein über die bloße Prüfung hinausgehender Gebrauch löst eine Wertersatzpflicht aus (§ 16 FAGG). Wichtige Ausnahmen vom Widerrufsrecht regelt § 18 FAGG — etwa Maßanfertigungen, schnell verderbliche Waren, versiegelte Hygieneartikel oder bereits begonnene digitale Inhalte.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Widerrufs-Vorlage für Österreich erfüllt sämtliche formalen Anforderungen des FAGG und KSchG und ist sofort gegenüber jedem österreichischen Online-Händler oder Vertragspartner verwertbar.

Adressat (Unternehmer)

Vollständige Identifikation des Unternehmers in Österreich — Firmenname, Firmenbuchnummer (FN), Sitz, UID-Nummer (ATU…) und ggf. Vertretungsberechtigte/r nach österreichischem Firmenbuch.

Verbraucher/in

Personendaten des/der Verbraucher/in (Konsument i. S. d. § 1 KSchG Österreich) — Vor- und Nachname, Adresse, Kundennummer, E-Mail und Telefon zur eindeutigen Vertragszuordnung in Österreich.

Vertragsbezug

Eindeutige Identifikation des Vertrags in Österreich — Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferdatum, Auftragsnummer und genaue Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung.

Widerrufserklärung

Klare, unmissverständliche Widerrufserklärung — entspricht dem Muster-Widerrufsformular nach Anhang II FAGG der österreichischen Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.

Vertragstyp (Fernabsatz / Auswärtsgeschäft)

Kennzeichnung als Fernabsatzvertrag (online, telefonisch, Katalog) oder Auswärtsgeschäft (außerhalb Geschäftsraum) nach § 1 FAGG (Österreich).

Fristberechnung & Belehrungsstatus

Berechnung der 14-tägigen Widerrufsfrist nach § 11 FAGG; bei Belehrungsmangel verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

Antrag auf Erstattung § 13 FAGG

Antrag auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises einschließlich Lieferkosten binnen 14 Tagen ab Widerrufseingang nach § 13 FAGG (Österreich).

Bankverbindung

Österreichische IBAN für die Rückerstattung in Österreich — falls die ursprüngliche Zahlungsart (z. B. Klarna) nicht mehr verfügbar ist.

Rücksendung § 14 FAGG

Hinweis auf die Rücksendung binnen 14 Tagen nach österreichischem FAGG — mit Klarstellung, ob die Rücksendekosten vom Unternehmer (bei fehlender Vorabbelehrung) oder vom Verbraucher zu tragen sind.

Belehrung über § 18 FAGG-Ausnahmen

Hinweis darauf, dass die genannte Ware nicht unter eine der gesetzlichen Ausnahmen (Maßanfertigung, Versiegelung, Audio/Video) nach § 18 FAGG in Österreich fällt.

Versandart & Zugangsnachweis

Wahl zwischen Einschreiben mit Rückschein (Standard in Österreich), persönlicher Übergabe oder dokumentierter E-Mail — entscheidend für den Zugangsnachweis vor österreichischen Gerichten.

Datum, Ort, Unterschrift

Formale Schlussbestimmungen — eigenhändige Unterschrift oder elektronische Einbringung; der Tag der Absendung ist nach § 11 Abs 4 FAGG fristwahrend.

So erstellen Sie Ihr Widerrufsschreiben für Österreich

In wenigen strukturierten Schritten zu einem fristgerechten und beweissicheren Widerruf nach österreichischem FAGG und KSchG.

  1. 1

    Frist und Vertragstyp prüfen

    Klären Sie zuerst, ob es sich um einen Fernabsatzvertrag (online, Telefon, Katalog) oder ein Auswärtsgeschäft (Vertreterbesuch, Messe, Haustürgeschäft) handelt — beides fällt unter das österreichische FAGG. Berechnen Sie die 14-tägige Widerrufsfrist: Bei Warenkäufen ab Erhalt der Ware (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG), bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss (§ 11 Abs 2 Z 2 FAGG), bei Teilsendungen ab Erhalt der letzten Sendung. Hat der/die Unternehmer/in nicht ordnungsgemäß belehrt, gilt die verlängerte Frist nach § 12 FAGG bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

  2. 2

    Unternehmer und Vertragsdaten erfassen

    Tragen Sie die vollständigen Daten des/der Unternehmer/in ein — Firmenname, Firmenbuchnummer (FN), Adresse, UID-Nummer (ATU…). Erfassen Sie sodann die Vertragsdaten: Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferdatum, genaue Warenbezeichnung. Diese Daten finden Sie auf der Auftragsbestätigung oder im Kundenbereich des österreichischen Online-Shops. Eine präzise Vertragsbezugnahme schließt nachträgliche Bestreitungen weitgehend aus.

  3. 3

    Widerrufserklärung formulieren

    Die Widerrufserklärung muss in Österreich unmissverständlich sein — ein bloßes Zurücksenden der Ware ohne Erklärung genügt nach § 11 Abs 1 FAGG nicht. Verwenden Sie die in der Vorlage hinterlegte Mustererklärung, die dem Anhang II FAGG entspricht. Bei Teilwiderruf einer Mehrproduktbestellung muss die Erklärung sich konkret auf bestimmte Artikel beziehen.

  4. 4

    Erstattungs- und Rücksendemodalitäten festlegen

    Stellen Sie den Antrag auf Erstattung nach § 13 FAGG — der/die Unternehmer/in hat den vollen Kaufpreis einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten binnen 14 Tagen ab Widerrufseingang zu erstatten. Geben Sie ggf. eine alternative IBAN an, falls die ursprüngliche Zahlungsart nicht mehr verfügbar ist. Klären Sie die Rücksendekosten: Diese trägt der/die Verbraucher/in nur, wenn der/die Unternehmer/in vorab klar darüber informiert hat (§ 14 Abs 2 FAGG); sonst trägt er sie selbst.

  5. 5

    Vorschau prüfen und beweissicher versenden

    Kontrollieren Sie das fertige Schriftstück in der Live-Vorschau, laden Sie es als PDF herunter und unterschreiben Sie es. Versenden Sie das Widerrufsschreiben fristwahrend per Einschreiben mit Rückschein (in Österreich der Standardweg für Zugangsnachweise) oder per E-Mail an die im Vertrag angegebene Adresse. Der Tag der Absendung ist nach § 11 Abs 4 FAGG fristwahrend. Bewahren Sie eine Kopie samt Aufgabeschein bzw. E-Mail-Beleg für mindestens drei Jahre (Verjährungsfrist § 1486 ABGB) auf.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Widerrufsrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, die für eine erfolgreiche Vertragsrückabwicklung entscheidend sind.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich, an die Arbeiterkammer (AK) oder an den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Geprüft für österreichisches Recht

FAGG versus KSchG — Anwendungsbereich und Abgrenzung

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt seit 13. Juni 2014 für alle Verbraucherverträge in Österreich, die im Fernabsatz (online, Telefon, Katalog, App) oder außerhalb von Geschäftsräumen (Auswärtsgeschäft — Vertreterbesuch, Messe, Haustür, Vereinsausflug) abgeschlossen werden. Das frühere Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (klassisches Haustürgeschäft) ist im FAGG aufgegangen. Das KSchG bleibt für allgemeine Verbraucherschutzfragen — Bürgschaften, Verzugszinsen, AGB-Kontrolle nach §§ 6, 9 KSchG, Garantieleistungen — weiterhin maßgeblich. Verbraucher i. S. d. § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens abschließt — diese Definition gilt auch im FAGG. Für reine B2B-Geschäfte zwischen Unternehmern in Österreich gilt das FAGG nicht; hier kommen ausschließlich UGB und ABGB zur Anwendung.

14 Tage Frist § 11 FAGG und Verlängerung § 12 FAGG

Die Widerrufsfrist beträgt nach § 11 Abs 1 FAGG einheitlich 14 Tage und beginnt bei Warenkäufen ab Erhalt der Ware (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG), bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss (§ 11 Abs 2 Z 2 FAGG). Bei Lieferung in Teilsendungen läuft die Frist ab Erhalt der letzten Sendung; bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen (Abos) ab Erhalt der ersten Sendung. Wichtig: Hat der/die österreichische Unternehmer/in den/die Verbraucher/in nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt (§ 4 Abs 1 Z 8 FAGG iVm Anhang I FAGG), verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf maximal zwölf Monate und 14 Tage. Wird die Belehrung nachträglich erteilt, beginnt ab dem Zeitpunkt der Nachholung eine neue 14-Tage-Frist. Diese Verlängerung ist eine wirksame Sanktion und wird in der österreichischen Praxis regelmäßig zur Geltung gebracht — insbesondere von der Arbeiterkammer und dem VKI bei Sammelklagen gegen Online-Händler.

Erstattung § 13 FAGG, Rücksendung § 14 FAGG, Wertersatz § 16 FAGG

Mit fristgerechtem Widerruf treten die Rückabwicklungspflichten nach §§ 13–16 FAGG ein. Der/die Unternehmer/in muss nach § 13 Abs 1 FAGG alle Zahlungen — einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten — binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs erstatten. Die Erstattung erfolgt in der Regel mit dem ursprünglichen Zahlungsmittel (§ 13 Abs 2 FAGG); abweichende Wege bedürfen der Zustimmung des/der Verbraucher/in. Bei Warenkäufen darf der/die Unternehmer/in die Erstattung nach § 13 Abs 4 FAGG bis zum Eingang der Ware oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückbehalten. Der/die Verbraucher/in muss die Ware nach § 14 Abs 1 FAGG binnen 14 Tagen ab Widerruf zurücksenden; die Rücksendekosten trägt der/die Verbraucher/in nur bei vorheriger ausdrücklicher Information (§ 14 Abs 2 FAGG). Die bloße Prüfung der Ware nach § 16 FAGG löst keine Wertersatzpflicht aus — nur ein darüber hinausgehender Gebrauch (z. B. Tragen der Kleidung außer Haus, Inbetriebnahme über Testlauf hinaus) verpflichtet zum Wertersatz.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht § 18 FAGG

Nicht alle Verträge unterliegen in Österreich dem Widerrufsrecht. § 18 FAGG zählt 17 Ausnahmen taxativ auf — die wichtigsten sind: Z 3 Maßanfertigungen und individuell zugeschnittene Waren; Z 4 schnell verderbliche Waren oder solche mit kurzem Verfallsdatum; Z 5 versiegelte Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nach Entsiegelung nicht zurückgegeben werden können (z. B. Kosmetik, Bademoden); Z 6 Waren, die nach Lieferung untrennbar mit anderen vermischt wurden; Z 7 alkoholische Getränke mit langer Lieferfrist und marktwertabhängigem Preis; Z 8 versiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware; Z 11 Beförderungs- und Beherbergungsdienstleistungen mit konkretem Ausführungstermin (typischerweise Hotelbuchungen, Konzerttickets in Österreich); Z 13 Notarbeurkundungen. Bei digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger gilt zudem § 18 Abs 1 Z 11 FAGG — der Widerruf erlischt mit Beginn der Ausführung, sofern der/die Verbraucher/in ausdrücklich zugestimmt und sein Recht anerkannt hat.

Häufig gestellte Fragen

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