Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Widerrufen Sie Fernabsatz- und Außer-Geschäftsraum-Verträge fristgerecht und beweissicher nach österreichischem Verbraucherrecht. Unsere Widerrufs-Vorlage erfüllt die Anforderungen der §§ 11 ff. FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) — 14 Tage Bedenkzeit ab Erhalt der Ware oder Vertragsschluss bei Dienstleistungen — und integriert die ergänzenden Schutzvorschriften des KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Sofort als PDF herunterladen, per Einschreiben versenden, Rückerstattung nach § 13 FAGG einfordern.
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Das Widerrufsrecht ist das wichtigste Verbraucherschutzinstrument im österreichischen Konsumentenrecht. Es ermöglicht Verbrauchern (Konsumenten i. S. d. § 1 KSchG), bestimmte Verträge ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe innerhalb einer gesetzlichen Bedenkzeit zu widerrufen. Rechtsgrundlage ist seit dem 13. Juni 2014 das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU umsetzt. Das frühere Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Haustürgeschäft) wurde dabei aufgegangen — im FAGG sind heute die zentralen Regelungen für Fernabsatz (Online, Telefon, Katalog) und Auswärtsgeschäfte (außerhalb von Geschäftsräumen, etwa Vertreterbesuche, Messen, Vereinsausflüge) zusammengeführt. Daneben gilt das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) weiterhin für allgemeine Verbraucherschutzfragen — Bürgschaften, Mahnspesen, AGB-Kontrolle.
Die Bedenkfrist beträgt nach § 11 Abs 1 FAGG einheitlich 14 Tage. Sie beginnt bei Warenkäufen ab dem Tag, an dem der/die Verbraucher/in die Ware körperlich in Besitz genommen hat (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG); bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 Abs 2 Z 2 FAGG); bei Lieferung in Teilsendungen ab Erhalt der letzten Sendung. Wichtig: Hat der/die Unternehmer/in den/die Verbraucher/in nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt — was nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG zwingend ist —, verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf maximal zwölf Monate und 14 Tage. Diese Verlängerung ist eine zentrale Sanktion gegen Belehrungsmängel österreichischer Online-Händler. Der Widerruf selbst muss eine eindeutige Erklärung enthalten — schriftlich, per E-Mail, mit dem Muster-Widerrufsformular nach Anhang II FAGG oder mündlich; aus Beweisgründen empfiehlt sich in Österreich Einschreiben oder dokumentierter E-Mail-Versand.
Mit dem Widerruf treten die Rückabwicklungspflichten nach §§ 13–15 FAGG ein. Der/die Unternehmer/in muss alle empfangenen Zahlungen — einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten — binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs erstatten (§ 13 FAGG). Die Erstattung erfolgt in der Regel mit dem ursprünglich verwendeten Zahlungsmittel; eine Rückerstattung über andere Wege ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Verbraucher/in zulässig. Der/die Verbraucher/in muss die Ware binnen 14 Tagen ab Widerruf zurücksenden (§ 14 FAGG); die Rücksendekosten trägt der/die Verbraucher/in nur dann, wenn der/die Unternehmer/in im Vorfeld klar darüber informiert hat (§ 14 Abs 2 FAGG). Eine Wertminderung wegen sachgerechter Prüfung der Ware ist nicht zu ersetzen; nur ein über die bloße Prüfung hinausgehender Gebrauch löst eine Wertersatzpflicht aus (§ 16 FAGG). Wichtige Ausnahmen vom Widerrufsrecht regelt § 18 FAGG — etwa Maßanfertigungen, schnell verderbliche Waren, versiegelte Hygieneartikel oder bereits begonnene digitale Inhalte.
Die Doxuno-Widerrufs-Vorlage für Österreich erfüllt sämtliche formalen Anforderungen des FAGG und KSchG und ist sofort gegenüber jedem österreichischen Online-Händler oder Vertragspartner verwertbar.
Vollständige Identifikation des Unternehmers in Österreich — Firmenname, Firmenbuchnummer (FN), Sitz, UID-Nummer (ATU…) und ggf. Vertretungsberechtigte/r nach österreichischem Firmenbuch.
Personendaten des/der Verbraucher/in (Konsument i. S. d. § 1 KSchG Österreich) — Vor- und Nachname, Adresse, Kundennummer, E-Mail und Telefon zur eindeutigen Vertragszuordnung in Österreich.
Eindeutige Identifikation des Vertrags in Österreich — Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferdatum, Auftragsnummer und genaue Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung.
Klare, unmissverständliche Widerrufserklärung — entspricht dem Muster-Widerrufsformular nach Anhang II FAGG der österreichischen Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
Kennzeichnung als Fernabsatzvertrag (online, telefonisch, Katalog) oder Auswärtsgeschäft (außerhalb Geschäftsraum) nach § 1 FAGG (Österreich).
Berechnung der 14-tägigen Widerrufsfrist nach § 11 FAGG; bei Belehrungsmangel verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Antrag auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises einschließlich Lieferkosten binnen 14 Tagen ab Widerrufseingang nach § 13 FAGG (Österreich).
Österreichische IBAN für die Rückerstattung in Österreich — falls die ursprüngliche Zahlungsart (z. B. Klarna) nicht mehr verfügbar ist.
Hinweis auf die Rücksendung binnen 14 Tagen nach österreichischem FAGG — mit Klarstellung, ob die Rücksendekosten vom Unternehmer (bei fehlender Vorabbelehrung) oder vom Verbraucher zu tragen sind.
Hinweis darauf, dass die genannte Ware nicht unter eine der gesetzlichen Ausnahmen (Maßanfertigung, Versiegelung, Audio/Video) nach § 18 FAGG in Österreich fällt.
Wahl zwischen Einschreiben mit Rückschein (Standard in Österreich), persönlicher Übergabe oder dokumentierter E-Mail — entscheidend für den Zugangsnachweis vor österreichischen Gerichten.
Formale Schlussbestimmungen — eigenhändige Unterschrift oder elektronische Einbringung; der Tag der Absendung ist nach § 11 Abs 4 FAGG fristwahrend.
In wenigen strukturierten Schritten zu einem fristgerechten und beweissicheren Widerruf nach österreichischem FAGG und KSchG.
Klären Sie zuerst, ob es sich um einen Fernabsatzvertrag (online, Telefon, Katalog) oder ein Auswärtsgeschäft (Vertreterbesuch, Messe, Haustürgeschäft) handelt — beides fällt unter das österreichische FAGG. Berechnen Sie die 14-tägige Widerrufsfrist: Bei Warenkäufen ab Erhalt der Ware (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG), bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss (§ 11 Abs 2 Z 2 FAGG), bei Teilsendungen ab Erhalt der letzten Sendung. Hat der/die Unternehmer/in nicht ordnungsgemäß belehrt, gilt die verlängerte Frist nach § 12 FAGG bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Tragen Sie die vollständigen Daten des/der Unternehmer/in ein — Firmenname, Firmenbuchnummer (FN), Adresse, UID-Nummer (ATU…). Erfassen Sie sodann die Vertragsdaten: Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferdatum, genaue Warenbezeichnung. Diese Daten finden Sie auf der Auftragsbestätigung oder im Kundenbereich des österreichischen Online-Shops. Eine präzise Vertragsbezugnahme schließt nachträgliche Bestreitungen weitgehend aus.
Die Widerrufserklärung muss in Österreich unmissverständlich sein — ein bloßes Zurücksenden der Ware ohne Erklärung genügt nach § 11 Abs 1 FAGG nicht. Verwenden Sie die in der Vorlage hinterlegte Mustererklärung, die dem Anhang II FAGG entspricht. Bei Teilwiderruf einer Mehrproduktbestellung muss die Erklärung sich konkret auf bestimmte Artikel beziehen.
Stellen Sie den Antrag auf Erstattung nach § 13 FAGG — der/die Unternehmer/in hat den vollen Kaufpreis einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten binnen 14 Tagen ab Widerrufseingang zu erstatten. Geben Sie ggf. eine alternative IBAN an, falls die ursprüngliche Zahlungsart nicht mehr verfügbar ist. Klären Sie die Rücksendekosten: Diese trägt der/die Verbraucher/in nur, wenn der/die Unternehmer/in vorab klar darüber informiert hat (§ 14 Abs 2 FAGG); sonst trägt er sie selbst.
Kontrollieren Sie das fertige Schriftstück in der Live-Vorschau, laden Sie es als PDF herunter und unterschreiben Sie es. Versenden Sie das Widerrufsschreiben fristwahrend per Einschreiben mit Rückschein (in Österreich der Standardweg für Zugangsnachweise) oder per E-Mail an die im Vertrag angegebene Adresse. Der Tag der Absendung ist nach § 11 Abs 4 FAGG fristwahrend. Bewahren Sie eine Kopie samt Aufgabeschein bzw. E-Mail-Beleg für mindestens drei Jahre (Verjährungsfrist § 1486 ABGB) auf.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das österreichische Widerrufsrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, die für eine erfolgreiche Vertragsrückabwicklung entscheidend sind.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich, an die Arbeiterkammer (AK) oder an den Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Geprüft für österreichisches Recht
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt seit 13. Juni 2014 für alle Verbraucherverträge in Österreich, die im Fernabsatz (online, Telefon, Katalog, App) oder außerhalb von Geschäftsräumen (Auswärtsgeschäft — Vertreterbesuch, Messe, Haustür, Vereinsausflug) abgeschlossen werden. Das frühere Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (klassisches Haustürgeschäft) ist im FAGG aufgegangen. Das KSchG bleibt für allgemeine Verbraucherschutzfragen — Bürgschaften, Verzugszinsen, AGB-Kontrolle nach §§ 6, 9 KSchG, Garantieleistungen — weiterhin maßgeblich. Verbraucher i. S. d. § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens abschließt — diese Definition gilt auch im FAGG. Für reine B2B-Geschäfte zwischen Unternehmern in Österreich gilt das FAGG nicht; hier kommen ausschließlich UGB und ABGB zur Anwendung.
Die Widerrufsfrist beträgt nach § 11 Abs 1 FAGG einheitlich 14 Tage und beginnt bei Warenkäufen ab Erhalt der Ware (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG), bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss (§ 11 Abs 2 Z 2 FAGG). Bei Lieferung in Teilsendungen läuft die Frist ab Erhalt der letzten Sendung; bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen (Abos) ab Erhalt der ersten Sendung. Wichtig: Hat der/die österreichische Unternehmer/in den/die Verbraucher/in nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt (§ 4 Abs 1 Z 8 FAGG iVm Anhang I FAGG), verlängert sich die Frist nach § 12 FAGG auf maximal zwölf Monate und 14 Tage. Wird die Belehrung nachträglich erteilt, beginnt ab dem Zeitpunkt der Nachholung eine neue 14-Tage-Frist. Diese Verlängerung ist eine wirksame Sanktion und wird in der österreichischen Praxis regelmäßig zur Geltung gebracht — insbesondere von der Arbeiterkammer und dem VKI bei Sammelklagen gegen Online-Händler.
Mit fristgerechtem Widerruf treten die Rückabwicklungspflichten nach §§ 13–16 FAGG ein. Der/die Unternehmer/in muss nach § 13 Abs 1 FAGG alle Zahlungen — einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten — binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs erstatten. Die Erstattung erfolgt in der Regel mit dem ursprünglichen Zahlungsmittel (§ 13 Abs 2 FAGG); abweichende Wege bedürfen der Zustimmung des/der Verbraucher/in. Bei Warenkäufen darf der/die Unternehmer/in die Erstattung nach § 13 Abs 4 FAGG bis zum Eingang der Ware oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückbehalten. Der/die Verbraucher/in muss die Ware nach § 14 Abs 1 FAGG binnen 14 Tagen ab Widerruf zurücksenden; die Rücksendekosten trägt der/die Verbraucher/in nur bei vorheriger ausdrücklicher Information (§ 14 Abs 2 FAGG). Die bloße Prüfung der Ware nach § 16 FAGG löst keine Wertersatzpflicht aus — nur ein darüber hinausgehender Gebrauch (z. B. Tragen der Kleidung außer Haus, Inbetriebnahme über Testlauf hinaus) verpflichtet zum Wertersatz.
Nicht alle Verträge unterliegen in Österreich dem Widerrufsrecht. § 18 FAGG zählt 17 Ausnahmen taxativ auf — die wichtigsten sind: Z 3 Maßanfertigungen und individuell zugeschnittene Waren; Z 4 schnell verderbliche Waren oder solche mit kurzem Verfallsdatum; Z 5 versiegelte Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nach Entsiegelung nicht zurückgegeben werden können (z. B. Kosmetik, Bademoden); Z 6 Waren, die nach Lieferung untrennbar mit anderen vermischt wurden; Z 7 alkoholische Getränke mit langer Lieferfrist und marktwertabhängigem Preis; Z 8 versiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware; Z 11 Beförderungs- und Beherbergungsdienstleistungen mit konkretem Ausführungstermin (typischerweise Hotelbuchungen, Konzerttickets in Österreich); Z 13 Notarbeurkundungen. Bei digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger gilt zudem § 18 Abs 1 Z 11 FAGG — der Widerruf erlischt mit Beginn der Ausführung, sofern der/die Verbraucher/in ausdrücklich zugestimmt und sein Recht anerkannt hat.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren fristgerechten Widerruf nach österreichischem FAGG und KSchG sofort als professionelles PDF herunter — bereit für den Versand per Einschreiben innerhalb der 14-Tage-Frist.
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