Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie einen rechtssicheren Wartungs- und Servicevertrag nach österreichischem Recht — geeignet für IT-Anlagen, Maschinen, Aufzüge, HLKS-Systeme und Industrieequipment. Unsere Vorlage deckt SLA-Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Vergütung mit VPI-Wertsicherung, Gewährleistung nach ABGB sowie Konventionalstrafen nach § 1336 ABGB vollständig ab und ist als PDF in Minuten verfügbar.
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Ein Wartungs- und Servicevertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, mit dem sich der/die Dienstleister/in verpflichtet, an bestimmten Anlagen der/des Auftraggeber/in regelmäßig Wartungs-, Inspektions- und Störungsbehebungs-Leistungen gegen ein laufendes Entgelt zu erbringen. Im österreichischen Recht handelt es sich typischerweise um einen Werkvertrag mit Dauerschuldcharakter, gestützt auf §§ 1165 ff. ABGB (Werkleistung gegen Entgelt) in Verbindung mit der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) zu Service- und Wartungsverträgen. Der Wartungsvertrag verbindet werkvertragliche Erfolgselemente (ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage nach Wartung) mit dienstvertraglichen Tätigkeitselementen (laufende Bereitschaft, regelmäßige Inspektion).
Wartungsverträge sind in Österreich in zahlreichen Branchen unverzichtbar: IT- und Software-Wartung (ÖNORM A 6240-3), Maschinen- und Industrieanlagenwartung (ÖNORM EN 13306), Aufzugswartung (ATV — Aufzugsverordnung), HLKS-Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär), elektrotechnische Anlagen, Sicherheitstechnik und medizintechnische Geräte. Die Leistungen werden typischerweise als monatliche oder quartalsweise Pauschale abgerechnet, ergänzt um Sonderleistungen außerhalb des SLA-Umfangs. Service Level Agreements (SLA) regeln Reaktionszeiten (z. B. 4 Stunden bei P1), Wiederherstellungszeiten, Verfügbarkeit (z. B. 99,5 % monatlich) und Hotline-Erreichbarkeit.
In Österreich gelten für Wartungsverträge die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff. ABGB sowie für unternehmerische Geschäfte die Mängelrügepflicht des § 377 UGB. Bei Verbrauchergeschäften greifen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG, BGBl I 175/2021). Konventionalstrafen für SLA-Verletzungen werden nach § 1336 ABGB vereinbart und unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht. Bei fehlerhaften Ersatzteilen kommt verschuldensunabhängige Haftung nach Produkthaftungsgesetz (PHG, BGBl 99/1988) in Betracht. Werden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei IT-Wartung mit Zugriff auf Kunden- oder Mitarbeitendendaten), ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO iVm DSG 2018 zwingend.
Die Doxuno-Wartungsvertrag-Vorlage für Österreich deckt alle wesentlichen Klauseln des ABGB, UGB und DSGVO ab und passt für IT-, Maschinen- und Anlagenwartung gleichermaßen.
Vollständige Identifikation von Auftraggeber und Dienstleister mit Firmenbuchnummer (FN), UID (ATU), österreichischem Sitz und Gewerbeberechtigung.
Detaillierte Anlagenliste mit Identifikationsnummer, Modell, Hersteller, Baujahr und Standort — anpassbar als Vertragsanlage.
Präventive Inspektionen, regelmäßige Wartung, Funktionsprüfungen, Software-Updates, Verschleißteilersatz nach ÖNORM EN 13306.
Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit, Verfügbarkeit (z. B. 99,5 %), Hotline-Erreichbarkeit, Prioritätsstufen P1–P4.
Wartungspauschale mit Stundensatz für Mehrleistungen — wertgesichert nach Verbraucherpreisindex VPI 2020 (Statistik Austria).
Auftraggeber-Pflichten: Störungsmeldung, Zugang zu Anlagen, technische Unterlagen, sachgemäße Bedienung — Verzug nicht zulasten SLA.
Nach §§ 922 ff. ABGB, 2 Jahre (3 Jahre bei Anlagen mit Liegenschaftsbezug), Mängelrüge nach § 377 UGB im B2B.
Konventionalstrafe nach § 1336 ABGB bei Verletzung der Reaktions-/Verfügbarkeitszeiten — gedeckelt auf 15 % der Monatsvergütung.
Garantie der Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile bis zu 7 Jahre, kompatible Alternativersatzteile bei Hersteller-Einstellung.
Haftungsobergrenze auf Jahresvergütung beschränkbar; Produkthaftung nach PHG bleibt unberührt; Betriebshaftpflicht zwingend.
Bei IT-Wartung mit Datenzugriff: Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO mit TOMs nach Art. 32 DSGVO.
Standardkündigung 3 Monate zum Quartalsende oder automatische Verlängerung; österreichisches Recht, Gerichtsstand frei wählbar (§ 104 JN).
In fünf Schritten zu einem rechtssicheren Wartungs- und Servicevertrag nach österreichischem Recht — ohne juristische Vorkenntnisse.
Geben Sie die vollständigen Daten von Auftraggeber und Dienstleister ein (Firmenname, FN, UID-Nummer ATU, Sitz in Österreich). Erstellen Sie eine detaillierte Anlagenliste mit Identifikationsnummer, Modell, Hersteller, Baujahr und Standort der Anlagen — diese wird als Vertragsanlage dokumentiert und kann jederzeit erweitert werden.
Beschreiben Sie konkret Wartungsumfang, Wartungsintervalle (monatlich, quartalsweise, halbjährlich) sowie das SLA: Reaktionszeit (z. B. 4 Stunden bei P1), Wiederherstellungszeit, Verfügbarkeit in Prozent und Hotline-Zeiten. Je präziser, desto geringer das Streitrisiko vor österreichischen Gerichten.
Wählen Sie eine Wartungspauschale (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und legen Sie den Stundensatz für Sonderleistungen fest. Aktivieren Sie die VPI-2020-Wertsicherung (Statistik Austria) mit Schwellenwert 5 %. Entscheiden Sie, ob die UStG-Steuer (20 % Normalsatz nach § 10 UStG) inklusive oder exklusive ausgewiesen wird.
Optional: Aktivieren Sie eine SLA-Pönale nach § 1336 ABGB bei Verletzung der Service-Levels. Wählen Sie das Haftungsmodell (auf Jahresvergütung begrenzt, individueller Höchstbetrag oder gesetzliche Haftung). Bei IT-Wartung mit Zugriff auf personenbezogene Daten aktivieren Sie die Auftragsverarbeitungsklausel nach Art. 28 DSGVO.
Kontrollieren Sie das fertige Dokument in der Live-Vorschau, laden Sie es als professionelles PDF herunter und lassen Sie es von beiden Vertragsparteien unterzeichnen — handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (eIDAS-VO Art. 25, SVG § 4).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Wartungsverträge in Österreich vereinen werkvertragliche und dienstvertragliche Elemente. Folgende Punkte sind besonders zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Der Wartungsvertrag wird in Österreich nach herrschender Lehre und Rechtsprechung des OGH als Werkvertrag mit Dauerschuldcharakter qualifiziert. Anders als beim klassischen Werkvertrag, der mit Abnahme des fertigen Werks endet, läuft der Wartungsvertrag fortlaufend; jede einzelne Wartungsmaßnahme ist als „Werkleistung" iSd § 1165 ABGB zu qualifizieren. Die Gewährleistungsfrist beginnt für jede Wartungsmaßnahme separat (§ 933 ABGB, 2 Jahre — bei Liegenschaftsbestandteilen 3 Jahre). Im B2B-Bereich gilt zwingend die Mängelrügepflicht des § 377 UGB: Offene Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls die Leistung als genehmigt gilt — Gewährleistungsrechte verfallen.
Service Level Agreements (SLA) sind in Österreich rechtlich unproblematisch und können frei vereinbart werden. Bei Verletzung der vereinbarten Service-Levels ist eine Konventionalstrafe nach § 1336 ABGB üblich. Anders als in Deutschland steht dem österreichischen Gericht ein ausdrückliches Mäßigungsrecht zu, wenn die Pönale unverhältnismäßig hoch ist (§ 1336 Abs 2 ABGB). Praxisempfehlung: Deckeln Sie die SLA-Pönale auf maximal 15 % der monatlichen Vergütung und sehen Sie ausdrücklich vor, dass weitergehende Schadenersatzansprüche (insbesondere Produktionsausfall, Datenverlust, Folgeschäden) unberührt bleiben (§ 1336 Abs 3 ABGB iVm § 1295 ABGB). Bei B2C-Wartungsverträgen sind die zwingenden Bestimmungen des § 6 KSchG zu beachten.
Bei fehlerhaften Ersatzteilen oder bei der Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen (Aufzüge, Druckkessel, Hochspannungsanlagen) greift in Österreich das Produkthaftungsgesetz (PHG, BGBl 99/1988). Die Haftung nach PHG ist verschuldensunabhängig und kann zugunsten des Auftraggebers oder Dritter (Geschädigte) nicht durch den Wartungsvertrag eingeschränkt werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters ist in Österreich branchenüblich und für bestimmte Gewerbe (z. B. Aufzugswartung nach ATV) auch berufsrechtlich vorgeschrieben. Empfohlene Mindestversicherungssummen liegen je nach Anlagentyp zwischen 1 Mio. und 10 Mio. EUR pro Schadensfall.
Bei einem Wartungsvertrag in Österreich ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende üblich, um eine geordnete Übergabe an einen Nachfolge-Dienstleister zu ermöglichen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (analog § 1117 ABGB) ist jederzeit möglich — wichtige Gründe sind insbesondere wiederholte schwere SLA-Verletzungen trotz nachweislicher Mahnung, Insolvenz oder Verlust der Gewerbeberechtigung. Bei B2C-Wartungsverträgen in Österreich ist die automatische Vertragsverlängerung kritisch zu sehen: § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verbietet überlange Bindungsfristen ohne klare Hinweise. Eine maximale automatische Verlängerung um 12 Monate mit Kündigungsmöglichkeit drei Monate vor Ablauf gilt als zulässig.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren maßgeschneiderten Wartungs- und Servicevertrag nach österreichischem Recht sofort als professionelles PDF herunter — ABGB-, UGB- und DSGVO-konform.
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