Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Bei Auslandsreisen minderjähriger Kinder ohne beide erziehungsberechtigte Eltern verlangen viele Staaten eine schriftliche Reisevollmacht (Einverständniserklärung). In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens 1961 (USA, UK, Schweiz, alle EU-Staaten, 120+ Staaten) reicht die mit Apostille versehene notarielle Vollmacht; in einigen Drittstaaten (Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien, Slowenien, Iran, China u. a.) wird zusätzlich eine konsularische Überbeglaubigung verlangt. Diese Doxuno-Vorlage strukturiert die Reisevollmacht für drei Konstellationen (Kind alleine, mit einem Elternteil, mit Begleitperson) und unterstützt sowohl Schengen-Reisen als auch Drittstaat-Reisen mit allen erforderlichen Beglaubigungen. Expert-Klauseln liefern medizinische Notfallvollmacht für Untersuchung/Behandlung/Operation, mehrsprachige Übersetzungen und konsularische Vorab-Information.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Mag. Anna Hofer |
| WOHNADRESSE | Mariahilfer Straße 12, Top 5, 1060 Wien |
| AUSWEISNUMMER | U1234567 (Reisepass, gültig bis 15.03.2028) |
| TELEFON | +43 664 1234567 |
| anna.hofer@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Ing. Lukas Steiner |
| WOHNADRESSE | Mariahilfer Straße 12, Top 5, 1060 Wien |
| AUSWEISNUMMER | U2345678 (Reisepass, gültig bis 22.05.2029) |
| TELEFON | +43 676 2345678 |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Frau Karin Hofer (Großmutter mütterlicherseits) |
| WOHNADRESSE | Schönbrunner Straße 144, 1120 Wien |
| AUSWEISNUMMER | U3456789 (Reisepass, gültig bis 18.11.2027) |
| TELEFON | +43 664 998877 |
| VERHÄLTNIS ZUM KIND | Großmutter mütterlicherseits (Mutter der Mutter Anna Hofer) |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Reisevollmacht für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern, mit der sie das Reisen ihres minderjährigen Kindes ohne beide Eltern erlauben. Rechtlich basiert sie auf § 167 ABGB (Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern als Teil der Obsorge nach § 177 ABGB). Da Minderjährige nicht eigenverantwortlich über ihren Aufenthaltsort entscheiden, ist die explizite Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Vollmacht ist außerdem das wichtigste Dokument gegen einen falschen Verdacht der internationalen Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen 1980 (HKÜ) — sie weist nach, dass die Reise mit Wissen und Einverständnis aller erziehungsberechtigten Eltern erfolgt.
Im österreichischen Recht wird zwischen drei Reisekonstellationen unterschieden: (1) Kind reist ALLEINE — beide Eltern müssen bevollmächtigen (Flugreise zu Verwandten, Schulausflug ohne Eltern, Reise mit unbegleiteten Minderjährigen-Service einer Fluggesellschaft); (2) Kind reist MIT NUR EINEM ELTERNTEIL — der andere Elternteil bevollmächtigt (typisch bei getrennten oder beruflich verhinderten Eltern); (3) Kind reist MIT BEGLEITPERSON (Großeltern, Patentante/-onkel, Lehrer, Trainer, Freunde der Familie) — beide Eltern bevollmächtigen die Begleitperson. Bei Alleinobsorge eines Elternteils (verstorbener anderer Elternteil, Vater unbekannt, gerichtliche Übertragung) genügt die Vollmacht des alleinobsorgeberechtigten Elternteils.
Die Anforderungen an die Form der Vollmacht hängen vom Reiseziel ab: Innerhalb des Schengen-Raums und EU/EWR ist die formlose Vollmacht in der Regel ausreichend; für viele Drittstaaten und bestimmte Balkanstaaten wird hingegen eine notariell oder bezirksgerichtlich beglaubigte Vollmacht verlangt. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (über 120 Staaten weltweit) ist die mit Apostille versehene Notariatsbeglaubigung ausreichend; für Nicht-Haager-Vertragsstaaten ist eine konsularische Überbeglaubigung durch die Vertretung des Ziellandes in Österreich erforderlich. Eine mehrsprachige Vollmacht (Deutsch + Englisch + Sprache des Ziellandes) reduziert Verzögerungen an Grenzkontrollen.
Die Doxuno-Reisevollmacht-Vorlage strukturiert die Einverständniserklärung anlassfall-spezifisch und liefert alle für Grenzkontrollen, Hotels, Verkehrsbetriebe und Notfallstellen erforderlichen Informationen.
Wahl: beide Eltern bevollmächtigen (Regelfall) ODER nur ein Elternteil (Alleinobsorge / verwitwet / Vater unbekannt). Vollständige Personendaten mit Reisepass-Nummer und 24/7-Telefon.
Liste aller minderjährigen Reisenden mit Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-/Personalausweis-Nummer + Gültigkeit. Geburtsurkunde-Kopie als Anhang.
4 Optionen: Kind reist alleine / mit nur einem Elternteil / mit Großeltern bzw. Verwandten / mit anderer Begleitperson (Lehrer, Trainer, Patentante).
Zeitraum (Reisebeginn + Rückkehr), Zielland und konkrete Reiseroute, Schengen-/Drittstaat-Klassifikation, Unterkunft am Zielort.
Personendaten der Begleitperson (außer "Kind alleine"): Name, Adresse, Reisepass-Nummer, Telefon, Verhältnis zum Kind (Großmutter, Lehrer, Patenkind etc.).
Eltern 24/7-Erreichbarkeit, Hausarzt/Kinderarzt, BMEIA Notfall-Service +43 1 90115-4411, Reiseversicherung Notfall-Hotline.
3 Stufen: umfassend (inkl. Operation), eingeschränkt (Standard-Behandlung), keine. Mit Allergien-/Vorerkrankungs-Hinweis.
Notariatsbeglaubigung (50-120 EUR) ODER Bezirksgericht-Beglaubigung (15-25 EUR) ODER formlos. Online-Notariat seit 2025 verfügbar.
Für 120+ Vertragsstaaten — BMEIA / Bezirkshauptmannschaft, 15-30 EUR, 1-3 Werktage.
Standardisiert Deutsch + Englisch + Zielland-Sprache; ODER beeidete Übersetzung durch Gerichtsdolmetscher (BMJ-Liste) — typisch 50-150 EUR/Seite.
Länder mit strengen Kontrollen (Albanien, Bosnien, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien, Slowenien) — explizite Erwähnung der Notariatspflicht.
Telefonische / Online-Anfrage bei Konsulat des Ziellandes vor Reiseantritt — verhindert Überraschungen an der Grenze.
Explizite Klausel, dass die Reise mit Wissen und Einverständnis BEIDER erziehungsberechtigter Eltern erfolgt — schützt vor falscher Anschuldigung nach HKÜ 1980.
Reisedauer-Begrenzung der Vollmacht-Gültigkeit, Widerrufsmöglichkeit, Gerichtsstand Wien, Anwendbares Recht österreichisch.
In fünf strukturierten Schritten zu einer rechtssicheren Reisevollmacht — von der Schengen-Tagesausflug bis zur Drittstaat-Langzeitreise.
Bestimmen Sie, ob beide Eltern oder nur ein Elternteil bevollmächtigen — bei gemeinsamer Obsorge: beide Eltern unterschreiben; bei Alleinobsorge / verwitwet / Vater unbekannt: nur der alleinobsorgeberechtigte Elternteil. Erfassen Sie für jeden Elternteil: vollständiger Name, Wohnadresse, Reisepass-/Personalausweis-Nummer, 24/7-Telefon.
Listen Sie alle reisenden minderjährigen Kinder mit Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-/Personalausweis-Nummer und Gültigkeit. Fügen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde bei (zwingend bei verschiedenen Familiennamen Eltern/Kind, empfohlen bei allen Drittstaat-Reisen). EU-Krankenversicherungskarte (EKVK) ergänzt das Set.
Wählen Sie die Reisekonstellation: Kind alleine / mit einem Elternteil / mit Großeltern bzw. Verwandten / mit anderer Begleitperson. Geben Sie Reisebeginn und geplante Rückkehr an, Zielland und konkrete Reiseroute (auch Transit-Staaten — bei Bahnreisen wichtig). Klassifizieren Sie das Ziel: Schengen/EU/EWR vs. Drittstaat (Haager-Vertragsstaat oder nicht).
Bei Reisekonstellation außer "Kind alleine": vollständige Personendaten der Begleitperson + Verhältnis zum Kind. Notfallkontakte: Eltern 24/7-Telefon (zwingend), Hausarzt, Verwandte vor Ort, BMEIA Notfall-Service +43 1 90115-4411, Reiseversicherung Notfall-Hotline. Reiseversicherung-Polizze und Rücktransport-Versicherung beifügen.
Bei längeren Reisen oder Begleitperson außer Familie: medizinische Notfallvollmacht erteilen (umfassend / eingeschränkt / keine) mit Hinweis auf Allergien, Vorerkrankungen, Dauermedikation. Bei Drittstaat-Reisen: Notariats- oder BG-Beglaubigung + ggf. Apostille (Haager-Vertragsstaaten) oder konsularische Überbeglaubigung (Nicht-Haager-Staaten). Mehrsprachige Vollmacht oder beeidete Übersetzung für reibungslose Grenzkontrolle.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die Reisevollmacht ist ein essentielles Schutzdokument — sowohl für die Sicherheit des Kindes als auch zum Schutz der Eltern vor falschen Verdächtigungen.
Diese Vorlage dient ausschließlich der Information und Strukturierung — sie ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die konkreten Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern; verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Vertretungen des Ziellandes (Konsulat / Botschaft). Aktuelle Reisewarnungen und länder-spezifische Bestimmungen unter bmeia.gv.at/reise-services.
Geprüft für österreichisches Recht
Nach § 167 ABGB als Teil der Obsorge nach § 177 ABGB bestimmen die erziehungsberechtigten Eltern den Aufenthaltsort des Kindes — insoweit es das Wohl des Kindes erfordert. Da minderjährige Kinder nicht eigenverantwortlich über ihren Aufenthaltsort entscheiden können, ist für jede Auslandsreise ohne beide Eltern die explizite Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei verheirateten Eltern besteht ab Geburt automatisch gemeinsame Obsorge (§ 177 Abs 1 ABGB) — beide Eltern müssen also bevollmächtigen. Bei unverheirateten Eltern liegt die Obsorge zunächst bei der Mutter (§ 177 Abs 2 ABGB) — sofern beide Eltern eine Standesamtserklärung über die gemeinsame Obsorge nach § 177 Abs 6 ABGB abgegeben haben, müssen wieder beide bevollmächtigen.
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ) bestimmt, dass jede ohne Zustimmung BEIDER erziehungsberechtigter Eltern erfolgte Verbringung eines Minderjährigen ins Ausland als internationale Kindesentführung gilt — mit der Folge einer Rückführungsanordnung des Aufnahmestaates innerhalb von 6 Wochen. Eine schriftliche Reisevollmacht mit Unterschriften beider Eltern ist daher das wichtigste Beweisdokument, dass die Reise mit beidseitigem Einverständnis erfolgt. Bei Strittigen Reisen — insbesondere nach Trennung oder Scheidung — kann das Pflegschaftsgericht eine Reisegenehmigung erteilen, wenn ein Elternteil die Zustimmung unberechtigt verweigert.
Minderjährige benötigen für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass (§ 25 Passgesetz) — der Eintrag in den Pass eines Elternteils ist seit 2012 nicht mehr möglich. Für Reisen innerhalb der EU/EWR genügt für unter 12-jährige zusätzlich der Personalausweis. Der Reisepass für Kinder hat in Österreich eine Gültigkeit von 2 Jahren (für unter 2-Jährige) bzw. 5 Jahren (2-12 Jahre) bzw. 10 Jahren (ab 12 Jahre). Beantragung bei der Bezirkshauptmannschaft / dem Magistrat — Wartezeit aktuell 3-6 Wochen (vor Sommerreisezeit häufig länger). Die Reisevollmacht sollte zusätzlich zu den Reisedokumenten in der Begleitperson Handgepäck mitgeführt werden.
Innerhalb des Schengen-Raums (alle EU-Staaten außer Irland, plus Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) gibt es keine systematischen Grenzkontrollen — die Reisevollmacht ist häufig nicht erforderlich, aber bei Stichprobenkontrollen sinnvoll. Bei Reisen in EU/EWR-Staaten außerhalb Schengen (Irland, Bulgarien, Rumänien — Stand 2026) und in Drittstaaten gelten strengere Kontrollen. Erfahrungsgemäß besonders strenge Kontrollen für Minderjährige: Albanien, Bosnien & Herzegowina, Griechenland (für slowenischen Auslandsverkehr), Kroatien (Süd-Region), Nordmazedonien, Serbien, Slowenien — hier ist die notariell beglaubigte Reisevollmacht häufig zwingend. In USA und UK gelten strenge Eltern-Identifikations-Anforderungen — ESTA-Programm USA / ETA-Programm UK verlangen elterliche Einreisevollmacht bei minderjährigen ESTA-Antragstellern.
Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Reisevollmacht im Ausland kann je nach Zielland eine Zusatzbeglaubigung erforderlich sein. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (über 120 Staaten — u. a. USA, UK, alle EU-Staaten, Schweiz, Japan, Australien) genügt eine Apostille — in Österreich durch das BMEIA bzw. die Bezirkshauptmannschaft ausgestellt (15-30 EUR, 1-3 Werktage). Für Nicht-Haager-Vertragsstaaten (z. B. Iran, China, einige afrikanische Staaten) ist eine konsularische Überbeglaubigung erforderlich: Notariatsbeglaubigung → Überbeglaubigung durch BMEIA → Bestätigung durch die Auslandsvertretung des Ziellandes in Wien. Kosten ca. 30-120 EUR je nach Staat, Bearbeitung 1-3 Wochen.
Bei längeren Auslandsreisen mit Begleitpersonen außerhalb der unmittelbaren Familie ist die Erteilung einer expliziten medizinischen Notfallvollmacht zu empfehlen. Krankenhäuser im Ausland verlangen bei minderjährigen Patienten häufig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu Untersuchungen, Behandlungen und Operationen — fehlende Vollmacht kann zu kritischen Behandlungsverzögerungen führen. Die medizinische Vollmacht kann gestuft werden: umfassend (inkl. Operation) für längere Reisen mit Risikoaktivitäten; eingeschränkt (Standardbehandlung, Operation einvernehmlich) für kürzere Standardreisen; keine (Kontakt mit Eltern zwingend) für Reisen mit nahen Verwandten. Hinweise auf Allergien, Dauermedikation und Vorerkrankungen sind essentiell.
Erstellen Sie Ihre rechtssichere Reisevollmacht nach § 167 ABGB — für Reisen alleine, mit nur einem Elternteil, mit Großeltern oder Begleitperson. Schengen + Drittstaaten + Apostille Haager 1961 + medizinische Notfallvollmacht + mehrsprachige Übersetzung als Expert-Optionen.
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