Landesspezifische Rechtsinhalte
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Erstellen Sie einen rechtssicheren Teilzeitarbeitsvertrag nach österreichischem Recht (§§ 19c, 19d AZG). Die Vorlage berücksichtigt das Diskriminierungsverbot, den Mehrarbeitszuschlag von 25 %, den anteiligen Urlaubsanspruch, die Elternteilzeit nach AVRAG und die Sozialversicherung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze. Für Österreich konzipiert — als PDF herunterladen.
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Teilzeitarbeit liegt in Österreich vor, wenn die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit unter der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden/Woche nach AZG) liegt. Die rechtliche Grundlage bilden §§ 19c und 19d AZG (Arbeitszeitgesetz). In Österreich sind Teilzeitarbeitsverträge schriftlich abzuschließen — § 19d Abs 1 AZG sieht ausdrücklich das Schriftformgebot vor. Dauer, Lage und Ausmaß der Arbeitszeit sowie Entgelt müssen eindeutig festgelegt sein. Die wachsende Bedeutung von Teilzeitarbeit zeigt sich in Österreich darin, dass rund ein Drittel aller Beschäftigten in Teilzeit tätig ist.
Das österreichische Gleichbehandlungsrecht (§ 19d Abs 2 AZG, GlBG) verbietet die Benachteiligung von Teilzeitkräften gegenüber vergleichbaren Vollzeitkräften. Das bedeutet: Entgelt, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und sonstige Leistungen sind pro rata temporis zu gewähren. Österreichische Dienstgeber dürfen Teilzeitbeschäftigte weder beim Entgelt noch bei Karrierechancen oder sozialen Leistungen schlechter stellen. Eine Verletzung des Diskriminierungsverbots kann beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Österreich geltend gemacht werden. Die Arbeiterkammer Österreich (AK) bietet kostenlose Beratung.
Besondere Bedeutung hat in Österreich das Thema Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten: Arbeitet ein Teilzeitkraft über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus, aber noch unterhalb der gesetzlichen Normalarbeitszeit (Mehrarbeit), gebührt gemäß § 19d Abs 3 AZG ein Mehrarbeitszuschlag von 25 %. Dieser Zuschlag gilt für alle österreichischen Arbeitnehmer in Teilzeit und kann nicht durch Einzelvereinbarung unterschritten werden. Überstunden beginnen erst ab Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit. Die Elternteilzeit nach AVRAG gibt Eltern in Österreich das Recht, nach der Karenz die Arbeitszeit zu reduzieren — ein zentraler Aspekt österreichischer Familienpolitik.
Die österreichische Teilzeitarbeitsvertrag-Vorlage deckt alle gesetzlich erforderlichen und praktisch relevanten Regelungen für ein rechtssicheres Teilzeitdienstverhältnis ab.
Vollständige Angaben zu Dienstgeber und Dienstnehmer inkl. Firmenbuchnummer und Geburtsdatum.
Vereinbarte Wochenstunden und prozentuales Verhältnis zur Vollzeitstelle.
Konkrete Festlegung der Arbeitstage und -zeiten gemäß § 19d Abs 1 AZG — Schriftformgebot.
Monatsbruttogehalt anteilig zur Vollzeitstelle, KV-Mindestgehalt auf Teilzeitbasis.
Regelung zur Mehrarbeit (§ 19d Abs 3 AZG) und zum gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 %.
Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs nach UrlG auf Basis der vereinbarten Wochenstunden.
Anteiliges 13. und 14. Gehalt nach dem anwendbaren Kollektivvertrag.
Angabe des geltenden Kollektivvertrags nach § 3 ArbVG und dessen Auswirkungen auf die Teilzeit.
Hinweis: Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze besteht volle ASVG-Pflichtversicherung.
Information über das Recht auf Elternteilzeit nach AVRAG nach Ende der Karenz.
Verfahren zur Änderung der vereinbarten Stunden (§ 19c AZG — schriftliche Vereinbarung erforderlich).
Klarstellung, wann Überstunden (ab gesetzlicher Normalarbeitszeit) entstehen und wie sie vergütet werden.
Folgen Sie diesen Schritten, um einen vollständigen und rechtskonformen Teilzeitarbeitsvertrag nach österreichischem Recht zu erstellen.
Definieren Sie die genaue Stundenanzahl pro Woche und die konkreten Arbeitstage und -zeiten. § 19d Abs 1 AZG schreibt die Schriftlichkeit dieser Angaben zwingend vor — mündliche Absprachen reichen in Österreich nicht aus.
Berechnen Sie das anteilige Monatsbruttogehalt auf Basis des Vollzeitgehaltssatzes aus dem anwendbaren Kollektivvertrag. Prüfen Sie, ob das KV-Mindestgehalt auf Teilzeitbasis eingehalten wird.
Halten Sie die Mehrarbeitsgrenze (vereinbarte Stunden bis zur gesetzlichen Normalarbeitszeit) und den Mehrarbeitszuschlag von 25 % (§ 19d Abs 3 AZG) im Vertrag fest. Definieren Sie, ab wann Überstunden entstehen.
Informieren Sie Eltern über das gesetzliche Recht auf Elternteilzeit nach AVRAG. Halten Sie fest, wie Änderungen des Beschäftigungsausmaßes nach § 19c AZG zu vereinbaren sind — immer schriftlich.
Melden Sie den Teilzeitdienstnehmer vor Dienstantritt beim österreichischen Krankenversicherungsträger (ÖGK) an — bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze in der vollen ASVG-Pflichtversicherung. Lassen Sie den Vertrag von beiden Parteien unterzeichnen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Österreichisches Teilzeitrecht schützt Teilzeitkräfte durch ein dichtes Netz aus AZG, GlBG, UrlG und AVRAG. Die wichtigsten Aspekte im Überblick.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Das österreichische Recht verbietet ausdrücklich die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitkräften (§ 19d Abs 2 AZG). Entgelt, Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch und sonstige geldwerte Leistungen sind anteilig zu gewähren. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) ergänzt diesen Schutz und verbietet jede mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung. Österreichische Dienstnehmer in Teilzeit können Verstöße beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) geltend machen und sich an die Arbeiterkammer Österreich (AK) wenden.
Österreichische Teilzeitkräfte haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 %, wenn sie über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus, aber noch unterhalb der gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden/Woche) arbeiten. Dieser Zuschlag ist zwingend — er kann nicht durch Einzelvereinbarung unterschritten werden, auch nicht durch Kollektivvertrag (außer bei günstigerer Regelung). Regelmäßige Mehrarbeit kann als Änderung des Beschäftigungsausmaßes nach § 19c AZG gewertet werden, was der Dienstnehmer schriftlich verlangen kann.
Eltern in Österreich haben nach dem AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) das gesetzliche Recht, nach Ende der Karenz ihre Arbeitszeit zu reduzieren (Elternteilzeit). Dieses Recht steht beiden Elternteilen zu und gilt für Betriebe ab 21 Dienstnehmern. In kleineren Betrieben besteht ein Anspruch auf Änderung der Lage der Arbeitszeit. Der Dienstgeber muss die Elternteilzeit gewähren, sofern keine zwingenden Betriebsinteressen entgegenstehen. Das Österreichische Arbeits- und Sozialgericht (ASG) entscheidet bei Streitigkeiten. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die AK informieren beide Seiten kostenlos.
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