Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Erstellen Sie eine rechtskonforme Rechnung nach österreichischem Steuerrecht — mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG, korrektem UID-Ausweis (ATU…) und USt-Ausweis. Unsere Vorlage ist für Unternehmer, Freelancer und Kleinunternehmer in Österreich geeignet und ermöglicht es Ihnen, eine professionelle Rechnung in wenigen Minuten als PDF herunterzuladen.
PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert
| Beschreibung | Menge | Einheit | Einzelpreis | Betrag | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Notebook ProBook 450 G10 (Intel i7, 16 GB RAM) | 5 | Stk | 1 290,00 | 6 450,00 |
| 2 | Docking Station HP USB-C Universal G2 | 5 | Stk | 189,00 | 945,00 |
| 3 | Versand und Aufstellung vor Ort | 1 | Pauschal | 180,00 | 180,00 |
| Nettobetrag | 7 575,00 EUR |
| zzgl. USt. 20 % auf 7 575,00 EUR | 1 515,00 EUR |
| RECHNUNGSBETRAG | 9 090,00 EUR |
Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).
Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer gegenüber einem anderen Unternehmer oder einer Privatperson die Vergütung für erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen geltend macht. In Österreich regelt § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) abschließend, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss, damit der Leistungsempfänger aus ihr den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Eine Rechnung, die auch nur eine der Pflichtangaben fehlt, berechtigt den Empfänger in Österreich nicht zum Vorsteuerabzug — was zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen kann. Das österreichische Finanzamt prüft die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen regelmäßig bei Betriebsprüfungen.
In der Praxis stellen Rechnungen die häufigste Geschäftsurkunde dar: Handwerker, Freiberufler, Händler, IT-Dienstleister und alle anderen Unternehmer in Österreich sind verpflichtet, für ihre Umsätze Rechnungen auszustellen. Rechnungen bilden die Grundlage für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), die Jahressteuererklärung und die ordnungsgemäße Buchhaltung nach § 131 BAO. Bei Rechnungen über EUR 400 (brutto) muss in Österreich die UID-Nummer des Rechnungsstellers ausgewiesen werden; bei Rechnungen über EUR 10.000 ist zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.
In Österreich gelten die Rechnungsvorschriften des § 11 UStG, der BAO (§§ 131 f.) und — für elektronische Rechnungen — des E-Rechnungsgesetzes. Seit 2024 sind österreichische Bundesbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen im EN-16931-Format (Peppol) anzunehmen; für B2B-Rechnungen zwischen privaten Unternehmen gilt dies noch nicht zwingend. Kleinunternehmer in Österreich, deren Umsatz EUR 42.000 netto im Jahr nicht übersteigt, können nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen (Kleinunternehmerregelung) und stellen Rechnungen ohne USt-Ausweis aus — müssen dies aber in der Rechnung ausdrücklich vermerken. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt in Österreich sieben Jahre (§ 212 UGB, § 132 BAO).
Die Doxuno-Rechnungsvorlage für Österreich enthält alle Pflichtangaben nach § 11 UStG und ist sowohl für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer als auch für Kleinunternehmer geeignet.
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie UID-Nummer (ATU…) nach § 11 Abs 1 Z 1 UStG.
Name und Anschrift des Empfängers; bei Rechnungen über EUR 10.000 zusätzlich dessen UID-Nummer.
Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer nach § 11 Abs 1 Z 2 und 6 UStG — eindeutig und lückenlos.
Handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen nach § 11 Abs 1 Z 3 UStG.
Datum oder Zeitraum der Lieferung bzw. sonstigen Leistung nach § 11 Abs 1 Z 4 UStG.
Aufgliederung nach Steuersätzen (20 %, 13 %, 10 % — österreichische USt-Sätze) und Steuerbetrag je Satz.
Gesamtbetrag der zu entrichtenden Gegenleistung nach § 11 Abs 1 Z 8 UStG — klar und eindeutig ausgewiesen.
Hinweis „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" — für steuerbefreite Kleinunternehmer in Österreich.
Zahlungsfrist, Bankverbindung (IBAN/BIC), Skonto-Regelung und Verzugszinsen nach § 456 UGB.
Bei innergemeinschaftlichen Leistungen und B2B-Dienstleistungen an EU-Unternehmer: Hinweis auf Steuerschuldübergang nach § 19 UStG.
Österreichische IBAN und BIC für die eindeutige Zahlungszuordnung — SEPA-konform.
Professionelles Layout mit Unternehmenslogo, Firmenfarben und standardkonformem österreichischen Geschäftsbriefformat.
In vier Schritten zu einer rechtssicheren Rechnung nach österreichischem UStG — ohne Buchhaltungskenntnisse erforderlich.
Geben Sie Ihre vollständigen Unternehmensdaten ein: Firmenname, Adresse, UID-Nummer (ATU…), IBAN und — falls vorhanden — Firmenbuchnummer. Tragen Sie anschließend die vollständigen Daten des Leistungsempfängers ein, bei Rechnungen über EUR 10.000 inklusive dessen UID-Nummer.
Beschreiben Sie die erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren handelsüblich. Geben Sie Menge, Einzelpreis, den anwendbaren österreichischen USt-Satz (20 %, 13 % oder 10 %) und den Leistungszeitraum an. Die Vorlage berechnet Netto-, MwSt.- und Bruttobetrag automatisch.
Vergeben Sie eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer und tragen Sie das Ausstellungsdatum ein. Die Rechnungsnummer muss in Österreich lückenlos sein — Lücken in der Nummernfolge können bei Betriebsprüfungen als Indiz für nicht verbuchte Umsätze gewertet werden.
Prüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie Ihre Rechnung als professionelles PDF herunter. Versenden Sie das PDF per E-Mail oder Post an den Kunden und archivieren Sie eine Kopie für mindestens sieben Jahre nach österreichischem Recht (§ 212 UGB, § 132 BAO).
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das österreichische Rechnungsrecht stellt konkrete formale Anforderungen an jede Rechnung. Folgende Punkte sind für die Steuerkonformität in Österreich besonders relevant.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Das österreichische Umsatzsteuergesetz (§ 11 UStG) schreibt für Rechnungen über EUR 400 (brutto) einen abschließenden Katalog von Pflichtangaben vor: Name und Adresse des leistenden Unternehmers, UID-Nummer des Ausstellers, Name und Adresse des Empfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Leistungszeitraum, Entgelt und anzuwendender Steuersatz, Steuerbetrag sowie fortlaufende Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum. Kleinbetragsrechnungen bis EUR 400 brutto können nach § 11 Abs 6 UStG vereinfachte Angaben enthalten.
Österreichische Unternehmer, deren Nettoumsatz EUR 42.000 pro Kalenderjahr nicht übersteigt, sind nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen stattdessen den Hinweis „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" einfügen. Der unberechtigte Ausweis von USt auf einer Kleinunternehmerrechnung verpflichtet zur Abfuhr der ausgewiesenen Steuer ans Finanzamt, ohne dass der Aussteller vorsteuerabzugsberechtigt wird.
In Österreich sind Rechnungen nach § 212 UGB (für Unternehmer) und § 132 BAO (allgemein) sieben Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Für Grundstücke und Gebäude gilt nach § 18 Abs 10 UStG eine verlängerte Aufbewahrungsfrist von 22 Jahren. Rechnungen dürfen in Österreich auch elektronisch archiviert werden, sofern die Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit für die gesamte Aufbewahrungsdauer gewährleistet ist.
Erstellen Sie Ihre rechtskonforme Rechnung nach § 11 UStG in wenigen Minuten — mit allen Pflichtangaben, korrektem UID-Ausweis und professionellem Layout, sofort als PDF verfügbar.
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