Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtsgültige Handlungen vorzunehmen — nach österreichischem Recht einfach und schnell. Unsere Vollmachtsvorlage für Österreich deckt alle Anforderungen der §§ 1002 ff. ABGB ab, berücksichtigt die Notariatspflicht nach der Notariatsordnung (NO) für bestimmte Geschäfte und steht Ihnen sofort als professionelles PDF zur Verfügung.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Dr. Helga Steiner |
| GEBURTSDATUM | 08.04.1948 |
| WOHNADRESSE | Salzburger Straße 14, 5020 Salzburg |
| AUSWEISNUMMER | Reisepass U1234567 |
| TELEFON | +43 662 123 456 |
| helga.steiner@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Mag. Stefan Steiner |
| GEBURTSDATUM | 14.11.1976 |
| WOHNADRESSE | Maxglaner Hauptstraße 8, 5020 Salzburg |
| AUSWEISNUMMER | Personalausweis 87654321 |
| VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/IN | Sohn |
| ORT | Salzburg |
| DATUM | 25.04.2026 |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Vollmacht ist nach österreichischem Recht die Ermächtigung einer Person (Bevollmächtigter, Machthaber) durch eine andere Person (Vollmachtgeber, Machthaber), in deren Namen und mit Wirkung für und gegen sie rechtliche Handlungen vorzunehmen (§§ 1002 ff. ABGB). Die Vollmacht entsteht durch einseitige Erklärung des Vollmachtgebers — eines Vertrages bedarf es nicht. Rechtshandlungen, die der Bevollmächtigte innerhalb der Grenzen seiner Vollmacht vornimmt, binden den Vollmachtgeber unmittelbar wie eigene Handlungen. Eine Vollmacht in Österreich kann schriftlich, mündlich oder konkludent erteilt werden; die Schriftform ist jedoch in der Praxis unverzichtbar.
Das österreichische Recht unterscheidet verschiedene Arten der Vollmacht: Die Generalvollmacht (Gesamtvollmacht) ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen gewöhnlichen Rechtsgeschäften, die normalerweise in den Rahmen der übertragenen Verwaltung fallen. Die Spezialvollmacht (Einzelvollmacht) beschränkt den Bevollmächtigten auf bestimmte, genau bezeichnete Rechtsgeschäfte — z. B. den Abschluss eines bestimmten Vertrags oder die Vertretung bei einer Behörde. Die Prokura (§§ 48 ff. UGB) ist eine besondere Art der kaufmännischen Vollmacht, die umfassende Vertretungsbefugnis für Unternehmer verleiht und im Firmenbuch einzutragen ist.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte in Österreich verlangt die Notariatsordnung (NO) eine notariell beglaubigte Vollmacht: Dies gilt insbesondere für Grundbuchsgeschäfte (Kauf, Belastung oder Übertragung von Liegenschaften nach GBG), für GmbH-Geschäftsanteile sowie für bestimmte Familien- und Erbrechtsangelegenheiten. Ohne notarielle Beglaubigung akzeptiert das österreichische Grundbuchsgericht eine entsprechende Vollmacht nicht. Behörden in Österreich — wie das Finanzamt, die Sozialversicherung oder das Meldeamt — verlangen in der Regel eine schriftliche, nicht notariell beglaubigte Vollmacht, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Die Doxuno-Vollmachtsvorlage für Österreich deckt alle relevanten Klauseln der §§ 1002 ff. ABGB für General- und Spezialvollmachten ab.
Vollständige Identifikation beider Parteien — Name, Adresse, Geburtsdatum; bei Unternehmen Firmenbuchnummer nach österreichischem Firmenbuchrecht.
Wahl zwischen Generalvollmacht (alle gewöhnlichen Geschäfte) und Spezialvollmacht (bestimmte, konkret bezeichnete Handlung) nach §§ 1002 ff. ABGB.
Klare Beschreibung der übertragenen Befugnisse — z. B. Bankgeschäfte, Vertretung bei Behörden, Abschluss von Verträgen, Verwaltung von Liegenschaften.
Bevollmächtigung zur Vertretung vor österreichischen Behörden — Finanzamt, Sozialversicherung, Magistrat, Bezirksgericht, Grundbuchsgericht.
Klausel zur Bevollmächtigung für Bankgeschäfte — Kontozugang, Überweisungen, Abhebungen — nach österreichischem Bankrecht und den Bedingungen der jeweiligen Bank.
Bevollmächtigung für Grundbuchsgeschäfte nach GBG — mit Hinweis auf die Notariatspflicht (NO) für Vollmachten im Zusammenhang mit Liegenschaften in Österreich.
Regelung, ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf (Substitution) — grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis nach § 1010 ABGB.
Befristete Vollmacht mit Ablaufdatum oder unbefristete Vollmacht — mit Widerrufsrecht des Vollmachtgebers nach § 1020 ABGB.
Klare Regelung zum Widerruf (§ 1020 ABGB) und Verpflichtung zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde nach Erlöschen der Bevollmächtigung.
Hinweis auf die Haftung des Bevollmächtigten bei Überschreitung der Vollmacht sowie des Vollmachtgebers gegenüber gutgläubigen Dritten nach österreichischem Recht.
Optionale Klausel zur Firmenzeichnung im Sinne des UGB — für Vollmachten mit Wirkung im unternehmerischen Bereich nach österreichischem Gesellschaftsrecht.
In vier einfachen Schritten zu einer rechtssicheren österreichischen Vollmacht — für Behördengänge, Vertragsabschlüsse oder Liegenschaftsgeschäfte.
Entscheiden Sie, ob Sie eine Generalvollmacht für alle gewöhnlichen Geschäfte oder eine Spezialvollmacht für einen bestimmten Zweck benötigen. Beschreiben Sie den Umfang so klar wie möglich — zu weite Formulierungen erhöhen das Missbrauchsrisiko.
Geben Sie die vollständigen Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten ein — Name, Adresse, Geburtsdatum. Bei Unternehmen: Firmenname und Firmenbuchnummer nach österreichischem Recht.
Prüfen Sie, ob für das angestrebte Geschäft in Österreich eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich ist (z. B. Grundbuchsgeschäfte, GmbH-Anteile). In diesem Fall muss die Vollmacht vor einem österreichischen Notar errichtet oder beglaubigt werden.
Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie Ihre fertige österreichische Vollmacht als professionelles PDF herunter. Der Vollmachtgeber unterzeichnet das Dokument eigenhändig; bei notariatspflichtigen Geschäften vor dem österreichischen Notar.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das österreichische Vollmachtsrecht nach §§ 1002 ff. ABGB hat gegenüber anderen Rechtsordnungen wesentliche Besonderheiten, die vor Vollmachtserteilung zu beachten sind.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Die §§ 1002 ff. ABGB regeln das Vollmachtsrecht in Österreich umfassend. Danach ist die Vollmacht ein einseitiges Rechtsgeschäft, das dem Bevollmächtigten die Rechtsmacht verleiht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Der Vollmachtgeber haftet nach österreichischem Recht für alle Handlungen, die der Bevollmächtigte innerhalb der erteilten Vollmacht vornimmt — auch wenn er vom Vollmachtgeber intern abweichende Anweisungen erhalten hat, soweit gutgläubige Dritte betroffen sind (Rechtsschein-Haftung). Die Vollmacht erlischt durch Widerruf (§ 1020 ABGB), Tod des Vollmachtgebers (§ 1022 ABGB) oder Eintritt einer auflösenden Bedingung.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte in Österreich verlangt die Notariatsordnung (NO) eine notariell beglaubigte oder errichtete Vollmacht. Dies gilt insbesondere für Verfügungen über Liegenschaften (Kauf, Schenkung, Hypothek — Grundbuchseintragung nach GBG), für Verfügungen über GmbH-Gesellschaftsanteile, für Ehepakte und Erbverträge sowie für bestimmte erbrechtliche Erklärungen. Ohne die erforderliche notarielle Beglaubigung weist das österreichische Grundbuchsgericht die Eintragung ab. Die Kosten einer notariellen Beglaubigung in Österreich sind gesetzlich im Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt.
Ein Missbrauch der Vollmacht — also das Handeln des Bevollmächtigten gegen die Interessen des Vollmachtgebers, aber innerhalb der formellen Vollmachtsgrenzen — begründet nach österreichischem Recht einen Schadenersatzanspruch des Vollmachtgebers gegen den Bevollmächtigten (§§ 1295 ff. ABGB). Gutgläubigen Dritten gegenüber bleibt der Vollmachtgeber jedoch in der Regel gebunden; nur wenn der Dritte den Missbrauch kannte oder kennen musste, kann der Vollmachtgeber das Rechtsgeschäft anfechten. Diese Risikoverteilung ist eine österreichische Besonderheit, die zur sorgfältigen Auswahl des Bevollmächtigten mahnt.
Im österreichischen Unternehmensrecht unterscheidet das UGB (Unternehmensgesetzbuch) zwischen Prokura (§§ 48 ff. UGB) und Handlungsvollmacht (§§ 54 ff. UGB). Die Prokura ist die umfassendste kaufmännische Vollmacht und muss im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden; sie ermächtigt zu allen Handlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Die Handlungsvollmacht ist enger und erfordert keine Firmenbucheintragung. Für Vollmachten außerhalb des unternehmerischen Bereichs gilt ausschließlich das ABGB.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihre rechtssichere österreichische Vollmacht nach §§ 1002 ff. ABGB sofort als professionelles PDF herunter.
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