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KFZ-Schadensmeldung Vorlage für Österreich

Melden Sie einen Verkehrsunfall vollständig und fristgerecht an Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung in Österreich — mit einer formgerechten Schadensmeldung nach österreichischem Versicherungsvertragsrecht. Unsere Vorlage erfüllt die einwöchige Anzeigefrist nach § 158c VersVG, dokumentiert den Unfallhergang nach den Pflichten des § 4 StVO, integriert die Polizeiverstaendigung nach § 99 KFG bei Personenschäden und bereitet den Direktanspruch des Geschädigten nach § 26 KHVG strukturiert vor. Sofort als professionelles PDF herunterladen — bereit zum Versand an Wiener Städtische, UNIQA, Allianz Österreich, Generali, Donau oder ÖAMTC-Schutzbrief.

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SCHADENSMELDUNG KRAFTFAHRZEUG
Anzeigeobliegenheit Nach § 33 Versvg Ivm AKHB — Republik ÖSterreich
A. VERSICHERUNGSNEHMER/IN
VOLLSTÄNDIGER NAMEMag. Anna Steiner
GEBURTSDATUM14.06.1980
WOHNADRESSEStephansplatz 5, 1010 Wien
TELEFON+43 660 123 45 67
E-MAILanna.steiner@example.at
VERSICHERERGenerali Versicherung AG
POLIZZENNUMMER12345678-AT-2024
KUNDEN-NR.KD-78901234
VERSICHERUNGSARTKfz-Haftpflicht + Kasko
B. VERSICHERTES FAHRZEUG
MARKEVolkswagen
MODELL / TYPEGolf 8 GTI
AMTL. KENNZEICHENW-12345AB
FAHRZEUG-IDENTNR. (FIN/VIN)WVWZZZ1KZ8B123456
ERSTZULASSUNG15.07.2024
KILOMETERSTAND12500 km
FARBEPure White
C. LENKER/IN ZUM UNFALLZEITPUNKT
LENKER/INidentisch mit Versicherungsnehmer/in
BERECHTIGT ZUR LENKUNGJA
D. SCHADENSEREIGNIS — UNFALLDATEN
DATUM DES SCHADENSFALLS12.05.2026
UHRZEIT14:35
UNFALLORT (STADT/GEMEINDE)Wien
STRASSE / KREUZUNGPraterstraße 35, Kreuzung mit Tegethoffstraße, 1020 Wien
GPS-KOORDINATEN48.2092, 16.4115
WITTERUNGTrocken / klar
STRASSENZUSTANDTrocken
LICHTVERHÄLTNISSETageslicht
SKIZZE BEIGESCHLOSSENJA (Beilage)
Unfallhergang (Beschreibung):

Ich fuhr von Norden kommend (Praterstraße Richtung Sued) auf die Kreuzung Praterstraße/Tegethoffstraße zu, mit ca. 40 km/h. Bei Gruenphase (eindeutig erkennbar, mehrere andere Pkws fuhren auch geradeaus) wollte ich geradeaus weiterfahren. Der von rechts aus der Tegethoffstraße kommende Pkw (Marke BMW 320d, schwarz, Kennzeichen L-67890CD) missachtete die Rotphase und stiess in den vorderen rechten Bereich meines Fahrzeugs (Stossstange + rechter Kotfluegel). Ich konnte trotz Vollbremsung den Zusammenstoss nicht mehr verhindern. Der Front-Airbag der Beifahrerseite wurde ausgelöst.
E. UNFALLGEGNER/IN 1
NAMEMichael Berger
ADRESSEDonaustraße 18, 4020 Linz
TELEFON+43 660 234 56 78
KENNZEICHENL-67890CD
MARKE / MODELLBMW 320d
VERSICHERERUNIQA Versicherung AG
POLIZZENNUMMER GEGNERUN-12345678-AT
F. POLIZEILICHE AUFNAHME
POLIZEI EINGESCHRITTENJA
DIENSTSTELLE / POLIZEIPOSTENPI Wien-Praterstern, Praterstern 6, 1020 Wien
AKTENZAHLPI-2026-0345/X
ALKOMATTEST LENKER/INJA — negativ
ALKOMATTEST GEGNER/INJA — negativ
G. ZEUGE/ZEUGIN 1
NAMEStefanie Wagner
ADRESSEPraterstraße 22, 1020 Wien
TELEFON+43 660 345 67 89
H. SCHAEDEN AM EIGENEN FAHRZEUG
BESCHREIBUNG DER SCHÄDENVorderer rechter Kotfluegel verbogen; Stossstange vorn rechts geborsten; rechter Scheinwerfer zerstört; Frontscheibe gerissen rechts; Beifahrer-Airbag ausgelöst; rechter Vorderreifen geplatzt; Felgenkorpus rechts vorn beschädigt
GESCHAETZTER SCHADEN6 500,00 EUR
FAHRZEUG FAHRBEREITNEIN — Abschleppung notwendig
AUFGESUCHTE / VORGESEHENE WERKSTATTAuto Schmid GmbH (autorisierter VW-Service), Praterstraße 99, 1020 Wien
I. Schäden an fremden Fahrzeugen:

Linke Front BMW 320d (L-67890CD): Stossstange links eingedrückt; linker Kotfluegel verformt; linker Scheinwerfer beschädigt; Airbag nicht ausgelöst. Geschaetzter Schaden ca. 4.200 EUR (Schaetzung Lenker).
J. Personenschäden: KEINE Personenschäden zu beklagen.
K. Sachschäden an Drittsachen: KEINE.
L. LICHTBILDER UND BEILAGEN
LICHTBILDER BEIGESCHLOSSEN8 Stück
SKIZZE DES UNFALLHERGANGSbeigeschlossen
POLIZEIPROTOKOLL / AKTENZAHLPI-2026-0345/X
SONSTIGE BEILAGENWerkstatt-Voranschlag, Arztbericht, Fotos
M. DETAILLIERTE SCHADENSAUFSTELLUNG
SchadenspositionBetrag
Stossstange vorn rechts ersetzen + lackieren850,00 EUR
Kotfluegel rechts ausbeulen + lackieren1 200,00 EUR
Scheinwerfer rechts ersetzen780,00 EUR
Frontscheibe ersetzen650,00 EUR
Airbag-System Beifahrerseite erneuern1 900,00 EUR
Reifen + Felge rechts vorn ersetzen420,00 EUR
Lohn (10 Std) + Sonstiges700,00 EUR
GESAMTSCHADEN (geschaetzt)6 500,00 EUR
Selbstbeteiligung (Kasko): Die vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß Polizze beträgt 500,00 EUR. Diese wird vom geltend gemachten Schadensbetrag in Abzug gebracht.
Bonus-Malus-Stufe. Die aktuelle Bonus-Malus-Stufe vor diesem Schadensfall war 0. Ich ersuche um schriftliche Mitteilung der voraussichtlichen Stufenanpassung infolge dieses Schadensfalls (gem. § 30 KHVG iVm BTV) sowie um eine Bestätigung der Schadensfreiheitsdauer auf Wunsch.
Rechtsschutzversicherung. Ich verfuege über eine Rechtsschutzversicherung bei ARAG Rechtsschutz (Polizze: RS-12345678-AT). Die Rechtsschutzversicherung wurde / wird über den Schadensfall informiert; die Deckungsanfrage ist eingebracht.
Sachverständigen-Verfahren. Da der Schadenswert voraussichtlich EUR 5.000 übersteigt, ersuche ich gemäß Versicherungsbedingungen um Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadensbegutachtung. Sollte zwischen Versicherung und mir über die Schadenshöhe Uneinigkeit bestehen, ist ein Sachverständigen-Verfahren nach den Versicherungsbedingungen durchzuführen; bei weiterem Dissens entscheidet der Obmann nach gerichtlich allgemein beeideter Bestellung.
Zusätzliche Bemerkungen:

Dashcam-Aufzeichnung vorhanden — wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
ERKLÄRUNG. Ich, der/die unterzeichnende Versicherungsnehmer/in (bzw. Lenker/in), bestätige, dass die obigen Angaben nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäss erfolgen. Mir ist bekannt, dass vorsätzlich falsche Angaben oder das Verschweigen erheblicher Tatsachen nach §§ 6, 25b VersVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können und nach § 152 StGB (Versicherungsbetrug) strafrechtliche Folgen haben (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre).

Die Schadensanzeige erfolgt fristgerecht unverzüglich nach Kenntnis des Versicherungsfalls gemäss § 33 VersVG; in der Praxis konkretisieren die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKHB) dies regelmässig mit einer Wochenfrist schriftlich. Mir ist bewusst, dass eine verspätete Schadensmeldung Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung zur Folge haben kann (§ 6 Abs 3 VersVG), sofern die Verspätung kausal und vorwerfbar ist (§ 25b VersVG).

Drittschützend bleibt der Versicherer gegenüber geschädigten Dritten gemäss § 158c VersVG eintrittspflichtig, auch wenn er gegenüber dem/der Versicherungsnehmer/in von der Leistung frei wäre. Bei direktem Anspruch der/des Geschädigten nach § 26 KHVG gilt die Versicherung als unmittelbare Anspruchsgegnerin.

Ich ermächtige den Versicherer, alle zur Prüfung des Versicherungsfalls notwendigen Auskünfte einzuholen, insbesondere bei Polizei, behandelnden Ärzten, Werkstätten und Sachverständigen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs 1 lit. b, c und f DSGVO sowie nach den Versicherungsbedingungen.
AUSFERTIGUNG
ORTWien
DATUM15.05.2026
VERSICHERUNGSNEHMER/IN
Mag. Anna Steiner
Datum: ____________________
Rechtsgrundlagen: § 33 VersVG (Anzeigeobliegenheit unverzüglich); AKHB (vertragliche Wochenfrist); § 6 VersVG (Leistungsfreiheit bei Pflichtverletzung); § 25b VersVG (Kausalitätserfordernis); § 8 EKHG (verschuldensunabhängige Halterhaftung); § 5 KHVG (Pflichtversicherung); § 26 KHVG (Direktanspruch Geschädigter); § 158c VersVG (Drittschutz); §§ 4 StVO, 99 KFG (Pflichten Unfallort); § 24 VersVG (Sonderkündigung nach Schadensfall); § 30 KHVG (Bonus-Malus); § 152 StGB (Versicherungsbetrug, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre); Art. 6 DSGVO (Datenverarbeitung).

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist eine KFZ-Schadensmeldung in Österreich?

Eine KFZ-Schadensmeldung ist die formelle Anzeige des Versicherungsnehmers an seine Kfz-Haftpflicht- bzw. Kasko-Versicherung über einen eingetretenen Schadensfall — typischerweise einen Verkehrsunfall, einen Parkschaden, einen Diebstahl oder einen Wildunfall. Geregelt ist die Anzeigepflicht in § 158c VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen österreichischen Versicherers. Der Versicherungsnehmer ist nach österreichischem Recht verpflichtet, den Schadensfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen — diese Frist ist eine sogenannte Obliegenheit, deren schuldhafte Verletzung nach § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung führen kann.

Im österreichischen KFZ-Schadensrecht greifen mehrere Gesetze ineinander. Das EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) etabliert in § 8 die verschuldensunabhängige Halterhaftung — der Halter haftet auch ohne eigenes Verschulden für den Betriebsschaden seines Fahrzeugs, soweit kein höherer Gewalt-Fall vorliegt. Die KHVG-Pflichtversicherung deckt diese Halterhaftung ab und gibt dem Geschädigten in § 26 KHVG einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schädigers — der Geschädigte muss seine Forderung also nicht erst gegen den Schädiger geltend machen, sondern kann unmittelbar von dessen Versicherer Schadenersatz fordern. Die StVO regelt in § 4 die Pflichten am Unfallort: Anhalten, Hilfeleistung, Identifizierung und gegebenenfalls Polizeiverständigung; bei Personenschäden ist die Polizeimeldung nach § 99 KFG zwingend.

Eine sorgfältige Schadensmeldung ist in Österreich Schlüssel zur reibungslosen Abwicklung. Der österreichische Versicherer benötigt eine vollständige Schilderung des Unfallhergangs, eine handschriftliche Skizze, Fotos der Schäden und Endlage der Fahrzeuge, Daten der Beteiligten (Lenker, Halter, Zeugen), Polizei-Aktenzahl, Witterungs- und Sichtverhältnisse sowie eine Schadenaufstellung. Auf Basis dieser Angaben prüft der Versicherer Haftungsfragen, kalkuliert die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, beauftragt gegebenenfalls einen unabhängigen Sachverständigen und bemisst die Bonus-Malus-Anpassung nach § 30 KHVG. Vor österreichischen Bezirksgerichten (Streitwert bis EUR 15.000, § 49 JN) und Landesgerichten (ab EUR 15.000, § 50 JN) — sowie dem OGH als Höchstgericht — wird die fristgerechte und vollständige Schadensmeldung als wesentliches Beweismittel geprüft; eine versäumte oder unvollständige Anzeige führt regelmäßig zur Leistungskürzung des Versicherers.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-KFZ-Schadensmeldung für Österreich ist nach § 158c VersVG strukturiert und deckt alle für die reibungslose Schadensabwicklung erforderlichen Pflichtangaben ab.

Versicherungsnehmer & Polizze

Vollständige Daten — Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer und Polizzennummer beim österreichischen Versicherer (Wiener Städtische, UNIQA, Allianz, Generali, Donau, Helvetia, Zürich).

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Kennzeichen (W-, OE-, K-, S-, T- usw.), FIN/VIN, Erstzulassung, Kilometerstand, Farbe — alle Pflichtangaben für die Identifikation in Österreich.

Lenker abweichend vom Halter

Vollständige Lenkerdaten — Name, Geburtsdatum, Adresse, Führerscheinkategorie und -nummer; Bestätigung der Lenkberechtigung nach FSG.

Schadensereignis Zeit & Ort

Datum, Uhrzeit, Unfallort (Stadt, Straße, GPS-Koordinaten) — wichtig für die Zuordnung zur österreichischen Polizeidienststelle.

Detaillierter Unfallhergang

Mehrzeilige Schilderung des Unfallhergangs sowie Witterung, Straßenzustand und Lichtverhältnisse — Pflichtangaben nach § 4 StVO und § 8 EKHG.

Beteiligte Fahrzeuge (Gegner)

Tabelle für alle Unfallgegner — Halter, Kennzeichen, Versicherung des Gegners, Schadenfall-Aktenzahl — Grundlage für den Direktanspruch nach § 26 KHVG.

Polizei & Alkomat

Polizeidienststelle, Aktenzahl, Alkomatuntersuchung Lenker und Gegner — Polizeimeldung Pflicht bei Personenschaden (§ 99 KFG, § 4 StVO).

Zeugen

Tabelle für alle Zeugen — Name, Adresse, Telefon — wesentliches Beweismittel vor österreichischen Bezirks- und Landesgerichten.

Schäden eigenes & fremdes Fahrzeug

Strukturierte Schadensaufstellung mit Schätzwert, Fahrbereitschaft (ja/nein) und Werkstattangabe in Österreich.

Personen- und Sachschäden Dritter

Bei Personenverletzungen detaillierte Verletztenliste (Name, Verletzung, Krankenanstalt) — Grundlage für ÖGK-Regress und Schmerzengeld.

Lichtbilder & Beilagen

Anzahl der Fotos sowie Auflistung der Beilagen (Skizze, Polizeiprotokoll, Werkstattgutachten, Atteste, Reparaturkostenvoranschlag).

Direktanspruch & Rechtsschutz

Im Expert-Modus: Direktanspruch des Geschädigten nach § 26 KHVG, Vorsteuerabzug, EU-Auslandsunfall, Rechtsschutz- und Anwaltsvertretung.

So erstellen Sie Ihre KFZ-Schadensmeldung

In wenigen Schritten zu einer vollständigen Schadensmeldung an den österreichischen Versicherer — alle Pflichtangaben automatisch berücksichtigt.

  1. 1

    Versicherungsnehmer und Fahrzeugdaten erfassen

    Tragen Sie zunächst Ihre Daten als Versicherungsnehmer ein — Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer und die Polizzennummer beim österreichischen Versicherer (Wiener Städtische, UNIQA, Allianz Österreich, Generali, Donau, Helvetia). Anschließend dokumentieren Sie das Fahrzeug: Marke, Modell, österreichisches Kennzeichen (W-, OE-, K-, S-, T- usw.), FIN/VIN, Datum der Erstzulassung, aktueller Kilometerstand und Farbe.

  2. 2

    Lenker und Schadensereignis dokumentieren

    Wenn der Lenker zum Unfallzeitpunkt nicht der Halter war, tragen Sie dessen vollständige Daten ein — inklusive Führerscheinkategorie und -nummer sowie Bestätigung der Lenkberechtigung. Erfassen Sie anschließend das Schadensereignis mit Datum, Uhrzeit, Ort, GPS-Koordinaten, Witterung, Straßenzustand und Lichtverhältnissen. Beschreiben Sie den Unfallhergang in mehreren Sätzen — eine ausführliche Schilderung erleichtert dem österreichischen Versicherer die Haftungsbeurteilung erheblich.

  3. 3

    Gegner, Polizei und Zeugen erfassen

    Tragen Sie für jeden Unfallgegner die vollständigen Daten ein — Halter, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners und ggf. dessen Schadenfall-Aktenzahl. Bei Polizeieinschreiten dokumentieren Sie Polizeidienststelle, Aktenzahl und Ergebnis der Alkomatuntersuchung. Listen Sie sämtliche Zeugen auf — Name, Adresse und Telefon. Bei Personenschäden ist die Polizeimeldung in Österreich nach § 99 KFG iVm § 4 StVO Pflicht.

  4. 4

    Schäden, Verletzungen und Beilagen

    Beschreiben Sie die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, geben Sie den geschätzten Schadenswert in EUR an und markieren Sie, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fahrbereit ist. Tragen Sie die österreichische Werkstatt ein, die das Gutachten bzw. die Reparatur durchführt. Bei Personenschäden listen Sie alle Verletzten mit Verletzungsart und Krankenanstalt (z. B. AKH Wien, LKH Graz, KA Rudolfstiftung) auf. Im Expert-Modus ergänzen Sie Selbstbeteiligung, Bonus-Malus-Anpassung, Rechtsschutzversicherung und Sachverständigenbeauftragung.

  5. 5

    Vorschau prüfen, PDF herunterladen, fristgerecht versenden

    Kontrollieren Sie das fertige Formular in der Live-Vorschau und laden Sie es als professionelles PDF herunter. Versenden Sie die Schadensmeldung umgehend — die Frist nach § 158c VersVG beträgt eine Woche ab Schadenseintritt. Empfohlen ist Versand per Einschreiben mit Rückschein an die Schadenservicestelle Ihres österreichischen Versicherers oder Upload in dessen Online-Schadensportal. Bewahren Sie Sendungsbeleg, Skizze, Fotos, Polizeiprotokoll und Werkstattvoranschlag bis zur abschließenden Schadenauszahlung auf.

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Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

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Dokumente, auf die Sie sich verlassen können

Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Österreich

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Versicherungsvertragsrecht und das Verkehrsrecht enthalten strenge Anzeigepflichten und Mitwirkungsobliegenheiten, deren Verletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers oder zu strafrechtlichen Folgen führen kann.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich oder an Verkehrsrechtsschutzstellen wie ÖAMTC oder ARBÖ.

Geprüft für österreichisches Recht

Anzeigefrist § 158c VersVG — Eine Woche ab Schadenseintritt

Nach § 158c VersVG ist der Versicherungsnehmer in Österreich verpflichtet, einen Schadensfall binnen einer Woche nach Eintritt schriftlich beim Versicherer anzuzeigen. Diese Frist ist eine sogenannte Obliegenheit: Eine schuldhafte Verletzung — Verspätung, unvollständige Angaben oder Falschdarstellung — führt nach § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers; bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung anteilig gekürzt werden, bei vorsätzlicher Verletzung droht der vollständige Anspruchsverlust. Die ständige OGH-Rechtsprechung (etwa 7 Ob 138/13s) verlangt vom Versicherungsnehmer eine vollständige und wahrheitsgemäße Darstellung; bewusste Falschangaben — etwa Verschweigen von Vorschäden oder fingierte Hergänge — führen unter Umständen sogar zu einer Strafanzeige nach § 146 StGB (Betrug).

Verschuldensunabhängige Halterhaftung § 8 EKHG

Im österreichischen Verkehrsrecht haftet der Halter eines Kfz nach § 8 EKHG verschuldensunabhängig für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen — die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Der Halter haftet auch dann, wenn ihn am Unfall kein Verschulden trifft, solange nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die KHVG-Pflichtversicherung (§ 1 KHVG) deckt diese Halterhaftung ab und schützt den Halter vor existenzgefährdenden Forderungen. Der Geschädigte hat in Österreich nach § 26 KHVG einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schädigers — er muss seine Forderung also nicht erst gegen den Schädiger gerichtlich durchsetzen, sondern kann unmittelbar bei dessen Versicherer geltend machen. Vor österreichischen Bezirksgerichten und Landesgerichten ist der Direktanspruch ein zentrales Instrument der schnellen Schadensregulierung.

Pflichten am Unfallort § 4 StVO und § 99 KFG

Nach § 4 StVO sind alle am Unfall Beteiligten in Österreich verpflichtet, sofort anzuhalten, die Unfallstelle zu sichern, gegebenenfalls Hilfe zu leisten und Identifizierungsdaten auszutauschen. Bei Personenschäden ist nach § 4 Abs 2 StVO und § 99 KFG zwingend die Polizei zu verständigen — das Verlassen der Unfallstelle ohne Polizeimeldung erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht (§ 4 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 2 lit. a StVO). Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt durch die zuständige österreichische Bezirkshauptmannschaft oder das Landesgericht. Bei reinen Sachschäden ohne Personenverletzung ist die Polizeiverständigung nicht zwingend, sofern eine ordnungsgemäße Identifizierung erfolgt ist und ein Bericht (etwa über die ÖAMTC- oder ARBÖ-Hotline) angefertigt wird.

Direktanspruch § 26 KHVG und Bonus-Malus-Anpassung § 30 KHVG

Der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers ist in Österreich nach § 26 KHVG ein zentrales Schutzinstrument: Der Geschädigte kann seine Forderung direkt beim Versicherer geltend machen, ohne den Schädiger zwischenzuschalten — das beschleunigt die Schadensregulierung erheblich. Verweigert der Versicherer die Regulierung, kann der Geschädigte nach § 26 Abs 1 KHVG Klage beim zuständigen österreichischen Bezirksgericht oder Landesgericht einbringen. Auf Seiten des Schädigers bewirkt jeder ausgezahlte Schadensfall eine Anpassung der Bonus-Malus-Stufe nach § 30 KHVG — die Versicherungsprämie steigt bei kumulierter Schadensquote, schadensfreie Jahre senken die Stufe wieder ab. Die Bonus-Malus-Daten werden zwischen den österreichischen Versicherern über die Datenstelle des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) ausgetauscht.

Häufig gestellte Fragen

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