Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie einen rechtssicheren Werkvertrag nach österreichischem Recht — geeignet für Handwerker, IT-Dienstleister, Kreativschaffende und alle, die ein bestimmtes Werk gegen Entgelt herstellen. Unsere Vorlage deckt Werkbeschreibung, Pauschal- oder Regiehonorar, Gewährleistung, Übergabe und Pönale nach ABGB vollständig ab.
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Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine Partei (Werkunternehmer) verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen oder eine bestimmte Leistung zu erbringen, und die andere Partei (Werkbesteller) verpflichtet ist, dafür ein Entgelt (Werklohn) zu bezahlen. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 1165 bis 1175 ABGB. Wesentliches Merkmal ist der auf einen Erfolg gerichtete Leistungsinhalt: Der Werkunternehmer schuldet nicht bloße Tätigkeit, sondern ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis. Diese Erfolgsbezogenheit unterscheidet den Werkvertrag vom freien Dienstvertrag und vom Anstellungsverhältnis.
Der Werkvertrag ist in Österreich äußerst vielseitig einsetzbar: Baugewerbe (Maurer, Elektriker, Installateure), IT-Dienstleistungen (Softwareentwicklung, Webdesign), Kreativwirtschaft (Grafik, Text, Fotografie), Handwerk sowie freie Berufe ohne GSVG-Gewerbeberechtigung. Das Entgelt kann als Pauschalhonorar (fixer Preis für das Gesamtwerk) oder als Regiehonorar (Abrechnung nach Zeit- und Materialaufwand) vereinbart werden. Bei größeren Projekten empfiehlt sich eine detaillierte Leistungsbeschreibung, um Streitigkeiten über den Leistungsumfang zu vermeiden.
In Österreich gelten für den Werkvertrag die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff. ABGB sowie die Sonderregelungen des § 1167 ABGB. Der Werkbesteller hat bei Mängeln das Recht auf Verbesserung, Preisminderung oder — bei wesentlichen Mängeln — auf Wandlung des Vertrags. Das UGB enthält für Unternehmer-zu-Unternehmer-Verhältnisse ergänzende Regelungen. Für Bauwerke gilt zusätzlich das Bauträgervertragsgesetz (BTVG), wenn Vorauszahlungen vor Fertigstellung vereinbart werden. Österreichische Gerichte, insbesondere der OGH, haben die Abgrenzung zwischen Pauschal- und Regiehonorar sowie die Gewährleistungspflichten des Werkunternehmers in einer umfangreichen Rechtsprechung präzisiert.
Die Doxuno-Werkvertragsvorlage für Österreich enthält alle wesentlichen Klauseln nach ABGB und UGB — für Handwerker, IT-Dienstleister und Kreativschaffende gleichermaßen geeignet.
Detaillierte Beschreibung des herzustellenden Werks oder der zu erbringenden Leistung mit klarer Abgrenzung des Leistungsumfangs.
Vollständige Identifikation von Werkunternehmer und Werkbesteller — Name, Firmenbuchnummer, Adresse und zeichnungsberechtigter Vertreter.
Wahlweise Festpreis (Pauschalhonorar) oder stundenbasierte Abrechnung (Regiehonorar) nach § 1170 ABGB — mit Kostenvoranschlags-Option.
Regelung von Übergabetermin, Abnahmeprotokoll und den Rechtsfolgen einer (bedingt) erklärten Abnahme nach österreichischem Recht.
Gewährleistungsrechte nach §§ 922 ff., 1167 ABGB: Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung — mit Gewährleistungsfrist und Rügepflicht.
Optionale Vertragsstrafe bei Verzug des Werkunternehmers nach § 1336 ABGB — Tagessatz oder Pauschalstrafe mit Deckelung.
Verbindlicher Fertigstellungstermin mit Regelungen für Behinderungen, Bauzeitverlängerungen und höhere Gewalt.
Regelung des Eigentumsübergangs am Werk und — bei Kreativleistungen — der Nutzungsrechte nach UrhG.
Zulässigkeit der Beauftragung von Subunternehmern und Haftungsregelung des Werkunternehmers für deren Leistungen.
Geheimhaltungspflicht des Werkunternehmers bezüglich Informationen des Werkbestellers gemäß § 26b UWG.
Kündigungsrecht des Werkbestellers nach § 1168 ABGB sowie Rücktrittsrecht bei wesentlichen Mängeln oder Verzug.
Österreichisches Recht (ABGB, UGB) — wahlweise zuständiges Landesgericht oder Schiedsgericht nach VIAC-Regeln.
In vier Schritten zu einem rechtssicheren Werkvertrag nach österreichischem Recht — ohne juristische Vorkenntnisse.
Geben Sie die vollständigen Daten von Werkunternehmer und Werkbesteller ein. Beschreiben Sie das herzustellende Werk so konkret wie möglich — je präziser die Leistungsbeschreibung, desto geringer das Risiko späterer Streitigkeiten über den Leistungsumfang.
Wählen Sie zwischen Pauschalhonorar und Regiehonorar. Legen Sie bei größeren Projekten einen Zahlungsplan mit Meilensteinen fest — z. B. Anzahlung bei Vertragsschluss, Teilzahlung bei Fertigstellung 50 % und Restzahlung bei Abnahme.
Tragen Sie den verbindlichen Fertigstellungstermin ein. Wählen Sie die Gewährleistungsfrist (gesetzlich zwei Jahre nach § 933 ABGB, vertraglich verlängerbar). Aktivieren Sie optional eine Pönale nach § 1336 ABGB als Anreiz zur termingerechten Erfüllung.
Ergänzen Sie nach Bedarf Subunternehmer-, Vertraulichkeits- oder Urheberrechtsklauseln. Prüfen Sie das Dokument in der Live-Vorschau und laden Sie es als professionelles PDF herunter — bereit zur Unterzeichnung durch beide Parteien.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Der Werkvertrag nach österreichischem Recht weist einige Besonderheiten auf, die bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Das österreichische Gewährleistungsrecht gilt zwingend zugunsten des Werkbestellers, soweit dieser Verbraucher ist (§ 9 KSchG). Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 924 ABGB). Für Werke, die in ein Grundstück eingebaut werden, gelten teils längere Fristen. Im unternehmerischen B2B-Bereich können die Gewährleistungsfristen vertraglich verkürzt werden, jedoch nicht unter ein Jahr. Österreichische Gerichte, insbesondere der OGH, haben die Anforderungen an die Rügepflicht bei versteckten Mängeln und die Beweislastumkehr ausführlich konkretisiert.
Die korrekte Qualifikation des Vertrags ist in Österreich von erheblicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Bedeutung. Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg (§ 1165 ABGB), beim freien Dienstvertrag hingegen lediglich Tätigkeitsbereitschaft (§ 1151 ABGB). Ist der Auftragnehmer organisatorisch in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und weisungsgebunden, liegt trotz anderslautender Bezeichnung ein Dienstverhältnis vor — mit voller Sozialversicherungspflicht nach ASVG. Die Finanzbehörden und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) prüfen die tatsächliche Ausgestaltung, nicht die vertragliche Bezeichnung.
Eine im Werkvertrag vereinbarte Pönale (Konventionalstrafe) nach § 1336 ABGB ist in Österreich grundsätzlich wirksam und kann ohne Schadensnachweis geltend gemacht werden. Das österreichische Gericht hat jedoch nach § 1336 Abs 2 ABGB ein Mäßigungsrecht, wenn die Strafe unverhältnismäßig hoch ist — ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Rechtslage. Empfehlenswert ist eine Deckelung der Pönale auf einen Prozentsatz des Auftragswertes (z. B. maximal 10 %) und eine ausdrückliche Klausel, dass weitergehende Schadenersatzansprüche unberührt bleiben.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren maßgeschneiderten Werkvertrag nach österreichischem Recht sofort als professionelles PDF herunter.
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